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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht
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Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
1721
1733
-
In den
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Religionsreversalien
wird das rechtliche Verhältnis zwischen dem (katholischen) Herzog »Carl
Alexander (1664-1737) und der evangelischen Landeskirche geregelt. Das
Vertragswerk zwischen dem Herzog und der Landschaft, zu der neben den
Städten auch der Stand der Prälaten (Verwalter der 14 Klosterämter) gehört,
wird noch zu seinen Lebzeiten von
»Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733) angeregt, der selbst ohne
leiblichen Thronerben die Thronfolge für das Haus Württemberg auch unter
seinem protestantischen Nachfolger und Cousin
Carl Alexander (1664-1737) gesichert sehen will. In dem Vertragswerk
erkennt der Herzog die evangelische Religion als unveränderbare
Staatsreligion an, verzichtet auf die
Ausübung seiner landesbischöflichen Rechte als Herr der Landeskirche.
Er überträgt diese
dauerhaft dem Geheimen Rat und sorgt damit auch dafür, dass der Geheime Rat,
auch wenn er dem persönlichen Regiment eines Herzogs im Wege steht, nicht
mehr zu beseitigen ist. Ferner ist in den Reversalien bestimmt, dass nur
Männer mit dem Glaubensbekenntnis der Staatskirche Prälaten (Verwalter der
in Landesbesitz übergegangenen Klöster) und Beamte werden können. Außerdem
ist dem Herzog die Ausübung des katholischen Ritus in der eigenen Familie
und hinter den Mauern des Schlosses gestattet. Da die württembergische
Landschaft aber aus verschiedenen Gründen immer wieder eine Rekatholisierung
des Landes und damit einhergehend auch die Beseitigung der Verfassung des
Tübinger
Vertrags von 1514 fürchtet, kann »Georg
Bernhard Bilfinger (1693-1750) als Geheimer Rat 1743 erreichen,
dass
»Kaiser
Karl VII. (1697-1745) alle württembergischen Landesgesetze vom Tübinger
Vertrag bis zu den Religionsreversalien offiziell bestätigt und die
evangelischen Mächte
England, Preußen
und Dänemark garantieren, dass die religiöse Ordnung Württembergs in der
herrschenden Form erhalten bleibt.
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1737
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1741
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1743
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1744
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1748
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Am
16. September bricht Carl Eugen zu Pferde, nur begleitet von
seinen Hofkavalieren, nach Bayreuth zur Hochzeit mit der
mittlerweile
16-jährigen Nichte des preußischen Königs
»Friedrich
II.(1712-1786), »Elisabeth
Friederike von Brandenburg-Ansbach (1732-1780) auf, das er am
18. September erreicht.
Sein 52 Personen zählendes Gefolge, darunter die Regierung und 32
Bedienstete, ist schon vorausgereist und erwartet ihn dort. Die
Trauung findet am
26. September abends um acht Uhr
statt, nachdem am Vormittag die
Eheverträge unterschrieben worden
sind. Darin garantiert der katholische Bräutigam, dass er seiner
evangelischen Braut die ungehinderte Ausübung ihres Glaubens
garantiert und sie weder zu einem Übertritt zum katholischen Glauben
weder nötigt noch überredet. Neben anderen Verpflichtungen ist darin
ferner geregelt, dass der Herzog seiner Frau ein jährliches "Hand-,
Spiel- und Kleidergeld" von 10.000 Gulden zu bezahlen hat. Und bei
seinem frühzeitigen Tode ist ein Wittumsschloss für die Witwe und
eine jährliche Zahlung von 24.000 Gulden vorgesehen. Genau
festgelegt ist auch, wie der
Hofstaat der Herzogin gestaltet
sein wird. Sie soll danach über einen Hofmeister, einen
Kammerjunker, eine Oberhofmeisterin, drei Hofdamen, zwei Pagen, zwei
Kammerdiener, zwei Kammerfrauen, ein Kammermädchen sowie je ein
Kammermädchen für die Oberhofmeisterin und die Hofdamen, fünf
Lakaien für sich selbst, zwei Lakaien für die Oberhofmeisterin und
zwei für die Hofdamen, dazu noch zwei Läufer, zwei Heiducken, eine
Leibwäscherin und fünf Garderobemädchen, davon vier für die
Oberhofmeisterin. Außer dem Hofmeister und Kammerjunker, den der
Herzog ernennt, kann die Herzogin alle anderen selbst aussuchen.
