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Gesamttext (Kapiteleinteilung nach Malcom Pasley 1990)
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Text:
Kaufmann Block / Kündigung des Advokaten
Im Kapitel
• "Kaufmann
Block / Kündigung des Advokaten"
in
•
Franz Kafkas Roman • "Der
Prozess" gibt die Begegnung und Kommunikation von Josef K. und dem
Kaufmann Block einen weiteren Einblick in den Gang und in den Bedingungen
des Prozesses gegen K.
Die nachfolgende Auflistung
soll die Begegnung von K. und und dem Kaufmann Block strukturiert
erfassen und im Sinne einer weitgehend deskriptiv angelegten Textanalyse
beschreiben. Dabei stehen die Umstände, unter denen sich die Kündigung
des Advokaten in dem Dialog mit K. im Einzelnen vollzieht, nicht
im Zentrum der Analyse, sondern die Bedeutung, die die Begegnung K.s mit
dem Kaufmann im Haus des Advokaten für Josef K. besitzt.
Die Seitenangaben beziehen sich auf die Ausgabe der Hamburger
Lesehefte (2008).
K. und Block im Vorzimmer und Flur der Wohnung des Advokaten
-
K. geht nach zehn Uhr
in der Nacht (HL
120) zum Haus des Advokaten, um diesem seine Vertretung zu
entziehen. Als er am Haus ankommt, bemerkt er zwei fremde Augen am
Guckfenster zur Wohnung des Advokaten und hört, wie drinnen jemand den "Warnungsruf"
(HL 120) "Er
ist es!"( HL 120) ausstößt und damit offenbar an eine zuvor mit
dem Adressaten der Äußerung stattgefundene Kommunikation über ihn
anschließt.
-
K. hat es eilig der
Sache auf den Grund zu gehen, zumal er
hört, wie die Türschlüssel zur anderen Wohnung im Parterre des Hauses,
die von dem Mann mit dem Schlafrock bewohnt wird, hastig umgedreht wird.
(HL
120) Ehe der lästige Mann herauskommen und sich wieder einmischen
kann, will K. unbedingt in die Wohnung des Advokaten gelangen.
-
So drängt K. zur Tür hinein und stürmt ins Vorzimmer. (HL
120)
-
Dort sieht K. gerade noch wie
• Leni, die offensichtlich mit dem
Warnruf über sein überraschendes Erscheinen informiert werden sollte, nur mit einem Hemd bekleidet,
durch den Hausflur davonläuft (HL
120f.)
-
K. will von dem "kleine(n),
dürre(n) Mann mit Vollbart“, der ihm, ohne seinen Rock
(gemeint ist der »Herrenrock,
der wie ein Kittel, aber aufwändiger in Stoff und Taillierung bis zu den
Knien herabreicht) zu tragen, die Haustüre geöffnet und Leni gewarnt
hat, wissen, ob er beim Advokaten
angestellt und ob Leni seine "Geliebte"
sei (HL
121). Dabei baut er sich mit ein wenig gespreizten Beinen
und hinter dem Rücken verschlungenen Händen vor ihm auf (HL
121) und fühlt sich schon durch die Art seiner Kleidung geschützt
und "dem
mageren Kleinen sehr überlegen.“
(HL 121) Indem er Block so abwertet, versucht er
wohl, in ihm
keinen Konkurrenten um die Gunst Lenis zu sehen. Die körpersprachlichen
Signale, die K. sendet, schüchtern Block ein, der die Frage, ob •
Leni seine Geliebte sei, erschrocken
von sich weist. (HL
121) Trotz alledem wirkt das Verhalten von K. nicht sonderlich kongruent, wenn
K. auf der
einen Seite, jeden Winkel nach Leni absuchen lässt, gleichzeitig aber
betont, dass das Ganze völlig an ihm "abtropfe“ ("Er fühlte sich so
frei, wie man es sonst nur ist, wenn man in der Fremde mit niedrigen
Leuten spricht, alles, was einen selbst betrifft, bei sich behält, nur
gleichmütig von den Interessen der anderen redet, sie dadurch vor sich
selbst erhöht, aber auch nach Belieben fallen lassen kann.",
HL 121)
•
K. und Block im Arbeitszimmer des Advokaten
-
Aus einer Position der
Überlegenheit heraus, sieht K. "lächelnd"
auf Block herab. (HL
121) Im Gestus, Milde und vielleicht auch Gnade vor Recht walten zu
lassen, scheut er sich dennoch nicht, Block mit einem bloßen Wink ("winkte
mit dem Hut“, HL 121) dazu zwingen, mit der Kerze durch das
Vorzimmer und den dunklen Flur vor ihm
herzugehen, um das Arbeitszimmer des Advokaten aufzusuchen und dort nach
Leni zu suchen. Trotz der Erklärung Blocks über sein Verhältnis zu Leni,
will K. sie zur Rede zu stellen. ("Nicht
so eilig! Leuchten Sie hier!",
HL 121; "K.
dachte, Leni könnte sich hier versteckt haben, er ließ den Kaufmann alle
Winkel absuchen, aber das Zimmer war leer.“, HL 121)
-
Im Ton eines Verhörs fährt K. fort, Block nach seinem
Namen zu fragen ("Wie
heißen Sie denn?", HL 121). Sich selbst stellt er jedoch nicht
vor, vielleicht weil er ja aufgrund des zuvor von Block getätigten
Ausrufs, annehmen kann, dass er diesem eh schon bekannt ist. So treibt
K. Block körpersprachlich-gestisch ("Stehen
bleiben ließ ihn aber K. nicht“,
HL 121) und sprachlich-gestisch vor sich her und signalisiert damit
seine gesellschaftliche Superiorität und seine männliche Dominanz.
