Leni kommt als Figur in drei
"Kapiteln" von •
Franz Kafkas Roman •"Der
Prozess" vor. In den beiden Kapiteln • "Der
Onkel/Leni" und "Kaufmann
Block / Kündigung des Advokaten" spielt sie als Nebenfigur des
Romans eine wichtige Rolle, im Kapitel
"Im Dom" taucht sie nur noch einmal am Rande auf.
Die in den Kategorien
der älteren
Erzähltheorie (»Franz
K. Stanzels Konzept der ▪
Erzählsituationen), auf die sich die ▪
schulische Analyse und Interpretation erzählender Texte ▪
vorwiegend
stützt, als ganz überwiegend •
personal
zu bezeichnende •
Erzählperspektive des Romans, bringt es mit sich, dass der "point
of view“, von dem aus erzählt wird, im Inneren, im Bewussten und
Unbewussten von Josef K. liegt. (vgl.
Stanzel 91979., S. 43)
Dementsprechend erfolgt
die •
Figurencharakterisierung Lenis im Roman stets aus der personalen
Erzählerperspektive von Josef K. entweder •
implizit
oder •
explizit oder durch Leni selbst oder andere Figuren, und zwar ebenso
entweder •
implizit oder
•
explizit.

Leni stellt wie alle
anderen • Frauen in • Franz
Kafkas Roman •"Der
Prozess" im engeren Sinne keinen Charakter dar, sondern spielt wie diese
eine ziemlich genau festgelegte Rolle als erotisch aufgeladene
Typenfigur innerhalb männlich besetzter
Ordnungen. (vgl.
Alt
2008, S.397) Daher erhält auch sie auf Grund der von Kafkas
Erzähler fast immer streng durchgehaltenen
personalen Erzählperspektive
ihre Kontur als Figur nur
aus der Sicht und Wahrnehmung Josef K.s. Was in ihr vorgeht, wie ihr Leben
jenseits der Wahrnehmung von K. bzw. dessen, was ihm darüber zugetragen
wird, "funktioniert", bleibt dem Leser daher vorenthalten.

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Leni ist
wie sämtliche • Frauen im Roman eine Nebenfigur der Handlung, sie ist •
statisch
und eindimensional konzipiert und macht daher auch keine Entwicklung im Laufe
der Prozess-Handlung durch. Sie zählt mit Fräulein Bürstner und der
Frau des Gerichtsdieners zu den wichtigsten Frauenfiguren des Romans. Alle
drei gehören wie auch das Mädchen in den Kanzleien, die drei Mädchen beim
Maler Titorelli und Helene als Geliebte des Staatsanwalts Hasterer und auch
Fräulein Montag zu der Gruppe von Frauen, die jede auf ihre Weise der
Gerichtswelt zugeordnet sind. Sie scheinen mehr als Josef K. über dessen
Strukturen und Vorgehensweise im Bilde zu sein und eröffnen ihm - fast alle
sind übrigens irgendwie "Türhüterinnen" (vgl.
Reck 2008,
S.209) - bestimmte Zugänge oder Einsichten in seinen Prozess.
Leni, die offenbar unverheiratet, lebt ohne ihre Familie allein im Haus des Advokaten
Huld. Nach Darstellung des personalen Erzählers ist sie ein "junges Mädchen" mit
"dunklen, ein wenig hervorgewälzten Augen" (HL 70) und "reiche(m) dunkle(n), fast gedrehten(n) Haar“ (HL 77) und
einer attraktiven Figur "(schöne(r) Wuchs ihres Körpers" HL 140) Sie hat
nach eigenen Worten einen "körperlichen Fehler" (HL 78), ein
"Verbindungshäutchen" zwischen dem Mittel- und Ringfinger ihrer rechten
Hand (HL 78).
Leni ist oder war u. U. früher, vor dessen Krankheit, die "Geliebte des Advokaten" -
so behauptet es jedenfalls der Onkel (HL 79) und ist seit der Advokat
bettlägerig krank daniederliegt, Pflegerin, Haushälterin und Angestellte des Advokaten Huld.
Sie reguliert bis zu
einem gewissen Maß, wer wann und wie lange zu dem Advokaten vorgelassen
wird, sofern sie nicht entsprechende Anweisungen von im befolgt.
Offenbar im Einvernehmen mit dem Advokaten Huld, den sie "duzt" (HL 140)
und dem sie immer noch zärtliche Gesten zuteil werden lässt, um
bestimmte Ziele zu erreichen ("strich tief seinem Gesicht geneigt, über
sein langes weißes Haar", HL 140), kann sie bestimmte Klienten des
Advokaten ins Haus einladen und beherbergen (z. B. Kaufmann Block) und
da sie die Schlüssel zum Haus verwaltet, kann sie diesen auch auch
an Josef K. weitergeben, damit dieser, nachdem sie ihn verführt hat (HL
78), jederzeit zu ihr kommen kann („»Hier hast du den Hausschlüssel, komm, wann du
willst«, waren ihre letzten Worte, und ein zielloser Kuss traf ihn noch
im Weggehen auf den Rücken.“ HL 78). Angesichts der promisken
Sexualität, die Leni nach Auskunft und mit Duldung des Advokaten mit
etlichen Angeklagten auslebt
("Es ist eine Sonderbarkeit Lenis, die ich ihr übrigens längst verziehen
habe (…) diese Sonderbarkeit besteht darin, dass Leni die meisten
Angeklagten schön findet. Sie hängt sich an alle, liebt alle, scheint
allerdings auch von allen geliebt zu werden;“, HL 133), ist davon
auszugehen, dass die Schlüsselüberlassung an bestimmte Angeklagte für
sie ein gängiges Mittel darstellt, bestimmte Angeklagte an sich und
damit mit ihren Prozessangelegenheiten auch an den Advokaten zu binden,
zumal dessen Art und Weise, seine Klienten zu vertreten offenbar immer
wieder dazu führt, dass seine Klienten abspringen und ihm, so wie dies
ja auch Josef K. schließlich tut, die Vertretung entziehen. ("Wie viele
Parteien sind in ähnlichen Stadien der Prozesse ähnlich wie Sie vor mir
gestanden und haben ähnlich gesprochen.", HL 135)
Als Türöffnerin bzw.
