Die ▪ äußere Form eines
▪
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form ist sie
auch in einer DIN-Norm (»DIN 5008)
niedergelegt. Dies gilt auch für den so genannten Betreff.
Mit dem Betreff wird im (privaten) Geschäftsbrief
▪
kurz und prägnant festgehalten, worum es darin geht.
Das ist der Inhalt in knappster Form, besser: das Thema des
Briefes. Das Textthema stellt nach
Brinker 1985/2001 "die größtmögliche Kurzfassung des
Textinhalts" dar. (ebd., S. 56, Hervorh. d. Verf.).
Mit Hilfe eines gut gestalteten und sprachlich prägnanten Betreff
kann der Empfänger zum Beispiel auf einen Blick erkennen, worum es
geht, wie dringlich die Sache ist und wer zuständig ist.