Auch das, was die Ansbacher Prinzessin in die Ehe einbringt, ist im
Ehevertrag genau verzeichnet, z. B. : 11.500 Gulden vom Onkel, dem
preußischen König, eine väterliche Mitgift von 25.000 Gulden, sowie
von der Markgrafschaft ein Kapital von 30.000 Gulden. Ferner eine
ganze Reihe von Sachwerten, die alle einzeln aufgelistet sind, z. B.
eine Reihe größerer Billanten, eine goldene Repetieruhr 162
Brillanten verziert, eine Equipage, die mit 550 Brillanten besetzt
ist, zahlreiche Tabatièren, Ringe, Gold- und Silbergeschirr, zwei
goldene Bestecke, Bettzeug, festliche Kleidung und andere
Kleidungsstücke, 2 mit Brabanter Spitze versehene Negligés, ein
Reisewagen in blauem Plüsch etc. Am
30. September reisen die beiden Neuvermählten aus Bayreuth nach
Württemberg ab, wo sie am 4. Oktober, nach Zwischenaufenthalten in
Erlangen und Ansbach, beim Kloster Lorch wieder auf
württembergischen Gebiet eintreffen und am 5. Oktober Ludwigsburg
erreichen. Am 8. Oktober findet in der »Wasserhalde
bei Leonberg eine ▪
Lustjagd in Form eines Brunft- und Hatzjagens statt, in dessen
Verlauf das Wild in einen See getrieben wird, wodurch es leicht zu
erlegen ist. In den nächsten Tagen kommen weitere Festaktivitäten (▪
Parade
der Haustruppen, ▪ Illuminationen,
▪ Feuerwerke, ▪
Redouten (Bälle) und
Aufführungen französischer Komödien dazu. Unter dem Jubel der Bevölkerung
zieht das Herzogspaar am
11. Oktober in
die Residenzstadt Stuttgart ein. Die Ehe hält nicht lange.
Schon im September 1756 trennt sich Elisabeth Friederike von ihrem
Mann.
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1749
-
An
Ostern und Fronleichnam lässt
Herzog Carl Eugen (1728-93) eine prunkvolle
Prozessionen auf der offenen
Galerie des Stuttgarter Schlosses und im Schlosshof stattfinden, der
von der Straße gut einzusehen ist. Zugleich werden die Glocken
geläutet und Salutschüsse abgegeben. Die Landstände sind empört,
können aber, da sich das Ganze im Bereich des Schlosses abspielt,
nichts erreichen.
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1750
-
Bei seinem Aufenthalt in
Ludwigsburg lässt
Herzog Carl Eugen (1728-93) wieder eine prachtvolle
Fronleichnamsprozession
im Innenhof des Ludwigsburger Schlosses veranstalten, die die ein
Jahr zuvor in Stuttgart stattgefundene noch übertrifft. Die
Prozession, an der der Herzog und seine Mutter persönlich
teilnehmen, findet unter Beteiligung von Katholiken der
weitesten Umgebung statt, so dass der Zug, der dazu noch von weithin
schallendem Glockengeläut und Salutschüssen begleitet wird, am Ende
ca. 1.000 Teilnehmer umfasst. Die Landschaft protestiert entschieden
dagegen.
