Das
Alltagsleben in den •
preußischen
Kadettenanstalten des 18. Jahrhunderts (unter
Königen »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740), »Friedrich
II. (1712-1786), dem Großen und »Friedrich Wilhelm II.
(1774-1797) nach heutigem Verständnis ausgesprochen
streng, spartanisch und bis ins Kleinste
reglementiert, wie es einem militärischen Verband der
Zeit gleichkam. Bei der Erziehung der Zöglinge kam alles
zum Einsatz, was, modern gesprochen, • "Schwarze
Pädagogik" in ihrer extremsten Form kennzeichnet.
Der Begriff, mit dem die Soziologin »Katharina Rutschky (1941-2010) eines ihrer
Bücher betitelt hat, dient dabei zur Bezeichnung einer Pädagogik, die sich vorwiegend
repressiver Mittel bei der Erziehung bedient. Darunter fallen alle
intentionalen Handlungen, mit denen ein Kund unter Einsatz körperlicher
oder seelischer Mittel zu bestimmten Handlungen bzw. zu einem bestimmten
Verhalten gebracht werden soll.
Der
Tagesablauf de adeligen Jungen, die oft schon im Alter
von 10 bis 12 Jahren aufgenommen wurden, war von morgens
bis abends auf die Minute durchgetaktet. Signalhorn und
Trommel bestimmten jeden Schritt. Um fünf oder sechs Uhr
morgens hieß es aufstehen, mit kaltem Wasser aus
Schüsseln oder Trögen waschen, die Haare richten und
sich in die und Uniform zwängen, dann das Morgengebet zu
verrichten und den Stubenappell über sich ergehen zu
lassen, den die sog. "Stubenältesten" gerne nutzten, um
ihre Mitzöglinge, besonders wenn sie jünger oder neu in
der Anstalt waren oder sich eben sonst als "Opfer"
eigneten, zu schikanieren. Dann gab es Unterricht am
Vormittag und Nachmittag in verschiedenen Fächern.
Freizeit, wie wir sie heute verstehen, hatten sie im
Grunde nicht, da "Müßiggang" als besonderes Laster und
für die Aufrechterhaltung der Disziplin besonders
gefährlich galt. So wurde in dieser Zeit die Uniform
gepflegt, die Stiefel geputzt und die Frisur gerichtet.
Um neun Uhr abends ging es nach dem Nachtgebet in den
muffigen, oft gar nicht oder nur mangelhaft beheizten
Stuben und Schlafsälen auf harten Betten zur Nachruhe,
die streng überwacht wurde.
Was die
Zöglinge neben Befehl und Gehorsam im Rahmen • "Schwarzer
Pädagogik" und unter der auf sie angewendeten
Kriegsartikel mit ihren Regeln und Strafen im
Allgemeinen im 18. Jahrhundert zu lernen hatten. war
hauptsächlich an dem Ziel, ihrer späteren Verwendung als
Offiziere im preußischen Heer ausgerichtet. Wer
irgendwie aus der Reihe tanzte, sich widersetzte oder
sich irgendetwas zuschulden kommen ließ, wurde schon bei
kleinsten Vorgehen mit körperlicher Züchtigung, mit
tage- oder wochenlangem Arrest bei Wasser und Brot
bestraft. Den Delinquenten zudem dem öffentlichen Spott
seiner "Kameraden" auszusetzen, die offenbar daran nicht
selten ihre fragwürdige Freude hatten, gehörten dazu,
das ja auch der inneren Hierarchie der Kadetten
entsprach, bei dem die älteren, wenn sie zu "Stubenältesten"
oder Kadettenkorporale in der Rangordnung aufgestiegen
waren, den die Aufsicht über ihre "Kameraden" übertragen
worden war, ihre Untergebenen immer wieder systematisch
schikanierten.
Täglich
ging es auf den Exerzierplatz, wo ab und ab in allen
möglichen Formationen marschiert wurde und der
kompetente Waffengebrauch gedrillt wurde. Daneben gab es
Unterricht in Kriegswissenschaften (Fortifikation) (z.
B. den Festungsbau), mit dem der Mathematikunterricht
aufs engste verknüpft war, Geografie und Geschichte Da
die Hofsprache der Zeit und der Diplomatie Französisch
war, war das Erlernen dieser Sprache Pflicht und wurde
gegen Ende des Jahrhundert unter »Friedrich Wilhelm II.
