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Soldatenleben im preußischen Militärstaat des 18. Jahrhunderts

Rekrutierung im Kantonatssystem

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GESCHICHTE
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In den Jahren 1713 bis 1740 vergrößerte sich das preußische Heer unter dem Soldatenkönig »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) auf mehr als das Doppelte (auf ca. 38.000 Mann), die aus der zu dieser Zeit gut gefüllten Staatskasse ihren Sold erhielten.

Die Zahl der Soldaten entsprach dabei durchaus dem, was bei anderen deutschen Mittelstaaten wie Sachsen üblich war. Auch die Art, wie der Soldatenkönig, z. B. im »Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) einen Teil seiner Söldner an die »österreichische Habsburgermonarchie und an das »Königreich England verkaufte, war an sich nichts Außergewöhnliches. Ganz so skrupellos, wie die • Landgrafen von Hessen-Kassel, denen • im Grunde völlig egal war, für wen ihre vermieteten, allerdings niemals zwangsrekrutierten Söldner in den Krieg zogen und wer dafür ihre Taschen füllte, oder auch der Herzog Carl Eugen von Württemberg (1728-1793) mit seinen zeitweise regelrechten • Menschenjagden zur Aufstellung der Subsidientruppen, den lukrativen • Soldatenhandel betrieben, um ihr ausschweifendes Hofleben finanzieren zu können, ging er jedoch nicht vor. So war es ihm jedenfalls nicht gleichgültig, wer ihm mit Subsidien für die vermieteten Söldner die Staatskasse füllte. Daher wurden preußische Söldnertruppen nur dahin verkauft, wo dies in die Allianzpolitik des Königs passte, "und das heißt mit der allgemeinen Staatsräson in Einklang stand." (vgl. Schilling 1994a, S.430f.)

Als »Friedrich II. (1712-1786), der Große im Jahr 1740 die Regierung übernahm, war die preußische Armee in dem Land, das flächenmäßig zu dieser Zeit an zehnter und nach seiner Bevölkerungszahl an dreizehnter Stelle unter den europäischen Staaten stand, schon mit seinen 80.000 Mann im Vergleich mit anderen Staaten hochgerüstet und stand europaweit an dritter oder vierter Stelle (Österreich 100.000 Mann, Russland 130.000, Frankreich 160.000). Mit seiner Armee und einer gefüllten Staatkasse, die Preußen in der Folge nie dazu zwang, Truppen gegen Subsidienzahlungen an auswärtige Mächte zu verkaufen, hatte Preußen schon 1740 damit "in Deutschland und Europa politische Handlungsfreiheit gewonnen" (vgl. ebd., S.431) Als »Friedrich II. (1712-1786), der Große die Truppenstärke dann noch auf 200.000 Mann erhöhte, hatte Preußen nicht nur weitaus größere Staaten überholt, sondern nahm für viele Zeitgenossen den Charakter eines "Militärstaat(es)" (Fiedler 1972, S.118f.) an, dessen massive Aufrüstung für Europa nichts Gutes erwarten ließ.

Diese Aufrüstung war nur möglich, weil Preußen sich von der bis dahin üblichen • (Teutschen) Werbung von Soldaten verabschiedete und 1733 ein neuartiges Rekrutierungssystem etablierte, das an die spätere allgemeine Wehrpflicht erinnerte.

Seit dem • Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurden Söldner von privaten Kriegsunternehmern angeworben, die ihre Truppen dann für Geld an beliebige Kriegsherren vermieteten. Gewöhnlich war es ein so genannter Obrist (»Condottiere-System), der "auf eigene Faust" (Schilling 1994a, S.431) Söldner anwarb und nach den Regeln von Angebot und Nachfrage als Kriegsunternehmer agierte. Wer solche Truppen als Kriegsherr mietete, erwartete natürlich Treue und Loyalität, musste aber auch damit rechnen, dass, im Konfliktfalle, die Söldner eher zu ihrem Obristen standen als zu dem Kriegsherrn, in dessen Dienst sie kämpfen sollten (z. B. Wallenstein 1583-1634).

