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teachSam YouTube-Playlist: Heinrich von Kleist "Der
zerbrochne Krug"
Heinrich von Kleists (1777-1811)
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Komödie • "Der
zerbrochne Krug" enthält zahlreiche Bezüge zu den politischen
und gesellschaftlichen Verhältnissen der Zeit an der Wende von 18.
zum 19. Jahrhundert.
Der •
Zeitraum zwischen dem Ende des Siebenjährigen Krieges (1756-63) und der
Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (1806),
von Zeitgenossen auch kurz Deutsches Reich, in der Wissenschaft heute
Altes Reich genannt, ist geprägt von
vielfältigen Prozessen des Wandels in verschiedenen Bereichen von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft.
In den Jahren, die zwischen 1763 und 1806 liegen, erhöht sich das Tempo
des gesellschaftlichen Wandels in einer ganzen Reihe von Bereichen. Es
kommt zu Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft, auf den
Gebieten von Kommunikation und Kultur, im Bereich territorialer Innen-,
Außen- und Reichspolitik.
Das Jahr 1763 markiert dabei die Entstehung des
so genannten deutschen Dualismus der beiden Großmächte Österreich und
Preußen im Reich und das Jahr 1806 stellt mit der Auflösung des Heiligen
Römischen Reiches Deutscher Nation eine tief greifende Zäsur dar, in deren
Folge die kleinen und meist noch ständisch regierten Territorien,
Reichsstädte, Reichsritterschaften, geistliche und auch viele weltliche
Herrschaften von der Landkarte verschwinden. Die alten Institutionen des
Reiches (Reichstag, Reichsstände, Reichskreise, Reichsgerichte etc.) lösen
sich auf.
Die Auflösungstendenzen in der ständischen Gesellschaft, die die Zeit
prägen, zeigen in den zahlreichen Gebieten des Reiches ein
unterschiedliches Gesicht und vollziehen sich zum Teil auf sehr
unterschiedliche Art und Weise und, fast immer, in einem unterschiedlichen
Tempo. Sie beruhen auf dem Bevölkerungswachstum, betreffen die
Geschlechter- und Familienbeziehungen, zeigen sich in den veränderten
Strukturen wirtschaftlicher Entwicklung und in der Entstehung der so
genannten "gelehrten Stände“, die in vielen Gegenden an die Stelle ehemals
geburtsständisch verfasster Gesellschaften treten.
Nach dem •
Siebenjährigen Krieg (1756–1763),
in dem das zur Großmacht aufgestiegene »hohenzollerische
»Preußen
unter »Friedrich
II. (1712-1786),
dem Großen
gegen das »habsburgische Österreich
unter
Maria Theresia (1717-1780), Russland, Schweden und
verschiedene Reichsfürsten in den Kampf um
»Schlesien
zog und etliche deutsche Fürsten zwangsrekrutierte Soldaten ins
Ausland verkauften, damit England und Frankreich auf dem
nordamerikanischen Kontinent ihren Kampf um Kolonien führen konnten,
waren die Folgen des verheerenden Krieges mit seinen
Hunderttausenden von Toten und großen Zerstörungen in Deutschland
noch lange Zeit zu spüren. Die Nachkriegsjahre brachten Elend und
Versorgungskrisen, die zu Hungerrevolten führten – Vorboten der
Französischen Revolution.
Zeitgleich begann sich die alte ständisch-feudale Gesellschaft
aufzulösen. Sie macht nach und nach einer "bürgerlichen Gesellschaft“ Platz, in
der sich das Bildungsbürgertum und das entstehende Wirtschaftsbürgertum
jenseits der traditionellen Gesellschaftsstrukturen formierte. Diese neuen
gesellschaftlichen Kräfte stellten, wenngleich noch schwach, die
Vorherrschaft des Adels zunehmend infrage und beanspruchten eigene
Souveränität. Grundlage war die Aufklärung, die Vernunft,
Menschenrechte, Fortschrittsglauben und Religionskritik betonte. Sie
lieferte dem Bürgertum das ideelle Fundament für den Übergang von
der feudalen zur bürgerlichen Gesellschaft. (vgl.
