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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht
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Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
1514
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Tübinger Vertrag:
regelt und verbrieft die Mitspracherechte der Landstände in
Württemberg bis zum Ende des Alten Reiches bzw. »Heiligen
Römischen Reiches deutscher Nation (919 bis 1806); in dem nach
dem Bauernaufstand des »Armen Konrad
(1514) geschlossenen Vertrag zwischen Herzog,
der ▪ Landschaft (Gesamtheit der Städte und Ämter) und der
Prälaten, erklären sich die Stände bereit, ihren Beitrag zur Verringerung der herzoglichen Schulden zu
leisten. Als Gegenleistung verbrieft ihnen der Herzog folgende Rechte:
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Steuerbewilligung
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Zustimmungsrecht bei Veräußerung von Landesteilen
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Zustimmungsrecht bei Hauptkriegen
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Grundrechte der Freizügigkeit und Gewährleistung von Person und
Eigentum vor Willkür
Ausdrücklich sieht der Vertrag vor, dass neue Herzöge diese Rechte
jeweils neu zu verbriefen haben. Außerdem muss der Herzog das Recht
der Landstände zur Beteiligung an der Gesetzgebung in gewissem
Umfang anerkennen.
In einer Verordnung vom April 1515 wird festgelegt, dass die
Landtagsfähigkeit für Städte und Ämter auf die Stadtmagistrate übergeht. Aus
jeder Stadt soll, so sieht es das Wahlverfahren vor, ein (bürgerlicher)
Amtmann, ein Vertreter des Gerichts und ein Vertreter des Rats berufen
werden. Für die Prälaten und Ritter aus den reichsritterlichen Besitzungen
hält man an den herkömmlichen ungeschriebenen Verfahren fest.
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1534
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Im Herzogtum Württemberg wird unter »Herzog
Ulrich (1487-1550), in dessen Zeit mit Hilfe der
württembergischen oligarchischen
Ehrbarkeit (Stände) auch der Bauernaufstand des
»Armen
Konrad
(1514) niedergeschlagen
wurde, die
Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt. Die
Neuordnung des Kirchenwesens, die sich über mehrere Jahrzehnte bis
in die Regierungszeit seines Sohnes »Christoph
(1515-1568) hinzog, wurde u. a. die katholische Messe
abgeschafft, Heiligenbilder entfernt und liturgische Utensilien, für
die im protestantischen Ritus keine Verwendung mehr bestand,
eingezogen. Geistliche, die bereit waren,
im Sinne der Reformation zu predigen, wurden
übernommen, die anderen erhielten eine lebenslange Rente. Die
Klöster und geistlichen Korporationen wurden säkularisiert, so dass
sich das Herzogtum Württemberg bedeutend vergrößerte. Allerdings
wurde das Kirchengut als eigene Vermögensmasse behandelt und
selbständig verwaltet. In der »Kirchenordnung von
1536 wurden die grundlegenden Regelungen für die Landeskirche
erstmals zusammengefasst.
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1660
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»Herzog
Eberhard III. (1614-1674) erlässt eine Kanzleiordnung, die
das Aufgaben und das Verhältnis der Behörden zueinander im Land neu
regelt. Darin wird u. a. festgelegt, dass die Geheimen Räte nicht mehr
wie bisher als Ausdruck einer doppelten Treuepflicht auch der Landschaft
einen Eid ablegen. Stattdessen sollen sie nur dem Landesherrn den Eid
leisten.
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1712
»Carl
Alexander (1664-1737), der als Heerführer im Dienst des katholischen
habsburgischen Kaisers diente und sich an der Seite des »Prinzen
Eugen (1663-1736) im »Spanischen
Erbfolgekrieg (1701-1714) und in den
»Feldzügen
gegen die Türken 1717/1718 einen Namen machen konnte, tritt zum
katholischen Glauben über in dem Herzogtum, das 1534
die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt hatte.