Das neue Rekrutierungssystem machte Schluss mit der an ihren Obristen gebundenen Söldnern, die je nach Belieben mal auf dieser, mal auf jener Seite kämpften und beseitigte damit ein System, bei dem "die Armee innerhalb der Gesellschaft einen bedrohlichen Fremdkörper in der Hand des Herrschers (bildete)." (Büsch 1962, S.168)

Indem es die Aushebung von Soldaten zur staatlichen Aufgabe machte, entzog es auch dem Kriegsunternehmertum seine wirtschaftliche Grundlage und schuf "Armeen im modernen Sinne" (ebd.), deren Soldaten an einen bestimmten Staat gebunden waren, der sie bezahlte. Ebenso verloren die ehemals frei agierenden Obristen ihre Unabhängigkeit und wurden fortan vom Fürsten oder König bestellt. Am Ende wurden alle Offiziere direkt vom jeweiligen Landesherrn berufen. Damit trug das neue Rekrutierungssystem nicht nur zu einer deutlich höheren Anzahl von gemeinen Soldaten, "es hatte zugleich weitreichende soziale und kulturelle Auswirkungen. Keine Maßnahme hat stärker zur Entmachtung des Adels beigetragen als die Umstrukturierung des brandenburgisch-preußischen Heeres." (Clark 2008, S.12, Kindle Edition)

Die traditionelle Werbung von Söldnern

Allerdings folgte die Art und Weise, wie Soldaten für die Armee gewonnen wurden, noch eine Weile lang den traditionellen Verfahren der • (Teutschen) Werbung. Werbeoffiziere – Preußen soll zeitweise allein 1.000 von ihnen durch die deutschen Lande und durch Europa geschickt haben – machten sich daran, "mit sehr zweifelhaften Mitteln – angefangen beim Branntwein bis hin zu Verschleppungen und physischer Gewalt" (Schilling 1994a, S.432), mit • Handgeldzahlungen und Versprechungen von Freiheit und Abenteuer dem preußischen König jene Rekruten zu liefern, die den Bestand und das Wachstum seiner Armee sichern sollten. Das war allerdings, trotz der Skrupellosigkeit der preußischen Werber  alles andere als einfach, denn gerade in dieser Zeit konnten sich mehr und mehr Menschen von einer zivilen Arbeit ernähren und waren nicht darauf angewiesen, für kargen Sold und miserable Ernährung, ihr Leben aufs Spiel zu setzen.

Vor allem machte aber das von dem Soldatenkönig, der die Landmilizen auflösen ließ, verhängte "lebenslängliche Verbleiben unter der Gewalt der militärischen Disziplin" den bäuerlichen Untertanen zu schaffen. Daher ließen sie kein Mittel unversucht, sich ihr zu entziehen, während die Werber ihrerseits kein Mittel scheuten diesen Widerstand zu brechen. So war die "Tötung von Untertanen bei der Werbung keine Seltenheit" (Büsch 1962, S.15), auch wenn das dem König nicht so recht gefiel.  Allerdings "(nutzte) "dem Bauern ...) das Widerstreben nichts. War er untauglich oder wollte er der Einstellung entgehen oder seine Söhne dem Kriegsdienst entziehen, so mußte er dem Offizier hohe Lösesummen zahlen. Oft verkaufte er seine ganze Habe, um dieses Geld aufzubringen und sah sich dadurch dem Ruin oder mindestens großer Armut ausgeliefert. Bauernknechte griffen zur Selbstverstümmelung. Wenn alles nichts half, blieb die Flucht aus dem Lande. Hierbei wurde sogar mitunter von der Grundherrschaft selbst Hilfestellung geleistet. Die Fluchtbewegung erreichte schließlich einen solchen Umfang, daß in einzelnen Fällen nicht nur die junge Mannschaft, sondern die Bewohner ganzer Dörfer auswanderten. Das platte Land wurde 'depeupliert'. (ebd., S.16)