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1751
- Nach sieben Jahren vergleichsweise geringer Spannungen zwischen
Herzog Carl Eugen (1728-93) und dem Land (Landständen, ▪
Ehrbarkeit), nachdem
Carl Eugen 1744 als 16-Jähriger die Herrschaft
übernimmt, kommt es jetzt, da er etwa 23 Jahre alt ist, zu den
ersten ernsthaften Spannungen zwischen ihm und der Landschaft; es
beginnen die sogenannten "wilden Jahre"
des Herzogs; die Aufnahme eines ungewöhnlich hohen Kredites von
200.000 Gulden, die der Herzog von dem französischen Philosophen und
gut dotierten Kammerherrn am preußischen Hof
»Voltaire (1694-1778) geliehen bekommt, zeugt davon, dass er junge Herzog
nunmehr gewillt ist, die Grenzen seiner Herrschaft stärker auszuloten. Die
Sicherheit, die er dem wegen unerlaubter Wertpapiergeschäfte mit sächsischen
Staatsschuldverschreibungen in die Kritik geratenen Gläubiger für die
private Anleihe bietet, tangieren die Landschaft allerdings nicht. Es
handelt sich nämlich um linksrheinische Besitzungen, die von der
Verwaltung und der Landschaft unabhängig sind. Doch damit ist der
hohe Finanzbedarf des gerade in seine "wilden Jahre" gekommenen
Herzogs nicht gedeckt. Mit dem
Subsidienvertrag mit Frankreich
1752, der ihn gegen die Zahlung von beträchtlichen Geldsummen im Bedarfsfalle zur
Stellung eines Heereskontingents an der Seite Frankreichs verpflichtet,
gewinnt Carl Eugen für geraume Zeit finanziellen Spielraum.
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1752
-
Am
4. September 1752 schließt Frankreich mit
Herzog Carl Eugen (1728-93)
den ersten Subsidienvertrag
ab, zu dem Herzog Carl Eugen sogar von Preußen, das zu diesem
Zeitpunkt noch mit Frankreich verbündet ist, geraten worden war. Darin verpflichtet sich Frankreich 6 Jahre lang jährlich 130.000
Gulden Hilfsgelder zu zahlen, für die Aufstellung von je 1.000 Mann
48.328, für Unterhaltung der Truppen im Frieden jährlich 64.473 und
im Krieg 78.507 Gulden. Im Gegenzug muss der Herzog im Bedarfsfalle
binnen dreier Monate zwei Regimenter zu je 1.500 Mann ausheben und
ausrüsten, die ausschließlich unter den Befehl des französischen
Königs gestellt sind. Allerdings dürfen diese Truppen nicht gegen
das Reich oder den Kaiser als Oberhaupt des Reichs geführt werden.
Solche Truppen gelten nur als
Hilfstruppen und ihr Einsatz in einer kriegerischen
Auseinandersetzung bedeutet nicht, dass der Herzog von Württemberg
selbst Kriegspartei ist. Außerdem darf der Herzog die Gegner
Frankreichs nicht unterstützen, im Falle eines erklärten
Reichskrieges gegen Frankreich freilich seine vorgeschriebene
Truppenstärke im Schwäbischen Kreis stellen, ohne dass er deshalb
zum Feind Frankreichs erklärt ist. Allerdings darf er andere
Bündnisse nur mit Zustimmung Frankreichs eingehen. Dass Württemberg
damit in den Machtpoker der Großen einbezogen wird, erkennen auch
die Landstände an, äußern aber deutlich ihren Unmut darüber, dass
sie in diesen ersten außenpolitischen Auftritt des Herzogs nicht
einbezogen werden.
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1753
- Mitten in Auseinandersetzungen mit den Ständen über die
Aushebung von Subsidientruppen bricht der 25-jährige
Herzog Carl Eugen (1728-93)
mit seiner Wagenkolonne, aber ohne zeremoniellen Aufwand vom
Stuttgarter Schloss am 28.2.1793 in Begleitung seiner Frau »Elisabeth Friederike von
