Eine Auftrittsgenehmigung in
einer der Städte zu erhalten, war indessen keine
Selbstverständlichkeit. Nicht alle Magistrate hatten ein
Interesse an den Darbietungen des • "fahrenden
und ehrlosen Volks", manche sahen in ihnen und
ihren Darbietungen eine Gefahr für die Moral und damit die
öffentliche Ordnung, die aufrechtzuerhalten sie sich gerade in
dieser Zeit mit zahlreichen Maßnahmen zur •
soziale Disziplinierung der frühneuzeitlichen
Gesellschaft besonders verpflichtet sahen.

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In diesem Prozess wurden eine Vielzahl
▪
sozialregulierender und sozialdisziplinierender Verordnungen und
Gesetze erlassen und für ihre Durchsetzung gesorgt, die tief
in das Leben der Menschen eingegriffen und das neue Verhältnis von Untertan
und Staat verankerten. Das ▪
Streben nach "Policey und guter Ordnung", das auf die
▪ "Wahrung bzw. Herstellung der moralischen und religiösen
Ordnung" ausgerichtet war (Schulze
1987, S.289), schlug sich auch in der Behandlung der
Wandertruppen nieder, die in dieser Zeit vor allem mit
ihrem, beim Publikum so beliebten, •
nonverbalen, körperbetonten Spiel,
mit ihren Zoten und obszönen Gesten die obrigkeitlichen "Ordnungshüter"
in den städtischen Behörden und Universitäten immer wieder auf den Plan riefen.
Aus diesem
Grunde machten sich die städtischen Behörden durch verlässliche
Kontaktpersonen meist schon vorher ein Bild von der Truppe und
ihrem Repertoire. Häufig verlangten sie auch geschlossene
Probevorstellungen, um über die moralische Qualität der Stücke
urteilen zu können. Gab es Beanstandungen, dann sprachen sie
regelmäßig Verbote für bestimmte Stücke aus oder verlangten,
dass bestimmte Textpassagen gestrichen wurden. Und auch •
Auftrittsverbote waren nicht selten, zumal auch der •
Klerus tat ein Übriges tat, um von ihren Kanzeln das
Theater schlechthin "als Blendwerk der Hölle" (Maurer-Schmoock 1982, S.107)
zu verdammen.

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In einer überwiegend von •
Kleinstädten geprägten Städtelandschaft machten sich zahlreiche, durch
den deutschsprachigen Raum ziehende Gruppen Konkurrenz, die
publikumswirksame Darbietungen anboten.
Auf den holprigen, meist unbefestigten, nach Regen schlammigen Straßen und
Wegen zu den Auftrittsorten waren daher nicht nur die Theaterkompanien der
verschiedenen •
Wanderbühnen mit ihren Karren unterwegs,
sondern auch »Marktschreier,
»Quacksalber, »Kurpfuscher und
fahrende Ärzte, die oft mit einer großen Truppe von Musikanten (»Spielleute),
»Seiltänzern,
Marionetten- und Puppenspielern, »Akrobaten,
»Artisten (Springern),
»Jongleuree
und
Feuerschluckern umherzogen. Sie präsentierten auf öffentlichen Plätzen
in ihren Auftrittsorten alles, für das ein Publikum zu zahlen bereit war. So
ließ man »Heiducken
(romantisierte Wegelagerer wie etwa Piraten) auftreten, kleinwüchsige
Menschen, die man als "Zwerge" anpries, und schwarzhäutige Menschen, die man
"Mohren" nannte. »Gaukler,
»Zauberkünstler
und »Taschenspieler
aller Art zeigten ihre Kunststücke und »Bärenführer"
ließen ihre geschundenen Bären "tanzen". Dazu kamen noch
»Menageristen, die ihre exotischen Tiere zur Schau stellten. (vgl.
Maurer-Schmoock 1982., S.106)

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Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, mussten sich die Theatergesellschaften
also gegen vielfältige Konkurrenz durchsetzen. Vor allem ging es aber darum,
die Konkurrenten unter den Wanderbühnen der Theatergesellschaften im Auge zu
haben und sich gegen sie durchzusetzen. Ein Mittel dabei bestand darin,
ausgemachte Publikumslieblinge, die bei anderen Truppen arbeiteten,
abzuwerben und für dieses Geschäft loyale Mitglieder der eigenen Truppe
immer wieder auf die Reise zu schicken. (vgl.
ebd., S.112)
Die Konkurrenzlage der Wanderbühnen war aber nicht nur wegen der Anzahl der
für Auftritte in Frage kommenden Städte
begrenzt, sondern auch durch andere Regularien. Meistens durften sie in
Städten nur dann auftreten, wenn dort kommerzielle Märkte, so genannte
Messen, veranstaltet wurden, und wenn dann erhielt in der Regel nur eine der
sich darum bewerbenden Wandertruppen dafür die erforderliche Genehmigung.
Daher war auch eine Messestadt wie
•
Leipzig,
in der in jedem Jahr drei Messen (Ostermesse, Herbstmesse, Neujahrsmesse)
veranstaltet wurden, ein besonders attraktiver und zugleich hart •
umkämpfter Theaterschauplatz.
Wer hier seine Bretterbude errichten wollte, musste ein •
landesherrliches Privileg in der Tasche haben, das ihm gegenüber der
lästigen Konkurrenz ein Theatermonopol einräumte und als landesherrliches
Schutzpatent alle Städte und ihre Behörden anwies, "bey unverbothener Zeit aller Orthen, ingleichen
in denen Leipziger Messen und Acht Tage vor und acht Tage nach den Messen
ungehindert" agieren und spielen zu lassen. (•
Sächsisch-polnisches
Theaterprivileg »Augusts
des Starken (1670-1733) für Johann und Friederike Caroline Neuber, 1727)
Waren solche Schutzpatente einmal erteilt, blieben sie gewöhnlich bis zum
Ableben des jeweiligen Landesherrn wirksam und wurden in der Regel
weitervererbt. Die damit verbundene Auszeichnung als "Hofkomödianten" war
zwar nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden, konnte aber mit den im
Theaterprivileg zugesprochenen Rechten den jeweiligen Hofkomödianten, auch
über Jahre hinweg, sichere Einnahmen verschaffen. Verließen sie mit ihren
Truppen für ihre Tourneen ihren angestammten Theaterschauplatz, so mussten
sie entweder von den jeweiligen Landesherren eine generelle
Auftrittsgenehmigung bekommen oder mit den jeweiligen städtischen
Magistraten in Verhandlungen darüber eintreten, die sich ihre •
Genehmigungen einiges kosten ließen.
Theaterprivilegien der Landesherren konnten allen Wanderbühnen erteilt
werden, die noch zeitgenössischer Auffassung, Theateraufführungen machten.
Es war daher einerlei, ob jemand wie die z. B. die
Wandertruppen von •
Carl Andreas Paulsen (1620–1678),
•
Johannes Velten (1634-1692, •
Konrad Ernst Ackermann (1712–1771),
•
Conrad
Ekhof (1720-1776), •
Abel
Seyler (1730-1800), »Johann
Friedrich Schönemann (1704-1782) oder von •
Friederike Caroline Neuber (1697-1760)
um ein zeitgemäßes, niveauvolles Theater bemühten, oder jemand »Hanswurstiaden,
Possen und Zoten aller Art präsentierte wie z. B. »Joseph
Ferdinand Müller (1700-1761) u. a. Mit dem
Theaterprivileg ausgezeichnet wurde, was dem Landesherrn gefiel und eine
größere Anzahl von Fürsprecherinnen und Fürsprecher fand, die jenen
beeinflussen konnte.