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Die Karlsschule - Textauswahl

Die Lehrer der Karlsschule

Gustav Hauber (1907)

 
GESCHICHTE
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Die Karlsschule
Überblick
Kurzer Abriss der Geschichte
Die Schüler der Karlsschule
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Lehr- und Unterrichtspraxis
Privatleben - Fehlanzeige
Ständische Ungleichheit
Umzug nach Stuttgart 1775
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Sieht man ab von den Lehrern für Musik und für Tanzkunst, die nur in loserem Verband mit der Schule standen, sowie von den untergeordneten Hilfskräften für Reiten, Fechten und manuelle Kunstfertigkeiten, so ergibt sich als Gesamtzahl der an der Anstalt tätig gewesenen Lehrer rund 150. Die Zahl der in den einzelnen Jahren vorhandenen Lehrer steigt in den Jahren 1771-75 von 12 auf 32; 1776-82 von 38 auf 62; in dem Zeitraum 1783-94 steigt die Zahl von 66 auf 81 im Jahr 1790 und sinkt dann wieder auf 67. Sie gliedern sich in Unterlehrer und Professoren, zwischen denen noch eine kleine Gruppe steht, die man etwa als Fachlehrer bezeichnen kann. (Die sonst für die Lehrer an höheren Schulen des Landes damals üblichen Titel Kollaborator, Präzeptor und Oberpräzeptor blieben der Karlsschule fremd.)

Der Heimat nach stammten die Lehrer zum weitaus größten Teil aus Württemberg. Eine Ausnahme bildet nur die Mehrzahl der Lehrer ausländischer Sprachen [...] Dass also die Lehrer fast ausschließlich Landeseingeborene waren, erklärt sich ohne weiteres daraus, dass sie aus diesen am einfachsten und billigsten zu gewinnen waren. [...]

Die Unterlehrer (auch 'Lehrmeister' und 'Sprachmeister' genannt) zerfallen in eine untere und eine höhere Stufe nach den Gegenständen ihres Unterrichts: die Lehrer für Schreiben, Lesen und elementares Rechnen standen auf der Stufe der Volksschullehrer, ohne aber eine Ausbildung für ihren Beruf erhalten zu haben (wofür es damals im Herzogtum keine Anstalt gab); sie waren teilweise vorher Unteroffiziere gewesen; einige von ihnen waren zugleich Aufseher und hießen dann 'Hofmeister'.

Die höhere Stufe der Unterlehrer nahmen die Lehrer ein, welche Latein, Griechisch, Französisch, Geschichte und Geographie an den jüngeren Abteilungen lehrten. Auch diese hatten keine systematische Ausbildung als Lehrer erhalten, sondern auf meist sehr unregelmäßige Weise sich höhere Kenntnisse erworben, teils durch den Besuch von Gymnasialunterricht, einzelne auch der Universität, aber ohne normalen Abschluss der Studien, teils als frühere 'famuli' am Tübinger Stift [...], wo sie zunächst Aufwärter gewesen waren, aber zugleich durch Repetenten lateinischen und griechischen Unterricht erhalten hatten, teilweise auch Vorlesungen an der Universität gehört hatten. Einzelne Unterlehrer haben später den Professorentitel erhalten [...].

Im Allgemeinen waren die Unterlehrer in der Anstalt wenig angesehen; die Professoren hatten anfangs die Aufgabe, ihren Unterricht beständig zu beaufsichtigen, was aber allmählich abkam, bis von 1782 an der Kanzler diese Aufsicht in häufigen unvermuteten Besuchen besorgte.

Nicht zu den Unterlehrern und auch nicht zu den Professoren wurden einige Lehrer gerechnet, welche, ohne für den Lehrberuf ausgebildet zu sein und ohne akademische Bildung zu besitzen, einen Lehrauftrag in einzelnen Fächern mehr praktischer Art  übernommen haben: Handelswissenschaften, Chirurgie, praktische Botanik, den mehr handwerksmäßigen Zweigen der Künste, auch einige Lehrer der modernen Sprachen. Ihrer Geltung nach standen sie ungefähr zwischen den Unterlehrern und den Professoren.

