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Konkurrenzkampf um das Theaterprivileg

Die Konkurrenzlage der verschiedenen Theatergesellschaften, Schausteller und Unterhaltungsanbieter

 « Theater und Theaterwesen im 18. Jahrhundert« Wanderbühnen/-truppenCaroline Neuber und ihre Truppe

 
FAChbereich Deutsch
Glossar
Literatur Autorinnen und Autoren Literarische Gattungen Literaturgeschichte Didaktische und methodische Aspekte Überblick Literatur auf dem Weg in die Moderne Literaturepochen Überblick Epochenüberblick Literatur des Mittelalters (ca. 750-1500) Frühe Neuzeit, Renaissance und Humanismus (1300-1600) Barock (1600-1720) Aufklärung (1720-1785) Didaktische und methodische Aspekte ÜberblickHistorischer Hintergrund Einzelne Aspekte der Epoche Überblick Wichtige Vertreter und ihre Werke in der Epoche Wichtige Literaturtheorien im Überblick • Theater und Theaterwesen im 18. Jahrhundert Überblick Lage des Theaters in Europa im 18. Jahrhundert Formen Überblick Wanderbühne/-truppen • Überblick Sozialer Status der Schauspieler und materielle Situation der Schauspielgruppen Die Wandertruppen und Theatergesellschaften von Ackermann, Seyler und Eckhof friederike Caroline Neuber und ihre Truppe Überblick Kurzbiographie (Zeittafel) [ Konkurrenzkampf  um das Theaterprivileg Überblick Konkurrenzlage der verschiedenen Theatergesellschaften, Schausteller und Unterhaltungsanbieter ◄ • Kampf um den Theaterschauplatz Leipzig ] Der Kampf um die Geschmacksveränderung des Publikums  Errichtung fester Spielstätten in Deutschland Textauswahl BausteineFragen und Antworten (KI) Drama der Aufklärung Textauswahl Bausteine Fragen und Antworten (KI) Empfindsamkeit (1740-1780)  Sturm und Dang (1760-1785) Weimarer Klassik (1786-1805) Jakobinismus (1789-1796) ▪ Romantik (1793-1835) Biedermeier (1820-1850) Das junge Deutschland und die politische Dichtung des Vormärz(1830-1850) Realismus (1850-1890) Naturalismus (1880 - 1910)  ▪ Gegenströmungen zum Naturalismus (1890-1930) Expressionismus (1910-1925)Literatur der Weimarer Republik (1918-1933) Deutsche Exilliteratur (1933-1945)  ▪ Literatur nach 1945 Literatur nach 1989 Literatur im 21. Jahrhundert Motive der Literatur Grundlagen der Textanalyse und Interpretation Literaturunterricht Schreibformen  Operatoren im Fach Deutsch
 

Wanderbühnen im Barock (1600-1720)
Überblick
Robert Browne und die englischen Komödianten
• Johannes Velten und die deutschen Wandertruppen

Die Narrenfigur des Pickelhäring

Die • Wanderbühnen, deren "Wandertruppen" schon im • Barock (1600-1720) aus Italien, England, Frankreich und den Niederlanden kommend überall in Europa unterwegs waren, gehörten auch in der Literaturepoche der Aufklärung (1720-1785) zu dem Erscheinungsbild der Theaterlandschaft im deutschsprachigen und europäischen Raum. Da es in dieser Zeit • noch kaum feste Spielstätten gab, wo sie ihre Bühnen hätten dauerhaft einrichten können, waren sie zu einem immerwährenden Wanderleben gezwungen und waren ständig bemüht, in einer möglichst größeren Stadt oder auch an einem der Höfe von Fürsten für ein paar Tage oder Wochen gastieren zu können.

Eine Auftrittsgenehmigung in einer der Städte zu erhalten, war indessen keine Selbstverständlichkeit. Nicht alle Magistrate hatten ein Interesse an den Darbietungen des • "fahrenden und ehrlosen Volks", manche sahen in ihnen und ihren Darbietungen eine Gefahr für die Moral und damit die öffentliche Ordnung, die aufrechtzuerhalten sie sich gerade in dieser Zeit mit zahlreichen Maßnahmen zur • soziale Disziplinierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft besonders verpflichtet sahen.


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In diesem Prozess wurden eine Vielzahl ▪ sozialregulierender und sozialdisziplinierender Verordnungen und Gesetze erlassen und für ihre Durchsetzung gesorgt, die tief in das Leben der Menschen eingegriffen und das neue Verhältnis von Untertan und Staat verankerten. Das ▪ Streben nach "Policey und guter Ordnung", das auf die ▪ "Wahrung bzw. Herstellung der moralischen und religiösen Ordnung" ausgerichtet war (Schulze 1987, S.289), schlug sich auch in der Behandlung der Wandertruppen nieder, die in dieser Zeit vor allem  mit ihrem, beim Publikum so beliebten, • nonverbalen, körperbetonten Spiel, mit ihren Zoten und obszönen Gesten die obrigkeitlichen "Ordnungshüter" in den städtischen Behörden und Universitäten immer wieder auf den Plan riefen.

Aus diesem Grunde machten sich die städtischen Behörden durch verlässliche Kontaktpersonen meist schon vorher ein Bild von der Truppe und ihrem Repertoire. Häufig verlangten sie auch geschlossene Probevorstellungen, um über die moralische Qualität der Stücke urteilen zu können. Gab es Beanstandungen, dann sprachen sie regelmäßig Verbote für bestimmte Stücke aus oder verlangten, dass bestimmte Textpassagen gestrichen wurden. Und auch • Auftrittsverbote waren nicht selten, zumal auch  der • Klerus tat ein Übriges tat, um von ihren Kanzeln das Theater schlechthin "als Blendwerk der Hölle" (Maurer-Schmoock 1982, S.107) zu verdammen.


