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Früher hätte man getuschelt

Texte erörtern (Texterörterung) - Strukturierte Textwiedergabe

 
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Früher hätte man getuschelt
von Gert Egle (2008)
Was Lisa King Fithian aus Gadsen/Alabama oder die Koreanerin mit dem Schimpfnamen "Dog Shit Girl" gemeinsam haben: Sie standen am Pranger oder stehen immer noch da.
Als Strafwerkzeug in Form einer Säule, einer Plattform oder eines Holzpfostens, an denen der Bestrafte gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde, war der Pranger oder Schandpfahl zunächst ein Art Folterwerkzeug und Stätte der Prügelstrafe. Vom 13. Jahrhundert an wurden am Pranger meistens Ehrenstrafen vollstreckt, die dem Delinquenten angesichts der öffentlich erlittenen Schande kaum mehr Aussicht auf ein "normales" Weiterleben in der Gemeinschaft machten. Während der Zeit am Pranger war der Betroffen dazu den Schmähungen von Passanten ausgesetzt, musste sich mit mehr oder weniger festen Gegenständen bewerfen und nicht selten auch verprügeln lassen. Der Pranger war Ort öffentlicher Beschämung und ist es auf andere Weise heute noch..
Lisa King Fithian und das so genannte "Dog Shit Girl" wurden für ihr individuelles Fehlverhalten mit öffentlicher Demütigung bestraft, die gesellschaftlicher Ächtung gleichkommt.
Lisa King Fithian geriet, einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 15.05.2007 zufolge an den Pranger, weil sie Waren im Wert von sieben Dollar hatte mitgehen lassen. 60 Tage Gefängnis oder zwei mal vier Stunden Schandlaufen vor dem geschädigten Walmart-Supercenters urteilte der zuständige Richter Kenneth Robertson in Gadsen/Alabama, nicht ohne den Hinweis, dass es sich bei letzterem um "eine Art gemeinnützigen Dienst" handeln würde. Lisa King Fithian zog die öffentliche Demütigung einer zweimonatigen Haftstrafe vor und büßte ihr Vergehen zur besten Einkaufszeit von 11 bis 15 Uhr, auf dem Parkplatz des Einkaufscenters mit dem riesigen Schild um den Hals: "Ich bin ein Dieb, ich habe bei Walmart gestohlen." - "Besser ein Schild um den Hals, als eine Hand abgehackt zu bekommen", meinte dazu jemand in einem im Internet abgegebenen Kommentar auf der Webseite der Gadsen Times, die zugleich über die umstrittene Wirkung solcher Schuldsprüche mit dem beschönigenden Namen "Creative Sentencing" berichtete. Während die einen in der Hoffnung auf Abschreckung an die Macht der Scham glauben, schämen sich andere für diese öffentlichen Erniedrigungen, von denen sie eher gegenteilige Effekte erwarten.
"Internet Shaming" heißt dagegen eine sich mehr und mehr verbreitende Erscheinung, bei der Menschen, wie Philipp Oehmke im Nachrichtenmagazin Der Spiegel (31/2008) berichtet, "gegen ihren Willen mit ihrem Foto, ihrem Namen, mit Adresse, Lebensweg und Vorlieben" auf Webseiten an den Pranger gestellt werden, "weil sie angeblich gegen gesellschaftliche Normen verstoßen haben oder allgemein für unfreundlich gehalten werden."
So erging es dem in der Szene und darüber hinaus weit bekannten "Dog Shit Girl", einer jungen koreanischen Frau, der ein Blogger aus Korea fragwürdigen Ruhm um den Preis öffentlicher, ja weltweiter Demütigung verschafft hat. Was war geschehen? Das Hündchen der jungen Frau hatte in der U-Bahn sein "Geschäft" verrichtet und die junge Frau hatte sich daraufhin, trotz Aufforderung von Mitfahrern, geweigert, den Hundekot zu entfernen. Pech für sie, dass ein Zeuge das Geschehen fotografierte und auf ein populäres koreanisches Blog hochlud. Die Hatz auf das "Dog Shit Girl" konnte beginnen und binnen weniger Tage stand ihr Name und allerlei Persönliches über sie im Internet. Wer sich kritisch dazu äußerte, musste sich anhören: "Sie hat verdient, dass ihr Leben zerstört wird, und sie wird sich schon nicht umbringen, denn sie ist eine dickhäutige Schlampe."
Zwei unterschiedliche Fälle, zwei ganz und gar unterschiedliche Dinge? Mitnichten. Auch wenn es manche Unterschiede zwischen ihnen gibt, "Internet Shaming" und "Creative Sentencing", diese Spielarten zeitgenössischen Prangers in der zivilisierten Welt, sind beides Formen der Barbarei: sie verletzen die Würde des Menschen, zielen auf seine Demütigung und vernichten seine soziale Existenz, ohne die ein Leben in Freiheit eben nicht möglich ist.