In ihm sieht er im Gegensatz zum
•
Studenten und dem
•
Untersuchungsrichter
bei seiner Erfahrung mit der •
Frau des Gerichtsdieners weder einen
männlich ebenbürtigen noch hierarchisch-gesellschaftlich überlegenen
"Nebenbuhler". Während er von diesen noch regelrecht • "entmannt"
worden ist (• strukturierte
Texterfassung),
dreht er hier in gewisser Weise den Spieß um. Als ob er sich an der
Situation noch weiden wollte, zweifelt er an, ob Block ihm seinen
richtigen Namen genannt hat (HL
121). Dies im Übrigen, nachdem er ihm gerade zuvor noch seine
Glaubwürdigkeit bescheinigt hat (HL
121) Jetzt aber, so scheint es, will er dem
Kaufmann offenbar auf diese Weise noch einmal Angst vor seinen denkbaren
Reaktionen als vermeintlich tief verletzter Nebenbuhler machen.
-
In dem Gefühl, sich und seine Emotionen angesichts einer durchaus
schwierigen Situation völlig unter Kontrolle zu haben, sonnt er sich
geradezu in dem Gefühl einer "cool“ wirkenden Abgeklärtheit ("Er
fühlte sich so frei, wie man es sonst nur ist, wenn man in der Fremde
mit niedrigen Leuten spricht, alles, was einen selbst betrifft, bei sich
behält, nur gleichmütig von den Interessen der anderen redet, sie
dadurch vor sich selbst erhöht, aber auch nach Belieben fallen lassen
kann.“,
HL 121). Die Wahrnehmung und Artikulation eines "Gefühls“ durch K.,
immerhin, so scheint es zwar, aber in Wahrheit eben doch "unecht" und
doch nur die Kehrseite der psychischen Abwehr.
-
Der körperlichen und gesellschaftlichen Abwertung Blocks lässt K.
auch eine intellektuelle Herabsetzung folgen. Das Festhalten
Blocks von hinten an dessen Hosenträgern ("hielt
K. den Kaufmann hinten an den Hosenträgern zurück"; HL 121), K.s
oberlehrerhaft wirkender Zeigefinger auf das Richterbild und die Frage
danach, ob Block den Richter kenne ("Kennen
Sie den?", HL 121), degradieren den Kaufmann zu einem nach
Belieben lenk- und steuerbaren Objekt K.s. Dabei gibt er ihm gegenüber
natürlich nicht zu, dass auch er sich bei seiner ersten Begegnung mit
diesem Bild (HL
76)grundlegend getäuscht und erst von • Leni
darüber aufgeklärt wurde (HL
76), dass es sich bei der im Richtertalar auf einer Art Thronsessel
präsentierten Person, ganz im Gegensatz zu K.s Wahrnehmung, um einen in
der Hierarchie des Gerichtswesens vergleichsweise unten stehenden
Untersuchungsrichter
(HL 76)
handelt. Dass K. gegenüber Block wider besseren Wissens übertreibt, es
handle sich im Bild um den niedrigsten unter den niedrigen
Untersuchungsrichtern (HL
121) verdeutlicht, worauf es K. dabei ankommt. Er will Block
vorführen und ihm die inferiore Position in ihrer Kommunikation
zuweisen, zumal er den Verdacht nicht loswird, Block könne, aus welchem
Grund auch immer, eine sexuelle Beziehung zu Leni haben.
Die Frage zielt aber auch
darauf ab, Blocks Wissen und
"Welterfahrung“ im Zusammenhang mit dem Gerichtswesen auf den Prüfstand
zu stellen. Von oben herab, aus dem kritischen Eltern-Ich gesprochen, kann K. Block, der sich über die Bedeutung des dargestellten Richters
täuscht, wie ein kleines Kind tadeln und belehren. ("Sie
haben keinen großen Einblick«, sagte K. […]“, HL 121).
Später
ist er allerdings sehr begierig zu erfahren, welche Erfahrungen Block
mit dem Gerichtswesen gemacht hat.
Jetzt aber belustigt er sich sogar noch in
ironischer Manier über die Ausflüchte Blocks, dem sein Irrtum oder
wohl eher die Tatsache, dass er von K. so vorgeführt wird, sichtlich
peinlich zu sein scheint. ("Aber
natürlich«, rief K., »ich vergaß ja, natürlich müssen Sie es schon
gehört haben.“, HL 121f.)
-
Seine sich wiederholende Frage "Aber
warum denn, warum denn?“ (HL 122) zeigt indessen, dass Block, fast
hilflos, die Ironie nicht versteht. Um so besser versteht er das
herrische Auftreten K.s, der ihn mit seinen Händen auf den Flur
hinaustreibt, wo er mit einer Frage im Gestus der Unterstellung von
Block wissen will, wo sich Leni versteckt habe. ("Sie
wissen doch, wo sich Leni versteckt hat?“, HL 122)
In der Küche: K. mit Leni und Block
-
K. lässt auf
der Suche nach Leni, von der er annimmt, dass sie sich vor ihm
versteckt (HL
122), von Block zunächst ins Arbeitszimmer und von dort zur
Küche führen, wo • Leni "in
weißer Schürze" (H 122) am Herd steht, um offenbar Essen für
den Advokaten zuzubereiten. Dort weist er den Kaufmann an, auf
einem abseits stehenden Sessel Platz (HL
122) zu nehmen.
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Auf seine Frage
an Leni, wer der Mann sei und die Unterstellung, er sei ihr
Geliebter, bekommt er von Leni zu hören, dass der Mann, obwohl
sie ihn wenig später mit seinem Kosenamen "Rudi"
(HL 122) anspricht und duzt, nur "ein
gewisser Block" sei, dazu "ein
bedauernswerter Mensch" und "armer
Kaufmann". (HL 122).
-
Block, der
offenbar spürt, worauf das Ganze hinausläuft, macht sich in
seiner Ecke unsichtbar, indem er die Kerze aus, mit der er K.
über den dunklen Flur in die Küche geführt hat, ausmacht und
auch versucht, die Rauchentwicklung des Dochtes zu verhindern,
die über den Geruchssinn auf ihn hinweisen könnte, zu
verhindern.
-
K. lehnt
daraufhin die Aufforderung • Lenis
ab, mit ihm ins Arbeitszimmer zu wechseln, um das Gespräch unter
vier Augen fortsetzen zu können.
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Weil Leni noch
die Antwort auf ihre Fragen schuldet und sie K. vermitteln will,
dass er grundlos eifersüchtig zu sein scheint, fordert sie
"Rudi", den Kaufmann, auf, sie gegen die "Verdächtigungen" K.s
in Schutz zu nehmen, was dieser wenig überzeugend tut ("Ich
wüsste auch nicht, warum sie eifersüchtig sein sollten" HL 122).