(1774-1797) durch das Erlernen der deutschen Sprache
ergänzt bzw. ersetzt. Hinzu kamen Fächer, die der
körperlichen Ertüchtigung und dem Erlernen bestimmter
höfischer Gesellschaftsformen dienen sollten wie Reiten,
Fechten und Tanzen. Die Verpflegung, die die Kadetten
erhielten, war einfach, oft mangelhaft und streng
rationiert (z. B. Erbsen-, Kohl- oder Graupensuppe,
manchmal mit etwas portionieren Fleisch darin,
einfaches, aber lang haltbares Kommissbrot, dazu ein
wenig Bier).
»Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) wollte die zu seiner Regierungszeit übers Land verstreuten
Kadetten stärker seiner Kontrolle unterwerfen und ihre
Ausbildung und Erziehung vereinheitlichen und
professionalisieren. Sein entscheidender Hebel war die
Errichtung einer Kadettenanstalt und eines Kadettenkorps
in den Jahren 1717-21 in der Hauptstadt Berlin. (vgl. Crousaz
1857, S.51)
Dazu legte er zunächst einmal die beiden schon
existierenden früheren Anstalten in Berlin zusammen, das
sie aber an Zahl nicht die Kadetten brachten, die ihm
vorschwebte, suchte er ihre Anzahl mit jungen Adeligen
aus der Provinz erhöhen.
Als
dann bis Ende August 1717
in Berlin 110 Kadetten zusammen waren konnte das neue
"Königlich Kronprinzliches corps des cadet" am 1.
September des gleichen Jahres mit seinem Kommandeur,
zwei Hauptleuten, 4 Feldwebeln, 1 Capitain d'armes, drei
Tambours, einem Pfeifer, einem Profoss und den Kadetten
an den Start gehen. (ebd., S.52).
Auf die Frage des kriegsinvaliden Lieutenant von Bosse,
des Kommandeurs der Anstalt, der mit dem Prinzen wegen
der ihm auferlegten strengen Behandlung der Kadetten nicht
immer einer
Meinung war, sagte auf dessen Frage anlässlich
einer Musterung des Korps "»Was gehört dazu , um aus
einem Kadetten einen guten Offizer zu machen?« hatte
dieser geantwortet: »I. ein geschickter Leib, 2. solider
esprit, 3. eine fertige Zunge und Feder, 4. ein ehrlich
und brav Herz, 5. eine vorsichtige conduite." (Scharfenort
1889, S.10) Die vergleichsweise moderat formulierte
Antwort des Kommandeurs änderte allerdings nichts daran,
dass die
Gesamtorganisation des Kadettencorps in allem den in der
regulären Armee geltenden Regeln und Gepflogenheiten
folgte und
die Behandlung der Kadetten insgesamt äußerst streng
war. Wer die Regeln nicht einhielt, z. B. etwas
früher seinen Heimaturlaub antrat, als im bewilligt
worden war, musste schon einmal 7 Wochen und mehr bei
Wasser und Brot im »Stockhaus,
einem Gefängnis absitzen (vgl.
Crousaz
1857, S.65), das seinen Namen davon erhielt, dass
die Gefangenen an einen schweren aus zwei Hälften
gearbeiteten Holzblock ("Gefangenenstock) mit Händen und
Füßen gekettet wurden. Die Räume des Stockhauses, waren
zudem "stockdunkel".
Die Erziehung
der Kadetten wurde unter dem Soldatenkönig immer stärker
auf ihre militärische Verwendung hin fokussiert, alles
andere, wie z. B. der lange übliche Tanzunterricht wurde
schon 1727 abgeschafft. (vgl.
ebd., S.67)
In
dem
eigens für das Kadettencorps errichtete Gebäude wurde auf dem
ehemaligen »Hetzgartengelände,
wo früher in der Barockzeit im Rahmen festlicher
Ereignisse zur Ungerhaltung der Zuschauer*innen wilde
Tiere aufeinander gehetzt worden waren oder Menschen gegen wilde
Tiere gekämpft hatten, erbaut. Dort wurden die Kadetten
in vierundzwanzig mit Nummern versehenen meist engen,
muffigen und vor allem wegen der kleinen Fenster
ziemlich dunklen Stuben untergebracht (ebd., S.55). Das zwei Stockwerke hohe Gebäude war,
auch wenn es offenbar die aus der Provinz kommenden
Zöglinge, wie alles, was sie von der Hauptstadt zu sehen
bekamen, von außen sehr beeindruckte (vgl.
