Ob man ein Konzept, also einen Entwurf, vor der Reinschrift
(Endfassung) einer ▪ freien Problem- und
Sacherörterung schreiben soll oder nicht, kann man nicht für jeden
oder jede auf die gleiche Weise beantworten.
Es gibt natürlich hinreichend Gründe für und gegen und dagegen. "Na toll" , wirst du jetzt vielleicht sagen,
"das hilft mir auch nicht weiter!"
Woher soll man also wissen, ob man das machen soll, oder nicht?
Konzepte,
die im Wesentlichen schon aussehen wie die eigentliche Niederschrift, sind
meistens überflüssig.
Denn dies sind keine wirklichen Entwürfe und bringen nur
unnötigen Zeitverlust. "Echte" Konzepte sind Entwürfe,
die vor der eigentlichen Niederschrift noch einmal gründlich, entweder in
einzelnen Teilen (sequenzielle
Überarbeitung) oder als Ganzes (konzeptuelle
Überarbeitung) überarbeitet
werden.
Solche "falschen" Konzepte sind vor allem dann unnötig, wenn die
Schreibaufgabe von einem Einzelnen z. B. im Rahmen einer Klassenarbeit
oder Klausur bewältigt werden muss. Anders kann dies natürlich
gehandhabt werden, wenn man seinen Text nicht im Rahmen strenger
Zeitvorgaben schreiben muss. So kann man sich auch Zeit für eine
gründliche Überarbeitung eines Textentwurfs nehmen und verschiedene
Überarbeitungsstrategien folgen, bis man ganz zum Schluss eine
Endfassung als "Reinschrift" abfasst.
Aber auch in einem solchen Fall, schreibt man, weil man nicht
zufrieden ist, nicht einfach wieder von vorne los, sondern schaut genau
hin, was nicht passt, überlegt sich Lösungsmöglichkeiten und nimmt erst
dann die nötigen Überarbeitungen vor. (▪
Strategie
des planvollen Untersuchens und Überarbeitens)
Sieht man einmal von besonders "geflickten"
▪ Niederschriften
ab, die wegen aller möglichen Vor- und Rückverweise kaum mehr leserlich
sind, ist die Niederschrift also heute im Allgemeinen meistens keine wirkliche
Reinschrift und schon längst keine Schönschrift mehr.
Auch wenn das Lehrerinnen und Lehrern, die die Manuskripte häufig wirklich
nur mit Mühe lesen und verstehen können, nicht unbedingt gefällt:
Es hat
einfach damit zu tun, dass die Gewichtung der äußeren Form eines handschriftlichen
Aufsatzes heute längst nicht mehr den Stellenwert hat wie früher.
Wer
seinen Aufsatz also "nur" ein zweites Mal in Reinschrift
abschreibt, muss schon viel Zeit haben.
Trotzdem: Eine leserliche und den
Lesefluss nicht immer wieder unterbrechende Form der Darstellung kommt immer
besser "rüber", als ein unleserliches mit Häkchen, Sternchen,
Klammern und Durchstreichungen versehenes Werk!
Und: Wer sich einmal in die Rolle einer Lehrerin oder eines Lehrers
versetzt, der Aufsätze korrigieren muss, wird schnell kapieren, dass die
"Form" immer eine Rolle spielt, auch wenn sie sich nicht einfach
auf der Notenskala ablesen lässt. Aber Lehrer sind schließlich auch nur
Menschen!
Ein Konzept kann dennoch von Nutzen sein und ist sogar für viele
anzuraten, wenn man darunter nicht das vollständige erste Abfassen eines
Aufsatzes versteht.
Wir plädieren also sehr für das Abfassen von Teilkonzepten.
In einem Aufsatz gibt es immer Passagen, in denen es aus inhaltlichen,
argumentativen oder sprachlich-stilistischen Gründen "eng" wird.
Statt einen Gedanken einfach niederzuschreiben, muss man genau überlegen,
was und wie etwas im einzelnen gesagt werden soll.
Hier lohnt sich also
schon einmal ins Unreine zu formulieren, die inhaltliche Richtigkeit und
gedankliche Folgerichtigkeit sowie die korrekte sprachlich-stilistische
Gestaltung zu überprüfen, ehe man sie in der Niederschrift verhunzt.
Ein Teilkonzept kann ganz verschieden ausfallen. In der Regel handelt es
sich dabei um eine der nachfolgenden Möglichkeiten:
-
die vollständige Abfassung eines einzelnen Gliederungspunktes
-
eine stichwortartige Argumentationsskizze, die Thesen, Argumente usw.
im Modell der
▪
einfachen
oder
▪
erweiterten
Argumentation darstellt
-
eine stichwortartige Auflistung bestimmter inhaltlicher Gesichtspunkte
(auch
Mind Map)
Im Allgemeinen werden das Konzept oder die erstellten Teilkonzepte, wie
auch die durchgeführten
▪ Arbeitsschritte bis
hin zur ▪ Arbeitsgliederung nicht benotet.
Bewertet wird nur die
▪ Niederschrift der
▪ freien Problem- und Sacherörterung,
wenn nichts anderes zuvor vereinbart worden ist.
Natürlich gibt es gerade bei Lehrplan- bzw. Unterrichtseinheiten zur
Erörterung auch die Möglichkeit, dass Klassenarbeiten geschrieben
werden, die die schriftliche Dokumentierung bestimmter Arbeitschritte
vor der Abfassung der Erörterung zum Gegenstand haben. Also besser
vorher fragen, als hinterher ein langes Gesicht machen!
Unterschiedlich gehandhabt wird auch, ob ein Konzept oder die anderen
Vorarbeiten der Niederschrift bei einer Klassenarbeit / einer Klausur mit
abgegeben werden müssen oder nicht.
Dies sollte einfach auch schon vorher
von den Lehrkräften und Schülern vereinbart werden.
Für die Lehrerin oder den
Lehrer können diese Vorarbeiten natürlich wichtige Hilfen sein, um die
Leistung des Schülers bei der Niederschrift genauer beurteilen zu können,
und - und das ist weit wichtiger - die Beratung eines Schülers nach
der Korrektur zu verbessern. Bei Prüfungsarbeiten (Leistungsaufgaben) müssen sämtliche
Unterlagen (Vorarbeiten usw.) abgegeben werden!