K. lässt die Sache daraufhin zunächst auf sich beruhen, kann
sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass das Ganze ein
abgekartetes Spiel zwischen Leni und Block darstellt ("Man
hätte denken können, er hätte nicht Acht gegeben, aber er war
vollständig eingeweiht." HL 122)
-
Damit Block es
in seiner Ecke nicht verstehen kann, flüstert sie K. zu, dass
sie sich nur deshalb Block "ein
wenig angenommen" habe, weil er ein wichtiger Klient des
Advokaten sei. (HL
123)
In der Küche: K. und Block über Blocks Erfahrungen mit dem Gericht,
seinen Prozessverlauf und den Advokaten
-
K. verzichtet
darauf, Leni vor seinem Gespräch mit dem Advokaten, darüber zu
informieren, dass er Huld seine Vertretung im Prozess entziehen
will und fordert sie auf, dem Advokaten das zubereitete Essen zu
bringen. So verlässt Leni für eine Weile die Küche. (HL
123)
-
Bevor sie aus
der Küche hinausgeht, meldet sich der Kaufmann aus seiner Ecke
noch einmal "leise" zu mit einer an K. gerichteten Äußerung zu
Wort ("Sie
sind auch ein Klient des Advokaten", HL 123), wird aber
sowohl von K. ("Was
kümmert sie denn das?") als auch von Leni wie ein Kind
zurechtgewiesen ("Wirst
du still sein.", HL 123) Dabei macht Lenis Äußerung schon
darauf aufmerksam, dass zwischen ihr und dem Kaufmann eine
Beziehung besteht, die der zuvor geäußerten Feststellung, es
handle sich bei Block um eine "große
Kundschaft des Advokaten" (HL 123) in ein anderes Licht
rückt.
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Weil K. glaubt,
dass Leni seine Prozessangelegenheiten nicht
hinreichend überblickt (HL 124) und ihm entsprechend ihrer
früheren Ratschläge bei der ihrer ersten Begegnung ("man
muss das Geständnis machen" HL 77) wahrscheinlich von der
Kündigung des Advokaten abgeraten hätte (HL
124), will er den Kaufmann, dessen Bedeutung Leni ja
unterstrichen hatte, über seine Erfahrungen mit dem Advokaten
und seinen bisherigen Prozessverlauf befragen.
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K. setzt sich
zu dem Advokaten und ermuntert ihn, über seine Erfahrungen zu
berichten. Auf diese Weise erfährt K, dass Huld den Kaufmann in
Geschäftsangelegenheiten schon zwei Jahrzehnte vertritt und im
"eigenen Prozess" des Kaufmanns aber schon länger als fünf Jahre
die Vertretung innehat.
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Ehe Block ins
Detail geht und K. die Erfahrungen, die er in dieser Zeit mit
dem Advokaten und seiner Arbeit preisgibt, will er sich, da der
Advokat "rachsüchtig"
(HL 124) sei, absichern und verlangt, dass auch K.
ihm ein Geheimnis anvertrauen müsse, das ihn aus Angst vor
dessen Preisgabe zur Verschwiegenheit über das ihm von Block
Anvertraute zwinge.
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Nachdem K. dies
verspricht, rückt Block heraus, dass er, obgleich dies überhaupt
nicht erlaubt sei, neben dem Advokaten noch weitere fünf
Winkeladvokaten mit seinem Fall beschäftige, um, selbst wenn ihn
das fast finanziell ruiniert habe (HL
125), alles Mögliche zu tun, um seinen Prozess nicht zu
verlieren. (HL 125)
Winkeladvokat ist dabei eine Bezeichnung, mit der im 19.
Jahrhundert Personen bezeichnet wurden, die zwar keine
anerkannte Qualifikation als Rechtsanwalt (Advokat) besaßen und
daher im Grunde genommen unbefugt und heimlich im Winkel, also
versteckt, in Rechtsangelegenheiten tätig wurden.
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Auf eine
Bemerkung Blocks hin, will K. wissen, ob Block persönlich in
irgendeiner Weise auf das Gericht Einfluss nehmen bzw. wie er
sagt, bei Gericht arbeite (HL
125), und ob dies etwas gebracht habe. Block erklärt ihm,
dass er das zwar versucht habe, allerdings schnell zur Einsicht
gelangt sei, dass das, zumindest in seinem Fall, keinen Erfolg
habe und zudem seine Kräfte verschlissen habe. Zudem wisse K. ja
selbst, dass allein das "bloße
Sitzen und Warten" (HL 125) im Wartezimmer der
Gerichtskanzleien, wo er ihn bei seinem Besuch (HL
50) gesehen habe, angesichts der "schwere(n)
Luft" (HL 125), die dort auf dem Dachboden herrsche, sehr
anstrengend sei.
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K. rückt
angesichts dessen, was ihm der Kaufmann berichtet, von seinem
eingangs gewonnen Eindruck,
Block sei eine lächerliche Figur, die über keinerlei
angemessene Einschätzungen des Gerichts verfüge (HL
121) ab. Ein Motiv dürfte auch sein, dass der Kaufmann wohl
doch nicht zu den
"niedrigen Leuten" HL 121)
zählt, über die er sich gerade noch so
arrogant erhoben hat. Schließlich hatte bei seinem Besuch
auf dem Dachboden, wo die Gerichtskanzleien untergebracht sind,
den Eindruck gewonnen, dass die dort Wartenden trotz ihrer
vernachlässigt wirkenden Kleidung "den
höheren Klassen" (HL 50) angehörten, zu der er sich selbst
auch zählte. Sozial gesehen ist ihm Block damit gleichgestellt.
