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Aufgabentypen im schriftl. Deutschabitur (EPA 2002)

Erörterndes Erschließen

 
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 Erörterndes Schreiben
Didaktische und methodische Aspekte
Formen des erörternden Schreibens
Überblick
Klassische Formen
Überblick
Freie Erörterung (Problem- und Sacherörterung) 
Texterörterung
Literarische Erörterung
▪ Neuere Formen
Freiere Formen

Aufgabentypen (KMK-Bildungsstandards 2012)

Erschließungsverfahren: Erörterndes Erschließen

Eine der drei prüfungsrelevanten Arbeitsformen für die im schriftlichen Abitur im Fach Deutsch geforderten Leistungen stellt das so genannte erörternde Erschließen dar. (vgl. EPA, S.16f.) Dabei wird in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002, S.17)  "die eingehende, methodisch aufgebaute, - im Entstehungsprozess der freien Erörterung auch monologische - Auseinandersetzung mit einem Thema oder Problem in schriftlicher Form" verstanden.

Gerade von ihr erwartet man, die Förderung von "Urteilsfähigkeit und Standpunktbildung in einer zunehmend pluralen Informationsgesellschaft", wie explizit gesagt wird.

Das erörternde Erschließen kann sich auf einen pragmatischen und/oder literarischen Text, im Falle der literarischen Erörterung auch auf mehrere Texte beziehen. Vom materialgestützten Erörtern ist in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen noch nicht die Rede. Allerdings ist festgehalten, dass die zu erörternden Texte auch "Materialien wie Statistiken, Tabellen, Schaubilder, grafische Darstellungen oder bildliche Darstellungen enthalten" können, (ebd., S.21)

Der Textbezug kann

Dabei basieren die Aufgabenarten des erörternden Erschließens, die mit direkten Textbezug ausgestattet sind, immer auf Operationen des untersuchenden Erschließens.

Operationen und Leistungen

Für die Bewältigung der besonderen Schreibaufgaben, die sich aus der gegenseitigen Zuordnung von Erschließungsverfahren und Aufgabenarten in der schriftlichen Abiturprüfung ergeben, werden beim erörternden Erschließen (von Texten) folgende Operationen bzw. Leistungen "für das das erörternde Erschließen eines literarischen oder pragmatischen Textes"  (EPA, S.17) erwartet:

Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen eines literarischen oder pragmatischen Textes
  • erläuternde bzw. deutende Wiedergabe der pragmatischen bzw. literarischen Textvorlage

  • argumentative Auseinandersetzung mit zentralen Thesen, Argumenten, Darstellungsformen

  • der Textvorlage im Rahmen des historischen und aktuellen Verstehenshorizontes

  • weiterführende Problematisierung: Aufbau und Entfaltung einer eigenständigen fachspezifischen Argumentation

  • begründete Urteilsbildung

Sie gelten für alle vorgelegten Textsorten, auf die sich das Konzept des erörternden Erschließens bezieht. Ergänzende Operationen und Leistungen werden für das erörternde  Erschließen einer literarischen oder allgemeinen Fragestellung ohne Textvorlage formuliert. 

Literarische Erörterung

Gegenstand der literarischen Erörterung bzw. des erörternden Erschließens literarischer Texte ist die Auseinandersetzung Gegenständen, Sachverhalten und Problemen, die in literarischen Texten thematisiert werden.
Auf der Grundlage des untersuchenden Erschließens sollen dabei

"Inhalts- oder Gestaltungsaspekte der literarischen Vorlage diskursiv weiter entfaltet werden". Dabei können nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA 2002; S.21) den verschiedene Aspekte literarischer Werke thematisiert werden, wie z. B.

  • "die in den literarischen Werken dargestellten Wahrnehmungsweisen, Menschenbilder, Gesellschaftsentwürfe und Wirklichkeitsauffassungen"

  • "Fragen nach unterschiedlichen Arten der Gestaltung"

  • "werkübergreifende Fragen des literarischen und kulturellen Lebens - auch in Form eines Vergleichs mit einem anderen literarischen Werk"

  • "gattungspoetische Fragestellungen"

  • "Fragen nach der literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten, deren Rezeption und Wertung"

  • "Aspekte und Probleme des literarischen Lebens"

Als textgebundene literarische Erörterung kann sie, vor allem kürzere literarische Texte (z.B. Gedichte, Parabeln) oder Ausschnitte aus Ganzschriften als Textvorlagen nutzen, von denen das erörternde Erschließen auf der Grundlage von Operationen des untersuchenden Erschließens literarischer Texte ausgehen kann. (direkter Textbezug.
Die textgebundene literarische Erörterung soll wie die textungebunde literarische Erörterung dabei über die Analyse des bzw. der literarischen Texte hinausführen.

Die nachfolgenden Operationen und Leistungserwartungen entsprechen im Prinzip, denen die auch bei der freien Erörterung gelten.

Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen einer literarischen Fragestellung ohne Textvorlage
  • ein Thema erfassen, Begriffe bestimmen und erläutern

  • selbstständig eine Gliederung entwickeln, die der Aufgabenstellung angemessen ist, und

  • den eigenen Zugriff auf das Thema deutlich werden lässt

  • sachangemessen und selbstständig einen zu bearbeitenden Aspekt aus der Literatur oder unter einem thematischen Leitgedanken strukturieren

  • literaturgeschichtliche, motivliche, gesellschaftliche, philosophische Zusammenhänge und

  • Traditionen erkennen und herausstellen

  • selbstständig text- und themenadäquate Untersuchungs- bzw. Vergleichskriterien ermitteln

  •  Auffassungen abwägen, voneinander abgrenzen und werten

  • strukturiert, zielgerichtet und sprachlich korrekt argumentieren

  • begründet Schlüsse ziehen und Stellung nehmen.

