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Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus

Überblick

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)  Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus [ Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus Überblick Höfischer Absolutismus am Beispiel Carl Eugens von Württemberg (1728-1793)  ] Beginn des bürgerlichen Zeitalters  ▪ Deutsche Geschichte
 

 

Die politischen Verhältnisse in den souveränen Einzelstaaten im »Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation sind sehr verschieden. Staaten mit landständischen Verfassungen, in denen ein Landesherr sich mit einer Ständevertretung, vor allem in Steuer- bzw. Budgetfragen einigen sollte, stehen rein nach absolutistischer Herrscherwillkür regierten Staaten gegenüber. Und zwischen diesen beiden Polen existieren Gebiete und Territorien mit bis ins feudale Mittelalter reichenden Strukturen.

Auf dem ▪ Weg zum modernen Staat kommt es in zahlreichen landständisch verfassten Territorien zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen den souveränen Fürsten und ihren jeweiligen Standesvertretungen.

Sie haben ihren Ursprung in der nach den Wirren des ▪ Dreißigjährigen Krieges eintretenden "Krisensituationen, die die Unfähigkeit der alten Ordnungskräfte erweisen, territoriale und soziale Desintegration zu verhindern, die die - wiederum in sich konfessionell zerrissenen - Stände überfordern und die fast zwangsläufig das Gesetz des Handelns in die Hand eines entschlossenen Fürsten legen, der die bisherigen Beschränkungen seiner Macht mehr oder weniger energisch beseitigt, also es versteht, sich von den Ständen zu emanzipieren oder sie in eine bedeutungslose Nebenrolle abzudrängen." (Duchardt 1998, S.36)

Schon frühzeitig entstehen solche Konflikte auch in ▪ Württemberg, wenn ein um absolutistische Herrschermacht ringender Fürst in Auseinandersetzungen mit den Ständen gerät und die Gewichte im Dualismus von Fürst und Land immer wieder aufs Neue austariert werden müssen.

Aber auch, wo die Verschwendungssucht des Landesherrn nicht so ausgeprägt ist wie bei ▪ Carl Eugen von Württemberg /1728-1793) sind die Einzelstaaten des Reiches Mitte des 18. Jahrhunderts hoffnungslos verschuldet. Hofhaltung, Baupolitik, der wachsende Beamtenapparat und die stehenden Heere verschlingen nicht selten ein Vielfaches von dem, was den Landesherrn nach Recht und Herkommen zusteht.

Die Prachtentfaltung der vielfach absolutistisch regierenden Fürsten ist allerdings nicht allein ihrer persönlichen Geltungssucht geschuldet, entspricht auch nicht einfach nur einem herrschenden Zeitgeist. Dies betont auch  "Die Repräsentation im Hof und durch den Hof", betont Duchardt (1998, S. 532) "Quantität und Qualität des höfischen Aufwandes wurden für den barock-absolutistischen Fürsten zu einem politischen Mittel, um im innerreichischen und internationalen Konkurrenzkampf der Dynastien zu bestehen, einem Wettbewerb, dessen Schwerpunkt sich immer mehr auf die Architektur verlagerte. Die Bautätigkeit des Herrschers, die im Residenzschloss gipfelte und in der Anlage von Opernhäusern, Orangerien, Lustschlössern, ja ganzer geometrisch angelegter Residenzstädte ihre Ergänzung fand, [...] kann gerade als Gradmesser seiner politischen Macht eingestuft werden."

Darüber hinaus dient der Fürstenhof im Barock oft auch dazu, den Adel in seine unmittelbare Umgebung zu ziehen und von da aus besser zu kontrollieren.

Die Legitimation absolutistischer Prachtentfaltung

Die verschiedenen Formen absolutistischer Prachtenfaltung sind verschwenderisch, daran darf auch diese Betrachtung nichts ändern, sie erscheinen aber den Fürsten und vielen Zeitgenossen als zumindest legitim.