Scharfenort 1889, S.14, immer sehr reparaturanfällig. (Crousaz
1857, S.75) Daher wurde es 1776, nicht zuletzt um mehr Platz für die anwachsende
Kadettenzahl zu schaffen, durch
einen »Neubau
in der »Neuen
Friedrichstraße ersetzt.

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In den Stuben der Kadetten des alten Kadettenhauses befanden sich
ein Kachelofen, sechs "zweischläfrige hölzerne
Bettgestelle" (Scharfenort
1889., S.15), ein Holztisch für sechs Personen mit
einem Wasserkrug sowie eine Bank ohne Lehne für drei bis
vier Mann. Über den Betten waren Gewehre und
Patronentaschen an Nägeln aufgehängt
Die Kadetten
erhielten dreimal pro Tag in ihrem mit Talglichtern
dürftig erhellten Speisesaal etwas zu essen und durften
mittags und abends so viel von dem einfachen und
besonders haltbaren »Commissbrot
essen, wie sie
wollten. Auf der Speisekarte des festgelegten Speiseplans
gab es u. a. Reissuppe mit einem Stück Schweinebraten,
Graupen-, Erbsen- und Kohlsuppe mit etwas Hammelfleisch
und Backobst. (vgl.
Scharfenort 1889, S.17). Und "1 Quart gutes Speisbier" gab es obendrauf.
(Crousaz
1857, S.77) Ihre Wäsche wurde von den Frauen der Aufwärter
gegen eine monatliche Vergütung von 16 Groschen pro Kopf
gereinigt und gerichtet.
In der in Berlin gegründeten Kadettenanstalt "(trugen) die Kadetten (...)
Uniformen und Waffen, sie hatten [...] ihren eigenen Feldwebel,
sowie ihre Pfeifer und Tambours, und es ergiebt sich aus zahlreichen
Notizen, daß sie bei feierlichen Gelegenheiten, welche militärisch
begangen wurden, immer mit der übrigen Garnison zusammen als
militärische Truppe öffentlich erschienen." (ebd., S.36). Damit das habe möglichst reibungslos funktionieren
können, hätten sich die Kadetten viel mit dem üblichen Militärdienst
zu beschäftigen gehabt und seien auch den "in der Armee gültigen
Dienstvorschriften, natürlich mit manchen Modifikationen"
unterworfen gewesen. (vgl.
ebd.)
Die
Kadetten selbst hatten eine
militärische Rangordnung,
die denen der Infanterie glich. Es gab ein an ihren
Uniformen erkennbares
zehnköpfiges Unteroffizierkorps
aus, deren Mitglieder die Kadetten-Korporalschaften
befehligten, deren Dienst gewöhnlich mit dem Morgengebet
um 5 Uhr begann und um 19 Uhr endete. Die Kadetten wurden in
Religion, Geografie, Fortification (eigentliche
Kriegswissenschaft) mit Mathematik, Französisch,
Rechnen, Schreiben und Fechten und bis zu seiner
Abschaffung auch im Tanzen unterrichtet. (vgl.
ebd.,S.80)
Am
wichtigsten aber war stets der praktische Militärdienst,
für den nach dem Lektionsplan von 1717 Mittwoch und
Samstag in der Woche von ganztägig von 10 Uhr bis 18
Uhr, an den anderen Tagen von 10 Uhr bis 14 Uhr
vorgesehen war. Die Hälfte dieser Zeit dürfte dabei
allerdings für Essen und Erholung vorgesehen gewesen
sein. (ebd.,S.82) Zu diesen militärischen Lektionen, vor
allem dem Exerzieren, kamen noch Wachdienste, zu denen
stets einige Kadetten eingeteilt waren.

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Um den
steigenden Offiziersbedarf der •
expandierenden Armee
zu decken,
wurden im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts
durch »Friedrich
II. (1712-1786), den Großen zusätzliche Voranstalten in den Provinzen, wie im »hinterpommerschen
»Stolp
(1769) und im
westpreußischen
Kulm (1776) errichtet, in die jüngere Zöglinge
kamen, die dann später an die Hauptkadettenanstalt in
Berlin gingen. Die vom König gestiftete Kadettenanstalt
in Stolp hatte zunächst 48 Kadetten, vergrößerte sich
bis 1779 auf 96 Kadetten, die in sechs Klassen
unterrichtet wurden. In Kulm waren es 1787 100 Kadetten
(vgl.