Stephan 1989, S.121-122)
Das von ihm
vertretene Bildungsideal war die Brücke, die sich zu fortschrittlichen
denkenden Adeligen schlagen ließ und in Aufklärungsgesellschaften kam
es zwischen dem Bildungsbürgertum und solchen Adeligen auch zu einer
gewissen sozialen Annäherung.Das mehr oder weniger gemeinsame Werk dieser
"gebildeten Stände“ waren neue Regeln für das Zusammenleben der beiden
Geschlechter und der Generationen.
Aber auch im handwerklichen und
bäuerlichen Bereich hielz der soziale Wandel Einzug. Die Lebensform des
traditionellen "ganzen Hauses“ zeigte Risse und begann zu zerfallen. (vgl.
Demel 2005, S.77ff.) Trotz
alledem prägten ständische Ordnungsvorstellungen, die die rechtliche
Ungleichheit der Menschen legitimieren, noch immer das Gesamtbild der
Gesellschaft (vgl.
ebd., S. 119) Auch wenn
sich Tendenzen zu einer bürgerlichen Klassengesellschaft zeigten, bei der
Besitz und Bildung die wesentlichen Bedingungen von sozialem Status
darstellten, wurden wichtige (Macht-)Positionen in der Gesellschaft, die
ihren Inhabern einen hohen gesellschaftlichen Rang geben, immer noch nach
geburtsständischen Konzepten vergeben.
Nach den schweren
Verlusten des •
Dreißigjährigen Krieges und der
•
Pest,
die beide ganze Landstriche entvölkerten, setzte ausgangs des 17.
Jahrhunderts in Deutschland ein Bevölkerungswachstum ein.
Um 1750 lebten in
Deutschland – ganz genau weiß man das nicht – ca. 22,6 bis 26,5 Millionen
Menschen, fünfzig Jahre später zwischen 25,1 und 31 Millionen.
Da die
landwirtschaftliche Produktion im gleichen Zeitraum ebenfalls erhöht
werden konnte, zudem noch die Verkehrsverbindungen besser wurden, konnten
auch Missernten mit ihrem drastischen Geburtenrückgang als Folge, wie
1770/72 geschehen, nicht mehr jene Hungersnöte auslösen, denen in den
langen Jahren zuvor immer wieder Hunderttausende zum Opfer gefallen waren.
Und auch Krieg und Seuchen dezimierten die Bevölkerung nicht mehr im
gleichen Ausmaß wie früher. Aber noch immer wüteten Krankheiten wie die
Pocken, Typhus, Ruhr und Malaria unter den Menschen. Die •
Pest freilich,
diese Geißel der Menschheit, war verschwunden. Vor allem die
»Pocken waren
es, die alle drei bis fünf Jahre wüteten, und vor allem Kleinkinder
hinrafften. Noch 1804 erkrankten daran 800.000 Menschen, wovon 75.000
starben. (vgl.
Demel 2005, S.81)

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Die
allgemeine Bevölkerungszunahme im 18. Jahrhundert fiel
auf dem Gebiet des Alten Reichs (Heiliges Römisches Reich) mit
seinen zahlreichen Territorien und mannigfaltigen
Herrschaftsstrukturen ▪
unterschiedlich aus.
In Preußen spielten neben den allgemeinen Faktoren für das
Bevölkerungswachstum spielten territoriale Erweiterungen und
Wanderungsgewinne, die sich aus der »merkantilistischen Förderung der Einwanderung durch den "Großen
Kurfürsten" »Friedrich
Wilhelm (1620-1688) und »Friedrichs
II. (1712-1786), des Großen, ergaben, eine besonders wichtige Rolle.
Der
Anteil alter Menschen über 55 Jahre betrug im 16. bis 18.
Jahrhundert Schätzungen zufolge 5-10% der Gesamtbevölkerung (vgl.
Schorn-Schütte
2009, S.263). Noch im 17. Jahrhundert hatte ein
neugeborenes Kind,
vor allem wegen der immens hohen »Kindersterblichkeit, gerade mal die
(statistische) Aussicht auf 30 Lebensjahre, wenn nicht Kriege,
Missernten, Naturkatastrophen und Seuchen seinem Leben schon vorher ein
Ende setzten. (vgl.
Bolte/Kappe/Schmid 1980,
S.45ff.)
Nach zwanzig Jahren, wenn die Kinder erwachsen wurden, waren
jedenfalls im besten Fall noch die Hälfte eines Jahrgangs am Leben.
