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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Die Karlsschule
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Überblick
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Kurzer Abriss der Geschichte
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Die
Schüler der Karlsschule
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Erziehung und militärischer Drill
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Lehr- und Unterrichtspraxis
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Privatleben - Fehlanzeige
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Ständische Ungleichheit
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Umzug nach Stuttgart 1775
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Textauswahl
Sieht man ab von den Lehrern für Musik und für
Tanzkunst, die nur in loserem Verband mit der Schule standen, sowie von den
untergeordneten Hilfskräften für Reiten, Fechten und manuelle
Kunstfertigkeiten, so ergibt sich als Gesamtzahl der an der Anstalt tätig
gewesenen Lehrer rund 150. Die Zahl der in den einzelnen Jahren vorhandenen
Lehrer steigt in den Jahren 1771-75 von 12 auf 32; 1776-82 von 38 auf 62; in
dem Zeitraum 1783-94 steigt die Zahl von 66 auf 81 im Jahr 1790 und sinkt
dann wieder auf 67. Sie gliedern sich in Unterlehrer und
Professoren, zwischen denen noch eine kleine Gruppe steht, die man etwa
als Fachlehrer bezeichnen kann. (Die sonst für die Lehrer an höheren Schulen
des Landes damals üblichen Titel Kollaborator, Präzeptor und Oberpräzeptor
blieben der Karlsschule fremd.)
Der Heimat nach stammten die Lehrer
zum weitaus größten Teil aus Württemberg. Eine Ausnahme bildet nur die
Mehrzahl der Lehrer ausländischer Sprachen [...] Dass also die Lehrer fast
ausschließlich Landeseingeborene waren, erklärt sich ohne weiteres daraus,
dass sie aus diesen am einfachsten und billigsten zu gewinnen waren. [...]
Die Unterlehrer (auch 'Lehrmeister'
und 'Sprachmeister' genannt) zerfallen in eine untere und eine höhere
Stufe nach den Gegenständen ihres Unterrichts: die Lehrer für
Schreiben, Lesen und elementares Rechnen standen auf der Stufe der
Volksschullehrer, ohne aber eine Ausbildung für ihren Beruf erhalten zu
haben (wofür es damals im Herzogtum keine Anstalt gab); sie waren teilweise
vorher Unteroffiziere gewesen; einige von ihnen waren zugleich Aufseher und
hießen dann 'Hofmeister'.
Die höhere Stufe der Unterlehrer nahmen
die Lehrer ein, welche Latein, Griechisch, Französisch, Geschichte und
Geographie an den jüngeren Abteilungen lehrten. Auch diese hatten keine
systematische Ausbildung als Lehrer erhalten, sondern auf meist sehr
unregelmäßige Weise sich höhere Kenntnisse erworben, teils durch den Besuch
von Gymnasialunterricht, einzelne auch der Universität, aber ohne normalen
Abschluss der Studien, teils als frühere 'famuli' am Tübinger Stift [...],
wo sie zunächst Aufwärter gewesen waren, aber zugleich durch Repetenten
lateinischen und griechischen Unterricht erhalten hatten, teilweise auch
Vorlesungen an der Universität gehört hatten. Einzelne Unterlehrer haben
später den Professorentitel erhalten [...].
Im Allgemeinen waren die Unterlehrer in der Anstalt wenig angesehen; die
Professoren hatten anfangs die Aufgabe, ihren Unterricht beständig zu
beaufsichtigen, was aber allmählich abkam, bis von 1782 an der Kanzler diese
Aufsicht in häufigen unvermuteten Besuchen besorgte.
Nicht zu den Unterlehrern und auch nicht zu den Professoren wurden einige
Lehrer gerechnet, welche, ohne für den Lehrberuf ausgebildet zu sein und
ohne akademische Bildung zu besitzen, einen
Lehrauftrag in einzelnen Fächern mehr praktischer Art
übernommen haben: Handelswissenschaften, Chirurgie, praktische Botanik, den
mehr handwerksmäßigen Zweigen der Künste, auch einige Lehrer der modernen
Sprachen. Ihrer Geltung nach standen sie ungefähr zwischen den Unterlehrern
und den Professoren.