Da »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) mit dem Verbot der "gewaltsamen Werbung" 1721 der inländischen Anwerbung von Soldaten Beschränkunken auferlegte, mussten die Hauptleute seiner Kompanien, die für eine bestimmte Mannschaftsstärke zu sorgen hatten, ihre Werber verstärkt ins Ausland schicken. So waren sie auch in anderen Staaten wie z. B. in »Sachsen oder in der »Republik der Vereinigten Niederlande unterwegs, die es aber gar nicht gern sahen, wenn in ihrem eigenen Rekrutierungsgebiet "gewildert" wurde. Nicht nur der »sächsische »Kurfürst, August der Starke (1670-1733), hat dagegen 1713 ein mit der Todesstrafe versehenes • Mandat erlassen, sondern auch der Kurfürst von »Hannover, »Georg II. August (1683-1760) , wehrte sich 1731 mit der folgenden Drohung gegen die aggressive preußische Soldatenwerbung: "Preußische und andere Werber... sollen als Straßen- und Menschenräuber, Störer des Landfriedens und Verletzer unserer Hoheit traktiert und, wenn sie schuldig befunden werden, am Leben gestraft werden. ... Wer einen preußischen Werber tot oder lebendig einliefert, erhält aus der Kriegskasse fünfzig Taler.“ (Quelle: http://peter-burg.de)  Außerdem sollten die Sturmglocken geläutet werden, wenn irgendwo im Land preußische Rekrutierungstrupps gesichtet wurden. Wo immer preußische Werber in anderen Staaten des »Alten Reichs (Heiliges Römisches Reich), in Irland, Polen und Russland, in derAlten Schweizer Eidgenossenschaft oder sonstwo in Südosteuropa auftauchten, wurden immer wieder dauerhafte oder temporäre Werbeverbote ausgesprochen.

Aber das Geschäft der Werber lief woanders weiter und verhieß beträchtliche Gewinne, wenn z. B. es gelang, die "langen Kerls" zu liefern, auf die der Soldatenkönig »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) ein besonderes Auge hatte: "Für besonders prächtige Exemplare" gingen schon mal mehrere Tausend Taler als "Liebhaberpreise" über den Tisch. (ebd., S.433) Überall in Europa hat er die stattliche Zahl von 2500 "langer Kerls" für sein Vorzeigeregiment anwerben und kaufen lassen. Wer mit einer Größe von 1,88 oder mehr in preußische Dienste kam, war damit nicht nur ein körperikonisches Zeichen der königlichen Machtrepräsentation, sondern brachte damit durchaus auch militärische Vorteile mit, denn die die langen Kerls konnten »Steinschlossgewehre (Füsile) mit längeren Läufen handhaben und damit besser, aber vor allem genauer schießen als kleinere Soldaten.

Trotzdem: Wer sich als Soldat anwerben ließ, war in erster Linie bezahlter Söldner, der wohl nur in wenigen Fällen das Kriegshandwerk mit allen seinen persönlichen Risiken mit Begeisterung ausübte. Ein gewöhnlicher Söldner war zwar Berufssoldat, aber seine Motivation für den Kriegsdienst war wohl in den Fällen, in denen kein Zwang oder andere zweifelhafte Mittel bei der Anwerbung eingesetzt wurden, eine pragmatische Lebensentscheidung. In einer krisenanfälligen Gesellschaft, die wirtschaftlich nicht jedem und vor allem nicht zu jeder Zeit ein finanzielles Auskommen ermöglichte. Sie folgten oft keinem bestimmten Ziel, auch wenn so genannte Glaubenskriege immer wieder einmal eine gewisse ideologische Bindung versprach. Auch andere Probleme konnten dazu führen, dass die Motivation der angeworbenen Soldaten nicht besonders hoch war. Nicht selten kam es vor, dass sich Soldzahlungen um Monate verzögerten, Gelder, die eigentlich für Soldzahlungen vorgesehen waren, unterschlagen und veruntreut wurden. Der • kärgliche Sold reichte kaum für vorne und hinten und zwang viele Soldaten, ihre Frauen und Kinder zusätzlich zu arbeiten und wenn sie keine Arbeit finden konnten, von Tür zu Tür oder auf der Straße zu betteln. Und auch das, was das sonstige • Soldatenleben in Preußen außerhalb von Kriegszeiten bot, war alles andere als motivationsfördernd. Ein prinzipiell eintöniger • Kasernendienst und militärischer Drill unter dem Kommando gnadenloser Offiziere mit  stundenlangem Exerzieren auf Exerzierplätzen bei jedem Wetter, bei dem jeder "Fehltritt" mit Prügeln durch den Korporal (Unteroffizier) geahndet werden konnte, tat sein Übriges dafür, dass viele Soldaten die Lust verloren und daran dachten zu desertieren. Auch wenn das ewige Wiederholen von Handlungen, Exerzieren und Marschieren u. a. dazu gedacht war, den vermeintlichen • "Müßiggang" der Soldaten und seine Folgen zu bekämpfen, war es, aber wen der so Malträtierten interessierte das wohl, die Voraussetzung dafür, dass die Soldaten diese Handlungen auch unter den extremen Bedingungen einer Schlacht auszuführen imstande waren." (Oster 2010, S.145) Die Liste der Faktoren, die das Soldatenleben einfacher Soldaten in Preußen belastete ist dabei noch länger: Die Versorgung mit Nahrung und Kleidung war oft mangelhaft und von persönlichen Beziehungen zu dafür zuständigen Offizieren abhängig. Ein System der Militärstrafen, die wie z. B. beim berüchtigten "Gassenlaufen" die eigenen "Kameraden" zu schwerster körperlicher Bestrafung von Delinquenten instrumentalisierte, verbreitete ein Klima von Angst und gegenseitiger Bespitzelung, das jeder Solidarisierung mit dem Opfer dieser brutalen Strafjustiz entgegenstand.

