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Gouvernementalität Mit dem Neologismus, bestehend aus
Regieren (gouverné) und Geisteshaltung (mentalité) schafft
Foucault ein Konzept zur Analyse der Machtmechanismen, welche
die die Subjekte betreffenden Techniken des Regierens in den
Fokus rückt. Er selber definiert die G. erstens als »die aus den
Institutionen, den Vorgängen, Analysen und Reflexionen, den
Berechnungen und den Taktiken gebildete Gesamtheit, welche es
erlauben, diese recht spezifische, wenn auch sehr komplexe Form
der Macht auszuüben, die als Hauptzielscheibe die Bevölkerung,
als wichtigste Wissensform die politische Ökonomie und als
wesentliches technisches Instrument die Sicherheitsdispositive
hat. Zweitens (…) die Tendenz oder Kraftlinie, die im gesamten
Abendland unablässig und seit sehr langer Zeit zur
Vorrangstellung dieses Machttypus geführt hat, den man über alle
anderen hinaus die ›Regierung‹ nennen kann. Schließlich, denke
ich, daß man unter ›Gouvernementalität‹ den Vorgang oder
vielmehr das Ergebnis des Vorgangs verstehen sollte, durch den
der mittelalterliche Staat der Gerichtsbarkeit, der im 15. und
16. Jahrhundert zum Verwaltungsstaat wurde, sich nach und nach
›gouvernementalisiert‹ hat.«(VL 1977/78, 162f.). Der Machttyp
der Regierung zielt nicht nur auf die klassisch politischen
Formen, sondern auf alle, welche die Führung von Menschen bzw.
von →Seelen mit einer gewissen Kontinuität verfolgen, z.B. die
→Pastoralmacht und die →Biomacht. Foucault stellt explizit fest,
dass die Gesellschaft der Regierung nicht die Gesellschaften der
Souveränität oder der Disziplin ersetzt, sondern »wir es mit
einem Dreieck zu tun (haben): Souveränität, Disziplin und
gouvernementale Verwaltung.«(VL 1977/78, 161) Es dreht sich also
nicht um eine Ablösung der Machttechniken, sondern um jeweilige
Einführungen weiterer Ebenen, sich wandelnder Ziele und
besonderer Instrumente. »Die Pastoral, die neue
diplomatisch-militärische Technik und schließlich die Polizei
sind, denke ich, die drei großen Stützpunkte, von denen
ausgehend sich dieses grundlegende Phänomen in der Geschichte
des Abendlandes, nämlich die Gouvernementalisierung des Staates,
vollziehen konnte.« (VL 1977/78, 165) Zur G. Vgl. insbesondere
Lemke 1997 sowie Bröckling/Krasmann/Lemke (Hg.) 2000. Die KDA
untersucht die G. insbesondere in Studien zur
Biomacht/Biopolitik. Vgl. auch VL 1977/78, sowie Jäger,
M./Jäger, S. 2007, 253-274. Vgl. Foucault Handbuch, 260-263. C.
P. " (Jäger/Zimmermann
(Hg.) 2010, S.93-94, kindle Edition)
"Foucaults
Ausführungen zur Disziplinargesellschaft erscheinen angesichts
vielfältiger gesellschaftlicher Veränderungen zur Beschreibung
der Belange komplexer, postmoderner Gesellschaften
erweiterungsbedürftig. Disziplinargesellschaften, die Foucault
dem 18. und 19. Jh. zuordnet und die zu Beginn des 20. Jh.s
ihren Höhepunkt erreichen, werden demnach, so die Diagnose des
französischen Philosophen »Gilles
Deleuze (1925-1995), durch sog. Kontrollgesellschaften
abgelöst (Deleuze
1993a, 255). Betont wird hier, dass sich die ehemals
disziplinierenden Instanzen und Institutionen, die als
Einschließungsmilieus fungierten und alle Individuen
gewissermaßen aus einem ›Guss‹ formten, in der Krise wenn nicht
gar Auflösung befänden und durch situationsspezifische
Anpassungs- und Selbstregulierungsformen oder wie Pablo de
Marinis und Christian Papilloud im Anschluss an die Ausführungen
von Gilles Deleuze zu »Kontrollgesellschaften« formulieren,
durch Modulationen abgelöst werden. Diese gleichen, wie Deleuze
ausführt, »einer sich selbst verformenden Gussform, die sich von
einem Moment zum anderen verändert« (ebd.,
256)." (vgl. Bublitz
2014b, S.392, Kindle Edition)
"Im Gegensatz zu Deleuzes Konzept der Kontrollgesellschaft
geht Foucault von sich überlagernden historischen Typen der
Machtausübung und ihnen entsprechenden Disziplinar-,
Normalisierungs- und Sicherheitstechnologien aus." vgl. Bublitz
2014b, S.393, Kindle Edition)
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