Professoren im weitesten
Sinne, d. h. solche Lehrer, die teils sofort als Professoren angestellt
wurden, oder auch als Offiziere, Beamte, Ärzte in diesem Rang standen, waren
es im Ganzen ziemlich genau hundert. Sie hatten der großen Mehrzahl nach
ihre Bildung auf der Universität erworben, und zwar mit ganz vereinzelten
Ausnahmen im Lande selbst, indem sie das Stuttgarter Gymnasium oder Latein-
und Klosterschulen und dann die Universität Tübingen, nur wenige auch andere
Universitäten, besucht hatten. Unter ihnen machen die früheren
Zöglinge des theologischen Seminars in Tübingen, des sog, Stifts ,
einen besonders großen Teil aus; die Religionslehrer und die Professoren der
philosophischen Fakultät bestanden fast ausschließlich aus solchen [... ].
Anfangs wurden die Stipendiaten - meist die Ersten ihrer Promotion - durch
direkten Befehl des Herzogs aus dem Stift zu dem Lehramt berufen, seit 1773
wurde auf eine Beschwerde des Konsistoriums
jedes Mal der anzustellende aus mehreren vom Konsistorium vorgeschlagenen
auf Grund einer besonderen Prüfung ausgewählt. Dadurch übte diese wichtigste
Bildungsanstalt des Landes auch auf die neue Schule und ihre Zöglinge den
größten Einfluss aus, und es wurde dadurch ein starkes Band des
Zusammenhangs mit den bisherigen Quellen und Wegen der allgemeinen Bildung
im Lande hergestellt; ja man wird sagen müssen, dass ohne diese bequem
verfügbaren, trefflichen Lehrkräfte die Karlsschule überhaupt nicht möglich
gewesen wäre.
Die Stellung von Professoren hatten auch die
Lehrer der Kriegswissenschaften,
die im Leutnants- oder Hauptmannsrang standen. [...]
Ein Unterschied innerhalb der Professoren nach dem Range
bestand ursprünglich nicht, die Verschiedenheiten beschränkten sich
auf die Fächer, das Lebens- und Dienstalter und, teilweise im Zusammenhang
damit, den Gehalt; einige erhielten nach längerer Dienstzeit den Titel
Hofrat. Seit der Erhebung zur Universität und der
Bildung von Fakultäten wurde der Unterschied eingeführt zwischen
ordentlichen Professoren, welche Besitzer der Fakultäten waren, und
außerordentlichen, von denen später einige in erledigte ordentliche
Professuren einrückten, wozu dann noch eine Anzahl 'anderer Lehrer' kam;
auch erhielten einige Lehrer, welche nur wenige Stunden im Nebenberuf an der
Schule erteilten, den Titel Professor [...].
Die Berufung und Anstellung
erfolgte ausschließlich durch den Herzog, immer im Einvernehmen mit Seeger.
[...]
Bei der schlechten finanziellen Fundierung der Schule konnte für
Lehrerbesoldungen eben nur das
Nötigste aufgewandt werden. Diese waren denn im Allgemeinen recht niedrig,
Ein Unterlehrer und außerordentlicher Professor erhielt 300-500 fl.
Jahresgehalt (1791 die Unterlehrer der höheren Stufe durchschnittlich 375
fl.). Für einen ordentlichen Professor galt als das Normale 700 fl., doch
stiegen mehrere bis 1000 fl., einzelne bis 1500 fl. Die Inhaber anderer
Ämter oder Stellungen erhielten für ihre Lehrtätigkeit 100-500 fl. Zulage.
[...]
