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Die Karlsschule - Textauswahl

Religionsunterricht

Gustav Hauber (1907)

 
GESCHICHTE
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Die Karlsschule
Überblick
Kurzer Abriss der Geschichte
Die Schüler der Karlsschule
Erziehung und militärischer Drill
Lehr- und Unterrichtspraxis
Privatleben - Fehlanzeige
Ständische Ungleichheit
Umzug nach Stuttgart 1775
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"Der weitaus wichtigste Religionsunterricht an der Karlsschule war natürlich der evangelische, welcher der Konfession des Landes und der großen Mehrzahl der Zöglinge entsprach. […] Der Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes in der Akademiekirche, für die jüngern Zöglinge auch der Kinderlehre Sonntag nachmittags, ferner eines jeden Donnerstags 10-11 Uhr stattfindenden Wochengottesdienstes war für alle Akademisten verbindlich - freilich mussten wegen Allotriatreibens während der Predigt immer von neuem Verwarnungen erlassen werden -; Vor und nach jeder Mahlzeit (auch dem Frühstück) wurde von einem Aufseher, bei festlichen Anlässen vom Religionsprofessor ein - eigens für die Schule abgefasstes - Gebet, darauf von einem jüngern Zögling das Vaterunser gesprochen (von den Katholiken in der katholischen Form, doch mit einer Pause vor dem Amen); auch wurde auf regelmäßige Andacht jedes Zöglings im Schlafsaal gesehen.
Bei der Aufnahme in die Anstalt wurden die Zöglinge auch in der Religion geprüft; bei den öffentlichen Jahresprüfungen bildete die Prüfung in der Religion, die unter Mitwirkung von zwei Deputierten des Konsistoriums vorgenommen wurde, einen ständigen Teil, und es wurden jedes Mal auch Preise in diesem Fach erteilt. [...]

Namentlich aber war der Religionsunterricht selbst Gegenstand sorgfältiger Pflege, und der Herzog suchte für dessen Erteilung geeignete und tüchtige Lehrer, Männer 'von reiner Lehre', aber zugleich 'von geistig freier Denkart' und von anerkannt gutem Charakter zu gewinnen.

Im ersten und teilweise auch zweiten Jahr der Anstalt beschränkte sich der Unterricht im 'Christentum' auf Lesen und Erklären des Katechismus durch Unterlehrer, nebst Auswendiglernen von Sprüchen und Liedern. Im Laufe des Jahres 1771 übernahm Jahn, 1772 auch Drescher und 1733 die anderen Professoren je an ihren Abteilungen den Religionsunterricht, der sich - in 2-3 Stunden am Sonntag - außer dem obigen Lesen der Bibel, Erklärung der sonntäglichen Evangelien vor der Predigt und nachheriges Abfragen über den Inhalt der gehörten Predigt des 'Hofstaatspredigers' Pfeilsticker von Gerlingen erstreckte, welche letzterer auch den Konfirmandenunterricht erteilte. Anlässlich einer Beschwerde des Konsistoriums wurde im Jahr 1773 ein eigener Religionslehrer ernannt […]. Damit trat zugleich die weitere Änderung ein, dass der Religionsunterricht in den ordentlichen Unterricht eingereiht und in den werktäglichen Stundenplan aufgenommen wurde, und zwar so, dass an den unteren Abteilungen in 6-2 Stunden (mit dem Aufsteigen der Klassen abnehmend) [...] unterrichtet wurde. […]

In welchem Geist der Religionsunterricht erteilt wurde, ergibt sich schon aus dem oben Gesagten; es war der streng evangelisch-lutherische der Landeskirche. Das Konsistorium verhütete argwöhnisch jede Abweichung in dogmatisch-konfessioneller Richtung, und der Herzog verlangte, dass ein ebenso gründlicher als auf das Gemüt wirkender Religionsunterricht erteilt werde, 'Freigeisterei' aber gänzlich ausgeschlossen bleibe. [...]

Was den stufenmäßigen Gang und Betrieb des Religionsunterrichts betrifft, so wurde auf Grund der für das ganze Land geltenden Anordnungen davon ausgegangen, dass derselbe anfangs Gedächtnisunterricht sein müsse; es wurden also der Katechismus, das Konfirmationsbüchlein, eine bestimmte Anzahl von Psalmen, Sprüchen und Liedern auswendig gelernt, auch geeignete Stücke der Bibel gelesen. Dies war die Aufgabe des Lehrmeisters Bernhard (...), der diesen Unterricht zugleich zur Förderung im Lesen und Schreiben verwenden sollte, für welche Fächer er eigentlich angestellt war. Doch wurde wenigstens zeitweise auch von ihm verlangt, dass es das Gelesene nach Stresow, Elementare Lehre vom Christentum, durch Fragen verständlich und eindringlich mache, dass er das Konfirmationsbüchlein nach einer von Prof. Müller geschriebenen Erklärung erläutere und die Kinder nach Hübners Biblischen Historien mit einzelnen biblischen Geschichten bekannt mache. Bei der Neuordnung im Jahr 1783 wurde aber verlangt, dass er mit Leuten, die unter dem 11. Jahr stehen, die biblische Geschichte anfangs nach dem kleinen Seilerschen Katechismus, sodann nach dem Seilerschen Erbauungsbuch ohne eigene Zusätze und Erklärungen kurz durchgehe und bloß über den Inhalt eines vorgelesenen Stücks nach dem im Buche selbst beigesetzten Fragen zur Schärfung der Aufmerksamkeit der Kinder frage. […]

Für die übrigen Zöglinge behandelte auf Grund dieses Elementarunterrichts, der bis zum 11. oder 12. Lebensjahr reichte, der Religionsprofessor an den zwei oberen philologischen und einer oder beiden philosophischen Abteilungen, sowie den Abteilungen der Handelsschule und der Künstler die biblische Geschichte Alten und Neuen Testaments, nebst Bibellesen, teilweise auch Kirchengeschichte in einem normalerweise dreijährigen (bei den Kaufleuten zweijährigen) Kurs, teils nach eigenem Entwurf […]

Eine besonders tiefe und nachhaltige Wirkung des Religionsunterrichts auf die Zöglinge ist von keinem der Lehrer bezeugt, am ehesten von Hartmann und Plank; andererseits ist auch keine Spur davon zu erkennen, dass dieser Unterricht auf irgendeiner Stufe von den Zöglingen missachtet worden wäre."

(aus: Hauber 1907/1909, S.46-51, gekürzt}

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
   Arbeitsanregungen
  1. Arbeiten Sie heraus, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen der Religionsunterricht an der Karlsschule stattgefunden hat.

  2. Welche Ziele verfolgt der Unterricht?

  3. Vergleichen Sie die Ziele und Unterrichtspraxis mit heute.

   
 

 
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