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teachSam YouTube-Playlist: Heinrich von Kleist "Der
zerbrochne Krug"
Heinrich von Kleists (1777-1811)
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Komödie • "Der
zerbrochne Krug" enthält zahlreiche Bezüge zu den politischen
und gesellschaftlichen Verhältnissen der Zeit an der Wende von 18.
zum 19. Jahrhundert.
Wer in dieser Zeit lebte, lebte in einer Welt, die sich von der
heutigen Welt sehr unterscheidet. Nahezu überall in Europa regierten
Könige und Fürsten, legitimiert von Gottes Gnaden, oft ausgestattet
mit einer unglaublichen Machtfülle über ihre Untertanen und hatten
einen Staat errichtet, der auf der •
sozialen Disziplinierung ihrer Untertanen in nahezu allen
Lebensbereichen beruhte.
Bis zur ▪
Französischen Revolution im Jahr 1789 war der •
französische Absolutismus und der Hof von Versailles der ▪
absolutistisch regierenden Könige Frankreichs in der Nachfolge
des Sonnenkönigs »Ludwig
XIV.(1638-1715) mit seiner ▪
der Machtsicherung dienenden Hofkultur das Maß aller Dinge
in Europa. Seine unglaubliche Prachtenfaltung, am deutlichsten
sichtbar in den legendären •
Hoffesten des Sonnenkönigs
trieb etliche andere große und weniger große Fürsten in Europa in
eine Konkurrenz der Höfe miteinander. Ebenso wie der französische
Sonnenkönig verschwendeten sie, wie z. B. der
württembergische ▪
Herzog Carl Eugen (1728-93)
Unsummen für die absolutistische Repräsentation von Macht, die sie
ihren Untertanen, von denen viele in bitterer Armut lebten, mit
immer höheren Steuern und Abgaben abpressten oder auch mit ihrem ▪
Soldatenhandel verdienten. "So wie die Gärten und Bäume
zurechtgestutzt und Blumen in kunstvolle Muster gepresst waren, so
waren auch die Menschen durch Geburt und den König an ihr Schicksal
gebunden, Nichts durfte am falschen Platz sein – alles wurde nach
göttlichem Recht gebogen und geformt. Und währen die französische
Königin Marie-Antoinette im kleinen Schloss Petit Trianon ihre Herde
parfümierter Schafe hütete, hungerten die Bauern und Arbeiter." (Wulf
2022, S.27)
Mehr als seine Mutter die österreichische Kaiserin »Maria
Theresia (1717-1780) wurde ihr Sohn »Joseph
II. (1741-1790, der als römischer Kaiser des Alten Reiches
zwischen 1765 und 1770 im Amt war, zu einem Vertreter des ▪
aufgeklärten Absolutismus. Mit dem Begriff des aufgeklärten
Absolutismus wird ausgedrückt, dass etliche Fürsten Reformen von
oben in Gang gesetzt haben und im Idealfall auch direkt am
Aufklärungsprozess teilnahmen wie z.B. auch der »preußische
König »Friedrich
II. (1712-1786), der Große. Allerdings hing, das "was dies für
die Untertanen im einzelnen bedeutete, "von der Erziehung, den
Beratern, der Macht, den Interessen und den Ressourcen des Fürsten
ab, Einfluss nahmen vielem politische Partizipation mit
Entscheidungsgewalt war nicht vorgesehen. Die aufgeklärten Herrscher
akzeptierten zwar Prinzipien wie Humanität und Freiheit, ordneten
sie jedoch ihrer Staatsräson unter." (Schmidt
1999, S.307)
Der »habsbsburgisch-lothringische
»Joseph
II. (1741-1790)
setzte ein ehrgeiziges »Reformprogramm
in Gang und orientierte sich dabei an den dem aufklärerischen
Rationalismus verpflichteten Philosophen »Hugo
Grotius (1583-1645), »Samuel
von Pufendorf 1632-1694) und »Jakob
Thomasius (1622-1684).
»Joseph
II. setzte dabei auf zentrale Vorgaben des Staates in unzähligen
gesellschaftlichen Bereichen (»Josephinismus),
mit denen er vor allem den Einfluss der katholischen Kirche
zurückdrängen wollte (»Toleranzpatent
und Aufhebung der Klöster). Er verstärkte die Kontrollmöglichkeiten
der Zentralverwaltung und stärkte die staatliche Bürokratie auch auf
Kosten der feudalen Rechte des Adels. So wurden während seiner
Herrschaft das Meldewesen und das System der Hausnummern eingeführt.
