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▪ Erörterndes Schreiben
▪
Didaktische
und methodische Aspekte
▪
Formen des erörternden Schreibens
▪
Überblick
▪
Klassische Formen
▪
Überblick
▪
Freie
Erörterung (Problem- und Sacherörterung)
▪
Texterörterung
▪
Literarische Erörterung
▪ Neuere Formen
▪
Freiere Formen
▪ Aufgabentypen
(KMK-Bildungsstandards 2012)
Erschließungsverfahren: Erörterndes Erschließen
Eine der drei prüfungsrelevanten
Arbeitsformen für die im schriftlichen Abitur im Fach Deutsch
geforderten Leistungen stellt das so genannte erörternde Erschließen
dar. (vgl.
EPA,
S.16f.) Dabei wird in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002, S.17) "die eingehende,
methodisch aufgebaute, - im Entstehungsprozess der freien Erörterung auch
monologische - Auseinandersetzung mit einem Thema oder Problem in
schriftlicher Form" verstanden.
Gerade von ihr erwartet man, die Förderung von "Urteilsfähigkeit und
Standpunktbildung in einer zunehmend pluralen Informationsgesellschaft", wie
explizit gesagt wird.

Das erörternde Erschließen kann sich auf einen
pragmatischen
und/oder literarischen Text,
im Falle der literarischen Erörterung auch auf mehrere Texte beziehen. Vom
materialgestützten Erörtern ist in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen noch nicht die Rede. Allerdings ist
festgehalten, dass die zu erörternden Texte auch "Materialien wie
Statistiken, Tabellen, Schaubilder, grafische Darstellungen oder bildliche
Darstellungen enthalten" können, (ebd.,
S.21)
Der Textbezug kann
Dabei basieren die Aufgabenarten des erörternden Erschließens, die mit
direkten Textbezug ausgestattet sind, immer auf
Operationen des
untersuchenden Erschließens.
Operationen und Leistungen
Für die Bewältigung der besonderen Schreibaufgaben, die sich aus der
gegenseitigen Zuordnung von Erschließungsverfahren und Aufgabenarten in der
schriftlichen Abiturprüfung ergeben, werden beim erörternden Erschließen
(von Texten) folgende Operationen bzw. Leistungen "für das das erörternde
Erschließen eines literarischen oder pragmatischen Textes" (EPA,
S.17)
erwartet:
Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen
eines literarischen oder pragmatischen Textes |
-
erläuternde
bzw. deutende Wiedergabe der pragmatischen bzw.
literarischen Textvorlage
-
argumentative
Auseinandersetzung mit zentralen Thesen, Argumenten,
Darstellungsformen
-
der Textvorlage
im Rahmen des historischen und aktuellen
Verstehenshorizontes
-
weiterführende
Problematisierung: Aufbau und Entfaltung einer
eigenständigen fachspezifischen Argumentation
-
begründete
Urteilsbildung
|
Sie gelten für alle vorgelegten Textsorten, auf die sich das Konzept des
erörternden Erschließens bezieht. Ergänzende Operationen und Leistungen
werden für das erörternde Erschließen einer literarischen oder
allgemeinen Fragestellung ohne Textvorlage
formuliert.
Gegenstand der literarischen Erörterung bzw. des erörternden Erschließens
literarischer Texte ist die Auseinandersetzung Gegenständen, Sachverhalten
und Problemen, die in literarischen Texten thematisiert werden. Auf der Grundlage des untersuchenden Erschließens sollen dabei
"Inhalts- oder Gestaltungsaspekte der literarischen Vorlage diskursiv
weiter entfaltet werden". Dabei können nach den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA
2002; S.21) den verschiedene Aspekte literarischer Werke thematisiert
werden, wie z. B.
-
"die in den literarischen
Werken dargestellten Wahrnehmungsweisen, Menschenbilder,
Gesellschaftsentwürfe und Wirklichkeitsauffassungen"
-
"Fragen nach
unterschiedlichen Arten der Gestaltung"
-
"werkübergreifende Fragen des
literarischen und kulturellen Lebens - auch in Form eines Vergleichs mit
einem anderen literarischen Werk"
-
"gattungspoetische
Fragestellungen"
-
"Fragen nach der
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten, deren Rezeption und
Wertung"
-
"Aspekte und Probleme des
literarischen Lebens"
Als
textgebundene literarische Erörterung kann sie, vor allem kürzere
literarische Texte (z.B. Gedichte, Parabeln) oder Ausschnitte aus
Ganzschriften als Textvorlagen nutzen, von denen das erörternde Erschließen
auf der Grundlage von Operationen des
untersuchenden Erschließens literarischer Texte ausgehen kann. (direkter
Textbezug. Die textgebundene literarische Erörterung soll wie die
textungebunde literarische Erörterung dabei über die Analyse des
bzw. der literarischen Texte hinausführen.
Die nachfolgenden Operationen und Leistungserwartungen entsprechen im
Prinzip, denen die auch bei der freien Erörterung gelten.
Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen
einer literarischen Fragestellung ohne
Textvorlage |
-
ein Thema
erfassen, Begriffe bestimmen und erläutern
-
selbstständig
eine Gliederung entwickeln, die der Aufgabenstellung
angemessen ist, und
-
den eigenen
Zugriff auf das Thema deutlich werden lässt
-
sachangemessen
und selbstständig einen zu bearbeitenden Aspekt aus der
Literatur oder unter einem thematischen
Leitgedanken strukturieren
-
literaturgeschichtliche, motivliche, gesellschaftliche,
philosophische Zusammenhänge und
-
Traditionen
erkennen und herausstellen
-
selbstständig
text- und themenadäquate Untersuchungs- bzw.