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1721
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1733
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In den
Religionsreversalien
wird das rechtliche Verhältnis zwischen dem (katholischen) Herzog
»Carl Alexander (1664-1737) und der evangelischen Landeskirche
geregelt. Das Vertragswerk zwischen dem Herzog und der Landschaft, zu
der neben den Städten auch der Stand der Prälaten (Verwalter der 14
Klosterämter) gehört, wird noch zu seinen Lebzeiten von
»Herzog Eberhard
Ludwig (1676 - 1733) angeregt, der selbst ohne leiblichen
Thronerben die Thronfolge für das Haus Württemberg auch unter seinem
protestantischen Nachfolger und Cousin
»Carl Alexander (1664-1737) gesichert sehen will. In dem Vertragswerk
erkennt der Herzog die evangelische Religion als unveränderbare
Staatsreligion an, verzichtet auf die Ausübung seiner
landesbischöflichen Rechte als Herr der Landeskirche.
Er überträgt diese
dauerhaft dem Geheimen Rat und sorgt damit auch dafür, dass der Geheime
Rat, auch wenn er dem persönlichen Regiment eines Herzogs im Wege steht,
nicht mehr zu beseitigen ist. Ferner ist in den Reversalien bestimmt, dass nur Männer mit dem
Glaubensbekenntnis der Staatskirche Prälaten (Verwalter der in
Landesbesitz übergegangenen Klöster) und Beamte werden können. Außerdem
ist dem Herzog die Ausübung des katholischen Ritus in der eigenen
Familie und hinter den Mauern des Schlosses gestattet. Da die
württembergische Landschaft aber aus verschiedenen Gründen immer wieder
eine Rekatholisierung des Landes und damit einhergehend auch die
Beseitigung der Verfassung des
Tübinger
Vertrags von 1514 fürchtet, kann »Georg
Bernhard Bilfinger (1693-1750) als Geheimer Rat 1743 erreichen, dass
»Kaiser
Karl VII. (1697-1745) alle württembergischen Landesgesetze vom
Tübinger Vertrag bis zu den Religionsreversalien offiziell bestätigt und
die evangelischen Mächte
England, Preußen und Dänemark garantieren, dass
die religiöse Ordnung Württembergs in der herrschenden Form erhalten
bleibt.
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1737
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1741
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1743
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1744
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1748
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Am
16. September bricht Carl Eugen zu Pferde, nur begleitet von
seinen Hofkavalieren, nach Bayreuth zur
Hochzeit
mit der mittlerweile
16-jährigen Nichte
des preußischen Königs
»Friedrich
II.(1712-1786), »Elisabeth Friederike von
Brandenburg-Ansbach (1732-1780) auf, das er am 18. September erreicht.
Sein 52 Personen zählendes Gefolge, darunter die Regierung und 32
Bedienstete, ist schon vorausgereist und erwartet ihn dort. Die
Trauung findet am
26. September abends um acht Uhr statt, nachdem am Vormittag die
Eheverträge unterschrieben worden sind.
Darin garantiert der katholische Bräutigam, dass er seiner evangelischen
Braut die ungehinderte Ausübung ihres Glaubens garantiert und sie weder
zu einem Übertritt zum katholischen Glauben weder nötigt noch überredet.