Professoren im weitesten Sinne, d. h. solche Lehrer, die teils sofort als Professoren angestellt wurden, oder auch als Offiziere, Beamte, Ärzte in diesem Rang standen, waren es im Ganzen ziemlich genau hundert. Sie hatten der großen Mehrzahl nach ihre Bildung auf der Universität erworben, und zwar mit ganz vereinzelten Ausnahmen im Lande selbst, indem sie das Stuttgarter Gymnasium oder Latein- und Klosterschulen und dann die Universität Tübingen, nur wenige auch andere Universitäten, besucht hatten. Unter ihnen machen die früheren Zöglinge des theologischen Seminars in Tübingen, des sog, Stifts , einen besonders großen Teil aus; die Religionslehrer und die Professoren der philosophischen Fakultät bestanden fast ausschließlich aus solchen [... ]. Anfangs wurden die Stipendiaten - meist die Ersten ihrer Promotion - durch direkten Befehl des Herzogs aus dem Stift zu dem Lehramt berufen, seit 1773 wurde auf eine Beschwerde des Konsistoriums jedes Mal der anzustellende aus mehreren vom Konsistorium vorgeschlagenen auf Grund einer besonderen Prüfung ausgewählt. Dadurch übte diese wichtigste Bildungsanstalt des Landes auch auf die neue Schule und ihre Zöglinge den größten Einfluss aus, und es wurde dadurch ein starkes Band des Zusammenhangs mit den bisherigen Quellen und Wegen der allgemeinen Bildung im Lande hergestellt; ja man wird sagen müssen, dass ohne diese bequem verfügbaren, trefflichen Lehrkräfte die Karlsschule überhaupt nicht möglich gewesen wäre.

Die Stellung von Professoren hatten auch die Lehrer der Kriegswissenschaften, die im Leutnants- oder Hauptmannsrang standen. [...]

Ein Unterschied innerhalb der Professoren nach dem Range bestand ursprünglich nicht, die Verschiedenheiten beschränkten sich auf die Fächer, das Lebens- und Dienstalter und, teilweise im Zusammenhang damit, den Gehalt; einige erhielten nach längerer Dienstzeit den Titel Hofrat. Seit der Erhebung zur Universität und der Bildung von Fakultäten wurde der Unterschied eingeführt zwischen ordentlichen Professoren, welche Besitzer der Fakultäten waren, und außerordentlichen, von denen später einige in erledigte ordentliche Professuren einrückten, wozu dann noch eine Anzahl 'anderer Lehrer' kam; auch erhielten einige Lehrer, welche nur wenige Stunden im Nebenberuf an der Schule erteilten, den Titel Professor [...].

Die Berufung und Anstellung erfolgte ausschließlich durch den Herzog, immer im Einvernehmen mit Seeger. [...]

Bei der schlechten finanziellen Fundierung der Schule konnte für Lehrerbesoldungen eben nur das Nötigste aufgewandt werden. Diese waren denn im Allgemeinen recht niedrig, Ein Unterlehrer und außerordentlicher Professor erhielt 300-500 fl. Jahresgehalt (1791 die Unterlehrer der höheren Stufe durchschnittlich 375 fl.). Für einen ordentlichen Professor galt als das Normale 700 fl., doch stiegen mehrere bis 1000 fl., einzelne bis 1500 fl. Die Inhaber anderer Ämter oder Stellungen erhielten für ihre Lehrtätigkeit 100-500 fl. Zulage. [...]