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In einer überwiegend von • Kleinstädten geprägten Städtelandschaft machten sich zahlreiche, durch den deutschsprachigen Raum ziehende Gruppen Konkurrenz, die publikumswirksame Darbietungen anboten.

Auf den holprigen, meist unbefestigten, nach Regen schlammigen Straßen und Wegen zu den Auftrittsorten waren daher nicht nur die Theaterkompanien der verschiedenen Wanderbühnen mit ihren Karren unterwegs, sondern auch »Marktschreier, »Quacksalber, »Kurpfuscher und fahrende Ärzte, die oft mit einer großen Truppe von Musikanten (»Spielleute), »Seiltänzern, Marionetten- und Puppenspielern, »Akrobaten, »Artisten (Springern), »Jongleuree und Feuerschluckern umherzogen. Sie präsentierten auf öffentlichen Plätzen in ihren Auftrittsorten alles, für das ein Publikum zu zahlen bereit war. So ließ man »Heiducken (romantisierte Wegelagerer wie etwa Piraten) auftreten, kleinwüchsige Menschen, die man als "Zwerge" anpries, und schwarzhäutige Menschen, die man "Mohren" nannte. »Gaukler, »Zauberkünstler und »Taschenspieler aller Art zeigten ihre Kunststücke und »Bärenführer" ließen ihre geschundenen Bären "tanzen". Dazu kamen noch »Menageristen, die ihre exotischen Tiere zur Schau stellten. (vgl. Maurer-Schmoock 1982., S.106)


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Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, mussten sich die Theatergesellschaften also gegen vielfältige Konkurrenz durchsetzen. Vor allem ging es aber darum, die Konkurrenten unter den Wanderbühnen der Theatergesellschaften im Auge zu haben und sich gegen sie durchzusetzen. Ein Mittel dabei bestand darin, ausgemachte Publikumslieblinge, die bei anderen Truppen arbeiteten, abzuwerben und für dieses Geschäft loyale Mitglieder der eigenen Truppe immer wieder auf die Reise zu schicken. (vgl. ebd., S.112)

Die Konkurrenzlage der Wanderbühnen war aber nicht nur wegen der Anzahl der für Auftritte in Frage kommenden Städte begrenzt, sondern auch durch andere Regularien. Meistens durften sie in Städten nur dann auftreten, wenn dort kommerzielle Märkte, so genannte Messen, veranstaltet wurden, und wenn dann erhielt in der Regel nur eine der sich darum bewerbenden Wandertruppen dafür die erforderliche Genehmigung. Daher war auch eine Messestadt wie Leipzig, in der in jedem Jahr drei Messen (Ostermesse, Herbstmesse, Neujahrsmesse) veranstaltet wurden, ein besonders attraktiver und zugleich hart • umkämpfter Theaterschauplatz.

Wer hier seine Bretterbude errichten wollte, musste ein • landesherrliches Privileg in der Tasche haben, das ihm gegenüber der lästigen Konkurrenz ein Theatermonopol einräumte und als landesherrliches Schutzpatent alle Städte und ihre Behörden anwies, "bey unverbothener Zeit aller Orthen, ingleichen in denen Leipziger Messen und Acht Tage vor und acht Tage nach den Messen ungehindert" agieren und spielen zu lassen. (• Sächsisch-polnisches Theaterprivileg »Augusts des Starken (1670-1733) für Johann und Friederike Caroline Neuber, 1727) Waren solche Schutzpatente einmal erteilt, blieben sie gewöhnlich bis zum Ableben des jeweiligen Landesherrn wirksam und wurden in der Regel weitervererbt. Die damit verbundene Auszeichnung als "Hofkomödianten" war zwar nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden, konnte aber mit den im Theaterprivileg zugesprochenen Rechten den jeweiligen Hofkomödianten, auch über Jahre hinweg, sichere Einnahmen verschaffen. Verließen sie mit ihren Truppen für ihre Tourneen ihren angestammten Theaterschauplatz, so mussten sie entweder von den jeweiligen Landesherren eine generelle Auftrittsgenehmigung bekommen oder mit den jeweiligen städtischen Magistraten in Verhandlungen darüber eintreten, die sich ihre • Genehmigungen einiges kosten ließen.

Theaterprivilegien der Landesherren konnten allen Wanderbühnen erteilt werden, die noch zeitgenössischer Auffassung, Theateraufführungen machten. Es war daher einerlei, ob jemand wie die z. B. die Wandertruppen von • Carl Andreas Paulsen (1620–1678), Johannes Velten (1634-1692, • Konrad Ernst Ackermann (1712–1771), • Conrad Ekhof (1720-1776), • Abel Seyler (1730-1800), »Johann Friedrich Schönemann (1704-1782) oder von • Friederike Caroline Neuber (1697-1760) um ein zeitgemäßes, niveauvolles Theater bemühten, oder jemand »Hanswurstiaden, Possen und Zoten aller Art präsentierte wie z. B. »Joseph Ferdinand Müller (1700-1761) u. a. Mit dem Theaterprivileg ausgezeichnet wurde, was dem Landesherrn gefiel und eine größere Anzahl von Fürsprecherinnen und Fürsprecher fand, die jenen beeinflussen konnte.

Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 31.08.2025

   
 

 
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