Joseph II. leitete 1781 mit dem »Untertanenpatent
das Ende der »Leibeigenschaft
und gewährte den Bauern damit endlich das Recht auf freie Wahl des
Wohnsitzes (Freizügigkeit), freie Eheschließung und freie Berufswahl
ihrer Kinder. Mit seinen unter dem Begriff »Josephinismus
"zusammengefassten Neuerungen verband er Staatskirchentum und
aufgeklärten Absolutismus, überforderte jedoch die
Zustimmungsbereitschaft der Betroffenen." Auf diese Weise "brachte
er gleichzeitig hohen und niederen Adel, Bauern und Bürger" mit
seiner von rationalen Nützlichkeitserwägungen geprägten "Vielregiererei"
gegen sich auf (Schmidt
1999, S.310). Was er alles verbot, nahm mitunter groteske Züge
an: Mädchen durften keine Korsettstangen mehr tragen, "die zur
sittlichen Besserung zur Straßenreinigung befohlenen Wiener
›Grabennymphen‹" mussten ihren Besen militärisch präsentieren, wenn
er an ihnen vorbeifuhr und auf den Friedhöfen ordnete er den Einsatz
eines wiederverwendbaren Sargs an, "bei dem die Leiche die Leiche
durch eine Falltür in die Grube fiel" (ebd.).
Am Ende seiner Regierungszeit sah sich »Joseph
II. sogar gezwungen, einige wichtige Reformaßnahmen wieder
zurückzunehmen. Trotzdem war der Kaiser für viele ein "aufrichtiger
Modernisierer" (ebd.)
und wegen seiner Reformen war er vor allem im evangelischen
Deutschland sehr populär.
Im Osten machte sich die Zarin
»Katharina
II., (1729-1762) die Große, in Russland als »
aufgeklärte Monarchin entschlossen daran, ihr Land zu
modernisieren. Sie folgte der These des französischen Philosophen
der ▪
Aufklärung ▪
Voltaire (1694-1778), wonach "im Jahrhundert der Aufklärung
nicht mehr die großen Waffentaten, sondern die Veränderungen der
Sitten, die Gesetzgebung, Handel, Gewerbe und Verkehr, Künste und
Bildung von der Geschichtsschreibung gewürdigt werden sollen“, wie
er in seinem 1756 erschienenen Essay über die Sitten und den Geist
der Nationen formuliert hatte. (vgl.
Wikipedia) Die »Leibeigenschaft
in Russland blieb aber nicht nur weiterhin bestehen, sondern wurde
unter ihrer Herrschaft sogar noch verschärft.
Die »Leibeigenschaft
von Bauern war auch auf dem Gebiet des Alten Reiches (▪
Heiliges
Römisches Reich Deutscher Nation) noch immer weit verbreitet. Sie
war »in
den Regionen unterschiedlich gestaltet und ihre Abschaffung zog
sich hin und fand, wegen der großen Zahl voneinander unabhängigen
Territorien auch nicht gleichzeitig statt.
In Preußen
bedeutete die Leibeigenschaft für die Bauern eine fast vollständige
persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrem Grundherrn.
Die Betroffenen waren an die Scholle gebunden, durften ihr Dorf also
nicht ohne Erlaubnis verlassen, heiraten oder ein Handwerk erlernen.
Wirtschaftlich war
das System, vor allem im Osten, durch die »feudale
Herrschaftsform der »Gutsherrschaft
mit
Erbuntertänigkeit geprägt: Als Gegenleistung für ein Stück Land
zur Selbstversorgung mussten die Bauern harte, unbezahlte
Frondienste auf den Feldern des Adels leisten, die oft mehrere Tage
pro Woche einforderten. Zudem besaßen die Grundherren die Polizei-
und Strafgewalt, die so genannte »Patrimonialgerichtsbarkeit,
was Missbrauch und Willkür Tür und Tor öffnete.
1783 wurde die
Leibeigenschaft in Baden unter Markgraf Karl Friedrich als einer der
ersten deutschen Regionen offiziell aufgehoben. Ab 1794 wurde sie in
den linksrheinischen Gebieten, die unter französischen Einfluss
gerieten, nach dem Vorbild der Französischen Revolution sofort
abgeschafft und auch Napoleon Bonaparte sorgte dafür, dass sie in
allen Territorien, die er eroberte, sofort verschwand. In Preußen
dauerte es bis ins Jahr 1807. Hier leitete das Oktoberedikt
von König Friedrich Wilhelm III. die Bauernbefreiung in Preußen ein.
Der entscheidende Satz lautete: "Mit dem Martinitage 1810 hört alle
Gutsuntertänigkeit [...] auf." Damit war die persönliche
Leibeigenschaft ab 1810 in Preußen Geschichte, auch wenn die
wirtschaftlichen Ablösungen (die Bauern mussten sich von den
Frondiensten freikaufen) noch Jahrzehnte dauerten. Im Osten
Deutschlands, wo die
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
06.07.2026
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