Brandenburg-Ansbach (1732-1780), der Oberhofmeisterin Anna Helene von
Schöning, geb. von Pannawitz, dem Oberstallmeister von Uexkuell,
einigen Kammerfrauen und Kammerdienern und sonstiger Bediensteter
des Hofes, darunter auch der Hofprediger Fischer, zu einer
1. Italienreise auf, die ihn u. a.
nach »Venedig, »Rom,
»Neapel, auf den
»Vesuv,
nach »Siena,
»Florenz,
»Livorno, »Genua,
»Turin
und über den »Brenner
und »Tirol wieder
zurück führt. Der
»Karneval in Venedig, der zur Zeit seines Aufenthaltes in der
Lagunenstadt veranstaltet wird, gehört für ihn zu den Highlights der
Reise. Dabei reist die Gesellschaft incognito "unter dem Namen eines
Grafen von Häuchelberg und
unter dem Geleit Gottes" um zwar als Standesperson, nicht aber als
Staatsoberhaupt, das überall auf dem Weg Pflichtvisiten und Empfänge
hätte mitmachen müssen, reisen zu können. Neben Abenteuerlust des
Herzogs, war es wohl auch ein Versuch, das Herzogpaar, das sich
schon auseinanderzuleben begann, wieder zusammenzuführen; zudem hat
die Reise die Funktion einer Vergnügungs- und Bildungsreise, in
deren Verlauf nicht nur die Kunstwerke der Antike und Renaissance
(von den Ausgrabungsstätten von »Herculaneum,
»Pompeji bis zur
»Sixtinischen
Kapelle in
Rom),
sondern auch "moderne" Glasfabriken wie in
»Murano auf dem Besichtigungsprogramm stehen; aber
gesellschaftlich und politisch gesehen, abgesehen von einem daraus
resultierenden freundschaftlichen Umgang mit dem
»piemontesischen
Hofe König
Karl Emmanuels III. (1701-1773) in »Turin,
war die Reise eine ziemliche Pleite, weil sich Carl Eugen den
Spielregeln und der in ihrer Etikette erstarrten höfischen
Gesellschaften Italiens, vom Vatikan bis hin zu einzelnen
Fürstenhöfen oftmals nicht unterwerfen will. So erhält er auch keine
»offizielle
Audienz bei »Papst
Benedikt XIV. (1675-1758), weil er sich beharrlich weigert. dem
Papst bei der Audienz die Füße zu küssen und vor ihm niederzuknien,
was nicht nur bei seiner protestantischen Gattin schlecht angekommen
wäre und den protestantischen Ständen zu Hause in Württemberg sicher
übel aufgestoßen hätte. Auf deren Wohlwollen ist er auch auf dieser
Reise angewiesen, denn in Rom war schon das ganze Reisebudget
aufgebraucht, so dass »Friedrich
August von Hardenberg (1700-1768) die Stände (▪
Ehrbarkeit) zu Hause um
weitere 10.000 Gulden ersuchen muss. Weitere Italienreisen unternahm
Carl Eugen in den Jahren 1762 und
1767.
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1755
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1756
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1757
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1758
-
Herzog Carl Eugen (1728-93) ernennt am 11. Februar 1758 drei Kabinettsminister (Freiherr von
Wallbrunn,
Graf von Montmartin, Freiherr von
Pflug) und geht damit zu einer
Kabinettsregierung über, die den
Geheimen Rat, zu dessen Mitgliedern Montmartin und Pflug zwar auch
ernannt werden, zwar aus
den oben genannten Gründen nicht ausdrücklich aufhebt, aber de facto
von der Zentralregierung ausschaltet.
-
Am 18. Dezember 1758 stellt Frankreich die Zahlung der
Subsidiengelder ein; aber 2 Monate später (im Februar 1758) erklärt
sich Frankreich bereit, an Württemberg als Entschädigung für den
letzten Feldzug 100.000 Franken zu bezahlen und für die Übernahme
von 2.000 Mann jährlich 150.000 Gulden zuzuschießen.
