teachSam- Arbeitsbereiche:
Arbeitstechniken - Deutsch - Geschichte - Politik - Pädagogik - PsychologieMedien - Methodik und Didaktik - Projekte - So navigiert man auf teachSam - teachSam braucht Werbung


 

Bundestagswahl

Überhang- und Ausgleichsmandate

Die Aufblähung des Parlaments


fachbereich Politik
Center-Map Glossar Lebensformen in Deutschland ▪ Arbeitswelten in Deutschland Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Lern- und Testcenter Grundgesetz Grundrechte Politische Beteiligung Überblick Politisches Interesse Dimensionen politischer BeteiligungVerfasste Formen der politischen Partizipation Überblick Wahlen ÜberblickKurze Geschichte des WahlrechtsWahlgrundsätze Aufgaben und Funktionen von Wahlen Demokratische Wahlrechtssysteme Wahlalter: Aktives und passives WahlrechtWahlkampf Wählerverhalten [ Bundestagswahl Überblick Stimmensplitting: Zweitstimmenfang und Leihstimmenkampagnen So werden die Wählerstimmen in Mandate umgerechnet (vereinfachtes Beispiel) Überhang- und Ausgleichsmandate ◄ ▪ 5%-Klausel Wahlergebnisse 1949-2017 (Zweitstimmenanteil)Bausteine ] BausteineLinks ins Internet Parteien Direktdemokratische Entscheidungsprozesse Formen erweiterter Bürgerbeteiligung Nicht-verfasste Formen der politischen Partizipation BausteineStrukturprinzipien des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland  ▪ Verfassungsorgane Die Europäische Union (EU) Globalisierung Soziale Konflikte

Die Bundestagswahlen sind von großer Bedeutung

Das personalisierte Verhältniswahlrecht in Deutschland führt seit den 1990er Jahren vermehrt zu sogenannten »Überhangmandaten im ▪ Deutschen Bundestag.

Überhangmandate sind Abgeordnetensitze, die eine Partei erhält, obwohl dies ihrem proportionalen Anteil an den Zweitstimmen nicht entspricht.

Direktmandate bei der Bundestagswahl 2017

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundestagswahl_2017_Erststimmenergebnisse.svg, lizenziert unter: Furfur [CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0) ]

Das hat zunächst einmal damit zu tun, dass die Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag per Gesetz auf 598 Sitze festgelegt ist, wovon 299 Abgeordnete namentlich durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen bestimmt werden (»§1 des Bundeswahlgesetzes).

Das bedeutet, dass jeder Wahlkreissieger einen Abgeordnetensitz erhält.(»§ 5 BWahlG) In der Folge kam und kommt es aber angesichts des rückläufigen Zweitstimmenanteils der großen Volksparteien CDU und SPD immer häufiger vor, "dass die jeweils stärkere Partei weiterhin mit einer hohen Quote von Direktmandaten rechnen kann, die aber durch die gleichzeitig erreichten Zweitstimmen nicht mehr automatisch gedeckt sind." (Decker 2011, S. 36)

Das Ergebnis: Nach der Bundestagswahl von 2009 gab es 24 Überhangmandate, die die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 620 erhöhten. Alle 24 Überhangmandate, 11 davon allein in Baden-Württemberg, entfielen dabei auf die CDU/CSU.

Das Bundesverfassungsgericht forderte 2012 eine Wahlrechtsreform

Nicht die Überhangmandate an sich riefen schließlich die Verfassungsrichter auf den Plan, sondern die Art und Weise, wie die Sitzzuteilung, die sich aus der Überhangmandatpraxis ergibt, vorgenommen wurde.

Diese Sitzzuteilung verletzte, so das Bundesverfassungsgericht "die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien " (BVerfG-Urteil vom 25. Juli 2012).

Dies sei in jedem Fall dann gegeben, wenn der Anteil der von einer Partei errungenen Überhangmandate mehr als etwa die Hälfte einer Fraktionsstärke ausmacht.

Ausdrücklich erklärte das BVerfG das sogenannte »negative Stimmgewicht für verfassungswidrig, das gegen das Prinzip der gleichen und einer unmittelbaren Wahl verstoßen habe und sogar dazu führen konnte, dass sich Stimmen entgegengesetzt zu dem durch sie eigentlich ausgedrückten Wählerwillen auswirken konnten.

Für die Bundestagswahl 2013 hatte der Gesetzgeber also für eine verfassungskonformes Wahlrecht zu sorgen.

Wenn es um die Wege ging, wie das negative Stimmgewicht ) zu beseitigen ist, zogen die Parteien, je nachdem, ob sie in der jüngeren Vergangenheit mehr oder weniger stark von Überhangmandaten profitiert haben, unterschiedliche Lösungen vor. Das lag zum Teil auch daran, dass die verschiedenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Existenz der Überhangmandate unangetastet ließen. Insofern hat es der Sache wirklich einen "Bärendienst" (Decker 2011, S.37) erwiesen.

In der Auseinandersetzung der Parteien um eine Wahlrechtsänderung ging es vor allem um zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Die Verrechnungslösung zielte darauf, errungene Überhangmandate mit Listenmandaten derselben Partei in den anderen Bundesländern zu verrechnen. Diese Lösung befürworteten die Grünen und Die Linke, die von Überhangmandaten bisher nicht profitieren konnten.

  • Die Ausgleichslösung sieht vor, dass errungene Überhangmandate mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien so lange verrechnet werden, bis das Proporzsystem des Zweistimmenergebnisses wiederhergestellt ist.

