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Bundestagswahl

So werden die Wählerstimmen in Mandate umgerechnet

Ein vereinfachtes Beispiel


fachbereich Politik
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So werden die Wählerstimmen in Bundestagsmandate umgerechnet

Das Verfahren, mit dem die gültigen Wählerstimmen in Abgeordnetensitze umgerechnet werden, ist das so genannte Höchstzahl – bzw. Divisorverfahren (Sainte-Laguë-Verfahren).. Es verwendet die Standardrundung (Divisorverfahren mit Standardrundung).

Beim Höchstzahlverfahren werden die Stimmenzahlen durch 0,5; 1,5; 2,5; ...(alternativ durch 1; 3; 5; ... ) geteilt, und die Sitze werden in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen zugeteilt.

Berechnungsbeispiel nach dem Höchstzahlverfahren
  • In einem Parlament sind insgesamt 15 Sitze zu vergeben.

  • 10.000 Wählerstimmen sind abgegeben worden.

  • Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen:

    • 5200 auf Partei X

    • 1700 auf Partei Y

    • 3100 auf Partei Z

  • Nun wird die Zahl der Stimmen für jede Partei durch 0,5; 1,5; 2,5; ... geteilt und die Ergebnisse werden aufgelistet.

Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Divisor

Partei X

Partei Y

Partei Z

0,5

1   10.400,00

4    3.400,00

2     6.200,00

1,5

3     3.466,67

10   1.133,33

6     2.066,67

2,5

5     2.080,00

680,00

8     1.240,00

3,5

7     1.485,71

485,71

12      885,71

4,5

9     1.155,56

377,78

15      688,89

5,5

11      945,45

309,09

563,64

6,5

13      800,00

261,54

476,92

7,5

14      693,33

226,67

413,33

8,5

611,76

200,00

364,7

Anschließend wird zugeteilt: Die höchste Zahl bekommt Platz 1, die zweithöchste Platz 2 usw., bis alle (hier 15) Plätze des Parlaments vergeben sind.

Ergebnis

  • Partei X erhält die Sitze 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 14. Insgesamt also 8 der 15 Sitze.

  • Partei Y erhält die Sitze 4 und 10. Insgesamt also 2 der 15 Sitze.

  • Partei Z erhält die Sitze 2, 6, 8, 12 und 15. Insgesamt also 5 der 15 Sitze.

(Quelle: nach Wikipedia)

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 31.01.2020

     
 

 
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