Trotzdem: die Sterblichkeit der älteren
Kinder ging vielerorts zurück, was auch in bestimmten Regionen dazu führte,
dass das Heiratsalter der Frauen, im allgemeinen wohl immer noch zwischen
25 und 27 Jahren, deutlich sank. Die Säuglingssterblichkeit blieb
dagegen hoch und veränderte sich noch kaum. Je nach Gegend, in der die
Menschen aufwuchsen und lebten, betrug die
durchschnittliche Lebenserwartung
eines Menschen zwischen 1760 und 1800 etwa 60 Jahre. (vgl.
Demel 2005, S.82, vgl.
Schmidt
2009, S.26)
Ob man allerdings zum Erwachsenen werden konnte, hing
auch vom Geschlecht des Neugeborenen,
der sozialen Lage, aber auch von der Religion ab. So wurde auf dem Land
der männliche Hoferbe eben anders umsorgt als die Mädchen.
Für das Bevölkerungswachstum vor 1800 spielten Fortschritte in Medizin und
Hygiene, die sich nur recht langsam entwickelten, keine so große Rolle.
Sicher, man wusste wohl besser mit Seuchen umzugehen, aber die medizinische
Versorgung war noch immer katastrophal.
Auch wenn fast alle größeren Städte ein Geburtendefizit aufwiesen, das nur
durch Zuwanderung kompensiert oder sogar überkompensiert werden kann,
wuchsen die (Vor-)Städte an, in denen die Menschen beengt und in z. T.
katastrophalen, zumindest aber immer ungesunden Lebensverhältnissen
hausten.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts war Deutschland ein
•
Agrarstaat und die
überwiegende Mehrheit der Menschen lebte auf dem Lande. Schätzungen
zufolge waren dies im 18. Jahrhundert bei leicht abnehmender Tendenz ca.
vier Fünftel der Gesamtbevölkerung. (vgl.
Möller 1994,
S.78) Noch 1780 waren
in Deutschland von den 10 Millionen Beschäftigten insgesamt noch mehr
als 3/5 aller Beschäftigten (65%) im Agrarsektor (Primärsektor) tätig.
(vgl.
Henning, 1973, S.20)
Im deutschsprachigen Raum
stieg die Gesamtzahl der deutschen Städte von etwa 3.500 zu Beginn der
Frühen Neuzeit (1500) auf etwa 4.000 um das Jahr 1800. Meistens handelte es
sich dabei um Städte kleinerer und mittlerer Größe.
Zu Beginn der Frühen
Neuzeit um das Jahr 1500 herum gehörten 90 Prozent aller deutschen Städte zu
den Kleinstädten unter 2.000 Einwohnern. Die restlichen 10 Prozent entfielen
auf Mittelstädte mit einer Einwohnerzahl von 2.000-10.000 Einwohnern und
Großstädte mit mehr als 10.000 Einwohnern. Auch wenn sich um 1800 sowohl die
Anzahl der Großstädte (61 gegenüber 26) als auch die der Mittelstädte (ca.
400 gegenüber knapp 200) merklich vergrößert hatte, blieben die etwa 3.000
Kleinstädte in der deutlichen Mehrheit. hatten sich die Gewichte zwischen
den Kategorien kaum verschoben. (vgl.
Rosseaux 2006,
S.20f.)
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Auch in größeren
Staaten wie Preußen oder Sachsen waren die Lebensbedingungen in den
Städten allerdings so schlecht, sodass das Bild einer "guten alten
Zeit" bröckelt.
Die
Familie bestand, dem gesellschaftlichen Idealbild des "ganzen Hauses“
entsprechend aus einem "Hausvater“, einer ihm rechtlich untergeordneten
Mutter und den Kindern. Durchschnittlich lebten in den meisten Regionen
Mitteleuropas ca. 4-5,5 Personen in einem Haushalt.
In diesem
traditionellen Familientyp herrschte zwar grundsätzlich eine
geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, aber häufig überschnitten sich die
Arbeitsgebiete des als ein "Arbeitspaar“ aufzufassenden Ehepaars.
Traditionell aber galt: Während der Hausvater das unbestrittene
patriarchalische Oberhaupt der Familie darstellte, kümmerte sich die Frau um
die Kinder und um den Haushalt i. e. S. (vgl.
