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 Die Welt an der Wende zum 19. Jahrhundert

Absolutismus und aufgeklärter Absolutismus im 18. Jahrhundert

Heinrich von Kleist (1777-1811)«Der zerbrochne KrugHistorischer Hintergrund

 
Fachbereich Deutsch
Glossar Literatur Autorinnen und Autoren ▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) Überblick Biografie Erzählende Texte Dramatische Texte Überblick Der zerbrochne Krug Gesamttext (Rechercheversion) Didaktische und methodische Aspekte Überblick   Historischer Hintergrund Überblick Geschichte der Niederlande vom 16. bis 18. Jahrhundert Sexualität und ihre Normen in der Frühen Neuzeit Ländliches Alltagsleben in der Frühen Neuzeit [ Die Welt an der Wende zum 19. Jahrhundert Überblick Politische Verhältnisse im Alten Reich und in Europa Absolutismus und aufgeklärter Absolutismus im 18. Jahrhundert • Gesellschaftlicher Wandel im Alten Reich Alltagsleben in Berlin um 1800 ] Literaturgeschichtlicher Kontext Entstehungsgeschichte
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Heinrich von Kleists (1777-1811)Komödie • "Der zerbrochne Krug" enthält zahlreiche Bezüge zu den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen der Zeit an der Wende von 18. zum 19. Jahrhundert.

Wer in dieser Zeit lebte, lebte in einer Welt, die sich von der heutigen Welt sehr unterscheidet. Nahezu überall in Europa regierten Könige und Fürsten, legitimiert von Gottes Gnaden, oft ausgestattet mit einer unglaublichen Machtfülle über ihre Untertanen und hatten einen Staat errichtet, der auf der • sozialen Disziplinierung ihrer Untertanen in nahezu allen Lebensbereichen beruhte.

Bis zur ▪ Französischen Revolution im Jahr 1789 war der • französische Absolutismus und der Hof von Versailles der ▪ absolutistisch regierenden Könige Frankreichs in der Nachfolge des Sonnenkönigs »Ludwig XIV.(1638-1715) mit seiner ▪ der Machtsicherung dienenden  Hofkultur das Maß aller Dinge in Europa. Seine unglaubliche Prachtenfaltung, am deutlichsten sichtbar in den legendären • Hoffesten des Sonnenkönigs trieb etliche andere große und weniger große Fürsten in Europa in eine Konkurrenz der Höfe miteinander. Ebenso wie der französische Sonnenkönig verschwendeten sie, wie z. B. der württembergischeHerzog Carl Eugen (1728-93) Unsummen für die absolutistische Repräsentation von Macht, die sie ihren Untertanen, von denen viele in bitterer Armut lebten, mit immer höheren Steuern und Abgaben abpressten oder auch mit ihrem ▪ Soldatenhandel verdienten. "So wie die Gärten und Bäume zurechtgestutzt und Blumen in kunstvolle Muster gepresst waren, so waren auch die Menschen durch Geburt und den König an ihr Schicksal gebunden, Nichts durfte am falschen Platz sein – alles wurde nach göttlichem Recht gebogen und geformt. Und währen die französische Königin Marie-Antoinette im kleinen Schloss Petit Trianon ihre Herde parfümierter Schafe hütete, hungerten die Bauern und Arbeiter." (Wulf 2022, S.27)

Das Reformprojekt des so genannten aufgeklärten Absolutismus

Mehr als seine Mutter die österreichische Kaiserin »Maria Theresia (1717-1780) wurde ihr Sohn »Joseph II. (1741-1790, der als römischer Kaiser des Alten Reiches zwischen 1765 und 1770 im Amt war, zu einem Vertreter des ▪ aufgeklärten Absolutismus. Mit dem Begriff des aufgeklärten Absolutismus wird ausgedrückt, dass etliche Fürsten Reformen von oben in Gang gesetzt haben und im Idealfall auch direkt am Aufklärungsprozess teilnahmen wie z.B. auch der »preußische König »Friedrich II. (1712-1786), der Große. Allerdings hing, das "was dies für die Untertanen im einzelnen bedeutete, "von der Erziehung, den Beratern, der Macht, den Interessen und den Ressourcen des Fürsten ab, Einfluss nahmen vielem politische Partizipation mit Entscheidungsgewalt war nicht vorgesehen. Die aufgeklärten Herrscher akzeptierten zwar Prinzipien wie Humanität und Freiheit, ordneten sie jedoch ihrer Staatsräson unter." (Schmidt 1999, S.307)

Der »habsbsburgisch-lothringische »Joseph II. (1741-1790) setzte ein ehrgeiziges »Reformprogramm in Gang und orientierte sich dabei an den dem aufklärerischen Rationalismus verpflichteten Philosophen »Hugo Grotius (1583-1645), »Samuel von Pufendorf 1632-1694) und »Jakob Thomasius (1622-1684).