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Zugleich will
K. von Block als damaligem Augenzeugen aucheine Rückmeldung
darüber bekommen, wie sein Auftreten im Wartezimmer der
Kanzleien auf dem Dachboden unter den anderen dort wartenden
Angeklagten angekommen ist. Dazu gibt er ihm vor, dass er sich
damals als "ehrenvoll
aufgenommen" (HL 126) vorgekommen sei, weil, wie er
vermutet, die anderen Wartenden sogar für ihn aufgestanden
seien. (HL
50)
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Ernüchtert muss
K. mit der Antwort Blocks zur Kenntnis nehmen, dass diese Art
der Ehrerbietung aber nicht ihm, sondern allein dem mit ihm in
das Wartezimmer eintretenden Gerichtsdiener gegolten habe, zumal
man dort oben gewusst habe, dass K. ein Angeklagter wie alle
anderen sei.
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Zugleich
erfährt er, dass der eine oder andere, weil im Verlauf der
Prozesse "immer
wieder viele Dinge zur Sprache kommen, für die der Verstand
nicht ausreicht" (HL 126), auch immer wieder zu
althergebrachtem und einer eigenen Dynamik (HL 127)
folgendem "Aberglauben" Zuflucht nähmen, um sich bestimmte Dinge
zu erklären oder den möglichen Fort- bzw. Ausgang von Prozessen
vorherzusagen. So hätte man aus der Zeichnung der Lippen von
Josef K. darauf geschlossen, dass er in naher Zukunft verurteilt
werde. (HL
126) Auch wenn Block selbst nach eigener Aussage nicht
solchem Aberglauben folge, hätten solche Dinge, wenn sie
verbreitet würden eben doch ihren Einfluss.
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Auf seine
Frage, ob die Angeklagten sich außerhalb des Gerichts träfen und
ihre Meinungen und Erfahrungen austauschten, bekommt er zu
hören, dass dies schon auf Grund der großen Zahl der Angeklagten
kaum möglich sei. Der eigentliche Hinderungsgrund für den
mangelnden Kontakt der Angeklagten zueinander aber seien ihre
ganz unterschiedlichen Interessen. (HL
126) Vor allem aber gelte: "Gemeinsam
lässt sich gegen das Gericht nichts durchsetzen." HL 126)
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Auf K.s
Bemerkung hin, das Warten der Angeklagten im Wartezimmer sei im
so nutzlos erschienen (HL
127), verteidigt Block das Warten, bleibt allerdings eine
Begründung dafür schuldig. Stattdessen behauptet er erneut, dass
das "eigenständige
Eingreifen" (HL 127) eines Angeklagten rundherum nutzlos sei
und er aus diesem Grunde seine Angelegenheit außer vom Advokaten
Huld auch von den von ihm bestellten Winkeladvokaten vertreten
lasse.
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Dann berichtet
Block K., wie er seinen Prozess über die Jahre hin "fortgewälzt"
(HL 127) hat, ohne dass es, über die Jahre betrachtet, aller
gelehrten, aber letztlich inhaltlosen Eingaben des Advokaten zum
Trotz (HL
127) und einiger Untersuchungen in seinem Prozess greifbare
Fortschritte, geschweige denn die Anberaumung eines Termins für
die "Hauptverhandlung" gegeben hat. (HL
128)
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Im Grunde
genommen bestätigt Block mit der Schilderung seiner Erfahrungen
mit dem Advokaten das, was K. schon eine Weile, einen Monat,
nachdem er ihm das Mandat erteilt hat (HL
80) an einem Wintervormittag (HL
80) in seinem Büro (HL
80), "willenlos"
(HL 89) seinen sich ihm aufdrängenden Gedanken überlassen,
über die Arbeit des Advokaten in seinem eigenen Fall dachte (HL
88) und seinen Plan befördert hatte, selbst in den Prozess
einzugreifen (HL
88) und "dem
Advokaten die Vertretung sehr bald, am besten noch an diesem
Abend, zu entziehen." (HL 90)
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Auch wenn der
Letzteres nicht allein Huld, einem "kleinen
Advokaten" (HL 129) in der Hierarchie, anlasten könne, weil
die Hauptverhandlung bei Gericht durchzusetzen, in die Willkür
der wirklich "großen Advokaten" gestellt sei, die eben nur "den
(verteidigen), den sie verteidigen wollen" (HL 129) und man
weder wisse, er sie seien, noch jemals persönlich Kontakt mit
ihnen aufnehmen könne, habe er eben Hilfe bei seinen
Winkeladvokaten gesucht, um in seiner Sache alles zu
unternehmen, was möglich sei.
In der Küche: K., Leni und der Kaufmann Block über das Leben Blocks
im Haus des Advokaten
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Als Leni vom
Advokaten, dem sie zwischenzeitlich zum Ärger von K. länger,
als ihm lieb war (HL 127), Gesellschaft geleistet hatte, in
die Küche zurückkehrt, gelingt es K. in ihrer Anwesenheit nicht,
Block zu weiteren Ausführungen über die Winkeladvokaten und ihre
Arbeit zu bewegen. (HL
130)
-
K., hat
inzwischen seine Meinung über Block geändert und den Eindruck
gewonnen, dass Block, zumindest aufgrund der von ihm
mitgeteilten Erfahrungen, die er in seiner langen Prozessdauer
gemacht hat,
"einen gewissen Wert" (HL 130) hat. Daher stößt ihm die
liebevolle, aber weiterhin herablassende Art auf, mit der Leni
ihn weiterhin behandelt (HL 130) unangenehm auf und
vermischt sich mit dem "geheimen
Ärger" (HL 131), den er seit seiner Ankunft auf Leni
verspürt.
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Als er zu
seiner völligen Überraschung von Leni erfährt,
dass
Block im Haus des Advokaten öfters übernachtet (HL 131),
wird er aber, ehe er sich weiter dazu äußern kann, von Leni
darüber unterrichtet, dass dies nur deshalb so sei, weil Block
selbst, wenn sie ihn beim Advokaten angemeldet habe, nur dann,
und zwar zu jeder beliebigen Tag- und Nachtzeit, von Huld zu
sich gerufen werde, wenn es dem Advokaten gerade in den Kram
passe. (HL
131)
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Bei K., der "zu
jeder beliebigen Stunde" (HL 131) und heute sogar, nachdem
sie ihn gerade angemeldet hat, noch um "elf
Uhr nachts" (HL 131) empfangen werde, sei dies anders und
vor allem auf das zurückzuführen, was seine Freunde, im
konkreten Fall natürlich Leni, für ihn als Helferin tue. Als
Dank dafür wolle sie nur, dass K. sie "lieb"
habe. (HL
131)
-
K. denkt für
einen Moment darüber nach, wobei je nach Betonung seines
Gedankens ("Dich
lieb haben?" (HL 131)) ein Zweifel an der Person oder an der
Tatsache, überhaupt zu einem solchen Gefühl fähig zu sein,
herauszuhören bzw. herauszulesen ist, ehe ihm der mit einem
beiläufig, geradezu lakonischen "Nun
ja" eingeleitete Gedanke durch den Kopf geht, er habe sie "lieb"
(HL 131). Aussprechen kann und will er dies freilich nicht.