Wutstrack 1793, S. 691–693). 1793 gab es in Berlin
260 Kadetten, die in vier Anstalten untergebracht waren,
und in Potsdam 40 Kadetten. (vgl.
Gallus 1805, S. 274).1793 wurde eine weitere
Kadettenanstalt in
Kalisch (1793) eingerichtet.
Wenn
die neuen Kadetten in der Hauptkadettenanstalt ankamen, wurden
ihnen nach ihrer Ankunft, bevor sie ihren Eid auf den
König ablegten, in der Anstalt die Kriegsartikel
verlesen, denen sie sich fortan zu unterwerfen hatten.
Der ihnen abverlangte bedingungslose Gehorsam sah für
Zuwiderhandelnde körperliche Züchtigung und Arrest im »Stockhaus bei Wasser und Brot vor.
In schweren Fällen des Ungehorsams kam eine Meldung an
den König hinzu. Wer sich duellierte und dabei seinen
Gegner tötete, wurde selbst mit dem Tode bestraft.
War bei dem Duell der Gegner nur schwer verletzt worden,
drohten dem Delinquenten neben Köperstrafen auch harte
Festungsarbeit. (vgl.
Scharfenort 1889, S.22) Das Spielen (Kartenspielen
oder Würfeln) war laut Artikel 8 der Kriegsartikel
ebenso streng verboten, wie "Gelderpressungen, Tauschen,
Verkaufen, Versetzen und Geldborgen, Branntwein trinken,
Tabak Rauchen, Saufen und Schmausen" (ebd.,
S.23) Sehr hart ging man gegen Diebe vor, ein Verhalten,
das als besonders "unadelig" galt. Wer seinen Wachposten
verließ oder sich irgendwo hinbegab, wo es nicht erlaubt
war, wurde ohne Ansehen der Person arrestiert (Art.12)
Ausdrücklich wurden die Kadetten unter Strafandrohung
angehalten, ihren Lehrern im Unterricht den nötigen
Respekt zu erweisen (Art. 17).(vgl.
ebd., S.24) Aber auch das Schwänzen von "Lehr-.
Lern- und Exerzitienstunden" sowie nicht zu duldende
Faulheit führten dazu, dass man für eine längere Zeit in
Arrest bei Wasser und Brot kam (Art.16) und mit dem
Rohrstock nach einem grausamen Ritual bestraft wurde:
"Der »Renommist«, dem Alle die zuerkannte Strafe gönnten
(I)" (ebd.,
S.38), wurde "von einem Gefreiten und zwei Mann auf den
Fechtboden geführt, wo die Strafe unter Aufsicht eines
Feldwebels [...] in nachdrücklichster Weise vollzogen.
Während des Junkers Schmerz- und Wuthgebrüll im Hof
seinen Widerhall fand, ging das Strafgericht seinen
unheilvollen Gang." (ebd.)
Als
»Friedrich
II. (1712-1786), der Große, die Regierung übernahm, sorgte er
für die weitere Professionalisierung der Erziehung und
Ausbildung des Kadettenkorps, straffte die Verwaltung,
stärkte eine humane Behandlung der Kadetten und förderte
im Gegensatz zu seinem Vater wieder die geistige
Ausbildung der jungen Männer. (vgl.
ebd., S.101) In seiner Zeit seit 1740 bis 1786
insgesamt 3.258 Zöglinge zum Berliner Kadettenkorps.
(vgl.