Zu dieser Dürftigkeit der Besoldungsverhältnisse, welche die Unterlehrer
größtenteils, aber auch manche der außerordentlichen Professoren nötigte,
allerlei Nebenerwerb zu suchen, kamen auch sonst noch manche in den
besonderen Verhältnissen der Schule begründete
Schattenseiten in der äußern Stellung der Professoren: bis
1779 die Verpflichtung, wochenweise abwechselnd beim Essen der Zöglinge in
Gemeinschaft mit den Offizieren die Aufsicht zu führen, der Mangel an
Ferien, die öffentlichen Prüfungen u. ä. Daher strebten denn auch die
meisten Lehrer, anderweitige, günstigere oder wenigstens gesichertere
Stellungen zu erhalten, teils am Stuttgarter Gymnasium an den
Klosterschulen, teils im Kirchendienst, an der Tübinger Universität, im
Militär, in der Verwaltung, was aber ganz von der Gnade des Herzog abhing
und sehr häufig abgelehnt wurde, oder im Ausland, und es hat infolge davon
ziemlich viel Wechsel im Lehrpersonal stattgefunden; immerhin betrug die
durchschnittliche Dauer der Anstellung an der Anstalt bei den Hauptlehrern
ungefähr zehn Jahre. [...]
Andererseits ließen aber doch auch wesentliche
Vorteile die Stellung an der Karlsschule als begehrenswert
erscheinen. Zwar die Angehörigen des Tübinger Stifts wurden, da sie als
solche zum Dienst an der Kirche und Schule des Landes verpflichtet waren, zu
dem Lehramt an der Anstalt einfach befohlen und hatten dies als hohe Gnade
anzusehen. Aber auch für diese, wie für die andern, nicht in solcher Weise
abhängigen Lehrer musste es doch sehr viel Anziehendes haben, durch die
Berufung des Fürsten an seine mehr und mehr hoch angesehene Anstalt
ausgezeichnet, damit in die unmittelbare Nähe des Hofes und des Fürsten
gezogen zu werden und dadurch zugleich die, wenn auch unsichere, doch durch
manche Vorgänge nahegelegte Anwartschaft auf weitere Gnadenbezeugungen des
Herzogs zu erhalten.
Hauptsächlich aber waren die Verhältnisse der
Lehrtätigkeit selbst im Ganzen sehr
erfreulich. Die Lehrer genossen - in bemerkenswertem Gegensatz gegen die
sonstigen Einrichtungen der Anstalt - ein ziemlich hohes Maß von Freiheit.
Bis zum Jahre 1774 erhielten die Professoren beim Eintritt in ihr Amt eine
eingehendere Dienstanweisung ('Staat'), welche den Lehrauftrag und die
Bestimmungen über die äußere Ordnung und die Disziplin, außerdem einige auf
den Unterricht bezüglich allgemeine Weisungen enthielt. So heißt es n dem
'Staat' für mehrere Professoren aus dem Jahr 1773: '6. S. H. D. erwarten von
dem Professor, dass er bei seinem Unterricht besonders auf die Reinlichkeit
der deutschen Sprache sehen und ihm anvertraute Jugend bei allen
Gelegenheiten hiezu sowohl, als auch zur Beobachtung des Schönschreibens
anhalten werde. 7. Der Professor solle sich sorgfältig in acht nehmen, dass
er nicht nur seinem Unterricht keine freigeisterische oder andere
religionswidrige Prinzipia einmische, welche die zarten Herzen der Jugend
auf dem Weg der wahren Glückseligkeit irremachen könnten, sondern sie
vielmehr an die Pflichten, die sie Gott, ihrem durchl. Herrn und allen ihren
Vorgesetzen schuldig ist, alle Augenblick erinnern.' [...]