Statt, wie von Leni offenbar gewünscht, dankbar dafür zu sein,
dass sie ihm eigener Aussage nach ermöglicht, jederzeit mit
einem Anliegen vom Advokaten empfangen zu werden, gibt er mit
der Ansicht, keine anderen Gründe zu akzeptieren (HL
131) zu verstehen, dass er dafür als der Klient, der er er
nun mal ist, (ihre) Hilfe nicht benötige und deshalb auch
niemandem dafür Dank schulde.
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Leni, die von
K. damit bewusst vor den Kopf gestoßen wird, wendet sich
daraufhin an Block, den sie mit ihrer rhetorischen Frage ("Wie
schlimm er heute ist, nicht?" HL 131) in einer Sache, die
nach K.s Ansicht, diesen überhaupt nichts angeht (HL
131), zu dem Kommentar verleitet, dass für die Bevorzugung
K.s im Vergleich zu ihm, auch eine Rolle spiele, dass K.s
vergleichsweise junger Prozess dem Advokaten eben in dieser
Phase noch interessanter erscheine. Seine Botschaft, mit der
Person als solcher habe das Ganze eigentlich nichts tun, zumal
das, wenn der Prozess länger dauere. "anders" werde, ist dabei
natürlich auch ein Angriff auf das gerade zur Schau gestellte
Selbstbewusstsein K.s in dieser Frage.
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Leni erkennt
sofort, dass es dadurch zu einem Konflikt kommen könnte. Aus
diesem Grunde will sie die Situation vorbeugend entschärfen und
versucht, den kritischen Beigeschmack der Äußerung Blocks
einfach "wegzulachen", ihn vor K. als "lieb", aber "geschwätzig"
hinzustellen (HL
131) und K. davor zu warnen, ihm irgendetwas zu glauben. (HL
131) Zudem sei die Gunst des Advokaten eben schon von der
Person des Klienten abhängig, Block jedenfalls könne er einfach
nicht leiden und empfange ihn nur dann, wenn ihm eben danach sei
(HL
131).
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Um K.s ganz
andere Bedeutung als Klient, aber auch als "Liebhaber",
dessen mögliche Eifersucht (HL
121) sie wohl weiterhin für die abweisende Haltung K.s ihr
gegenüber verantwortlich macht, gegenüber Block zu betonen,
erklärt Leni die Gründe, weshalb sie Block erlaube, hier im Haus
des Advokaten zu schlafen. Er müsse eben zu jeder Tages- und
Nachtzeit parat stehen, wenn es dem Advokaten gerade passe, mit
ihm zu sprechen. (HL
131)
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Daraufhin zeigt
sie K, auch das Schlafzimmer, ein niedriges fensterloses
"Dienstmädchenzimmer", mit einem schmalen Bett, das den kleinen
Raum nahezu vollständig ausfüllte, und einer Kerze, einem
Tintenfass und einer Feder als Schreibgeräte sowie einem Bündel
Papiere, die in einer Wandnische zu sehen waren. (HL
132) Die "Luke" an der Türe, von der erst später die Rede
ist (HL
141), als Leni während der vor den Augen K.s vorexerzierten
Demütigung Blocks (HL 141f.) dem Advokaten gegenüber
erklärt, sie habe Block in dem nahezu dunklen und nur über einen
Luftschacht mit Lift versorgten Dienstmädchenzimmer "eingesperrt"
(HL 141), damit er sie nicht bei der Arbeit störe, macht
schließlich deutlich, dass es sich im Grunde um eine Art
Gefängniszelle handelte und bei Block um einen Gefangenen mit
zeitweise Freigang im Hause des Advokaten.
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Wahrscheinlich
ist es die Bemerkung Blocks gegenüber K., dass die ihm von Leni
gewährte Unterbringung im Dienstmädchenzimmer "sehr
vorteilhaft" (HL 132) sei, dass K. daran zweifelt, ob seine
zwischenzeitlich positivere Einschätzung (HL
130) nicht doch falsch sei, selbst wenn einiges über seine
Erfahrungen mit seinem Prozess zu berichten gewusst habe. So
macht er sich, auch zusätzlich angetrieben von seinem Ärger, den
er an diesem Tag die ganze Zeit über Leni verspürt Luft, und
herrscht sie an, Block doch ins Bett zu bringen. (HL
132) In jedem Fall kann er die Gegenwart des Advokaten von
einem Moment auf den anderen nicht mehr ertragen. (HL
132) Mehr noch: K. will unverzüglich zum Advokaten gehen, um
sich mit dessen Kündigung "nicht
nur vom Advokaten, sondern auch von Leni und dem Kaufmann" (HL
132) zu befreien.
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Auf die
Erinnerung Blocks hin, K. solle ihm noch sein Geheimnis
anvertrauen, reagiert K. barsch, aber ganz direkt, dass er auf
der Stelle dem Advokaten seine Vertretung entziehen werde. Block
kann dies offenbar gar nicht fassen, hält dies offenbar für ein
Ding der Unmöglichkeit, ganz so, wie es der Advokat wohl nicht
nur K., sondern auch ihm erklärt hat: "ein
Angeklagter, der einmal einen bestimmten Advokaten genommen hat,
muss bei ihm bleiben, geschehe was immer" (HL 87) und
deshalb komme es auch nicht vor.
Im Schlafzimmer des Advokaten: Die Demütigung Blocks durch den
Advokaten vor den Augen von Josef K.