ebd., S.163)
Als er im
Juni 1740 in Charlottenburg das Corps de cadets in
Augenschein nahm, erteilte der dem Kommandeur die
folgende Instruktion: "Ambition und Diensteifer sollen
den Zöglingen anerzogen, die das Ehrgefühl kränkenden
Strafen abgeschafft, und durch einen verschiedenartig
gestuften Arrest ersetzt werden; bei den praktischen
Dienstverrichtungen der Kadetten soll deren höhere
Bestimmung stets im Auge sein. Morgens und abends finden
militärische Stubenvisitationen statt; jeder Kadett soll
bezüglich seiner kleinen Montirungsstücke ein
Abrechnungsbuch, und jeder Compagnie-Chef ein Hauptbuch
führen; die Rechnung des Corps soll alljährlich mit
Anfang October, durch einen Staboffizier, abgenommen
werden. Die Küche soll zu guten Leistungen angehalten
und an einen bestimmten, neu zu entwerfenden Speiseplan
gebunden sei; und während der Mahlzeit der Kadetten ist
ihnen irgend ein Abschnitt der vaterländischen
Geschichte oder der Kriegskunst vorzulesen. Die Kadetten
werden, je nach dem Stande ihrer Ausbildung, in Klassen
getheilt, und 4 neu anzunehmende Lehrer der Logik sollen
die über die Elemente hinausgeschrittenen Zöglinge zur
Ordnung und Vernünftigkeit des Denkens anleiten. Der
Commandeur faßt die natürlichen Gaben und
unterschiedenen Geistesrichtungen der Zöglinge scharf
ins Auge, und wendet der Förderung hervorstechender
Talente seine besondere Aufmerksamkeit zu. Die höchste
Reinlichkeit ist im Interesse des Anstands und der
Gesundheit aufrecht zu halten. Die bisherigen
Feldwebels, mit denen man unzufrieden ist, sind
anderweitig zu placiren, während ihrer noch dauernden
Anwesenheit im Corps aber, rücksichtlich ihres Benehmens
gegen die Kadetten, welches stets anständig sein muß,
streng zu überwachen. Auch den Compagnie-Chefs wird eine
humane Behandlung zur Pflicht gemacht. Der König behält
sich die öftere persönliche Einsicht in die Verhältnisse
der Anstalt, und ebenso, bei regem Eifer für die
Verordnungen, eine volle Anerkenntniß, als in
Contranventionsfällen ein strenges Angehen des dafür
verantwortlich Commandeurs vor." (zit. in:
Crousaz 1857, S.103)
In den
verlustreichen »Schlesischen Kriegen
(1740-1763)
»Friedrichs
II. (1712-1786), des Großen, mussten die Kadettenanstalten den
dauernden Verlust von Offizieren im Kampf ausgleichen.
(vgl.
Crousaz
1857, S.105) Der in
diesen eingetretenen Verrohung, die
natürlich auch vor dem Offizierkorps nicht haltmachte,
wollte der König auch durch bestimme Gnadenerweise
entgegenwirken. So wertete er mit seinem persönlichen Besuch die Kadettenanstalt wieder auf, in die nach
und nach die im Krieg gefangenen Kadetten zurückkehrten.
(vgl.
Crousaz
1857, S.126) Zugleich nahm er 1765 verschiedene
administrative Änderungen, die den pädagogischen
Zuschnitt des Unterrichts verbesserten. (vgl.
ebd.,S.127) Dabei
kam es ihm im Allgemeinen darauf an, dass die kognitven
Fähigkeiten der Schüler nicht nur mit memorienden
Gedächtsschulungen gefördert, sondern in einem
umfasssenderen Sinne der Verstand als Ganzes geschult
wurde. Zudem sollten die Art und Weise, wie die Lehrer
den Schülern im Lehrervortrag Wissen eintrichterten,
zumindest so aussehen, dass es das Interesse der
Kadetten wecken konnte. (vgl.
ebd., S.128)
Nach
dem Tod Friedrichs des Goßen ließ sein Nachfolger »Friedrich Wilhelm II.
(1774-1797) das Kadettenkorps neu organisieren. 1791
setzte er dazu 16 Candidaten als beamtete Gouverneure
der Kadettenanstalten ein, die dem Kompaniechef und
seinen Offizieren der Anstalt untergeordnet waren. Sie
waren überwiegend Theologen, aber auch Philologen,
Philosophen oder Kameralisten. (vgl.
ebd., S.176) Für
diese Gouverneure wurde am 10.7.1791 eine vorläufige
Instruktion erlassen, die die Aufgaben und die
Amtsführung der Gouverneure ebenso beschrieb wie das
Programm, nach dem die Kadetten zu erziehen waren. So
sollten die Gouverneure ihre Zögling im Lesen,
Schreiben, Rechnen und der Deutschen Sprache (!)
unterrichten. Sie sollten mit den Kadetten mittags und
abends gemeinsam essen und dafür sorgen, dass das Essen
gesittet vonstatten ging. Sie hatten sich ferner um die
im Lazarett befindlichen Zöglinge zu kümmern, mussten
die Aufsicht auf den Spielplätzen übernehmen und sich um
die ganze weitere Erziehung der Kadetten kümmern. Sie
durften für ihren Anschauungsunterricht hin und wieder
mit ihren Klassen Exkursionen machen, hatten abends die Hefte
ihrer Schüler durchzusehen und mussten auffällige Schüler dem
Kompaniechef melden, der bei Verstößen die entsprechenden
militärischen Maßregelungen ergreifen konnte.