Indessen sind auch die Unterschiede offenkundig. Man mag über die Renaissance des Prangers im Sinne des "Creative Sentencing", über amtliche Veröffentlichung von Straftäterlisten oder über Schandlaufen vor dem Supermarkt denken, was man will, immer(hin) wird man dabei von Richtern an den Pranger gestellt, die für solche Aufgaben bestellt sind. Und ihre Absichten dienen der Wiederherstellung der Rechtsordnung, die von Straftätern verletzt worden ist. Allerdings muss man auch wissen, dass Scham sich nur unter bestimmten Bedingungen einstellt. Ob sich die Hoffnung auf das Empfinden sozialer Scham durch einen Straftäter überhaupt erfüllt, hängt nichtzuletzt auch davon ab, ob er überhaupt einen Zwiespalt zwischen den Rollenzuschreibungen und -erwartungen der Gesellschaft an ihn und seinem eigenen Verhalten erkennt. Ob sich Lisa King Fithian aus Gadsen/Alabama also wirklich schämt angesichts ihrer vergleichsweise geringen Straftat, darf man wohl ernstlich bezweifeln. Ihre öffentliche Beschämung spiegelt sich so wahrscheinlich wenig in ihrer empfundenen Scham. So kann sich die Hoffnung auf die "heilsame" Wirkung der Scham gerade in solchen Fällen als Trugschluss, sogar als kontraproduktiv erweisen. Wenn statt Scham Demütigung erfahren wird, mündet das Ganze eher in einem Jetzt-erst-Recht als in einem Nie-Wieder. Auf diese Weise bestärkt Demütigung kriminelle Neigungen mehr, als dass sie vor Straftaten abschreckt. So gesehen trägt das Schandlaufen vor dem Supermarkt wohl wenig zur Resozialisierung von Straftätern bei.
Beim "Internet Shaming" dagegen wird die "Beschämung" des anderen zum Instrument sozialer Kontrolle anderer durch beliebige Mitglieder der Gesellschaft. "In ihren Auswüchsen", betont Oehmke, "gleicht diese Maschine … einer allgegenwärtigen Versammlung digitaler Blockwarte"2 und wer wegen eines angeblichen Fehlverhaltens in ihre Fänge gerät, bekommt zu spüren, wie "ein unbestimmbarer Internet-Mob, der sich selbst aufstachelt … zur Selbst- und Lynchjustiz greift." Die Tatsache, dass jeder heutzutage in diesem Sinne aktiv werden kann, unterscheidet das "Internet-Shaming" von jenen Formen des Prangers im Fernsehen, bei dem auf der Jagd nach Einschaltquoten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Prominente und Möchtegern-Prominente ebenso wie ganz normale Bürgerinnen und Bürger manche frei-, andere unfreiwillig zur Schau gestellt und beschämt werden. Wer einem "Moderator" wie Stefan Raab zum Opfer fällt, kann sich mitunter gegen seine ehrverletzenden und beschämenden "Sprüche" nur per Gerichtsverfahren zur Wehr setzen. In einer Mediengesellschaft ist überall Raum für den Pranger und der "Mob" quittiert ihn mit besten Einschaltquoten. Volksbelustigung in den Formen des Mittelalters.
"Internet Shaming" ist ohne das Web 2.0 nicht möglich. Daher muss ein großes Fragezeichen hinter die Lobpreisungen des so genannten partizipativen Web 2.0 gesetzt werden, das "Internet Shaming" großen Stils und als Massenerscheinung erst möglich gemacht hat. Mit den großen sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube oder Instagram und den unzähligen Blogs hat es eine neue Ära der Kommunikation ohne übergeordnete Hierarchien und Kontrolle eingeläutet, nun zeitigt es aber auch Folgen, die aus der so gewonnenen Freiheit des ungehinderten Meinungs- und Informationsaustauschs aller die Unfreiheit einzelner entstehen lässt.
Wenn wir auf der einen Seite dem Staat als "Big Brother"1 untersagen, seine Bürgerinnen und Bürger auf jede erdenkliche Weise, z.B. mit heimlichen Online-Durchsuchungen, auszuspionieren, wenn wir der Privatwirtschaft mit ihrem Datensammeln mehr und mehr unser Misstrauen ausdrücken, dann dürfen wir unsere Privatsphäre nicht denen opfern, die mit öffentlichen Schmähungen und Demütigungen gegen alle jene vorzugehen trachten, die nicht ins eigene Weltbild passen. "Der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", erklärte unlängst Renate Künast, ehemalige Bundesministerin der Grünen in der Zeitschrift "Cicero" (4/2008), " ist die Voraussetzung dafür, selbstbestimmt leben zu können. Und ohne Heimlichkeiten gibt es keine Privatsphäre." Die Frage ist nur, wer den Schutz dieser Privatsphäre garantieren kann und wie? Der Staat? "Big Brother"? Ein Widerspruch. So bleibt denn nur der Ruf nach der Entwicklung einer Zivilgesellschaft, die den Schutz der Privatsphäre zu ihrer eigenen Sache macht. Und eine Aufgabe ist ihr in jedem Fall gestellt:
Die Diskussion um den Schutz der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, insbesondere auch im Internet, muss endlich auch die Jugendlichen erreichen, die die eigentlichen Agenten des Web 2.0 sind. Allzu leicht und sorglos geben sie in ihren bevorzugten Portalen ihre Privatsphäre zur lebenslänglichen Besichtigung frei – und das freiwillig. Wenigen ist dabei anscheinend wirklich klar, dass ein solcher Datenaustausch eben anders ist als in einer Kneipe, seine Spuren lassen sich u. Umständen noch über Jahre hinweg zurück"googeln". Und was dabei herauskommt, hat schon so manche Bewerbung vermasselt. Und deshalb brauchen unsere jungen Leute auch Hilfe zur informationellen Selbsthilfe, nicht zuletzt durch die Schule. Dann ist er wieder gefragt, der Staat, aber nicht als "Big Brother". (1012 Wörter)

