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Württemberg zur Zeit Carl Eugens (1728-93)

Zeittafel

Ausgewählte Daten zu Fürst und Land

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450)   Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)  Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus  Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus ÜberblickLudwig XIV. (1638-1715) und der Hof von Versailles [ Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793) Didaktische und methodische Aspekte Überblick Zeittafel Württemberg und das Reich Dualistischer Ständestaat in WürttembergHerzöge und Könige von Württemberg 1628-1918 Carl Eugen von Württemberg: Kurzbiographie  ▪ Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens Pädagogische Gründungen Carl Eugens Quellen Bausteine ] Beginn des bürgerlichen Zeitalters  ▪ Deutsche Geschichte
 

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

1514

  • Tübinger Vertrag: regelt und verbrieft die Mitspracherechte der Landstände in Württemberg bis zum Ende des Alten Reiches bzw. »Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (919 bis 1806); in dem nach dem Bauernaufstand des »Armen Konrad (1514) geschlossenen Vertrag zwischen Herzog, der ▪ Landschaft (Gesamtheit der Städte und Ämter) und der Prälaten, erklären sich die Stände bereit, ihren Beitrag zur Verringerung der herzoglichen Schulden zu leisten. Als Gegenleistung verbrieft ihnen der Herzog folgende Rechte:

    • Steuerbewilligung

    • Zustimmungsrecht bei Veräußerung von Landesteilen

    • Zustimmungsrecht bei Hauptkriegen

    • Grundrechte der Freizügigkeit und Gewährleistung von Person und Eigentum vor Willkür

    Ausdrücklich sieht der Vertrag vor, dass neue Herzöge diese Rechte jeweils neu zu verbriefen haben. Außerdem muss der Herzog das Recht der Landstände zur Beteiligung an der Gesetzgebung in gewissem Umfang anerkennen.

    In einer Verordnung vom April 1515 wird festgelegt, dass die Landtagsfähigkeit für Städte und Ämter auf die Stadtmagistrate übergeht. Aus jeder Stadt soll, so sieht es das Wahlverfahren vor, ein (bürgerlicher) Amtmann, ein Vertreter des Gerichts und ein Vertreter des Rats berufen werden. Für die Prälaten und Ritter aus den reichsritterlichen Besitzungen hält man an den herkömmlichen ungeschriebenen Verfahren fest.

1534
  • Im Herzogtum Württemberg wird unter »Herzog Ulrich (1487-1550), in dessen Zeit mit Hilfe der württembergischen oligarchischen Ehrbarkeit (Stände) auch der Bauernaufstand des »Armen Konrad  (1514) niedergeschlagen wurde, die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt. Die Neuordnung des Kirchenwesens, die sich über mehrere Jahrzehnte bis in die Regierungszeit seines Sohnes »Christoph (1515-1568) hinzog, wurde u. a. die katholische Messe abgeschafft, Heiligenbilder entfernt und liturgische Utensilien, für die im protestantischen Ritus keine Verwendung mehr bestand, eingezogen. Geistliche, die bereit waren,  im Sinne der Reformation zu predigen, wurden übernommen, die anderen erhielten eine lebenslange Rente. Die Klöster und geistlichen Korporationen wurden säkularisiert, so dass sich das Herzogtum Württemberg bedeutend vergrößerte. Allerdings wurde das Kirchengut als eigene Vermögensmasse behandelt und selbständig verwaltet. In der »Kirchenordnung von 1536 wurden die grundlegenden Regelungen für die Landeskirche erstmals zusammengefasst.

1660

  • »Herzog Eberhard III. (1614-1674) erlässt eine Kanzleiordnung, die das Aufgaben und das Verhältnis der Behörden zueinander im Land neu regelt. Darin wird u. a. festgelegt, dass die Geheimen Räte nicht mehr wie bisher als Ausdruck einer doppelten Treuepflicht auch der Landschaft einen Eid ablegen. Stattdessen sollen sie nur dem Landesherrn den Eid leisten.

1712

»Carl Alexander (1664-1737), der als Heerführer im Dienst des katholischen habsburgischen Kaisers diente und sich an der Seite des »Prinzen Eugen (1663-1736) im »Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) und in den »Feldzügen gegen die Türken 1717/1718 einen Namen machen konnte, tritt zum katholischen Glauben über in dem Herzogtum, das 1534 die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt hatte.