Im
Kulmer Kadettenhaus, das seit 1776 als Voranstalt für die Berliner
Kadettenanstalt fungierte, wurden die Zöglinge, die im
Alter von 8 und 10 Jahren in die Einrichtung kamen, in
10 Brigaden eingeteilt, von denen einige von Hofmeistern
unterrichtet wurden, die ihnen Schreiben, Lesen und
Rechnen beibringen und ihnen geographische, historische
und Kenntnisse in der Mythologie vermittelten. Der
Direktor stellt den Schülern zeitweise irgendwelche
Materialien zur Verfügung, die der moralischen Erziehung
dienen sollen. Diese mussten von den Zöglinge dann gelesen und von den älteren Schülern
in freien (Besinnungs-)Aufsätzen verarbeitet werden.
Normalerweise erfolgte der Übergang nach Berlin
frühestens mit 13 Jahren. Wer auf Grund seiner geistigen
und physischen Entwicklung mehr Zeit brauchte, konnte
aber länger bleiben. Stellte sich aber heraus, dass der
Zögling ganz und gar durch das gewünschte Raster fiel,
musste er die Kadettenanstalt verlassen und wurde wieder
nach Hause geschickt.
Alle
Kadetten, bei denen alljährlich die Körpergröße gemessen
wurde, hatten um 6 Uhr morgens aufzustehen und an vier
Tagen der Woche von 8 bis 11 Uhr und von 14 bis 15 Uhr
wissenschaftlichen Unterricht, mittwochs und samstags
gab es morgens Religions- und Tanzunterricht, während
die Nachmittage Gelegenheit zum Spielen boten und mit
verschiedenen Reinigungstätigkeiten verbracht wurden.
Die Zeit zwischen 6 Uhr und 8 Uhr morgens diente zum
Waschen, Anziehen, Beten und zur allgemeinen
Unterrichtsvorbereitung. (vgl.
ebd.,S.127) Allein das Herrichten der Frisuren, das
so genannte Haarkräuseln und die Pflege der Perücken
konnte schon einmal eine Stunde in Anspruch nehmen. Die
Haare wurden dabei zu Zöpfen gebunden "mit Talg und
Wachs so eingeschmiert und mit dem Kammrücken geglättet
wie ein Flintenlauf." (Scharfenort
1889, S.16)
Um Viertel vor 12 Uhr ging es
zu einem Parade-Appell, zu dem alle Kadetten antreten
mussten, danach gab es Mittagessen. Am Sonntagmorgen
ging es um 8.30 Uhr im Marsch in die Kirche und nach der
Kirche durften sich die Zöglinge bis zum mittäglichen Appell
in ihren Stuben besuchen. Am Nachmittag ging es dann brigadeweise zum gemeinsamen Spaziergang, im Sommer wurde
in dieser Zeit auch gebadet. In den Stuben hatten die
Kadetten Handtücher, Waschschüsseln und -becken,
Wasserkannen, Stiefelknechte etc. In den Fluren gab es
Vorrichtungen zur Reinigung von Kleidung. An jedem
Samstag musste einer der Kadetten einen schriftlichen
Bericht über die Ereignisse der Woche verfassen und
vorlegen. Jeden Monat beurteilten und bewerteten die Lehrer
Fleiß, Sittlichkeit und Ordnung ihrer Zöglinge.
Körperliche Züchtigungen werden zwar verhängt, aber
"nur" wegen Aufsässigkeit, Bettnässerei oder anderer
nächtlicher Verunreinigungen der Betten oder wenn es zu
Prügeleien unter den Kadetten kam. Wenn es nicht so
schwere Vergehen zu ahnden galt, bekam der Delinquent
keinen Braten mehr beim Essen, musste bei Tisch stehen
oder er wurde dazu verdammt, vor seinen Kameraden eine
"Eselsmütze" zu tragen. Der Direktor stellt den Schülern
zeitweise irgendwelche Materialien zur Verfügung, die
der moralischen Erziehung dienen sollen. Diese mussten
von den Zöglinge dann gelesen und von den älteren Schülern
in freien (Besinnungs-)Aufsätzen verarbeitet werden.
(vgl. Crousaz
1857, S.179)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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