Türhüterin im Haus des Advokaten verschafft sie über diesen den
Angeklagten, die sich von Huld vertreten lassen, einen Zugang zum
Gericht und dem Gerichtswesen, der ihnen als Einzelpersonen verwehrt
ist. Mehr noch: Wie die meisten anderen Frauen, die in der Rolle als
Türhüterinnen agieren. weiß auch Leni mehr als Josef K. über die
Strukturen des Gerichts und geeignete Vorgehensweisen im Umgang ihm
Bescheid und ermöglicht ihm damit bestimmte Zugänge oder Einsichten in
den Fortgang seines Prozess. (vgl.
Reck 2008,
S.209) Sie kennt sich mit der Hierarchie im Gerichtswesen aus, kann
zwischen Sein und Schein bei Strategien zu ihrer Überhöhung
unterscheiden ("Das ist alles Erfindung", HL 76), weiß zumindest in
Umrissen darüber Bescheid, wie es um den Prozess Josef K.s steht und
inwiefern sein Verhalten darauf Einfluss hat ("Sie sind zu unnachgiebig,
so habe ich es gehört.", HL 76). Zugleich rät sie ihm im Gestus einer
Person, die genau weiß, wovon sie spricht, sich weiter ohne jede
Aussicht auf Erfolg gegen das Gericht und seine Anklage zu wehren, und
stattdessen "bei nächster Gelegenheit das Geständnis" (HL 77) abzulegen.
Zugleich gibt sie sie ihm aber auch zu verstehen, dass er nicht allein
aus eigener Kraft der Sache wirklich "entschlüpfen" (HL 77) könne,
sondern in jedem Fall auf fremde Hilfe angewiesen sei. Dabei bietet sie
sich selbst Josef K. als Helferin an. (HL 77) Worin diese Hilfe bestehen
soll, lässt sie freilich offen. Abgesehen davon, dass sie K. ggf. in
Zukunft Informationen über den weiteren Verlauf seines Prozesses, die
sie in Erfahrung bringen könnte, zutragen könnte, könnte auch ihre
unmittelbare Fürsprache für K. beim Advokaten gemeint sein, damit dieser
sich weiterhin und ggf. sogar mit größerem Engagement seiner Sache
annimmt.
Als
Gegenleistung für
diese Freundschaftsdienste ("Du nimmst das, was deine Freunde für
dich tun, doch als gar zu selbstverständlich", HL 131) erwartet sie,
dass K. sie "lieb hat" (HL 131). Was das allerdings bedeutet, ist keine
echte emotionale Zuneigung, sondern K.s Bereitschaft, sich ihr und damit
allem, was sie repräsentiert, weiterhin so zu unterwerfen, wie er es bei
ihrer ersten Begegnung getan hat. Mit ihren Küssen und an
animalische Begierden erinnernden Bissen zeigt Leni dabei ihren Charakter als
"Triebwesen" (Delianidou
2005 S.77), dessen sexuelles Verlangen nur so lange anhält,
bis es gestillt ist.
Man hat Leni deshalb auch als "Typus der
vergewaltigenden Frau" (Tröndle
1989, S.31) bezeichnet, um damit zu verdeutlichen, dass sie erstens
weder zu einer ernsthaften Liebesbeziehung in der Lage ist, noch daran
überhaupt ein Interesse hat, und zweitens, ihre sexuellen Triebe nur dann
befriedigen kann, wenn sie in Umkehrung der sonst eher üblichen
Geschlechterverhältnisse im sexuellen Bereich unangefochten über die
Männer dominieren kann, mit denen sie sich immer wieder einlässt. Sie
folgt damit letzten Endes einfach dem Weg, den ihre Triebe und
Neigungen vorgeben. (vgl.
Frey S.97)
Bei ihr verbindet sich ihre promiske Sexualität mit der Funktion, die
Angeklagten bei Laune zu halten, wenn sich in deren
Prozessangelegenheiten nichts bewegt. Wie der Advokat erklärt liebe und
verführe sie die Angeklagten aber nur wegen ihrer
vermeintlichen "Schönheit" (HL 73) . Dass sich
Leni, auch wenn Huld behauptet, dass selbst der kleine und dürre (HL
121) Kaufmann Brock, "dieser elende Wurm" (HL 134) mit seinem krummen Rücken (HL130),
in ihren Augen noch das Bild eines schönen Angeklagten abgebe (HL134),
ändert nichts an der Tatsache, dass Leni sich bewusst ist, dass sie sich
dieses "bedauernswerte(n) Menschen" (HL122) eigentlich nur deshalb,
natürlich auch sexuell (HL120f.) - "ein wenig angenommen" (HL123)
habe, weil er ein wichtiger, wohl im Sinne von finanziell einträglicher
Klient des Advokaten Huld sei. (HL 123). Dennoch stürzt sie die
Tatsache, dass sie sich auf diese Art und Weise auch prostituiert, nicht
in einen Konflikt.
•
Gesamttext (Kapiteleinteilung nach Max Brod)
•
Gesamttext (Kapiteleinteilung nach Malcom Pasley 1990)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023