»Joseph II. setzte dabei auf zentrale Vorgaben des Staates in unzähligen gesellschaftlichen Bereichen (»Josephinismus), mit denen er vor allem den Einfluss der katholischen Kirche zurückdrängen wollte (»Toleranzpatent und Aufhebung der Klöster). Er verstärkte die Kontrollmöglichkeiten der Zentralverwaltung und stärkte die staatliche Bürokratie auch auf Kosten der feudalen Rechte des Adels. So wurden während seiner Herrschaft das Meldewesen und das System der Hausnummern eingeführt. Joseph II. leitete 1781 mit dem »Untertanenpatent das Ende der »Leibeigenschaft und gewährte den Bauern damit endlich das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes (Freizügigkeit), freie Eheschließung und freie Berufswahl ihrer Kinder. Mit seinen unter dem Begriff »Josephinismus "zusammengefassten Neuerungen verband er Staatskirchentum und aufgeklärten Absolutismus, überforderte jedoch die Zustimmungsbereitschaft der Betroffenen." Auf diese Weise "brachte er gleichzeitig hohen und niederen Adel, Bauern und Bürger" mit seiner von rationalen Nützlichkeitserwägungen geprägten "Vielregiererei" gegen sich auf (Schmidt 1999, S.310). Was er alles verbot, nahm mitunter groteske Züge an: Mädchen durften keine Korsettstangen mehr tragen, "die zur sittlichen Besserung zur Straßenreinigung befohlenen Wiener ›Grabennymphen‹" mussten ihren Besen militärisch präsentieren, wenn er an ihnen vorbeifuhr und auf den Friedhöfen ordnete er den Einsatz eines wiederverwendbaren Sargs an, "bei dem die Leiche die Leiche durch eine Falltür in die Grube fiel" (ebd.).  Am Ende seiner Regierungszeit sah sich  »Joseph II. sogar gezwungen, einige wichtige Reformaßnahmen wieder zurückzunehmen. Trotzdem war der Kaiser für viele ein "aufrichtiger Modernisierer" (ebd.) und wegen seiner Reformen war er vor allem im evangelischen Deutschland sehr populär.

Im Osten machte sich die Zarin »Katharina II., (1729-1762) die Große, in Russland als » aufgeklärte Monarchin entschlossen daran, ihr Land zu modernisieren. Sie folgte der These des französischen Philosophen der ▪ Aufklärung Voltaire (1694-1778), wonach "im Jahrhundert der Aufklärung nicht mehr die großen Waffentaten, sondern die Veränderungen der Sitten, die Gesetzgebung, Handel, Gewerbe und Verkehr, Künste und Bildung von der Geschichtsschreibung gewürdigt werden sollen“, wie er in seinem 1756 erschienenen Essay über die Sitten und den Geist der Nationen formuliert hatte. (vgl. Wikipedia) Die »Leibeigenschaft  in Russland blieb aber nicht nur weiterhin bestehen, sondern wurde unter ihrer Herrschaft sogar noch verschärft.

Bauernbefreiung bzw. Aufhebung der Leibeigenschaft

Die »Leibeigenschaft von Bauern war auch auf dem Gebiet des Alten Reiches ( Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) noch immer weit verbreitet. Sie war »in den Regionen unterschiedlich gestaltet und ihre Abschaffung zog sich hin und fand, wegen der großen Zahl voneinander unabhängigen Territorien auch nicht gleichzeitig statt.

In Preußen bedeutete die Leibeigenschaft für die Bauern eine fast vollständige persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrem Grundherrn. Die Betroffenen waren an die Scholle gebunden, durften ihr Dorf also nicht ohne Erlaubnis verlassen, heiraten oder ein Handwerk erlernen.

Wirtschaftlich war das System, vor allem im Osten, durch die »feudale Herrschaftsform der »Gutsherrschaft mit Erbuntertänigkeit geprägt: Als Gegenleistung für ein Stück Land zur Selbstversorgung mussten die Bauern harte, unbezahlte Frondienste auf den Feldern des Adels leisten, die oft mehrere Tage pro Woche einforderten. Zudem besaßen die Grundherren die Polizei- und Strafgewalt, die so genannte »Patrimonialgerichtsbarkeit, was Missbrauch und Willkür Tür und Tor öffnete.

1783 wurde die Leibeigenschaft in Baden unter Markgraf Karl Friedrich als einer der ersten deutschen Regionen offiziell aufgehoben. Ab 1794 wurde sie in den linksrheinischen Gebieten, die unter französischen Einfluss gerieten, nach dem Vorbild der Französischen Revolution sofort abgeschafft und auch Napoleon Bonaparte sorgte dafür, dass sie in allen Territorien, die er eroberte, sofort verschwand. In Preußen dauerte es bis ins Jahr 1807. Hier leitete das  Oktoberedikt von König Friedrich Wilhelm III. die Bauernbefreiung in Preußen ein. Der entscheidende Satz lautete: "Mit dem Martinitage 1810 hört alle Gutsuntertänigkeit [...] auf." Damit war die persönliche Leibeigenschaft ab 1810 in Preußen Geschichte, auch wenn die wirtschaftlichen Ablösungen (die Bauern mussten sich von den Frondiensten freikaufen) noch Jahrzehnte dauerten. Im Osten Deutschlands, wo die

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 06.07.2026

 

 
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