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Als K. in das
Zimmer des Advokaten tritt, trifft der den kränklichen Advokaten
in seinem Bett an. Als der Advokat bemerkt, dass K. die Tür
hinter sich verschlossen hat, um Leni daran zu hindern, ins
Zimmer zu kommen, bringt er das Gespräch zunächst einmal auf die
"Zudringlichkeiten" (HL
133) Lenis, von denen er nicht nur wisse, sondern sie ihr
auch verzeihe. Er erklärt sie damit, dass sie die meisten
Angeklagten schön finde, sich deshalb an sie hänge und alle
liebe (HL
133) Im Übrigen sei das mit der Schönheit quasi ein
Naturgesetz und deshalb sei selbst Block schön, der ansonsten ja
lediglich ein
"elende(r) Wurm" (HL 134) sei.
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Da K. sich
nicht weiter auf das Thema einlassen will, teilt er dem
Advokaten mit, dass er gekommen sei, um ihm sein Mandat zu
entziehen.
(HL 134)
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Der Advokat
rechtfertigt in dem folgenden Gespräch seine Aktivitäten und
Unterlassungen im Prozess von K. mit verschiedenen Argumenten (HL
134 ff.), kann aber K. nicht von seinem Vorhaben abbringen,
der von dem Angebot, seine Kündigung noch am gleichen Tag
zurücknehmen zu können (HL
137), aber keinen Gebrauch machen will.
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Der Advokat,
der K., vorhält, die Bedeutung des ihm übertragenen Mandats,
ebenso wie seine Lage und die Gründe, weshalb er "zu
gut" oder zumindest "zu nachlässig" (HL 137) behandelt
werde, völlig zu verkennen, will er Block zu sich rufen lassen,
um K. "zeigen,
wie andere Angeklagte behandelt werden." (HL 137)
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Die
nachfolgende quasi-öffentliche Demütigung Blocks durch den
Advokaten und seiner Helfershelferin Leni hat, so inszeniert K.
auch alles erscheint ("K.
hatte das Gefühl, als höre er ein einstudiertes Gespräch, das
sich schon oft wiederholt hatte, das sich noch oft wiederholen
würde" (HL 140f.)) hat einen rituellen Charakter und macht
Block in den Augen K.s. zu einem "Hund
des Advokaten" (HL 141), bestärkt ihn aber um so mehr, in
seiner Entscheidung, dem Advokaten seine Vertretung zu entziehen
(HL
141), weil er annimmt, der Advokat wolle mit der Vorführung
Blocks erreichen, auch ihn vollständig seiner Macht zu
unterwerfen. (HL
141)
Die rituelle Unterwerfung Blocks unter die Macht des
Advokaten
-
Auf
Anweisung des Advokaten, der Leni in das Zimmer, in dem er
bis dahin allein mit K. verhandelt hatte, gerufen hatte,
wird der Kaufmann in militärischem Befehlston sofort zum
Advokaten beordert (HL
138), worauf dieser auch sofort erscheint, aber an der
Tür zum Zimmer zunächst stehen bleibt (HL
138), wohl um sich erst noch einmal zu versichern, ob er
wirklich vom Advokaten erwartet, oder, wie offenbar schon
häufiger, wieder davongejagt werde. (HL
138) Er bestätigt damit, was Leni schon zuvor gesagt
hatte (HL
131).
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Was sich
danach vor den Augen des sich zunächst vollkommen
distanziert verhaltenden K. ereignet, oszilliert zwischen
einer Audienz eines leibeigenen Untergegebenen bei einem
Gottkönig und einem Verhör vor der kirchlichen Inquisition.
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Wie ein
Schwerverbrecher, der vor den Richterstuhl zitiert worden
ist, geht Block auf den Zehenspitzen und mit den Händen auf
dem Rücken zu dem Bett des Advokaten, den er, da dieser sein
Federbett bis zum Kinn hochgezogen hat (HL
137), aber zunächst nicht einmal sehen kann. Als er dann
vom Advokaten angesprochen wird, fährt er zusammen und
erklärt in tief gebeugter Haltung, dass er ohne eigene
Wünsche zu haben, einfach als Diener auf Anweisung
erschienen sei.(HL
138).
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Als der
Advokat ihm danach zwar bestätigt, dass er gerufen worden
sei, aber dennoch "ungelegen"
(HL 138), wie eigentlich immer, vor ihm erscheine,
erwartet Block offenbar Prügel, ist bereit in einem solchen
Fall sofort davonzulaufen kann und fürchtet den strafenden
Blick des Advokaten, den er bis dahin noch nicht einmal zu
sehen bekommen hat, so sehr dass er am ganzen Leib zittert.
(HL
138)
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Der Advokat
kündigt Block daraufhin an, er weder ihm nun sagen, was er
vom "dritten Richter", der ein Freund von ihm sei, über
seine Prozesssache erfahren habe, und Block Anstalten macht,
vor dem Advokaten niederzuknien (HL
139), mischt sich K., auch wenn Leni ihn dabei hindern
will, entrüstet über diese devote Haltung Blocks ein, und
weist ihn mit seiner Frage
"Was tust du?" (HL 139) zurecht.
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Der
Advokat, der offensichtlich merkt, dass K. sich damit auf
die Seite Blocks stellt, verschärft sofort den Ton gegenüber
diesem und lässt ihn, ganz im Stile des alttestamentarischen
Gebots "Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", wie
es im biblischen Buch »Exodus
als erstes der zehn Gebote festgehalten wird, seine völlige
Hörigkeit dem Advokaten gegenüber bekennen.
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Im Buch
Exodus heißt es im »20.