Zu dieser Dürftigkeit der Besoldungsverhältnisse, welche die Unterlehrer größtenteils, aber auch manche der außerordentlichen Professoren nötigte, allerlei Nebenerwerb zu suchen, kamen auch sonst noch manche in den besonderen Verhältnissen der Schule begründete Schattenseiten  in der äußern Stellung der Professoren: bis 1779 die Verpflichtung, wochenweise abwechselnd beim Essen der Zöglinge in Gemeinschaft mit den Offizieren die Aufsicht zu führen, der Mangel an Ferien, die öffentlichen Prüfungen u. ä. Daher strebten denn auch die meisten Lehrer, anderweitige, günstigere oder wenigstens gesichertere Stellungen zu erhalten, teils am Stuttgarter Gymnasium an den Klosterschulen, teils im Kirchendienst, an der Tübinger Universität, im Militär, in der Verwaltung, was aber ganz von der Gnade des Herzog abhing und sehr häufig abgelehnt wurde, oder im Ausland, und es hat infolge davon ziemlich viel Wechsel im Lehrpersonal stattgefunden; immerhin betrug die durchschnittliche Dauer der Anstellung an der Anstalt bei den Hauptlehrern ungefähr zehn Jahre. [...]

Andererseits ließen aber doch auch wesentliche Vorteile die Stellung an der Karlsschule als begehrenswert erscheinen. Zwar die Angehörigen des Tübinger Stifts wurden, da sie als solche zum Dienst an der Kirche und Schule des Landes verpflichtet waren, zu dem Lehramt an der Anstalt einfach befohlen und hatten dies als hohe Gnade anzusehen. Aber auch für diese, wie für die andern, nicht in solcher Weise abhängigen Lehrer musste es doch sehr viel Anziehendes haben, durch die Berufung des Fürsten an seine mehr und mehr hoch angesehene Anstalt ausgezeichnet, damit in die unmittelbare Nähe des Hofes und des Fürsten gezogen zu werden und dadurch zugleich die, wenn auch unsichere, doch durch manche Vorgänge nahegelegte Anwartschaft auf weitere Gnadenbezeugungen des Herzogs zu erhalten.

Hauptsächlich aber waren die Verhältnisse der Lehrtätigkeit selbst im Ganzen sehr erfreulich. Die Lehrer genossen - in bemerkenswertem Gegensatz gegen die sonstigen Einrichtungen der Anstalt - ein ziemlich hohes Maß von Freiheit. Bis zum Jahre 1774 erhielten die Professoren beim Eintritt in ihr Amt eine eingehendere Dienstanweisung ('Staat'), welche den Lehrauftrag und die Bestimmungen über die äußere Ordnung und die Disziplin, außerdem einige auf den Unterricht bezüglich allgemeine Weisungen enthielt. So heißt es n dem 'Staat' für mehrere Professoren aus dem Jahr 1773: '6. S. H. D. erwarten von dem Professor, dass er bei seinem Unterricht besonders auf die Reinlichkeit der deutschen Sprache sehen und ihm anvertraute Jugend bei allen Gelegenheiten hiezu sowohl, als auch zur Beobachtung des Schönschreibens anhalten werde. 7. Der Professor solle sich sorgfältig in acht nehmen, dass er nicht nur seinem Unterricht keine freigeisterische oder andere religionswidrige Prinzipia einmische, welche die zarten Herzen der Jugend auf dem Weg der wahren Glückseligkeit irremachen könnten, sondern sie vielmehr an die Pflichten, die sie Gott, ihrem durchl. Herrn und allen ihren Vorgesetzen schuldig ist, alle Augenblick erinnern.'  [...]