Texterörterung

Grundlage der beim erörternden Erschließen pragmatischer Texte geforderten Auseinandersetzung mit Problemgehalten pragmatischer Texten (Sachtexte, nicht-literarischen und literarischen Gebrauchstexte, literarische Zweckformen) ist das untersuchende Erschließen mit seinen Operationen und Leistungserwartungen.

Der vorgelegte Text ist Bezugspunkt des erörternden Erschließens und die darin zum Ausdruck kommenden Auffassungen und Meinungen sind - im Ggs. zur materialgestützten Erörterung - Gegenstand des erörternden Schreibens mit dem Schwerpunkt auf argumentativer Themenentfaltung. Schreibziel der Texterörterung ist eine begründete Stellungnahme, wobei "die argumentative Entwicklung der im Text thematisierten Problemstellungen (...) Schwerpunkt der Arbeit sein (muss) (EPA 2002; S.21)
Das bedeutet, dass der Text nicht einfach nur Folie allgemeiner und über den Text hinausführender Gedanken sein darf, sondern dass die Erörterungen, die auch über den Text hinausführen sollen, immer von einem klaren Textbezug ausgehen müssen. So erfordert das erörternde Erschließen eines pragmatischen Textes stets auch die Herausarbeitung des im Text angelegten Gedankenganges und der darin befindlichen argumentativen Strukturen. (strukturierte Textwiedergabe des ganzen oder von Passagen des Textes)

Die nachfolgenden Operationen und Leistungserwartungen gelten übergreifend für das erörternde Erschließen von pragmatischen und literarischen Texten.

Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen eines literarischen oder pragmatischen Textes
  • erläuternde bzw. deutende Wiedergabe der pragmatischen bzw. literarischen Textvorlage

  • argumentative Auseinandersetzung mit zentralen Thesen, Argumenten, Darstellungsformen

  • der Textvorlage im Rahmen des historischen und aktuellen Verstehenshorizontes

  • - weiterführende Problematisierung: Aufbau und Entfaltung einer eigenständigen fachspezifischen Argumentation

  • begründete Urteilsbildung

Freie Erörterung

Was in der nicht an einen Text gebundenen, daher "freien" Erörterung, behandelt werden soll, sind Fragen und Probleme, die "mit wesentlichen Fragen des Menschen als Individuum und als Gemeinschaftswesen" zusammenhängen. Dabei sind mehr als bei den anderen Aufgabenarten des erörternden Erschließens über das in der Schule in verschiedenen Fächern erworbenes (institutionelles) Wissen hinaus auch nicht-institutionelles Wissen gefragt, das in außerschulischen Bildungsprozessen erworben wurde.

Eine besondere Bedeutung haben dabei Fragen und Problemstellungen, die mit Wertvorstellungen (Wertfrage, Werturteil) zusammenhängen. Nicht umsonst gilt die freie Erörterung als schwierige Aufsatzart. (vgl. Matthießen 2003, S.134) Sie verlangt ein hohes Maß an Eigenorganisation voraus (vgl. ebd.) und "zielt auf eine sorgfältige Klärung des Themas sowie die argumentative Entwicklung von Gedanken und Lösungsentwürfen" (EPA 2002; S.21)

Dies soll sich in einem selbständigen Vorgehen vollziehen, das mit der Förderung eines vernetzenden fächerübergreifenden und fächerverbindenden Denkens "einen Beitrag zur Ausbildung der Urteils- und Kritikfähigkeit" leisten. (ebd., Hervorh. d. Verf.)
In Bezug auf die Form und Aufbau der freien Erörterung verlangen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA 2002; S.21)

  • eine in sich gegliederte und verständliche Darstellung auf einem angemessenen theoretischen Niveau

  • einen sachgemäßen und sachentsprechenden klaren und präzisen Ausdruck

  • die Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel des Überzeugens

Besondere Gewichtung erfährt dabei die "Erstellung einer durchdachten Gliederung", die auch Teil der Leistungsbewertung sein soll.

Die Operationen und Leistungserwartungen entsprechen im wesentlichen denen der text bzw. textungebundenen literarischen Erörterung:

Operationen/Leistungserwartungen beim erörternden Erschließen einer allgemeinen Fragestellung ohne Textvorlage
  • ein Thema erfassen, Begriffe bestimmen und erläutern

  • selbstständig eine Gliederung entwickeln, die der Aufgabenstellung angemessen ist, und

  • den eigenen Zugriff auf das Thema deutlich werden lässt

  • sachangemessen und selbstständig einen zu bearbeitenden Aspekt aus dem sprachlich-kulturellen Leben unter einem thematischen Leitgedanken strukturieren

  • gesellschaftliche, philosophische Zusammenhänge und

  • Traditionen erkennen und herausstellen

  • selbstständig text- und themenadäquate Untersuchungs- bzw. Vergleichskriterien ermitteln

  • Auffassungen abwägen, voneinander abgrenzen und werten

  • strukturiert, zielgerichtet und sprachlich korrekt argumentieren

  • begründet Schlüsse ziehen und Stellung nehmen.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 21.03.2023

 
 

 
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