Kapitel: "Ich bin Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten
geführt hat, aus dem Sklavenhaus. Du sollst neben mir keine
anderen Götter haben. (...) Du sollst dich nicht vor anderen
Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu
dienen. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein
eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir Feind sind, verfolge
ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und
vierten Generation; bei denen, die mich lieben und auf meine
Gebote achten, erweise ich Tausenden meine Huld." Kafka hat
den Namen des Advokaten offensichtlich bewusst gewählt und
den Advokaten damit auch auktorial charakterisiert. Dass der
Name mit dem Gestus göttlicher Huld konnotiert wird,
entspricht dem Selbstverständnis des Advokaten und bringt
zum Ausdruck, dass alle Angeklagten, die sich von ihm
vertreten lassen, von seiner (gnädigen) Huld, d. h. seiner
Bereitschaft, sich überhaupt mit seinem Anliegen zu
befassen, abhängig sind (auch Block spricht diese
Abhängigkeit ja explizit an,
HL 131. Zugleich bringt die quasi religiöse Überhöhung
der von dem Advokaten geforderten Alleinvertretung eines
Angeklagten (HL
87) in der Art eines eingeforderten (Glaubens-)Bekenntnisses
(HL
131), wie er es abzugeben, von Block verlangt, zum
Ausdruck, dass er auch in dieser Situation von Block
absolute Hörigkeit fordert und ihn damit warnt, auf
Einmischungen von Josef K. überhaupt zu reagieren.
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Block nimmt
an, dass K. dem Advokaten verraten habe, dass noch
Winkeladvokaten beschäftigt, hat aber, da das ihm von K.
anvertraute Geheimnis als Retourkutsche wertlos ist, nichts
gegen K. in der Hand und kann ihn daher nur mit bösen
Blicken und entrüstetem Kopfschütteln strafen. (HL
139)
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Doch K. hat
keineswegs die Absicht, angesichts dessen, was er zu sehen
bekommt, sich auf die Seite des Opfers zu schlagen.
Stattdessen distanziert er sich vollkommen von ihm, kann
sich überhaupt nicht mehr erklären, wie er mit so einem
Menschen gerade noch
"freundschaftlich" (HL 139) über seine Angelegenheiten
hatte sprechen wollen, und beteiligt sich sogar noch an der
weiteren Abwertung und Herabsetzung Blocks
("knie nieder oder krieche auf allen vieren, ich werde mich
nicht darum kümmern." HL 139) Im Grunde genommen
bewahrheitet sich damit, was Block über das vollkommen
entsolidarisierte Verhältnis der Angeklagten zueinander
vorher gesagt hat. (HL
127)
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Alles
gefallen lassen, vor allem von einem Angeklagten, dazu noch
so unerfahrenen wie K., will sich Block indessen nicht. Mit
fuchtelnden Armen, die K. offenbar drohen sollen, geht
schnurstracks auf ihn zu, und verwehrt sich gegen diese Art
von Beleidigungen, zumal er, anknüpfend an die oben
dargestellte "gnädige Huld" des Advokaten, betont, dass sie
beide im Hause des Advokaten "nur
aus Barmherzigkeit geduldet sind"(HL 139), die sie
einander vollkommen gleichwertig mache.
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Die
Erklärung, die er K. für sein Verhalten vor dem
Advokaten liefert, es sei besser überhaupt etwas zu tun, als
in Passivität zu verharren, da man sonst, "ohne
es zu wissen, auf einer Waagschale sein und mit seinen
Sünden gewogen werden" (HL 139) könne, beruhe
schließlich auch auf einem "alten Rechtsspruch".
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Seine
Äußerung steht damit in diametralem Gegensatz zu dem, was K.
beim Anblick des noch in Arbeit befindlichen Porträts des
Richters mit der Binde um die Augen und der Waage beim Maler
Titorelli festgestellt hat, als er erfährt, dass die von dem
Maler als Auftragsarbeit Gerechtigkeit zugleich die
Darstellung einer Siegesgöttin sei (HL
104): "die
Gerechtigkeit muss ruhen, sonst schwankt die Waage und es
ist kein gerechtes Urteil möglich." (HL 105)
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K. führt
Block seltsame Erklärung auf seine Verwirrung zurück (HL
139), die ihm offenbar verunmögliche zu sehen, was der
Advokat mit seiner Vorführung letzten Endes beabsichtigte,
nämlich zu zeigen, was einem keineswegs so privilegiert
behandelten Angeklagten wie ihm widerfahren könnte, wenn er
die "Huld" des Advokaten leichtfertig aufs Spiel setzt, wie
er es mit seiner Kündigung des Mandats getan hatte.
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K. wundert
sich dennoch darüber, dass Block trotz der Demütigungen, die
er über sich ergehen lassen muss, überhaupt den Mut
aufbringe, den Advokaten mit den von ihm bestellten
Winkeladvokaten zu hintergehen und dazu noch mit seinen
Angriffen auf K. und seiner direkten Beschwerde über ihn
beim Advokaten sich der Gefahr aussetzte, dass K. entgegen
seines Versprechens ("Nein,
ich bin kein Verräter.", HL 124) ihn doch verraten
könnte.
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Block kniet
sich dann vor dem Bett des Advokaten nieder, wobei die
Verwendung der Partikel "schon"
(HL 141) im Zusammenhang mit seiner devoten Ansprache "mein
Advokat" (HL 140) signalisiert, dass Block zum einen
weiß, was nun auf ihn zukommen und was dabei von ihm
erwartet wird, und zum anderen beschwichtigend wirken soll,
weil er nicht schon früher in die Knie gegangen ist. So
nimmt es auch kein Wunder, dass K. sofort den Eindruck
bekommt, dass die ganze Szene nur eine Inszenierung
darstellt. (HL
140)
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Das
nachfolgende Gespräch zwischen Leni und dem Advokaten liest
sich wie ein Rapport über einen zur Umerziehung internierten
Verbrecher. Block. Ehe der Advokat geneigt ist, ihm weitere
Informationen über den möglichen Fortgang seines schon über
fünf Jahre dauernden Prozesses zu geben, will er sich über
das Wohlverhalten des Angeklagten Block von Leni Bericht
erstatten lassen. Block selbst kommt in dem Gespräch nicht
zur Wort, versucht aber durch verschiedene Gesten ("lebhafte,
aber stumme Zeichen", HL 140) Leni dazu zu
bewegen, sich positiv über ihn zu äußern. So reibt er die
Hände wie ein kleines Kind, um seine körpersprachlich
ausgedrückte Bitte zu intensivieren. (HL141)
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K. kann das
Bild, das sich vor seinen Augen darstellt, kaum ertragen,
dass nämlich ein alter Kaufmann sich auf eine solche Art und
Weise selbst vor einem jungen Mädchen demütigt, erzeugt in
K. ein Gefühl der Fremdscham, weil es auch ihn als (reinen)
Zuschauer des Geschehens fast
"entwürdigte". (HL 141). Dieses Beschämtwerden erlebt er
als Fremdscham, die sich psychologisch auch durch die
"Sympathie und gefühlte Nähe zu einer als peinlich erlebten
Person" (Hilgers
2012, S.338) erklärt werden kann, zeigt auch, dass sich
bei aller sich selbst vergewissernden Distanzierung, die K.