Zu diesen allgemein gehaltenen Anweisungen kam freilich, dass die Lehrbücher, über die gelesen wurde, genehmigt sein mussten, dass die Lehrer in der Regel einen 'Plan' ihrer Vorlesung dem Herzog vorlegen mussten, dass der Herzog wohl einmal zum Besuche in der Vorlesung erschien und durch Fragen den Vortrag unterbrach, und dass der Erfolg bei den Jahresprüfungen scharf beaufsichtigt und kritisiert wurde. Auch musste ein Lehrer, der mit etwas Gedrucktem in die Öffentlichkeit, auch nur die die Akademie, treten wollte, sich die Zensur der Anstaltsleitung gefallen lassen, die aber nur dann strenger genommen wurde, wenn etwas namens der Anstalt ausgehen sollte, während die Veröffentlichung auf eigene Verantwortung und Kosten nicht abgeschlagen zu werden pflegte. Dagegen mussten Bücher, die zur Einführung beim Unterricht in der Anstalt bestimmt waren, den anderen Professoren des betreffenden Fachs im Manuskript zur Begutachtung vorgelegt und eventuell abgeändert worden.

 Doch bezogen sich diese Einrichtungen der Beaufsichtigung alle nur auf das Äußere des Unterrichts, die äußere Ordnung und die Art des Lehrbetriebs, und in dieser Hinsicht sind, wenigstens in den ersten Jahren, einige Eingriffe vorgekommen. Dagegen ist kein Beispiel davon vorhanden, dass ein Lehrer wegen des Inhalts seines Unterrichts, weil dieser den Ansichten des Herzogs nicht entsprochen hätte, namentlich weil er politisch oder religiös zu liberal gewesen wäre, irgendwie zur Rechenschaft gezogen oder gemaßregelt worden wäre.
Was die Lehrfächer der einzelnen Lehrer betrifft, so herrschte in den primitiven Verhältnissen des Jahre 1771 und 1772 ziemlich reines Fachsystem. Im Jahr 1773 dagegen hatten die bis dahin angestellten 8 Professoren und Unterlehrer je eine Klasse in allen Hauptfächern, außer Französisch und Mathematik, zu unterrichten. Mit dem Beginn des Jahres 1774 aber tritt unter Beibehaltung fester Lehrabteilungen für die Zöglinge, auf den übereinstimmenden Vorschlag der Professoren für die Lehrer die entscheidende Wendung zum Fachlehrersystem ein, das fortan eine ständige und charakteristische Einrichtung der Karlsschule blieb [...]

Die Stundenzahl der Lehrer war n den ersten Jahren hoch: im Jahr 1774 bei de Unterlehrern zwischen 28 und 39, bei den Professoren zwischen 20 und 25 Wochenstunden; später aber wurde die Zahl herabgesetzt und war weiterhin sehr mäßig: im Jahr 1782 beträgt sie bei den Unterlehrern nicht über 24 (nur bei einzelnen Lehrern des Französischen und Englischen etwas mehr), bei den Lehrern der philosophischen Fakultät nicht über 18, meist nur 11-15, bei den anderen Fakultäten (außer den Künstlern) nicht über 12 Stunden [...].

Weitere Vorzüge  waren die nach dem damaligen Maßstab sehr guten und schönen Räume der Anstalt, die sehr mäßige Zahl von Schülern in den einzelnen Lehrabteilungen, und der Umstand, dass die Beaufsichtigung der Zöglinge außerhalb der Unterrichtsstunden, also auch die gesamte Disziplin, außer im Unterricht selbst, durch die eigens dafür bestimmten Organe den Lehrern durchaus abgenommen war. während sie andererseits auch nur mit Worten rügen oder durch Erteilung eines 'Billets' eine Bestrafung beim Herzog beantragen durften, der übrigens stets darauf bedacht war, die Würde und die Autorität der Lehrer zu wahren.
Eben dieser Umstand, dass die Lehrer mit Disziplin und Aufsicht nichts zu tun hatten, wirkte, wie auch von früheren Zöglingen mehrfach bezeugt wird, dazu mit, die Liebe und das Vertrauen zu den Lehrern und die Lust am Lernen zu erhöhen und dadurch die Tätigkeit und Stellung der Lehrer befriedigend und erfreulich zu gestalten. Es bildete sich in großem Umfang ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern, das auch vom Herzog gern gesehen wurde und einen besonders schönen Zug der Karlsschule ausmacht.

