Kurzinhalt:
Nachdem Josef K. nahezu eine Woche nichts mehr von seinem Prozess
erfahren hat, macht er sich in der Annahme, dass dieser am
nächstfolgenden Sonntag fortgeführt werde, an diesem Tag wieder auf
den Weg zu dem Haus in der Vorstadt, wo die erste Untersuchung
stattgefunden hat. Von der Waschfrau, die zugleich Frau des
Gerichtsdieners ist, erfährt er, dass aber an diesem Tag kein
Verhandlungstag sei. Die Frau, die ihn sexuell anzieht, ist aber
einem Studenten der Rechtswissenschaft und dem Untersuchungsrichter
sexuell zu Diensten. In einem Streit mit dem Studenten, der sich im
leeren Sitzungssaal vor den Augen K.s über die Frau hermacht, muss
K. erkennen, dass er, eifersüchtig geworden, dies nicht verhindern
kann. Er muss zusehen, wie der Student die Frau zum
Untersuchungsrichter bringt, der ihr seit einiger Zeit sexuell
nachstellt. Auf dem Flur bemerkt K. daraufhin ein Schild nach oben,
das den Weg zu den Gerichtskanzleien weist, die sich auf dem
Dachboden des Mietshauses befinden. In Begleitung des
Gerichtsdieners begibt sich K. hinauf und betritt das Wartezimmer,
einen langen Gang, in dem sich viele andere Angeklagte aus der
höheren Gesellschaft aufhalten, um auf ihren Prozessverlauf mit
Beweisanträgen u. ä. Einfluss zu nehmen. Die Angeklagten sind
ärmlich gekleidet und zeigen sich in einer unterwürfigen Haltung,
die K. so sehr abstößt, dass er gegen einen der Angeklagten, mit dem
er zuvor ins Gespräch gekommen war, sogar handgreiflich wird.
Nachdem ein hinzueilender Wächter eine weitere Eskalation
verhindert, will K. die Kanzleien wieder verlassen, traut sich aber
nicht mehr zu, allein den Weg zum Ausgang zu finden. Daher verlangt
er vom Gerichtsdiener begleitet zu werden. In dieser Situation wird
er von einem Mädchen gefragt, was er wolle, die ganz offenbar von
einem Mann begleitet wird, der sich ihm allmählich nähert. K. glaubt
mittlerweile die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich gezogen zu
haben, und überlegt mit welchen Erklärungen er seine Anwesenheit in
den Gerichtskanzleien rechtfertigen könnte. Zunehmend unsicher
werden und zugleich im Gefühl von dem Mann genauestens beobachtet zu
werden, erleidet K. einen Schwächeanfall und muss sich setzen.
Dadurch fühlt er sich dem Mann und dem Mädchen ausgeliefert. Er
lässt sich allerdings nicht ins Krankenzimmer bringen, auch wenn er
einsehen muss, dass er ohne fremde Hilfe nicht mehr gehen kann. Als
der Mann, der als Auskunftgeber, der auf alle Fragen eine Antwort
weiß, fungiert, erklärt, es sei wohl das beste ihn zum Ausgang zu
geleiten, ist K. froh. Da der Auskunftgeber sich aber offenkundig
über K. lustig macht, ergibt sich K. in seine Lage und starrt nur
mehr traurig vor sich hin. Teilnahmslos hört er zu, wie die beiden
sich über ihn wie über eine Sache unterhalten. Schließlich haken die
beiden K. plötzlich unter den Achseln unter und bringen ihn Richtung
Ausgang. Auf dem Weg dahin passieren sie noch einmal den
Angeklagten, gegen den K. zuvor handgreiflich geworden war, und K.
schämt sich vor ihm für den hilflosen und auch äußerlich desolaten
Zustand, in den er nun selbst geraten war. Er leidet weiter unter
Schwindelattacken, die ihm wie eine Art Seekrankheit vorkommen und
seine Wahrnehmungsfähigkeit und sein Bewusstsein so weit trüben,
dass er weder bemerkt, wie der Mann und die Frau zu ihm sprechen,
noch dass sie miteinander den Ausgang erreicht haben. Im Luftzug der
frischen Luft, die dort in das Gebäude hineinweht, gelangt K. wieder
zum Bewusstsein und gewinnt die Kontrolle über seinen Körper und
seine Psyche wieder zurück. Als er die Kanzleien hinter sich hat,
ist er über seine körperliche Schwäche zwar verwundert und über das
Ganze etwas irritiert, glaubt er weiterhin, dass er seinen Prozess
weiterhin mühelos ertragen könne. Aus den Vorkommnissen, die er
gerade erlebt hat, zieht er den Schluss, seine Sonntage künftig
sinnvoller zu verwenden. Wegen der ihn wundernden körperlichen
Symptome will er in naher Zukunft einmal seinen Arzt aufsuchen. |