Erläuterungen:

1 Der Begriff "Big Brother" (= Großer Bruder) geht auf den Roman »"1984" von »George Orwell (1903-1950) zurück. Darin bezeichnet der Begriff den vermeintlichen Diktator eines  »totalitären Staates namens "Ozeanien“, der die Kontrolle und Unterdrückung seiner Bürger vollkommen perfektioniert hat. In dieser Gesellschaft wird jeder von den Behörden überwacht. Der Große Bruder ist allgegenwärtig und verfolgt einen bis in die intimsten Bereiche des Lebens. Sogar vor der Sexualität macht die ständige Kontrolle des Großen Bruders nicht halt. Die Bevölkerung wird durch die ständige Erwähnung des Propaganda-Slogans "Der Große Bruder sieht dich" (engl. Big Brother is watching you) an diese Tatsache erinnert. In Anlehnung an Orwells Roman wird der Begriff "Großer Bruder“ heutzutage auch für einen (staatlichen oder privaten) Überwachungsapparat gebraucht, dem man machtlos gegenübersteht. Nach dem Orwellschen Vorbild wurde auch die Fernsehshow »Big Brother geschaffen, in der eine Gruppe von Menschen komplett videoüberwacht und abgeschnitten von der Außenwelt lebt. (vgl. wikipedia.de, 18.09.08)

2 »Blockwarte waren zur »»Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) rangniedrige Funktionäre der NSDAP, wie auch ihrer Nebenorganisationen, die u. a. mit der Überwachung, der in ihrem Block (Häuserblock oder Wohngebiet) wohnenden Bevölkerung beauftragt waren. Sie notierten u. a. Unmutsäußerungen, schrieben auf, wer sich weigerte seine Fenster mit NS-Fahnen zu beflaggen, schrieben »Leumundszeugnisse und waren allgegenwärtige Ansprechpartner für alle diejenigen, die andere wegen regimefeindlichem Verhalten den NS-Behörden gegenüber denunzieren wollten.

Gert Egle¨, www.teachsam.de, 19.09.08 - neu bearbeitet am:30.12.2023

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.12.2023

   
   Arbeitsanregungen zur Texterörterung
:
  1. Geben Sie den Text in Form einer strukturierten Textwiedergabe wieder.

  2. Setzen Sie sich mit dem Text kritisch auseinander.

   Weitere Arbeitsanregungen:

  1. Diskutieren Sie in Ihrer Lerngruppe: Was hätte ich getan, wenn ich Zeuge der Geschehnisse um die junge koreanische Frau geworden wäre?

  2. Suchen Sie drei Thesen heraus, zu denen Sie Ihre eigene Argumentation nach dem allgemeinen Argumentationsschema zur erweiterten Argumentation entwickeln und notieren.

  3. Verfassen Sie einen kommentierenden Leserbrief zu dem Text.

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