Vergleichskriterien ermitteln
-
Auffassungen
abwägen, voneinander abgrenzen und werten
-
strukturiert,
zielgerichtet und sprachlich korrekt argumentieren
-
begründet
Schlüsse ziehen und Stellung nehmen.
|
Grundlage der beim erörternden Erschließen pragmatischer Texte geforderten
Auseinandersetzung mit Problemgehalten
pragmatischer Texten (Sachtexte,
nicht-literarischen und literarischen
Gebrauchstexte,
literarische Zweckformen) ist das
untersuchende Erschließen mit seinen
Operationen und
Leistungserwartungen.
Der vorgelegte Text ist Bezugspunkt des erörternden Erschließens und die
darin zum Ausdruck kommenden Auffassungen und Meinungen sind - im Ggs. zur
materialgestützten Erörterung - Gegenstand des
erörternden Schreibens mit dem Schwerpunkt auf
argumentativer Themenentfaltung. Schreibziel der Texterörterung ist eine
begründete Stellungnahme, wobei "die argumentative Entwicklung der im Text
thematisierten Problemstellungen (...) Schwerpunkt der Arbeit sein (muss) (EPA
2002; S.21) Das bedeutet, dass der Text nicht einfach nur Folie allgemeiner und
über den Text hinausführender Gedanken sein darf, sondern dass die
Erörterungen, die auch über den Text hinausführen sollen, immer von einem
klaren Textbezug
ausgehen müssen. So erfordert das erörternde Erschließen eines pragmatischen
Textes stets auch die Herausarbeitung des im Text angelegten Gedankenganges
und der darin befindlichen argumentativen Strukturen. (strukturierte
Textwiedergabe des ganzen oder von Passagen des Textes)
Die nachfolgenden Operationen und Leistungserwartungen gelten
übergreifend für das erörternde Erschließen von pragmatischen und
literarischen Texten.
Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen
eines literarischen oder pragmatischen Textes |
-
erläuternde
bzw. deutende Wiedergabe der pragmatischen bzw.
literarischen Textvorlage
-
argumentative
Auseinandersetzung mit zentralen Thesen, Argumenten,
Darstellungsformen
-
der Textvorlage
im Rahmen des historischen und aktuellen
Verstehenshorizontes
-
- weiterführende
Problematisierung: Aufbau und Entfaltung einer
eigenständigen fachspezifischen Argumentation
-
begründete
Urteilsbildung
|
Was in der nicht an einen Text gebundenen, daher "freien" Erörterung,
behandelt werden soll, sind Fragen und Probleme, die "mit wesentlichen
Fragen des Menschen als Individuum und als Gemeinschaftswesen"
zusammenhängen. Dabei sind mehr als bei den anderen Aufgabenarten des
erörternden Erschließens über das in der Schule in verschiedenen Fächern
erworbenes (institutionelles) Wissen hinaus auch nicht-institutionelles
Wissen gefragt, das in außerschulischen Bildungsprozessen erworben wurde.
Eine besondere Bedeutung haben dabei Fragen und Problemstellungen, die
mit Wertvorstellungen (Wertfrage,
Werturteil)
zusammenhängen. Nicht umsonst gilt die freie Erörterung als schwierige
Aufsatzart. (vgl.
Matthießen
2003, S.134) Sie verlangt ein hohes Maß an
Eigenorganisation voraus (vgl.
ebd.) und
"zielt auf eine sorgfältige Klärung des Themas sowie die argumentative
Entwicklung von Gedanken und Lösungsentwürfen" (EPA
2002; S.21)
Dies soll sich in einem selbständigen Vorgehen vollziehen, das mit der
Förderung eines vernetzenden fächerübergreifenden und fächerverbindenden
Denkens "einen
Beitrag
zur Ausbildung der Urteils- und Kritikfähigkeit" leisten. (ebd.,
Hervorh. d. Verf.) In Bezug auf die Form und Aufbau
der
freien Erörterung verlangen die
Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA
2002; S.21)
-
eine in sich
gegliederte und verständliche Darstellung auf einem angemessenen
theoretischen Niveau
-
einen
sachgemäßen und sachentsprechenden klaren und präzisen Ausdruck
-
die Verwendung
geeigneter sprachlicher Mittel des Überzeugens
Besondere Gewichtung erfährt dabei die "Erstellung einer durchdachten
Gliederung", die auch Teil der Leistungsbewertung sein soll.
Die Operationen und Leistungserwartungen entsprechen im wesentlichen
denen der text bzw.
textungebundenen literarischen Erörterung:
Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen
einer allgemeinen Fragestellung ohne
Textvorlage |
-
ein Thema
erfassen, Begriffe bestimmen und erläutern
-
selbstständig
eine Gliederung entwickeln, die der Aufgabenstellung
angemessen ist, und
-
den eigenen
Zugriff auf das Thema deutlich werden lässt
-
sachangemessen
und selbstständig einen zu bearbeitenden Aspekt aus dem
sprachlich-kulturellen Leben unter einem thematischen
Leitgedanken strukturieren
-
gesellschaftliche,
philosophische Zusammenhänge und
-
Traditionen
erkennen und herausstellen
-
selbstständig
text- und themenadäquate Untersuchungs- bzw.
Vergleichskriterien ermitteln
-
Auffassungen
abwägen, voneinander abgrenzen und werten
-
strukturiert,
zielgerichtet und sprachlich korrekt argumentieren
-
begründet
Schlüsse ziehen und Stellung nehmen.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
21.03.2023
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