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1762
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1763
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1764
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1766
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1767
- 3. Italienreise von
Herzog Carl Eugen (1728-93) von Januar bis Juni,
die den Herzog und sein Gefolge von 140 Personen, darunter seine
Mätressen Bonafini und Toscani, das Hoforchester und verschiedene "Opristen";
mehrere Wagen der Kolonne waren mit Silber und Schmuck des
herzoglichen Hauses beladen, weil Carl Eugen offenbar Pfändungen zu
Hause zuvorkommen wollte; ein halbes Jahr lang genießt er alle
Lustbarkeiten der Lagunenstadt (Karneval, Opern, Bälle, Empfänge,
Gondelfahrten) und wendet Unsummen für diesen Aufenthalt auf; in
seiner Reiseschatulle fast 80.000 Gulden in bar, die er u. a. aus
Soldaten- und Amtsverkäufen requiriert; zudem weist er die
herzogliche Rentkammer an, ihm monatlich weitere 50.000 Gulden zu
überweisen, Geld, das vor allem aus widerrechtlichen Holzverkäufen
und dem Kirchengut stammt; allerdings reicht auch dieses Geld
nicht für seine Prasserei in Venedig aus, so dass Carl Eugen schon
bald auch in Venedig mit 60.000 Gulden Schulden in der Kreide steht;
wieder nach Venedig führt, das er schon 1753 und
1762 erstmals besucht hat;
- Am 10. März 1767 kommt Carl Eugen mit ein paar wenigen
Begleitern überraschend für 5 Tage nach Württemberg zurück, um neues
Geld zu beschaffen und zeigt sich gegenüber den Ständen scheinbar
kompromissbereit; in einem Vergleich mit der Landschaft, der später
in den Erbvergleich von 1770 eingeht,
soll er versichern, keine verfassungswidrigen Fronen mehr
anzuordnen, das Kirchengut und die Gemeindekassen nicht mehr
anzutasten und auch 100 württembergische Soldaten ohne Lösegeld
sofort zu entlassen; nach seiner Rückkehr aus Venedig, dessen
Staatsgebiet er nur durch Verpfändung seines Hausschmucks verlassen
darf, unterzeichnet Carl Eugen am 7. Juli 1767 zwar die Vereinbarung
mit den Ständen, regiert aber danach weiter so souverän wie vorher,
realisiert nach Lust und Laune Bauvorhaben, veranstaltete seine
prasserischen Hoffeste, engagierte neue Sänger, Tänzer und
Gondolieri, die er aus Venedig mitbringt, leistet sich sehr teure
Pferde und veranstaltet seine venizianischen Messen auf dem
Marktplatz von Ludwigsburg; alles finanziert mit Dienstverkäufen
oder auch Bestechungsgeldern aus dem Bereich der Justiz (vgl.
Walter 1987,
S.250-257(
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1770
-
Mit dem vom Kaiser vermittelten
Erbvergleich
wird der Verfassungskonflikt zwischen
Herzog Carl Eugen (1728-93) und der Landschaft beendet.
-
Herzog Carl Eugen gründet
auf de Solitude ein Militärwaisenhaus,
in dem im Februar 1770 16 Zöglinge aufgenommen werden; Zahl der
Zöglinge wächst schnell, am Ende des Jahres sind es bereits etwa 100
(als Stiftungstag gilt der 14.12.1770)
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1771
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1772
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1773
- Am 11. März 1773 wird das Militärwaisenhaus auf der Solitude in
Militärakademie umbenannt. Sie
zählt zu diesem Zeitpunkt etwa 330 Zöglinge, was in etwa der
Durchschnittszahl der nächsten 10 Jahre entspricht.
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1775
-
Herzog Carl Eugen (1728-93) verlegt seinen
Hof überraschenderweise von Ludwigsburg
(seit 1763 Residenz) nach
Stuttgart zurück.
-
Die Militärakademie wird mit seinen 330 Zöglingen, seinen
Lehrern und dem Aufsichtspersonal ebenfalls
am 18. November 1775
nach Stuttgart in das Kasernengebäude hinter dem neuen
Residenzschloss verlegt. Ebenso wird mit der 25 weibliche Zöglinge
umfassenden Ecole des demoiselles, der herzoglichen Bibliothek und
der Académie des arts verfahren.
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1776
-
Herzog Carl Eugens
Nichte Sophie Dorothea (später Kaiserin Maria Feodorowna) verlobt
sich mit dem Großfürsten Paul von Russland, eine Verbindung, die
auch von Preußen gewünscht wird. Dadurch wieder Annäherung
Württembergs an Preußen.
