Macht hat, wie
»Michel Foucaults
(1926-1984) sie versteht, nicht per se etwas mit Unterdrückung zu
tun, wie er am Beispiel des Diskurses über die Sexualität und an dem ▪
Sexualitätsdispositiv in
verschiedenen Zeiten zeigt.
In seiner vielzitierten •
Realdefinition
hat Foucault den Begriff des Dispositivs wie folgt bestimmt.
Ein Dispositiv
ist danach
»[...] ein entschieden
heterogenes Ensemble, das Diskurse,
Institutionen, architekturale Einrichtungen, reglementierende
Entscheidungen, Gesetze, administrative Maßnahmen,
wissenschaftliche Aussagen, philosophische, moralische oder philanthropische Lehrsätze, kurz:
Gesagtes
ebenso wohl wie
Ungesagtes" umfasst. Und: "Das
Dispositiv selbst ist das
Netz, das zwischen diesen Elementen
geknüpft werden kann.« (Foucault
1978, S.119f., Hervorh. d. Verf.)
Die
Unterscheidung von Gesagtem und Ungesagtem, die beide ein
bestimmtes Dispositiv konstituieren, bedeutet hier, dass es
bestimmte Regelungen in diesem Ensemble gibt, die in mehr oder
weniger klar explizierter Form vorliegen (z. B. Gesetze oder
Verordnungen) und Regelungen, denen wir folgen, ohne dass ihr
Vorhandensein letzten Endes ausgesprochen werden muss, weil wir
sie internalisiert haben.
Historisch
gesehen entwickelt sich das ▪ Sexualitätsdispositiv
der bürgerlichen Moderne "auf dem Boden" des von
Foucault (1983, S.105) "Allianzdispositiv" genannten
Ensembles zu Regulierung des Sexuellen. Mit diesem verbanden
sich die die vielfältigen monarchischen Gesellschaften des
Mittelalters mit Hilfe von Recht und Gesetz zu "taktischen
Allianzen" (ebd.,
S.88), die von oben eine neue Ordnung einführte, die dazu dienen
sollte, die "streitbare(n) Mächte, die an unmittelbare oder
mittelbare Grundherrschaft, an Waffenbesitz, an Knechtschaft, an
Bande von Oberhoheit und Vasallentreue geknüpft waren." (ebd.)
Mit
der Setzung des Rechts ist die ▪
Souveränitätsmacht (ebd.,
S.91) entstanden, wie sie Foucault später in seiner historischen
Rekonstruktion von Machttypen von der
•
Gesetzesmacht der modernen
Gesellschaften mit ihren beiden Komponenten
• Disziplinarmacht und
•
Normalisierungsmacht abhebt.
Die ältere Souveränitätsmacht
besteht vor allem darin, dass der Souverän, das Recht besitzt
»zu töten« (Foucault 1976,
S. 283). Ihre Strategien zur •
Sozialdisziplinierung (Disziplinarstrategien) sind repressiv
und beruhen auf einer eindeutigen Asymmetrie zwischen dem
Inhaber der Macht und denen, die diese Macht unterworfen sind.
Mit
verschiedenen Maßnahmen entstand, unter dem Blickwinkel des
historisch-soziologischen ▪
Konzepts der Sozialdisziplinierung in der
•
Frühen Neuzeit (ca.1350-1800)
und der ▪
frühneuzeitlichen Staatsentwicklung im Absolutismus
betrachtet, nach und nach ein gesellschaftlicher Konsens über
das Wertesystem und die "Spielregeln gesellschaftlichen Verhaltens"
(Schulze
1987, S.268). Dieser resultierte in einem "gemeinsame(n) Welt- und Menschenbild,
und schuf "sich
neue Einheiten sozialer und disziplinierter Verbundenheit." (ebd., S.287)
In der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde die Souveränitätsmacht ▪
von der neuen Machttechnologie ergänzt. Diese löste die
Souveränitätsmacht aber nicht einfach ab, sondern wurde in diese
integriert, überlagerte manches und passte sich der alten Macht
an.
Die
traditionelle Souveränitätsmacht schuf sich mit dem
Allianzdispositiv, wie
Foucault (1983, S.88f.) sagt, auch einen "Code" des
"Juridisch-Politischen" der den Menschen "mittels Untersagungs-
und Sanktionierungsmechanismen" (Foucault
1983, S.105) vorschrieb, wie die Sexualbeziehungen in der
ständischen Gesellschaft zu gestalten waren.