Demel 2005, S. 88) Zum Haushalt
zählten häufig noch Dienstpersonal, Knechte und Mägde, sowie mitarbeitende
Verwandte, die mit der Familie unter dem gleichen Dach leben.
Allerdings ist die Lebensform des "ganzen Hauses" aus drei Gründen auch
schon in Auflösung begriffen. Wohnung und Arbeitsstätte beginnen sich
räumlich voneinander zu trennen, die Beziehung der Ehepartner zueinander
und der Eltern zu ihren Kindern wird zusehends emotionaler und das
Dienstpersonal (einschließlich der Handwerksgesellen) löst sich heraus und
gewinnt an Mobilität. (vgl.
ebd., S.88)
Insbesondere die Mutterliebe, so wie wir sie auch heute noch sehen, ist
als familialer und sozialer Wert wohl eine Erfindung der Zeit um 1760, in
der die von den gehobeneren Schichten kultivierten Empfindsamkeit
emotional tiefer gehendere Beziehungen zu den Kindern entstehen ließ. Die
Sicht auf die Heranwachsenden veränderte sich dabei. Man wollte dem
"unschuldigen“ Kind eine "gute Kinderstube“ zuteil werden lassen, wollte es
zu einem vernünftigen Menschen bilden, zugleich aber vor allen sexuellen
"Ausschweifungen“, besonders in der Pubertät bewahren, sie mit
Selbstdisziplin und Scham zu Herren ihrer Triebe machen. (vgl.
ebd., S.90)
Das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern gestaltete sich, je nach
Herkunft, sozialem Status und Wohlstand unterschiedlich. Während unter Adeligen und insbesondere in Fürstenkreisen weiterhin ein förmlicher
und distanzierter Ton zwischen den Generationen herrschte, gab es in
bürgerlichen Kreisen einen Trend zunehmender Emotionalisierung der
innerfamiliären Beziehungen, die zugleich ihre eigene Dynamik entfalteten.
In Scheidungsangelegenheiten allerdings kamen Männer trotz einer gewissen
Liberalisierung hie und dort immer noch besser weg und auch im Zivil- und
Zivilprozessrecht blieben die Frauen weiter benachteiligt.
Auch wenn der gesellschaftliche Status des einzelnen noch immer
überwiegend von seiner Geburt abhing, zeigten sich doch vermehrt Tendenzen
einer neuen Art von sozialer Mobilität, die sich in einer Zunahme der
Erhebungen von Bürgern in den Adelsstand (Nobilitierung) ausdrückten. Doch
insgesamt konnte die ständische Gesellschaft auf diesem Wege die neu
entstehenden bürgerlichen Eliten nicht mehr integrieren.
Genauso wenig
gelingt dies am unteren Ende der sozialen Stufenleiter. So genannte
Randgruppen "ohne Standesehre“, die auch nicht zu den anerkannten Dorf-
und Stadtarmen zählen, sind in den ständischen Strukturen nicht mehr sozial
zu disziplinieren.
Egal ob man sesshaft oder "unbehaust“ war, ob
Scharfrichter oder Prostituierte in größeren Städten oder zu einer der aus
Angehörigen beider Geschlechter bestehenden Diebes- oder Räuberbande
zählte, die es nahezu überall und in nicht allzu geringer Zahl gab: sie
wurden alle vom religiösen Leben und geselligen öffentlichen Leben
ausgeschlossen. (vgl.
ebd., S.120) Mit dem Entzug gemeinsamer Religionsausübung, bei den Katholiken auch
der •
Verweigerung von Sakramenten, die oft auch •
Wandertruppen von Schauspielern
als "fahrendem"
und "ehrlosem"
Volk verweigert wurden (vgl.
Maurer-Schmoock 1982, S.107), ging damit auch bei solchen Randgruppen der
wirksame Kitt verloren, der diese noch irgendwie an die Gesellschaft
binden konnte.
Aber trotzdem: auch neue Mechanismen sozialer Integration
lassen sich beobachten. So kommt es in Württemberg um 1800 in Mode,
Ehepartner und Taufpaten danach auszusuchen, wie vermögend sie sind und
über welchen sozialen Status sie in der Gesellschaft verfügen. (vgl.
Demel 2005., S. 122)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
06.07.2026
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