Neben anderen Verpflichtungen ist darin ferner geregelt, dass der Herzog
seiner Frau ein jährliches "Hand-, Spiel- und Kleidergeld" von 10.000
Gulden zu bezahlen hat. Und bei seinem frühzeitigen Tode ist ein
Wittumsschloss für die Witwe und eine jährliche Zahlung von 24.000
Gulden vorgesehen. Genau festgelegt ist auch, wie der
Hofstaat der Herzogin gestaltet sein
wird. Sie soll danach über einen Hofmeister, einen Kammerjunker, eine
Oberhofmeisterin, drei Hofdamen, zwei Pagen, zwei Kammerdiener, zwei
Kammerfrauen, ein Kammermädchen sowie je ein Kammermädchen für die
Oberhofmeisterin und die Hofdamen, fünf Lakaien für sich selbst, zwei
Lakaien für die Oberhofmeisterin und zwei für die Hofdamen, dazu noch
zwei Läufer, zwei Heiducken, eine Leibwäscherin und fünf
Garderobemädchen, davon vier für die Oberhofmeisterin. Außer dem
Hofmeister und Kammerjunker, den der Herzog ernennt, kann die Herzogin
alle anderen selbst aussuchen. Auch das, was die Ansbacher Prinzessin in
die Ehe einbringt, ist im Ehevertrag genau verzeichnet, z. B. : 11.500
Gulden vom Onkel, dem preußischen König, eine väterliche Mitgift von
25.000 Gulden, sowie von der Markgrafschaft ein Kapital von 30.000
Gulden. Ferner eine ganze Reihe von Sachwerten, die alle einzeln
aufgelistet sind, z. B. eine Reihe größerer Billanten, eine goldene
Repetieruhr 162 Brillanten verziert, eine Equipage, die mit 550
Brillanten besetzt ist, zahlreiche Tabatièren, Ringe, Gold- und
Silbergeschirr, zwei goldene Bestecke, Bettzeug, festliche Kleidung und
andere Kleidungsstücke, 2 mit Brabanter Spitze versehene Negligés, ein
Reisewagen in blauem Plüsch etc. Am 30.
September reisen die beiden Neuvermählten aus Bayreuth nach
Württemberg ab, wo sie am 4. Oktober, nach Zwischenaufenthalten in
Erlangen und Ansbach, beim Kloster Lorch wieder auf württembergischen
Gebiet eintreffen und am 5. Oktober Ludwigsburg erreichen. Am 8. Oktober
findet in der Wasserhalde bei
Leonberg eine
Lustjagd in Form eines
Brunft- und Hatzjagens statt, in dessen Verlauf das Wild in einen See
getrieben wird, wodurch es leicht zu erlegen ist. In den nächsten Tagen
weitere Festaktivitäten (Parade der Haustruppen, Illuminationen,
Feuerwerke, Bälle und Aufführungen französischer Komödien. Unter dem
Jubel der Bevölkerung zieht das Herzogspaar am
11. Oktober in die
Residenzstadt Stuttgart ein. Die Ehe hält nicht lange. Schon im September
1756 trennt sich Elisabeth Friederike von ihrem Mann.
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1749
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An
Ostern und Fronleichnam lässt
Herzog Carl Eugen (1728-93) eine prunkvolle
Prozessionen auf der offenen Galerie des
Stuttgarter Schlosses und im Schlosshof stattfinden, der von der Straße
gut einzusehen ist. Zugleich werden die Glocken geläutet und
Salutschüsse abgegeben. Die Landstände sind empört, können aber, da sich
das Ganze im Bereich des Schlosses abspielt, nichts erreichen.
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1750
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Bei seinem Aufenthalt in Ludwigsburg lässt
Herzog Carl Eugen (1728-93) wieder eine prachtvolle
Fronleichnamsprozession im
Innenhof des Ludwigsburger Schlosses veranstalten, die die ein Jahr
zuvor in Stuttgart stattgefundene noch übertrifft. Die Prozession, an
der der Herzog und seine Mutter persönlich teilnehmen, findet
unter Beteiligung von Katholiken der weitesten Umgebung statt, so dass
der Zug, der dazu noch von weithin schallendem Glockengeläut und
Salutschüssen begleitet wird, am Ende ca. 1.000 Teilnehmer umfasst. Die
Landschaft protestiert entschieden dagegen.