Das
Allianzdispositiv zur Regulierung der Sexualität bestand dabei
aus einem für jedes Dispositiv geltenden heterogenen Ensemble:
"einem System des Heiratens, der Festlegung und Entwicklung der
Verwandtschaften, der Übermittlung der Namen und Güter", die mit
"stabilisierenden Zwangsmechanismen" (ebd.)
und sowie bestimmten ▪
Macht-Wissens-Komplexen zusammenhängen, die "spezifische
Strategien zur Vereinheitlichung heterogener Elemente
darstellen" (Bublitz 2014,
S.275) und durch ihre "machtstrategische(n) Verknüpfungen von Diskursen und Praktiken" (Fink-Eitel
1989, S.80) am Ende zu den genannten "Dispositiven der Macht" (Bublitz 2014.
S.275) werden.
Vergleicht man
das ältere Allianzdispositiv mit dem modernen
Sexualitätsdispositiv, so lässt sich vereinfacht sagen:
Beide Dispositive regeln das sexuelle Verhalten auf
unterschiedliche, in der Praxis freilich sich vielfach
miteinander verbindende Art und Weise. Während das
Allianzdispositiv die sexuellen Beziehungen vornehmlich über das
Recht und das Gesetz ordnet, untersucht das
Sexualitätsdispositiv die Wurzeln der Sexualität des Menschen
und formt die Menschen anhand ihres Begehrens.
Das
Allianzdispositiv befasst sich mit Fragen der äußeren
gesellschaftlichen Ordnung wie:
-
Wer darf
mit wem eine Beziehung eingehen?
-
Wer darf
wen heiraten?
-
Welche
Beziehungen sind erlaubt oder verboten?
-
Wer gehört
zu welcher Familie?
Wer erbt Namen, Besitz und gesellschaftlichen Status?
-
Welche
Kinder gelten als legitime Nachkommen?
Das ▪
Sexualitätsdispositiv,
"das sich ebenfalls zwischen die Sexualpartner schaltet" (Foucault
1983, S.105), stellt hingegen Fragen, die vom sexuellen
Begehren des Subjekts ausgehen und sich stärker auf das Innere
des Menschen konzentrieren. Sie greifen dabei zurück auf die
christliche "Bußpraxis, die Gewissenerforschung und geistliche
Seelenführung" (ebd.
S.107), die Charakter und Gegenstand der Befragung zusehends
verändert. Mit ihm verschiebt sich die Aufmerksamkeit von der
rechtlichen Beziehung zwischen Personen auf den Körper, die
Vorstellungen, Empfindungen und geheimen Wünsche des Einzelnen.
Gefragt wird
wie z. B.
-
Was für ein
sexuelles Subjekt bist du?
-
Was
begehrst du?
-
Welche Lust
empfindest du?
-
Ist dein
Verhalten normal oder auffällig?
-
Was sagt
deine Sexualität über deine Persönlichkeit aus?
-
Ist dein
Begehren gesund, krank oder behandlungsbedürftig?
Solche Fragen
machen die Sexualität des einzelnen Menschen zu einem
Untersuchungsgebiet der Medizin, Psychiatrie, Pädagogik und
Psychologie, die sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts daran
machen, die Sexualität des Menschen wissenschaftlich zu
"vermessen".
Das
Allianzdispositiv der vormodernen Gesellschaften
-
"baut sich
um ein Regelsystem auf, das das Erlaubte und das Verbotene,
das Vorgeschriebene und das Ungehörige definiert;" (Foucault
1983, S.106)
-
soll "Spiel
der Beziehungen [...] reproduzieren" (ebd.)
und ihr Gesetz aufrechterhalten
-
setzt auf
"das Band zwischen Partnern mit festgelegtem Status" (ebd.)
-
ist sehr an
die ökonomischen Fragen gebunden, um "die es bei der
Weitergabe oder beim Umlauf der Reichtümer" geht (ebd.)
[
▪
Sexualitätsdispositiv
▪ Überblick ►
Das
Allianzdispositiv der Souveränitätsmacht ◄ ▪
Diskursivisierung des
Sexes
▪ Das Sexualitätsdispositiv
als Funktion einer polymorphen Macht •
Dispositivanalysen (Beispiele)
]