1721

1733

  • In den Religionsreversalien wird das rechtliche Verhältnis zwischen dem (katholischen) Herzog »Carl Alexander (1664-1737) und der evangelischen Landeskirche geregelt. Das Vertragswerk zwischen dem Herzog und der Landschaft, zu der neben den Städten auch der Stand der Prälaten (Verwalter der 14 Klosterämter) gehört, wird noch zu seinen Lebzeiten von »Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733) angeregt, der selbst ohne leiblichen Thronerben die Thronfolge für das Haus Württemberg auch unter seinem protestantischen Nachfolger und Cousin »Carl Alexander (1664-1737) gesichert sehen will. In dem Vertragswerk erkennt der Herzog die evangelische Religion als unveränderbare Staatsreligion an, verzichtet auf die Ausübung seiner landesbischöflichen Rechte als Herr der Landeskirche. Er überträgt diese dauerhaft dem Geheimen Rat und sorgt damit auch dafür, dass der Geheime Rat, auch wenn er dem persönlichen Regiment eines Herzogs im Wege steht, nicht mehr zu beseitigen ist. Ferner ist in den Reversalien bestimmt, dass nur Männer mit dem Glaubensbekenntnis der Staatskirche Prälaten (Verwalter der in Landesbesitz übergegangenen Klöster) und Beamte werden können. Außerdem ist dem Herzog die Ausübung des katholischen Ritus in der eigenen Familie und hinter den Mauern des Schlosses gestattet. Da die württembergische Landschaft aber aus verschiedenen Gründen immer wieder eine Rekatholisierung des Landes und damit einhergehend auch die Beseitigung der Verfassung des Tübinger Vertrags von 1514 fürchtet, kann »Georg Bernhard Bilfinger (1693-1750) als Geheimer Rat 1743 erreichen, dass »Kaiser Karl VII. (1697-1745) alle württembergischen Landesgesetze vom Tübinger Vertrag bis zu den Religionsreversalien offiziell bestätigt und die evangelischen Mächte England, Preußen und Dänemark garantieren, dass die religiöse Ordnung Württembergs in der herrschenden Form erhalten bleibt.

1737

1741

  • Am 16.12.1741 erreichen Carl Eugen und seine beiden Brüder Berlin, wo sie unter der Obhut des preußischen Königs »Friedrich II.(1712-1786) erzogen werden sollen.

1743

1744

1748

  • Am 16. September bricht Carl Eugen zu Pferde, nur begleitet von seinen Hofkavalieren, nach Bayreuth zur Hochzeit mit der mittlerweile 16-jährigen Nichte des preußischen Königs »Friedrich II.(1712-1786), »Elisabeth Friederike von Brandenburg-Ansbach (1732-1780) auf, das er am 18. September erreicht. Sein 52 Personen zählendes Gefolge, darunter die Regierung und 32 Bedienstete, ist schon vorausgereist und erwartet ihn dort. Die Trauung findet am 26. September abends um acht Uhr statt, nachdem am Vormittag die Eheverträge unterschrieben worden sind. Darin garantiert der katholische Bräutigam, dass er seiner evangelischen Braut die ungehinderte Ausübung ihres Glaubens garantiert und sie weder zu einem Übertritt zum katholischen Glauben weder nötigt noch überredet. Neben anderen Verpflichtungen ist darin ferner geregelt, dass der Herzog seiner Frau ein jährliches "Hand-, Spiel- und Kleidergeld" von 10.000 Gulden zu bezahlen hat. Und bei seinem frühzeitigen Tode ist ein Wittumsschloss für die Witwe und eine jährliche Zahlung von 24.000 Gulden vorgesehen. Genau festgelegt ist auch, wie der Hofstaat der Herzogin gestaltet sein wird. Sie soll danach über einen Hofmeister, einen Kammerjunker, eine Oberhofmeisterin, drei Hofdamen, zwei Pagen, zwei Kammerdiener, zwei Kammerfrauen, ein Kammermädchen sowie je ein Kammermädchen für die Oberhofmeisterin und die Hofdamen, fünf Lakaien für sich selbst, zwei Lakaien für die Oberhofmeisterin und zwei für die Hofdamen, dazu noch zwei Läufer, zwei Heiducken, eine Leibwäscherin und fünf Garderobemädchen, davon vier für die Oberhofmeisterin. Außer dem Hofmeister und Kammerjunker, den der Herzog ernennt, kann die Herzogin alle anderen selbst aussuchen. Auch das, was die Ansbacher Prinzessin in die Ehe einbringt, ist im Ehevertrag genau verzeichnet, z. B. : 11.500 Gulden vom Onkel, dem preußischen König, eine väterliche Mitgift von 25.000 Gulden, sowie von der Markgrafschaft ein Kapital von 30.000 Gulden. Ferner eine ganze Reihe von Sachwerten, die alle einzeln aufgelistet sind, z. B. eine Reihe größerer Billanten, eine goldene Repetieruhr 162 Brillanten verziert, eine Equipage, die mit 550 Brillanten besetzt ist, zahlreiche Tabatièren, Ringe, Gold- und Silbergeschirr, zwei goldene Bestecke, Bettzeug, festliche Kleidung und andere Kleidungsstücke, 2 mit Brabanter Spitze versehene Negligés, ein Reisewagen in blauem Plüsch etc.  Am 30. September reisen die beiden Neuvermählten aus Bayreuth nach Württemberg ab, wo sie am 4. Oktober, nach Zwischenaufenthalten in Erlangen und Ansbach, beim Kloster Lorch wieder auf württembergischen Gebiet eintreffen und am 5. Oktober Ludwigsburg erreichen. Am 8. Oktober findet in der Wasserhalde bei Leonberg eine Lustjagd in Form eines Brunft- und Hatzjagens statt, in dessen Verlauf das Wild in einen See getrieben wird, wodurch es leicht zu erlegen ist. In den nächsten Tagen weitere Festaktivitäten (Parade der Haustruppen, Illuminationen, Feuerwerke, Bälle und Aufführungen französischer Komödien. Unter dem Jubel der Bevölkerung zieht das Herzogspaar am 11. Oktober in die Residenzstadt Stuttgart ein. Die Ehe hält nicht lange. Schon im September 1756 trennt sich Elisabeth Friederike von ihrem Mann.