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1777
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1778
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1779
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1780
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1781
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Am
6.4.1781 stirbt »Elisabeth Friederike von
Brandenburg-Ansbach (1732-1780), Herzogin von Württemberg seit ihrer
Heirat mit Carl Eugen (1748), die seit dem September
1756 von ihrem Mann getrennt in Bayreuth lebte, aber bis zuletzt
die rechtmäßige Herzogin von Württemberg ist, in Neustadt an der
Aisch.
- Im Sommer 1791 besucht
Herzog Carl Eugen (1728-93) in Begleitung seiner seit Jahren
offiziellen Mätresse
»Franziska von Hohenheim (1748-1811) und einer großen
Hofgesellschaft Göttingen. Dabei macht er allen Fakultäten der
Universität einen Besuch, verschafft sich einen Eindruck von
Universitätsbibliothek, hört sich Vorlesungen und gelehrte
Disputationen an, um offenbar weitere Anregungen für seine eigenes
pädagogisches Projekt an der Karlsschule und die ihre bevorstehende
Erhebung zu einer Schule mit universitärem Rang. Die
siebzehnjährige »Caroline
Michaelis (1763-1809) beschreibt den Besuch und den
Herzog und seine Begleiterin: »Er ist häßlich {...} Wilst du ein
Bild, so stell Dir einen großen und nicht magern Mann, mit einem
rothen Angesicht, großer Nase nebst kleinen ditos drauf, große
hervorstehende Augen, einen braunen kurzen Rock, schwefelgelbe
Weste, so lang, daß man die schwarzatlaßne Beinkleider, über die
graue Strümpfe nach alter Mode gewickelt waren, kaum sah, denn Weste
und Strümpfe stießen zusammen mit Fischbein steif gemacht, den Gang
eines alten Greises vor.« (zit. n.
Appel 2013,
S.57f.)
- Das "kaiserliche
Erhöhungsdiplom" Kaiser Joseph II., der schon 1777 die
Karlsschule auf der Durchreise durch Württemberg besucht, erhebt die
Militärakademie am 22. Dezember 1781 in den Rang einer Hohen Schule
mit universitärem Rang mit einer juristischen, medizinischen und
philosophischen Fakultät und allen den Universitäten gewährten
Vorrechten (= Hohe Karlsschule)
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1782
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1785
-
Herzog Carl Eugen (1728-93) heiratet seine langjährige
offizielle Mätresse
»Franziska von Hohenheim (1748-1811), nachdem ihm in langen
Verfahren gelungen war, rechtliche und religiöse Hindernisse aus dem
Weg zu räumen. Franziska von Hohenheim wird Herzogin von Württemberg
unter der Voraussetzung, dass eventuelle Nachkommen von der Erbfolge
ausgeschlossen bleiben. Von »Papst
Pius VI. (1717-1793)
wurde die Ehe erst 1791 anerkannt, nachdem der Vatikan mit Hilfe
verschiedener theologischer Gutachten und Gegengutachten die
Ungültigkeit Franziskas erster Ehe festgestellt hatte.
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1789
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1791
- Reise nach Paris: Vom 1. Februar bis 30. April 1791 reist
Herzog Carl Eugen
mit »Franziska von Hohenheim
(1748-1811) und seiner Reisegesellschaft (zwei
Kammerherren, eine Kammerfrau, ein Leibchirurg, ein Kammerdiener,
ein Büchsenspanner, ein Kurier, ein Kammerlakai und fünf Bediente)
über Heidelberg, Mainz, rheinabwärts nach Holland mit Aufenthalten
in Utrecht, Amsterdam, Den Haag, Delft, Rotterdam, Antwerpen und
Brüssel in das revolutionäre Frankreich. Dort besucht Carl Eugen
eine öffentliche Sitzung der Nationalversammlung, besucht die Oper
und das Nationaltheater. Am 18 April 1791 wird Carl Eugen Zeuge der
Gefangennahme des französischen Königs.
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1792
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1793
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1794
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht ▪
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.09.2023
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