Die Desertation als Massenproblem

Kein Wunder daher, dass die Flucht aus diesem "Militärgefängnis" für viele Soldaten zu einer Option wurde. Dabei betraf dies alle Soldaten, also auch die, die mehr oder weniger freiwillig einen Vertrag (Kapitulation) unterschrieben hatten. Viel stärker wollten jedoch zwangsrekrutierte Soldaten dieser "Hölle" mit ungewissem Ausgang, der sie auf Jahre, oft sogar Jahrzehnte ausgeliefert waren, entkommen.

Solange »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) in seinen ersten Regierungsjahren noch auf Zwangsrekrutierung setzte, hatte er ein ganz massives Problem mit der Fahnenflucht (Desertion, Desertation) vieler zum Militärdienst gepresster Soldaten. Um ihr zu begegnen erließ er Am 17.10.1713 ein Kriegsedikt mit folgendem Wortlaut: "Welcher Soldat aber gar meyneidiger Weise davon läuft, es sey auf Marchen, im Felde, Lager oder Garnisonen, derselbe soll, wann er wieder etappet wird, ohne alle Gnade mit dem Strang zum Tode gebracht werden, ihm auch hierunter keine Entschuldigung zustatten kommen, es mag derselbe mit Gewalt zu Krieges-Diensten gezwungen, oder von anderen darzu verführet, oder solche Desertion zum ersten, zweyten oder dritten Mahle geschehen seyn; sond ern er soll solchenfalls ohne alle Gnade aufgehangen werden." (zit. n. Schilling 1994a, S.434)

Wer bei Übungen mit Feldlagern, aus den gesicherten ▪ Kasernen oder trotz der bewachten Tore und Brücken, nicht selten in Frauenkleidern getarnt (vgl. Scharfenort 1889, S.11), seiner Garnisonsstadt entkommen konnte und nicht wieder eingefangen und womöglich wegen Fahnenflucht exekutiert wurde, hatte aber Chancen, in anderen Territorien unterzutauchen. Besonders leicht war dies in kleinen Gebieten wie der »Grafschaft Lingen, die seit 1702 zum »Königreich Preußen gehörte. Sie war ringsum von fremden Ländern umgeben, deren Landesgrenzen rasch zu erreichen waren. Beste Voraussetzungen für eine gelingende Fahnenflucht. Ab 1736 verbreiteten illegale und erpresserische Methoden preußischer Werberin der Grafschaft  eine solche Angst, dass viele junge Männer außer Landes flohen. Allerdings konnte dies für die Verwandten böse Folgen habe. Traten die Rekruten nämlich ihren Dienst nicht an, nahm man deren Verwandte als Geiseln fest und kerkerte sie bei Wasser und Brot ein. Kehrte der Deserteur dann doch zurück, mussten diese sogar noch für die Haftkosten aufkommen. Um diesem System zu entgehen, schlossen die Einwohner 1748 einen Vertrag mit dem König von Preußen: Gegen eine jährliche, nach Hofgröße gestaffelte Abgabe von 5000 Reichstalern wurde das Land dauerhaft von der Soldatenaushebung befreit. (vgl. Webseite des Emslandmuseums)

Insgesamt gesehen produzierte die traditionelle Werbung der Soldaten und der Soldatenalltag in Preußen also handfeste Loyalitätskonflikte und machte damit die Rekrutierung zur "Achillesferse" (Schilling 1994a, S.432) des weiteren von den Herrschern Preußens angestrebten personellen Anwachsens ihrer Armeen.

