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Schriftliche Abiturprüfung Deutsch

Korrekturbemerkungen und Notenpunktzuordnungen

Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA 2002)

 
BILDUNGSSTANDARDS
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Standardmäßige Korrekturbemerkungen und Notenpunktzuordnungen

Die nachfolgenden Korrekturbemerkungen gelten für die Notenpunktzuordnungen, wie sie für den Deutsch-Abituraufsatz vorgenommen werden sollen (▪ Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA 2002). Sie sind heute durch ▪ kompetenzorientierte Lösungserwartungen bei Abituraufgaben ersetzt.

So dienen sie hier auch nur noch als allgemeine Orientierung, da sie die Kompetenzerwartungen der jeweiligen Schreibaufgaben nicht differenziert abbilden können. Diese werden bei den Prüfungsaufgaben im Rahmen der für die Lehrkräfte beigefügten Lösungserwartungen für die gestellten Schreibaufgaben im ▪ Erwartungshorizont konkret beschrieben, der auch jeweils mit Hinweisen zur Bewertung der Gesamtleistung im Zuge einer prüfend-bewertenden Beurteilung durch die Lehrkräfte für die Stufen "gut" (11 Punkte und "ausreichend" (5 Punkte) für Inhalt und Darstellung bei der Bewältigung der Schreibaufgabe ergänzt wird.

Als flexible Textbausteine für "Verbalnoten" von Leistungsaufgaben, die natürlich den unterschiedlichen ▪ schulischen Schreibformen anzupassen sind, lassen sie sich die hier vorgestellten Korrekturbemerkungen wohl dennoch verwenden, zumal sie eine gewisse Transparenz über die in die Verbalnote eingehenden Bewertungsmaßstäbe in einzelnen Bereichen schaffen. Statt nichtssagender Floskeln und "epischer Breite" wird dabei das Leistungsniveau in verschiedenen Bereichen verbal beschrieben. Damit die Schülerinnen und Schüler damit sinnvoll umgehen können, sollten diese Korrekturbemerkungen ihnen ausgehändigt werden. Dass damit keine umsetzbaren Hinweise zur weiteren Lern- bzw. Schreibentwicklung gegeben werden, versteht sich, bedeutet aber nicht, dass sie nicht mit solchen ergänzt werden können.

Im schriftlichen Abitur gilt dazu, dass die Gesamtbeurteilung eines Aufsatzes nicht einfach ein aus diesen Einzelbewertungen hervorgehender Durchschnitt sein darf, sondern  bei der bewertend-prüfenden Beurteilung durch die Lehrkraft nach den Vorgaben der KMK-Bildungsstandards (2012) im Rahmen einer "Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung" (»BISTA-AHR-D 2012, S.26) erfolgen muss.

* Die Ziffern 1a, 1b ...6a, 6b ... dienen lediglich zur Systematik und können bei Links auf die Seite als Textmarken verlinkt werden.

sehr gut

 

15

14

13

NP

1a

präzise Erfassung und Beurteilung der Aufgabe, besonders ergiebige Entwicklung des Themas;

1b

Text besonders überzeugend erschlossen;

1c

inhaltsbezogene Formbetrachtung überzeugend gelungen;

1d

hoher Grad der Selbständigkeit im Urteilen und Werten;

1e

methodisch besonders überlegte Darstellung;

1f

zielstrebige und flexible Gedankenführung;

1g

Folgerungen und Ergebnisse einsichtig dargestellt

1h

ausgeprägte sprachliche Sicherheit;

1i

flexibler und klarer Satzbau;

1k

besonders differenzierter Ausdruck;

1l

sicheres Beherrschen fachspezifischer Grundbegriffe;
 

gut

 

12

11

10 

NP

2a

die Probleme des Themas erfasst;

2b

mehr als die nahe liegenden Gesichtspunkte erörtert;

2c

Sachverhalte sinnvoll und selbständig zueinander in Beziehung gesetzt, gegebenenfalls durch treffende Beispiele erhellt;

2d

Text(e) erschlossen;

2e

inhaltsbezogene Formbetrachtung voll gelungen;

2f

Selbständiges Urteilen und Werten

2g

sichere Darstellung, schlüssige Gedankenführung;

2h

Folgerungen und Ergebnisse aufgezeigt und eindeutig begründet;

2i

eine dem Gegenstand voll angemessene, differenzierte Sprache, nur vereinzelt Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit

2j

Beherrschen fachspezifischer Grundbegriffe und Methoden;
 

befriedigend

 

9

8

NP

3a

Probleme des Themas im wesentlichen erfasst, die nahe liegenden Gesichtspunkte erkannt und in Ansätzen beurteilt;

3b

Text(e) annähernd erschlossen;

3c

inhaltsbezogene Formbetrachtung in Ansätzen gelungen;

3d

einsichtig geordnete Darstellung, Gedankenablauf kaum gestört;

3e

eine dem Gegenstand im Wesentlichen angemessene Sprache, einige Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit;

3f

fachspezifische Grundbegriffe und Methoden verwendet;
ausreichend

 

6

5

NP

4a

die Probleme des Themas teilweise erfasst, aber nur ansatzweise behandelt, einige brauchbare Gesichtspunkte;

4b

Text(e) verstanden;

4c

inhaltsbezogene Formbetrachtung in Ansätzen gelungen;

4d

erkennbar geordnete Darstellung, Zusammenhang zum Teil gestört;

4e

schwerfälliger oder einförmiger Satzbau;

4f

wenig differenzierter Wortschatz;

4g

mehrere Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit;

4h

wichtige fachspezifische Grundbegriffe und Methoden verwendet;
mangelhaft

 

3

2

NP

5a

Thema zwar erkannt, aber Probleme nicht erfasst;

5b

mangelhaftes Verständnis der Texte;

5c

inhaltsbezogene Formbetrachtung nicht gelungen;

5d

ungeordnete Darstellung, Zusammenhang mehrfach sinnstörend unterbrochen;

5e

auffallende sprachliche Unsicherheit;

5f

zu geringer Wortschatz;

5g

häufige Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit;

5h

fachspezifische Grundbegriffe und Methoden nicht oder falsch verwendet;
ungenügend

 

0

NP

6a

Thema nicht verstanden;

6b

Text(e) nicht verstanden;

6c

Strukturelemente der / des Texte(s) nicht erkannt;

6d

ungeordnete Darstellung, auch innerhalb eines Abschnittes Gedankengang nicht durchgehalten;

6e

schwerwiegende sprachliche Mängel in jeder Hinsicht;

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 13.12.2022

 
 

 
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