Ihre Funktion zur Repräsentation von gottgegebener Macht wird auch in der politischen Theorie des 17. und 18. Jahrhunderts betont. Sie  legitimiert den für unverzichtbar erklärten höfischen Aufwand rational, indem sie erklärt, dass die höfische Pracht dem Volk jene starken sinnlichen Reize liefere, die es zum Verständnis der Rechtmäßigkeit der Herrschaft benötige.

Ein besonders anschauliches Beispiel für solche rationalen Legitimationsstrategien höfischer Prachtentfaltung gibt der Rechtshistoriker Johann Christoph Lüding 1718 in seinem weit verbreiteten "Musterbuch" zeremonieller Regeln am Hof:

"Die meisten Menschen, vornehmlich aber der Pöbel, sind von solcher Beschaffenheit, dass bei ihnen die sinnliche Empfind- und Einbildung mehr als Witz und Verstand vermögen, und sie daher durch solche Dinge, welche die Sinne kitzeln und die Augen fallen, mehr als durch die bündig- und deutlichsten Motiven commoviret werden. Wenn man dem gemeinen Volk hundert und aberhundert mal mit auserlesensten Worten und Gründen vorstellte, dass es seinem Regenten deswegen gehorchen sollte, weil es dem göttlichen Befehl und der gesunden Vernunft gemäß wäre, dieser aber sich in Kleidung und sonsten in allem schlecht, als ein gemeiner Führer aufführte, so würde man wenig ausrichten. Allein man stelle demselben einen Fürsten vor, der prächtig gekleidet, mit vielen Hofleuten umgeben, von verschiedenen auswärtigen Prinzen und Gesandtschaften verehrtet, auch von einer ansehnlichen Guarde bedecket ist, so wird es anfangen, sich über dessen Hoheit zu verwundern, diese Verwunderung aber bringet Hochachtung und Ehrfurcht zuwege, von welcher Untertänigkeit und Gehorsam herkommen." (zit. n. Oßwald-Bargende 2004, S.98f.)

Dauerinszenierung fürstlicher Machtvollkommenheit

Wo immer es geht, so will es das zeitgenössische (Selbst-)Verständnis absolutistischer Fürsten, muss die fürstliche Machtvollkommenheit in Szene gesetzt werden, damit die Öffentlichkeit in Erstaunen über die Exklusivität des Hofes versetzt werden kann.

Diesen Zielen sind auch die zahlreichen Regeln untergeordnet, die einen zeremoniellen Hof mit seinen oft bis ins Detail festgelegten immer wiederkehrenden Ritualen ausmachen wie z. B. das »Lever, das morgendliche Aufstehen und Anziehen des Fürsten, oder die penibel geplanten Tischordnungen bei Tischgesellschaften. Aber auch die prachtvoll üppigen Hoffeste, ja die ganze Pracht dieser Hofkultur, haben hierin ihre rationalen Wurzeln. Allerdings kann auch dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich angesichts der sonst herrschenden misslichen Lebensverhältnisse der meisten Untertanen um pure Verschwendung handelt.

Die Hof haltenden Fürsten versuchen ihrem finanzpolitischen Fiasko durch alle erdenklichen Formen von Steuern und Abgaben Herr zu werden. Da sind Abgaben zu zahlen, wenn Waren verkauft werden, dort werden Nutztiere oder der Verbrauch von Grundnahrungsmittel besteuert, und wenn Waren über die Landesgrenze gehen, sind Zölle fällig, die sich bei der Kleinstaaterei in Deutschland für einen Händler schnell zu großen Beträgen summieren können.

33 Zollstationen müssen hier z. B. passiert werden, wenn Waren auf einer Strecke von ca. 220 Kilometern zwischen Bamberg und Mainz auf dem Main verschickt werden, an 32 Landesgrenzen gilt es Gebühren zu entrichten, wenn Waren rheinabwärts von Straßburg an die holländische Grenze gehen und elbaufwärts von Hamburg nach Magdeburg sind es noch 14 solcher Grenzstationen, die die Kassen der Landesherren füllen sollen (vgl. Alt Bd. I, 2004, S. 11) Dem Erfindungsreichtum, neue Geldquellen für den Fürsten zu erschließen sind keinerlei Grenzen gesetzt.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024

   
 

 
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