Die ▪ äußere Form eines
▪
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form ist sie
auch in einer DIN-Norm (»DIN 5008)
niedergelegt. Dies gilt auch für den Haupttext, den
eigentlichen Brieftext.
Der eigentliche Brieftext, hier
(Brief)Haupttext genannt, enthält im Allgemeinen die
Informationen, die sowohl den Anlass der Kommunikation, das Anliegen
sowie die
Absichten des jeweiligen Verfassers in der aktuellen
Kommunikationssituation sichtbar machen.
Im Haupttext werden im
Allgemeinen verschiedene
Sprechakte
ausgedrückt, von denen derjenige, der den dabei
▪
dominierenden Sprechakt darstellt, auch die
Textfunktion
des Briefes bestimmt. (vgl. ▪ Überblick)
Ob es sich bei einem privaten Geschäftsbrief um eine Bestellung,
eine Reklamation oder eine Anfrage handelt, wird, neben dem
▪ Betreff, im Haupttext
signalisiert.
Für die äußere Gestaltung des
Haupttextes gibt es abgesehen von jenen
Maßangaben, die für die
▪
Einrichtung einer Seite
(z. B. Seitenabstand,
Fluchtlinie (25mm vom linken
Blattrand), Zeilenende 10 mm vom
rechten Blattrand entfernt etc.), keine verbindlichen
Normen. (▪
Seitengestaltung,
▪
Papierformate)
Im Übrigen sind jene
▪
Übereinkünfte und Regeln zur typographischen Gestaltung
zu beachten, die auch für den gesamten Brief gelten.

Der Haupttext kann in zwei Teile eingeteilt werden.
Wird dies getan, was jedoch nicht zwingend so sein muss,
dann teilt man ihn in einen Briefeinstieg und den
eigentlichen Haupttext ein.
Der Briefeinstieg
stellt quasi den ersten Satz dar, der sich an die
▪
Anrede (ohne Komma, aber mit einer Leerzeile davon
abgesetzt) anschließt. Als weitergeführter Gesamtsatz (= der erste Satz des Briefes)
wird er am Satzanfang klein geschrieben, sofern es sich
um kein
Nomen (Substantiv, Hauptwort) oder ein
Personalpronomen (Anredepronomen, z. B. "Sie") handelt.
Wie er im einzelnen ausfällt, hängt natürlich auch
von der Kommunikationssituation und der Beziehung des Verfassers und
Empfängers des Briefes ab. So gilt auch für den
Briefeinstieg, dass er situationsangemessen und
adressatenspezifisch ausfallen muss.
Über seine Informationsfunktion kommt dem
Briefeinstieg daher auch als Texthandlung die Aufgabe zu,
den Kontakt zum Empfänger zu intensivieren. Zugleich
soll er die Aufmerksamkeit und das Interesse des Leser
gewinnen, ohne dabei
weitschweifig oder mit übertriebenen Floskeln fast
anbiedernd zu sein.
Im Briefeinstieg
sollte man den
▪
Betreff
nicht wiederholen, auch wenn er nun,
neuformuliert in einem ganzen Satz
daherkommen könnte.
Melanie
Goldmann (2007, S.45) schlägt daher vor, man solle
sich im Briefeinstieg auf einen vorherigen Kontakt
beziehen oder den Empfänger kurz über wichtige Fakten,
"etwa, wer Sie sind, was ihr Anliegen ist, wie Sie auf
ihn gekommen sind, und was Sie wissen möchten" zu
unterrichten.
Besonders gut geeignet sind auch Formulierungen, mit
denen man für eine vorhergegangene Kontaktaufnahme über
Brief, E-Mail o. a. dankt. Solche höflichen
Formulierungen sind auch dann einem Brief, mit dem man
sich, mit mehr oder weniger klaren Worten, über etwas
beschweren will, keineswegs fehl am Platz. Sie
verhindern auch nicht, dass die Beschwerde vom Empfänger
als die dominierende Textfunktion erkannt werden kann.
(vgl.
Beispiel) (Beispiel: a) ..., vielen Dank für Ihre
unverzügliche Antwort auf meinen Anruf in Ihrer Firma,
b) ..., dass Ihnen mein Angebot zugesagt hat, freut mich
sehr, c) ..., dass Sie mir bisher noch nicht geantwortet
haben, wundert mich sehr.
im Allgemeinen wird es wohl besser sein, den
Briefeinstieg positiv zu gestalten, eine wirkliche
Empfehlung dafür lässt sich aber angesichts der
unterschiedlichen Kommunikationssituationen nicht geben.
Bestenfalls, aber das geschieht hier mit
Einschränkungen, ließe sich Melanie
Goldmann (2007, S.45) mit diesen Äußerungen folgen:
"Beginnen Sie, wenn Sie eine schwierige Situation
mitteilen wollen, nicht mit dem Wort 'leider'. Versuchen
Sie stattdessen, für Probleme Lösungen zu formulieren.
Hierbei müssen Sie aber darauf achten, dass Sie ein
Versäumnis oder einen Fehler nicht gezwungen schönreden.
Drücken Sie - besonders bei selbstverschuldeten
Problemen - Ihre Zustimmung aus, ohne unterwürfig zu
klingen ('nachdem ich den Vertrag geprüft habe, stimme
ich Ihnen zu ...)."