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1751
- Nach sieben Jahren vergleichsweise geringer Spannungen zwischen
Herzog Carl Eugen (1728-93) und dem Land (Landständen, ▪
Ehrbarkeit), nachdem
Carl Eugen 1744 als 16-Jähriger die Herrschaft
übernimmt, kommt es jetzt, da er etwa 23 Jahre alt ist, zu den
ersten ernsthaften Spannungen zwischen ihm und der Landschaft; es
beginnen die sogenannten "wilden Jahre"
des Herzogs; die Aufnahme eines ungewöhnlich hohen Kredites von
200.000 Gulden, die der Herzog von dem französischen Philosophen und
gut dotierten Kammerherrn am preußischen Hof
»Voltaire (1694-1778) geliehen bekommt,
zeugt davon, dass er junge Herzog
nunmehr gewillt ist, die Grenzen seiner Herrschaft stärker auszuloten. Die
Sicherheit, die er dem wegen unerlaubter Wertpapiergeschäfte mit sächsischen
Staatsschuldverschreibungen in die Kritik geratenen Gläubiger für die
private Anleihe bietet, tangieren die Landschaft allerdings nicht. Es
handelt sich nämlich um linksrheinische Besitzungen, die von der
Verwaltung und der Landschaft unabhängig sind. Doch damit ist der
hohe Finanzbedarf des gerade in seine "wilden Jahre" gekommenen
Herzogs nicht gedeckt. Mit dem
Subsidienvertrag mit Frankreich
1752, der ihn gegen die Zahlung von beträchtlichen Geldsummen im Bedarfsfalle zur
Stellung eines Heereskontingents an der Seite Frankreichs verpflichtet,
gewinnt Carl Eugen für geraume Zeit finanziellen Spielraum.
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1752
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Am
4. September 1752 schließt Frankreich mit
Herzog Carl Eugen (1728-93)
den ersten Subsidienvertrag
ab. Darin verpflichtet sich Frankreich 6 Jahre lang jährlich 130.000
Gulden Hilfsgelder zu zahlen, für die Aufstellung von je 1.000 Mann
48.328, für Unterhaltung der Truppen im Frieden jährlich 64.473 und
im Krieg 78.507 Gulden. Im Gegenzug muss der Herzog im Bedarfsfalle
binnen dreier Monate zwei Regimenter zu je 1.500 Mann ausheben und
ausrüsten, die ausschließlich unter den Befehl des französischen
Königs gestellt sind. Allerdings dürfen diese Truppen nicht gegen
das Reich oder den Kaiser als Oberhaupt des Reichs geführt werden.
Solche Truppen gelten nur als
Hilfstruppen und ihr Einsatz in einer kriegerischen
Auseinandersetzung bedeutet nicht, dass der Herzog von Württemberg
selbst Kriegspartei ist. Außerdem darf der Herzog die Gegner
Frankreichs nicht unterstützen, im Falle eines erklärten
Reichskrieges gegen Frankreich freilich seine vorgeschriebene
Truppenstärke im Schwäbischen Kreis stellen, ohne dass er deshalb
zum Feind Frankreichs erklärt ist. Allerdings darf er andere
Bündnisse nur mit Zustimmung Frankreichs eingehen. Dass Württemberg
damit in den Machtpoker der Großen einbezogen wird, erkennen auch
die Landstände an, äußern aber deutlich ihren Unmut darüber, dass
sie in diesen ersten außenpolitischen Auftritt des Herzogs nicht
einbezogen werden.
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1755
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1756
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1757
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1758
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1763
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1764
- Am 30. Juli 1764 reichen die Stände eine
Klage beim ▪
Reichshofrat
gegen
Herzog Carl Eugen (1728-93)
ein. Sie erheben eine ▪
ganze Reihe von Beschwerden gegen den Herzog und von Carl Eugen
u. a.
-
den von ihm inhaftierten
▪ Landschaftskonsulenten »Johann
Jakob Moser (1701-1785), einem der Wortführer der württembergischen
▪ Ehrbarkeit , aus seiner Haft auf dem
»Hohentwiel entlassen, wo ihn Carl
Eugen seit 1759 festgehalten hat
-
auf repressive Maßnahmen
gegen die Landschaft verzichten
-
seine Versuche einstellen,
die neue Vermögenssteuer mit Hilfe von Soldaten eintreiben zu lassen
- Gesandte der
Garantiemächte für die württembergische Verfassung aus Preußen,
England, Dänemark und Preußens reisen nach Württemberg, um sich ein
Bild von der Lage zu machen. Zunächst lässt Carl Eugen sie
allerdings "abblitzen".