1749

  • An Ostern und Fronleichnam lässt Herzog Carl Eugen (1728-93) eine prunkvolle Prozessionen auf der offenen Galerie des Stuttgarter Schlosses und im Schlosshof stattfinden, der von der Straße gut einzusehen ist. Zugleich werden die Glocken geläutet und Salutschüsse abgegeben. Die Landstände sind empört, können aber, da sich das Ganze im Bereich des Schlosses abspielt, nichts erreichen.

1750

  • Bei seinem Aufenthalt in Ludwigsburg lässt Herzog Carl Eugen (1728-93) wieder eine prachtvolle Fronleichnamsprozession im Innenhof des Ludwigsburger Schlosses veranstalten, die die ein Jahr zuvor in Stuttgart stattgefundene noch übertrifft. Die Prozession, an der der Herzog und seine Mutter persönlich teilnehmen,  findet unter Beteiligung von Katholiken der weitesten Umgebung statt, so dass der Zug, der dazu noch von weithin schallendem Glockengeläut und Salutschüssen begleitet wird, am Ende ca. 1.000 Teilnehmer umfasst. Die Landschaft protestiert entschieden dagegen.

1751
  • Nach sieben Jahren vergleichsweise geringer Spannungen zwischen Herzog Carl Eugen (1728-93) und dem Land (Landständen, ▪ Ehrbarkeit), nachdem Carl Eugen 1744 als 16-Jähriger die Herrschaft übernimmt, kommt es jetzt, da er etwa 23 Jahre alt ist, zu den ersten ernsthaften Spannungen zwischen ihm und der Landschaft; es beginnen die sogenannten "wilden Jahre" des Herzogs; die Aufnahme eines ungewöhnlich hohen Kredites von 200.000 Gulden, die der Herzog von dem französischen Philosophen und gut dotierten Kammerherrn am preußischen Hof »Voltaire (1694-1778) geliehen bekommt, zeugt davon, dass er junge Herzog nunmehr gewillt ist, die Grenzen seiner Herrschaft stärker auszuloten. Die Sicherheit, die er dem wegen unerlaubter Wertpapiergeschäfte mit sächsischen Staatsschuldverschreibungen in die Kritik geratenen Gläubiger für die private Anleihe bietet, tangieren die Landschaft allerdings nicht. Es handelt sich nämlich um linksrheinische Besitzungen, die von der Verwaltung und der Landschaft unabhängig sind. Doch damit ist der hohe Finanzbedarf des gerade in seine "wilden Jahre" gekommenen Herzogs nicht gedeckt. Mit dem Subsidienvertrag mit Frankreich 1752, der ihn gegen die Zahlung von beträchtlichen Geldsummen im Bedarfsfalle zur Stellung eines Heereskontingents an der Seite Frankreichs verpflichtet, gewinnt Carl Eugen für geraume Zeit finanziellen Spielraum.

