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| In der gymnasialen Oberstufe, so heißt es in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) "(kommt) dem Erschließen von
literarischen Texten (...) vorrangige Bedeutung zu, denn das Verstehen
literarischer Texte eignet sich als Muster des Verstehens überhaupt." (S.5)
Dabei können Interpretationsleistungen zu literarischen Texten als Textinterpretation auf der Basis der ihr zugrundeliegenden fachspezifischen Erschließungsform, dem untersuchenden Erschließen, oder als gestaltende Interpretation auf der Grundlage des gestaltenden Erschließens literarischer Texte erbracht werden. Die gestaltende Interpretation zählt daher auch zum Kreativen Schreiben.
Allgemein betrachtet, verlangt die Textinterpretation die
Anwendung analytischer Mittel und Methoden und eine
zusammenhängende,
vernetzte Zusammenschau der erarbeiteten inhaltlichen und formalen
Einzelergebnisse. (ebd. S. 20). Das bedeutet, dass einzelne
Arbeitsergebnisse nicht bloß aneinandergereiht sein dürfen, sondern in einem
ausformulierten Zusammenhang betrachtet werden müssen. Dies kann z. B. durch
Zusammenfassung von Arbeitsergebnissen, durch Herstellen von Bezügen zu
anderen Aspekten der Analyse bzw. Interpretation - eine wichtige Rolle
können dabei Überleitungen im Text besitzen - erfolgen. Im einzelnen kommen bei der Analyse bzw. Interpretation von literarischen Texten folgende Operationen in Betracht, die aus verschiedenen literaturwissenschaftlichen Ansätzen gewonnen werden : (vgl. S.16f. - vgl. Abb. 1):
Die nachfolgende Liste umfasst die gebräuchlichsten Operatoren die bei der Textinterpretation in der Aufgabenart des untersuchendes Erschließen in einer mehrteiligen Arbeitsanweisung Verwendung finden. Dabei stellen die Operatoren analysieren und interpretieren bzw. deuten im Allgemeinen übergeordnete Operatoren dar. Da sie aber auch Teilaufgaben zugeordnet werden können, werden sie in der nachfolgenden alphabetischen Liste zusätzlich aufgeführt., sind sie den verschiedenen Anforderungsbereichen (Afb I, Afb II und Afb III) zugeordnet. Ergänzt werden können diese Operatoren, wenn eine Gesamtaufgabe gestellt ist, in der in unterschiedlicher Weise und mit verschiedener Gewichtung eine Kombination aus untersuchendem, erörterndem oder gestaltendem Erschließen gefordert ist, In einem solchen Falle kommen die nachfolgenden Operatoren zum Einsatz. (vgl. EPA, S. 20)
→Aufgabentypen im schriftlichen Abitur (EPA 2002)
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