- Am 6. September 1764 erreicht Carl Eugen ein vorläufiges ▪
Dekret aus dem kaiserlichen Wien, das den Forderungen der Landschaft Recht gab.
Der Herzog ist damit in Europa weitgehend isoliert und muss, wenn
auch zögerlich, auf die Forderungen der Stände (▪
Ehrbarkeit) eingehen.
- Am 25. September wird »Johann
Jakob Moser (1701-1785) aus der Haft
entlassen.
- Der
württembergische Landtag wird auf den 29. Oktober 1764 einberufen,
tagt aber dann einige Wochen untätig, ehe der Herzog
ihm seine Forderung nach 800.000 Gulden für Militär und die Wiedererrichtung
des Mitte November teilweise abgebrannten Stuttgarter Schlosses auf den
Tisch legt.
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1765
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1766
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1770
-
Mit dem vom Kaiser vermittelten
Erbvergleich
wird der Verfassungskonflikt zwischen
Herzog Carl Eugen (1728-93) und der Landschaft beendet.
-
Herzog Carl Eugen gründet
auf de Solitude ein Militärwaisenhaus,
in dem im Februar 1770 16 Zöglinge aufgenommen werden; Zahl der
Zöglinge wächst schnell, am Ende des Jahres sind es bereits etwa 100
(als Stiftungstag gilt der 14.12.1770)
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1771
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1772
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1773
- Am 11. März 1773 wird das Militärwaisenhaus auf der Solitude in
Militärakademie umbenannt. Sie
zählt zu diesem Zeitpunkt etwa 330 Zöglinge, was in etwa der
Durchschnittszahl der nächsten 10 Jahre entspricht.
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1775
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Herzog Carl Eugen (1728-93) verlegt seinen
Hof überraschenderweise von Ludwigsburg
(seit 1763 Residenz) nach
Stuttgart zurück.
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Die Militärakademie wird mit seinen 330 Zöglingen, seinen
Lehrern und dem Aufsichtspersonal ebenfalls
am 18. November 1775
nach Stuttgart in das Kasernengebäude hinter dem neuen
Residenzschloss verlegt. Ebenso wird mit der 25 weibliche Zöglinge
umfassenden Ecole des demoiselles, der herzoglichen Bibliothek und
der Académie des arts verfahren.
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1776
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Herzog Carl Eugens
Nichte Sophie Dorothea (später Kaiserin Maria Feodorowna) verlobt
sich mit dem Großfürsten Paul von Russland, eine Verbindung, die
auch von Preußen gewünscht wird. Dadurch wieder Annäherung
Württembergs an Preußen.
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1777
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1778
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1779
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1780
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1781
- Das "kaiserliche
Erhöhungsdiplom" Kaiser Joseph II., der schon 1777 die
Karlsschule auf der Durchreise durch Württemberg besucht, erhebt die
Militärakademie am 22. Dezember 1781 in den Rang einer Hohen Schule
mit universitärem Rang mit einer juristischen, medizinischen und
philosophischen Fakultät und allen den Universitäten gewährten
Vorrechten (= Hohe Karlsschule)
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1782
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1789
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1791
- Reise nach Paris: Vom 1. Februar bis 30. April 1791 reist
Herzog Carl Eugen
mit Franziska von Hohenheim und seiner Reisegesellschaft (zwei
Kammerherren, eine Kammerfrau, ein Leibchirurg, ein Kammerdiener,
ein Büchsenspanner, ein Kurier, ein Kammerlakai und fünf Bediente)
über Heidelberg, Mainz, rheinabwärts nach Holland mit Aufenthalten
in Utrecht, Amsterdam, Den Haag, Delft, Rotterdam, Antwerpen und
Brüssel in das revolutionäre Frankreich. Dort besucht Carl Eugen
eine öffentliche Sitzung der Nationalversammlung, besucht die Oper
und das Nationaltheater. Am 18 April 1791 wird Carl Eugen Zeuge der
Gefangennahme des französischen Königs.
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1792
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1793
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1794
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation
von Macht ▪
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
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Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.09.2023
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