im Hinblick auf Block bekundet, ihm, zumindest unbewusst,
ein Rest von Überzeugung erhalten bleibt, dass er, wie Block
gesagt hat, eben auch "nur" ein Angeklagter ist. Trotzdem:
Die Äußerung des Erzählers zu diesem Thema zeigt, das K.
dieses Gefühl nicht als wie auch immer geartetes Mitgefühl
erlebt, sondern es zur weiteren Abwertung Blocks
rationalisiert.
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Schon zu
Beginn der Befragung Leni durch den Advokaten über das
Verhalten Blocks ist sich K. offenbar ganz darüber im
Klaren, dass er, wenn er die Entscheidung, dem Advokaten
sein Mandat zu entziehen, nicht schon vorher getroffen
hätte, dies nach dem, was er zu sehen bekommt, in jedem Fall
getroffen hätte. (HL
141) Er spielt sogar noch mit dem Gedanken, ob er die
menschenunwürdige Behandlung Blocks "an
einem höheren Ort" (HL 141) zur Anzeige bringen sollte,
will er damit wohl nur rechtfertigen, dass er ohne weitere
Scham dem Geschehen weiter zusieht und seinen Lauf lässt.
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Die
Antworten, die Leni dem Advokaten auf dessen Fragen hin
gibt, zeichnen das Bild eines Gefängnisses, indem Block der
Willkür des Advokaten und seiner Helfershelferin Leni
vollständig ausgesetzt ist. Leni kann ihn nach Gutdünken in
das dunkle Dienstmädchenzimmer, das sie ihm zum Schlafen
zugewiesen hat, tagsüber einsperren (HL
141) und ihn über eine Luke in der Türe mit Wasser
versorgen und kontrollieren, was er darin treibt. So kann
sie berichten, dass er den ganzen Tag über auf dem Bett
kniend unter großen Mühen die immer gleiche Seite einer
offenbar schwer verständlichen Prozessakte gelesen habe (HL
141), die ihm der Advokat in vollem Bewusstsein darüber,
dass Block sie nicht verstehen könne, hat zuteil werden
lassen. Ihr Zweck sei, wie der Advokat betont, nur dazu da,
Block auf diese Weise zu demonstrieren, wie sinnlos es sei,
ohne anwaltliche Vertretung in einem Prozess voranzukommen.
(HL
142)
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Die
positive Rückmeldung, die Leni dem Advokaten über das
Verhalten Blocks gibt, erschwert Huld nach eigenen Worten,
Block die Wahrheit über den Fortgang seines Prozesses
mitzuteilen. Ein Richter, der insgesamt nicht gut auf Block
zu sprechen gewesen sei, weil er immer wieder so schlau sei,
den Prozess zu verschleppen (HL
142), habe ihn gewarnt, sich nicht vor den Karren dieses
Angeklagten, der ihn offensichtlich missbrauche (HL
142), spannen zu lassen. Er habe aber betont, dass er,
obwohl er als Person wahrlich nichts Angenehmes ausstrahle,
sich in seinem Prozess aber, auch wenn er dabei übertrieben
habe, eifrig und insgesamt untadelhaft sei.
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Allerdings
habe der Richter Zweifel an seinem Urteil über Block gehabt.
Würde er nämlich erfahren, dass sein Prozess noch nicht
einmal begonnen und kein Anzeichen auf seinen Beginn
hindeute (HL
142) , wäre es um die vermeintliche Tadellosigkeit des
Angeklagten sicher geschehen, so die unausgesprochene, aber
vorausgesetzte Folgerung des Richters. Ehe Block, der
offenkundig erschrocken auf diese Nachricht reagiert,
nachfragen kann, setzt der Advokat zu der beschwichtigenden
Erklärung an, diese Äußerung des Richters habe eigentlich
für Block keine Bedeutung (HL
143). Solange er unter seinem "Schutz"
(HL 143) stehe, sei seine Angst vor einem unmittelbar
bevorstehenden "Endurteil" (HL
142)nicht nur sinnlos, sondern widere ihn auch deshalb
an, weil sie ja auch auch von mangelndem Vertrauen in seine
Arbeit als Advokat zeuge. Im Grunde beruhten die
unterschiedlichen Einschätzungen des Prozessverlaufs einfach
auf Meinungsunterschieden darüber, ob das "Glockenzeichen"
(HL 142), das in einem Prozess zu bestimmter Zeit
gegeben werde, als Beginn des eigentlichen Prozesses
interpretiert werden oder eben nicht. Da Block die Argumente
für die eine oder andere Sicht der Dinge ohnehin nicht
verstehe, wolle er sie vor ihm auch nicht weiter ausbreiten.
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Block lässt
sich davon aber nicht beruhigen, ergibt sich aber in sein
Schicksal. Die Aussage des Richters erzeugt in ihm eine
panische Angst, die er in einer Art Übersprungshandlung im
Fell des Bettvorlegers, auf dem er kniet, solange
abzustreifen hofft (HL
142), bis Leni, die offensichtlich merkt, dass damit die
Inszenierung vor K. aus dem Ruder laufen und ihrer Kontrolle
entgleiten könnte, interveniert, Block an dessen Rockkragen
hochzieht und mahnt, diese selbstbezogenen Handlungen zu
unterlassen und sich wieder voll und ganz dem Advokaten
zuzuwenden, um aufnehmen zu können, was dieser ihm ihm sage.
(HL 142)
Damit endet das
Kapitel.
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Gesamttext (Kapiteleinteilung nach Malcom Pasley 1990)
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Text:
Kaufmann Block / Kündigung des Advokaten
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
08.12.2023
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