Das Kantonatssystem als Vorform der allgemeinen Wehrpflicht

Schon der Soldatenkönig »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) hat die Probleme, die ihm der großen Zahl der Deserteuere bereitete rkannt und zumindest versucht, gegenzusteuern. So verbot er 1721 die gewaltsame Werbung, auch wenn er, wenn es darauf ankam, wieder davon abwich. Seine sich widersprechenden Anordnungen in dieser Sache führten letzten Endes immer wieder dazu, dass seine Offiziere das Verbot des Königs missachteten, da sie allen Grund zur Annahme hatten, "dass es ihm auf den Erfolg in der Werbung ankam, weniger auf die Mittel, die dabei angewendet wurden". (Büsch 1962, S.17)

Um die Zahl der Soldaten für sein stehendes Heer zu erhöhen, führte er im Jahr 1733 das so genannte »Kantonatssystem (auch: Kantonsystem oder Kantonreglement)) ein, die als eine Vorstufe der allgemeinen Wehrpflicht angesehen werden kann. Es war bis 1813 in Kraft und bildete bis dahin das Rückgrat der militärischen Macht Preußens bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1813 durch die »Preußische Heeresreform.

Um die neuen Rekruten leichter zum Militär einziehen zu können, wurde das ganze Land in feste Rekrutierungsbezirke, die so genannten Kantone ( auch: Enrollierungskantone) eingeteilt. Jedem in seiner Nähe stationierten Regiment wurde dabei einen eigener Kanton zugeteilt, in dem es seine Soldaten rekrutieren konnte. Ein Infanterieregiment umfasste dabei ca. ca. 5.000 Feuerstellen (Haushalte), ein gewöhnlich kleineres Kavallerieregiment 1800. (vgl. Schilling 1994a, S.435) In dem jeweiligen Kanton wurden alle wehrfähigen Männer verbindlich in Kantonsrollen erfasst. Wer somit "enrolliert" war, erhielt einen Wehrpaß und musste einen Treueid auf den König ablegen und Gehorsam gegenüber den Offizieren seines Regiments schwören. Zudem mussten sie ein Abzeichen (ein kleines Püschel am Hut) tragen, das jedem signalisierte, dass sie zu den Enrollierten gehörten.

Die Dienstzeit der enrollierten Soldaten

Im Grunde bestand die Dienstpflicht der Enrollierten dem Gesetz nach ein Leben lang. Schließlich besaßen gut ausgebildete, kampferprobte Soldaten für die preußische Armee einen immensem materiellem Wert und sollten daher auch so lange wie möglich im aktiven Dienst bleiben. Da jedoch nur ein geringer Teil der alternden Soldaten die zugedachte Rolle eines moralischen Vorbilds für junge Rekruten erfüllen konnte, ging die Dienstzeit im Normalfall aber nicht über 20 Jahre hinaus. Wer aus irgendeinem triftigen Grund nicht mehr für den aktiven Felddienst taugte, wurde in den • Garnisonsdienst überstellt. Zu diesem Zweck bildete die preußische Führung ab 1717 eigenständige Garnisonsregimenter, deren personelle Stärke bis 1726 bereits auf etwa 7.000 • Invalide anwuchs.

In der Praxis wurden die meisten der zum Militär Eingezogenen nach einer intensiven Grundausbildung von zwei Jahren den Großteil des Jahres, bei zweimonatigem Reservistendienst, zur Arbeit auf ihren Höfen beurlaubt und mussten nur zu jährlichen Manövern und im Kriegsfall einrücken. Kasernen, wo sie hätten untergebracht werden können, gab es ohnehin kaum und waren auf mittlere Sicht hin auch nicht zu finanzieren.

So waren die Regimenter an Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen lediglich während der Exerzierzeit komplett. Wer nicht beurlaubt wurde, das betraf überwiegend die angeworbenen oder zwangsgepressten Soldaten aus dem Ausland, verblieben nach der Generalrevue der Truppen am Ende der Exerzierzeit in den Garnisonen und verrichtete dort umfangreiche Wach-, aber auch Exerzierdienst in beschränktem Umfang. Die Löhnung dieser beurlaubten Mannschaften verblieb dem Etat des entsprechenden Kompanie-Inhabers. Dafür musste dieser „alle Unkosten, welche bei der Kompagnie vorfallen, bezahlen" 1), vor Einführung der königlichen Werbung (1764) 2) die das Kantonsystem ergänzende und sehr kostspielige ausländische Werbung finanzieren, später bei Gewährung einer begrenzten Anzahl von Beurlaubten während der Exerzierzeit die Überkompletten entlöhnen. Ferner wurden die Soldatensöhne aus Kompaniemitteln bekleidet 3) und den subalternen Offizieren der Kompanie entweder eine Zulage oder ein freier Mittagstisch gewährt.