Das neue Wahlrecht 2012

Inzwischen haben sich die Union, FDP, SPD und Grünen auf ein »neues Wahlrecht (21.2.13), genauer gesagt, eine Wahlrechtsänderung geeinigt, deren Kern die Einführung von »Ausgleichsmandaten und damit "die Neutralisierung von Überhangmandaten" (Decker 2013, S.11) ist. Zugleich haben sie damit "den für sich bequemsten Lösungsweg gewählt" (ebd.).

In einer nahezu kartellartigen Vorgehensweise sind sie dabei ihren institutionellen Eigeninteressen gefolgt und haben weiterreichenden Reformüberlegen "sei es die Abschaffung des intransparenten und zur Manipulation einladenden Zweistimmensystems oder die Einführung offener Listen" (ebd.) damit eine Absage erteilt.

Die Sitzzuteilung im Bundestag erfolgt, beginnend mit der Bundestagswahl im September 2013, in einem zweistufigen Verfahren, bei dem nach der Verteilung der Sitze, die eine Partei bei den Zweitstimmen errungen hat, auf die Länder, entstandene Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate mit Blick auf den bundesweiten Parteiproporz vollständig ausgeglichen werden. (▪ Ausgleichsverfahren

Ob das Ausgleichsverfahren verfassungsrechtlich wirklich Bestand hat, wird sich zeigen. Eines ist allerdings schon jetzt klar. Die neue Regelung wird den Deutschen Bundestag ganz ganz deutlich über die Zahl von 598 Abgeordneten hinaus, manche rechnen bis zu 100 Sitze hinzu, aufblähen. 2017 sind es sogar 709 Sitze geworden!

Eine solche Regelung nehmen die diese Wahlrechtsänderung tragenden Parteien offenbar gegenüber anderen Möglichkeiten gerne in Kauf, auch wenn sie inzwischen wieder über eine erneute Wahlrechtsänderung nachdenken, weil diese Größe die Arbeitsfähigkeit des Bundestags herabsetzt. Im Gespräch ist wieder, die Gesamtzahl der Direktmandate einfach so weit senken können, dass es kaum mehr zu Überhangmandaten kommen kann, ein Ergebnis oder gar eine Verständigung über die Parteigrenzen hinweg aber noch immer nicht in Sicht. Denn: Eine solche Regelung würde auch eine neue Wahlkreiseinteilung erforderlich machen. Wer aber gibt freiwillig einen Wahlkreis auf, in der das Direktmandat über Jahrzehnte hinweg ein "Selbstläufer" gewesen ist.

Decker 2011, S.37) schätzt, dass die Aufblähung des Parlaments bei einer bis zum einem Drittel gehenden Absenkung nicht mehr der Fall wäre.

Denkbar wäre auch gewesen, dass man den Parteien "überschießende Direktmandate" von den Listenmandaten abzieht, "bis dem Verhältnisprinzip Geltung verschafft ist" (Rudzio 2011, S.177), so wie dies einmal in Bayern gehandhabt worden ist.

Kritiker der Wahlrechtsreform sehen zwar durchaus, dass die neue Sitzzuteilung mit der Kombination Überhang- und Ausgleichsmandaten dem Proporzsystem wieder mehr Geltung verschafft hat, heben aber auch die gewaltigen Mehrkosten hervor, die eine solche, auf Dauer angelegte Aufblähung des Bundestags hat. Von der ehemals selbst verordneten Schlankheitskur des Jahres 1998, die zu einer Reduzierung der Sitze führte, ist so nichts mehr übrig.

Die Erhöhung der Abgeordnetenzahl ficht deren Verteidiger indessen nicht sonderlich an. Auch dann nämlich ist das deutsche Parlament immer noch kleiner als das in vergleichbaren Ländern. Das liegt daran, dass die Größe der Parlamente mit steigender Bevölkerungsgröße degressiv abnimmt. Im Klartext: Je mehr Einwohner ein Land hat, desto kleiner ist das Parlament, wenn man es auf die Bevölkerungszahl bezieht. Deutschland hat, so gesehen, als bevölkerungsreichstes Land der EU auch das relativ kleinste Parlament.

So ist auch weniger die in absoluten Zahlen von Abgeordnetensitzen ausgedrückte Aufblähung des Bundestags das eigentliche Problem. Schwerer wiegt, so Decker (2013), dass die Größe "von den Unbilden des Wählerverhaltens" abhängt.

Und das ist längst nicht alles: Schwerer wiegt vielleicht noch die Tatsache, dass "die Zusatzmandate den Sanktionscharakter der Wahl (unterminieren). Parteien, die Stimmen verlieren, können trotzdem damit rechnen, mit einer größeren oder gleich bleibenden Zahl an Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein." (ebd.)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2020

     
 

 
ARBEITSTECHNIKEN
Center-Map Arbeits- und Zeitmanagement Arbeitsaufträge Eine Fragestellung zu einem komplexen Thema erarbeiten Arbeit mit BildernArbeit mit Texten: ● Center-Map Arbeitsaufträge Operatoren Texte erfassen Lesen Markieren und Hervorheben Exzerpieren Den Inhalt eines Textes erfassen Den Gedankengang eines Textes erfassenTexte verstehen Texte verfassen Zitieren

 
  Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA)
Dies gilt für alle Inhalte, sofern sie nicht von
externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de
-
CC-Lizenz