Zu diesen allgemein gehaltenen Anweisungen kam freilich, dass die
Lehrbücher, über die gelesen wurde, genehmigt sein mussten, dass die Lehrer
in der Regel einen 'Plan' ihrer Vorlesung dem Herzog vorlegen mussten, dass
der Herzog wohl einmal zum Besuche in der Vorlesung erschien und durch
Fragen den Vortrag unterbrach, und dass der Erfolg bei den Jahresprüfungen
scharf beaufsichtigt und kritisiert wurde. Auch musste ein Lehrer, der mit
etwas Gedrucktem in die Öffentlichkeit, auch nur die die Akademie, treten
wollte, sich die Zensur der Anstaltsleitung gefallen lassen, die aber nur
dann strenger genommen wurde, wenn etwas namens der Anstalt ausgehen sollte,
während die Veröffentlichung auf eigene Verantwortung und Kosten nicht
abgeschlagen zu werden pflegte. Dagegen mussten Bücher, die zur Einführung
beim Unterricht in der Anstalt bestimmt waren, den anderen Professoren des
betreffenden Fachs im Manuskript zur Begutachtung vorgelegt und eventuell
abgeändert worden.
Doch bezogen sich diese Einrichtungen der Beaufsichtigung alle nur auf das
Äußere des Unterrichts, die äußere Ordnung und die Art des Lehrbetriebs, und
in dieser Hinsicht sind, wenigstens in den ersten Jahren, einige Eingriffe
vorgekommen. Dagegen ist kein Beispiel davon vorhanden, dass ein Lehrer
wegen des Inhalts seines Unterrichts, weil dieser den Ansichten des Herzogs
nicht entsprochen hätte, namentlich weil er politisch oder religiös zu
liberal gewesen wäre, irgendwie zur Rechenschaft gezogen oder gemaßregelt
worden wäre.
Was die Lehrfächer der
einzelnen Lehrer betrifft, so herrschte in den primitiven
Verhältnissen des Jahre 1771 und 1772 ziemlich reines Fachsystem. Im Jahr
1773 dagegen hatten die bis dahin angestellten 8 Professoren und Unterlehrer
je eine Klasse in allen Hauptfächern, außer Französisch und Mathematik, zu
unterrichten. Mit dem Beginn des Jahres 1774 aber tritt unter Beibehaltung
fester Lehrabteilungen für die Zöglinge, auf den übereinstimmenden Vorschlag
der Professoren für die Lehrer die entscheidende Wendung zum
Fachlehrersystem ein, das fortan eine
ständige und charakteristische Einrichtung der Karlsschule blieb [...]
Die Stundenzahl der Lehrer war n den
ersten Jahren hoch: im Jahr 1774 bei de Unterlehrern zwischen 28 und 39, bei
den Professoren zwischen 20 und 25 Wochenstunden; später aber wurde die Zahl
herabgesetzt und war weiterhin sehr mäßig: im Jahr 1782 beträgt sie bei den
Unterlehrern nicht über 24 (nur bei einzelnen Lehrern des Französischen und
Englischen etwas mehr), bei den Lehrern der philosophischen Fakultät nicht
über 18, meist nur 11-15, bei den anderen Fakultäten (außer den Künstlern)
nicht über 12 Stunden [...].
Weitere Vorzüge waren die nach
dem damaligen Maßstab sehr guten und schönen Räume der Anstalt, die sehr
mäßige Zahl von Schülern in den einzelnen Lehrabteilungen, und der Umstand,
dass die Beaufsichtigung der Zöglinge außerhalb der Unterrichtsstunden, also
auch die gesamte Disziplin, außer im Unterricht selbst, durch die eigens
dafür bestimmten Organe den Lehrern durchaus abgenommen war. während sie
andererseits auch nur mit Worten rügen oder durch Erteilung eines 'Billets'
eine Bestrafung beim Herzog beantragen durften, der übrigens stets darauf
bedacht war, die Würde und die Autorität der Lehrer zu wahren.