Auch der Unterricht selbst ist dadurch ohne Zweifel beeinflusst worden: je strenger und pedantischer die äußere Ordnung war, um so eher konnten die an deren Durchführung unbeteiligten Lehrer im Unterricht eine gewisse Freiheit walten lassen, ja es musste für sie besonders nahe liegen, den Zöglingen für den äußeren Zwang gewissermaßen eine Entschädigung und Labung zu gewähren durch einen den Geist vielseitig anregenden, auf höherer geistiger Stufe stehendem Unterricht. Und die Schüler ihrerseits, denen außerhalb des Unterrichts und der Anstalt so gut wie keine Anregung und Zerstreuung geboten war, brachten dem. was ihnen die Lehrer boten, um so mehr ungeteiltes Interesse, gesammelten Eifer, frische Strebsamkeit und freudige Begeisterung entgegen.[...]

In all diesen Verhältnissen war es aber begründet, dass diese Lehrkräfte zum ganz überwiegenden Teil junge Männer  waren; ein Drittel von allen wurde vor dem 26. Lebensjahr angestellt, über die Hälfte vor dem 31. Lebensjahr; beendigt haben ihre Tätigkeit in der Karlsschule (teilweise infolge der Schießung der Anstalt) vor dem 41. Lebensjahr über die Hälfte, nu ein Viertel war über das 50. Lebensjahr hinaus in Tätigkeit.

Diese Jugendlichkeit war zunächst durch die oben bezeichneten finanziellen Verhältnisse gegeben; sie war gefordert durch die frische, scharfe Luft, die in der ganzen Schule herrschte, durch die hohen Ansprüche, die an die Energie und Elastizität der Lehrer gestellt wurden. Sie war aber offenbar auch bewusste Absicht des Herzogs: von der unverbrauchten Kraft jugendlicher, an de besondern Verhältnisse der Anstalt anpassungsfähiger, im Besitze des neuesten Standes ihrer Wissenschaft stehender Lehrer versprach er sich die besten Erfolge, und da sich der Gedanke in den ersten Jahren im Ganzen bewährte - die Erfahrung des Lebens und der Jahre schien durch den Herzog selbst und den Intendanten genügend vertreten zu sein -, war er konsequent und rücksichtslos genug, zur Durchführung dieses Systems auch die Gehaltsverhältnisse zu bemühen: es erhielt eben nur der Lehrer, den man an der Anstalt halten wollte, weitere Zulagen; wer dagegen auf wiederholte Bitten um Zulagen ablehnende Bescheide erhielt, der mochte daran erkennen, dass dem Herzog an seinem Verbleiben wenig gelegen sei und seiner Bemühung um anderweitige Unterkunft nichts im Wege stehe. An die erledigte Stelle traten dann wieder junge Kräfte, und so hatte die Anstalt, wenn sie auch weniger Männer von gefeiertem wissenschaftlichen Namen sich rühmen konnte, doch den Vorzug, ein größtenteils frisches, lehr- und schaffensfreudiges, dem jugendlichen Charakter der ganzen Anstalt wie der Zöglinge innerlich verwandtes Lehrpersonal zu besitzen und sich zu erhalten.

(Die fett hervorgehobenen Wörter sind im Original gesperrt gedruckt)

(aus: Hauber 1907/1909, S.39-46, gekürzt}

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
   Arbeitsanregungen
  1. Fassen Sie die wesentlichen Informationen über die Lehrer der Karlsschule zusammen und visualisieren Sie dieses.

  2. Erläutern Sie, welche Funktion und Wirkung die "Jugendlichkeit" der Lehrer der Schule hatte.

  3. Wie beurteilt Hauber diese? Welche Bedeutung messen Sie selbst aus ihren eigenen Erfahrungen diesem Aspekt zu?

   
 

 
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