1752

  • Am 4. September 1752 schließt Frankreich mit Herzog Carl Eugen (1728-93) den ersten Subsidienvertrag ab. Darin verpflichtet sich Frankreich 6 Jahre lang jährlich 130.000 Gulden Hilfsgelder zu zahlen, für die Aufstellung von je 1.000 Mann 48.328, für Unterhaltung der Truppen im Frieden jährlich 64.473 und im Krieg 78.507 Gulden. Im Gegenzug muss der Herzog im Bedarfsfalle binnen dreier Monate zwei Regimenter zu je 1.500 Mann ausheben und ausrüsten, die ausschließlich unter den Befehl des französischen Königs gestellt sind. Allerdings dürfen diese Truppen nicht gegen das Reich oder den Kaiser als Oberhaupt des Reichs geführt werden. Solche Truppen gelten nur als Hilfstruppen und ihr Einsatz in einer kriegerischen Auseinandersetzung bedeutet nicht, dass der Herzog von Württemberg selbst Kriegspartei ist. Außerdem darf der Herzog die Gegner Frankreichs nicht unterstützen, im Falle eines erklärten Reichskrieges gegen Frankreich freilich seine vorgeschriebene Truppenstärke im Schwäbischen Kreis stellen, ohne dass er deshalb zum Feind Frankreichs erklärt ist. Allerdings darf er andere Bündnisse nur mit Zustimmung Frankreichs eingehen. Dass Württemberg damit in den Machtpoker der Großen einbezogen wird, erkennen auch die Landstände an, äußern aber deutlich ihren Unmut darüber, dass sie in diesen ersten außenpolitischen Auftritt des Herzogs nicht einbezogen werden.

1755

1756

1757

1758

1763

1764
1765

1766

  • Am 10. Mai 1766 wird Graf »Friedrich Samuel von Montmartin (1712-1778) entlassen und zugleich die Phase der Kabinettsregierung beendet. Montmartin bleibt aber persönlicher Berater des Herzogs und wird während des Aufenthalts von Carl Eugen in Venedig zum Regenten des Landes bestellt. Er wird erst 1773 wirklich verabschiedet.

1770

  • Mit dem vom Kaiser vermittelten Erbvergleich wird der Verfassungskonflikt zwischen Herzog Carl Eugen (1728-93) und der Landschaft beendet.

  • Herzog Carl Eugen gründet auf de Solitude ein Militärwaisenhaus, in dem im Februar 1770 16 Zöglinge aufgenommen werden; Zahl der Zöglinge wächst schnell, am Ende des Jahres sind es bereits etwa 100 (als Stiftungstag gilt der 14.12.1770)

1771
1772
1773
  • Am 11. März 1773 wird das Militärwaisenhaus auf der Solitude in Militärakademie umbenannt. Sie zählt zu diesem Zeitpunkt etwa 330 Zöglinge, was in etwa der Durchschnittszahl der nächsten 10 Jahre entspricht.
1775
  • Herzog Carl Eugen (1728-93) verlegt seinen Hof überraschenderweise von Ludwigsburg (seit 1763 Residenz) nach Stuttgart zurück.

  • Die Militärakademie wird mit seinen 330 Zöglingen, seinen Lehrern und dem Aufsichtspersonal ebenfalls am 18. November 1775 nach Stuttgart in das Kasernengebäude hinter dem neuen Residenzschloss verlegt. Ebenso wird mit der 25 weibliche Zöglinge umfassenden Ecole des demoiselles, der herzoglichen Bibliothek und der Académie des arts verfahren.

1776
  • Herzog Carl Eugens Nichte Sophie Dorothea (später Kaiserin Maria Feodorowna) verlobt sich mit dem Großfürsten Paul von Russland, eine Verbindung, die auch von Preußen gewünscht wird. Dadurch wieder Annäherung Württembergs an Preußen.
1777
1778
1779
1780
1781
  • Das "kaiserliche Erhöhungsdiplom" Kaiser Joseph II., der schon 1777 die Karlsschule auf der Durchreise durch Württemberg besucht, erhebt die Militärakademie am 22. Dezember 1781 in den Rang einer Hohen Schule mit universitärem Rang mit einer juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät und allen den Universitäten gewährten Vorrechten (= Hohe Karlsschule)
1782
 
 
1789
1791
  • Reise nach Paris: Vom 1. Februar bis 30. April 1791 reist Herzog Carl Eugen mit Franziska von Hohenheim und seiner Reisegesellschaft (zwei Kammerherren, eine Kammerfrau, ein Leibchirurg, ein Kammerdiener, ein Büchsenspanner, ein Kurier, ein Kammerlakai und fünf Bediente) über Heidelberg, Mainz, rheinabwärts nach Holland mit Aufenthalten in Utrecht, Amsterdam, Den Haag, Delft, Rotterdam, Antwerpen und Brüssel in das revolutionäre Frankreich. Dort besucht Carl Eugen eine öffentliche Sitzung der Nationalversammlung, besucht die Oper und das Nationaltheater. Am 18 April 1791 wird Carl Eugen Zeuge der Gefangennahme des französischen Königs.
1792
1793
1794

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
 

 
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