Eben dieser Umstand, dass die Lehrer mit Disziplin und Aufsicht nichts zu
tun hatten, wirkte, wie auch von früheren Zöglingen mehrfach bezeugt wird,
dazu mit, die Liebe und das Vertrauen zu den Lehrern und die Lust am Lernen
zu erhöhen und dadurch die Tätigkeit und Stellung der Lehrer befriedigend
und erfreulich zu gestalten. Es bildete sich in großem Umfang ein
persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern, das
auch vom Herzog gern gesehen wurde und einen besonders schönen Zug der
Karlsschule ausmacht.
Auch der Unterricht selbst ist dadurch ohne Zweifel beeinflusst worden: je
strenger und pedantischer die äußere Ordnung war, um so eher konnten die an
deren Durchführung unbeteiligten Lehrer im Unterricht eine gewisse Freiheit
walten lassen, ja es musste für sie besonders nahe liegen, den Zöglingen für
den äußeren Zwang gewissermaßen eine Entschädigung und Labung zu gewähren
durch einen den Geist vielseitig anregenden, auf höherer geistiger Stufe
stehendem Unterricht. Und die Schüler ihrerseits, denen außerhalb des
Unterrichts und der Anstalt so gut wie keine Anregung und Zerstreuung
geboten war, brachten dem. was ihnen die Lehrer boten, um so mehr
ungeteiltes Interesse, gesammelten Eifer, frische Strebsamkeit und freudige
Begeisterung entgegen.[...]
In all diesen Verhältnissen war es aber begründet, dass diese Lehrkräfte zum
ganz überwiegenden Teil junge Männer
waren; ein Drittel von allen wurde vor dem 26. Lebensjahr angestellt, über
die Hälfte vor dem 31. Lebensjahr; beendigt haben ihre Tätigkeit in der
Karlsschule (teilweise infolge der Schießung der Anstalt) vor dem 41.
Lebensjahr über die Hälfte, nu ein Viertel war über das 50. Lebensjahr
hinaus in Tätigkeit.
Diese Jugendlichkeit war zunächst durch die oben bezeichneten finanziellen
Verhältnisse gegeben; sie war gefordert durch die frische, scharfe Luft, die
in der ganzen Schule herrschte, durch die hohen Ansprüche, die an die
Energie und Elastizität der Lehrer gestellt wurden. Sie war aber offenbar
auch bewusste Absicht des Herzogs: von der unverbrauchten Kraft
jugendlicher, an de besondern Verhältnisse der Anstalt anpassungsfähiger, im
Besitze des neuesten Standes ihrer Wissenschaft stehender Lehrer versprach
er sich die besten Erfolge, und da sich der Gedanke in den ersten Jahren im
Ganzen bewährte - die Erfahrung des Lebens und der Jahre schien durch den
Herzog selbst und den Intendanten genügend vertreten zu sein -, war er
konsequent und rücksichtslos genug, zur Durchführung dieses Systems auch die
Gehaltsverhältnisse zu bemühen: es erhielt eben nur der Lehrer, den man an
der Anstalt halten wollte, weitere Zulagen; wer dagegen auf wiederholte
Bitten um Zulagen ablehnende Bescheide erhielt, der mochte daran erkennen,
dass dem Herzog an seinem Verbleiben wenig gelegen sei und seiner Bemühung
um anderweitige Unterkunft nichts im Wege stehe. An die erledigte Stelle
traten dann wieder junge Kräfte, und so hatte die Anstalt, wenn sie auch
weniger Männer von gefeiertem wissenschaftlichen Namen sich rühmen konnte,
doch den Vorzug, ein größtenteils frisches, lehr- und schaffensfreudiges,
dem jugendlichen Charakter der ganzen Anstalt wie der Zöglinge innerlich
verwandtes Lehrpersonal zu besitzen und sich zu erhalten.
(Die fett hervorgehobenen Wörter sind im
Original gesperrt gedruckt)
(aus:
Hauber 1907/1909, S.39-46, gekürzt}
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.09.2023