Soldaten, die weiterhin im Ausland angeworben wurden, blieben nach der Grundausbildung weiterhin Soldaten ihrer Garnison und mussten als ▪ "Freiwächter" ihren Broterwerb als städtische Handwerker finden. 

Unter der Regierung »Friedrich II. (1712-1786), der Große machten die Kantonisten in Friedenszeiten etwa 40 % des Personals der preußischen Armee aus. (vgl. Guddat 2011, S.236f.) Normalerweise wurde aber "nur ein Bruchteil der männlichen Bevölkerung im wehrfähigen Alter (etwa ein Siebtel) tatsächlich einberufen" (Clark 2008, S.129, Kindle Edition) Trotzdem kam es immer wieder zu Übergriffen der Offiziere in einem Kanton, wenn sie sich bei beim "Einsammeln" von Rekruten "mitunter einfach darüber hinweg8setzten), dass jemand vom Dienst freigestellt war; trotz gegenteiliger Bestimmungen wurden Reservisten während der Erntezeit einberufen; und wenn Bauern um eine Heiratserlaubnis ersuchten, erpressten die Offiziere Bestechungsgeld von ihnen (eine Praxis, die so überhandnahm, dass die Anzahl unehelicher Kinder merklich anstieg)." (ebd.)

Zudem führten zahlreiche Ausnahmeregelungen (Exemtionen) dazu, dass wohlhabende Bürger, Akademiker, wichtige Facharbeiter und Söhne von Gutsbesitzern oft vollständig vom Dienst befreit wurden und/oder sich freikaufen konnten. Enrolliert hat man also vor allem die Söhne »gutsuntertäniger Bauern. Bauernsöhne ohne Gutsuntertänigkeit waren ebenso von der Dienstpflicht befreit, wie der größte Teil der Stadtbevölkerung mit seinem Wirtschaftsbürgertum, das im Rahmen der merkantilistischen Politik des Königs auf andere Weise zum Gemeinwohl des Landes beizutragen hatte.

Unter militärischer Perspektive betrachtet war, wie Heinrich Schilling (1994a, S.435) betont, "diese Rekrutierungsart für einen Agrarstaat mit geringem Bevölkerungsressourcen geradezu ideal, denn sie stellte sicher, dass das Heer zuverlässige, weil einheimische und den Gutsherren-Kommandanten gefügige Mannschaften erhielt, ohne dass der Landwirtschaft die Arbeitskräfte entzogen wurden, die sie in der Saat- und Erntezeit benötigte. So war es möglich, die Interessen des Macht- und Wirtschaftsstaates auszubalancieren. Voraussetzung war allerdings, dass dieses System nicht zufällig und willkürlich, sondern rational und berechenbar funktionierte."

Die Zwangswerbung im Inland - sie kam in Einzelfällen bis ins späte 18. Jahrhundert noch vor – hörte mit dem Kantonatssystem nicht völlig auf, zumal der König bei der Jagd auf die langen Kerls immer wieder die Augen zudrückte. Trotzdem, so Büsch (1962, S.20), "kann man die Kantonverfassung als die rechtliche Fixierung der inländischen Zwangswerbung bezeichnen, aber Bauer und Knecht wußten doch jetzt, von jenen behördlich in der Regel beanstandeten Ausnahmefällen abgesehen, von Jugend auf, daß sie eine anderthalb- bis zweijährige Ausbildung erhalten und sodann für 10 Monate im Jahr wieder zu Hause bei ihrer Familie und ihrer Arbeit sein würden. Blieb der Militärdienst, seiner allgemeinen Einschätzung nach, auch übel angesehen, so schien ihnen ihr Schicksal doch wieder erträglich."

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

  
   Arbeitsanregungen:
  1. Erläutern Sie wie sich der Soldatenhandel unter Friedrich Wilhelm I. von dem anderer deutscher Landesherren wie denen von Hessen-Kassel oder Württemberg unterschied. Welches übergeordnete Prinzip bestimmte den preußischen Söldnerverkauf?
  2. Nennen Sie die exakten Truppenstärken der preußischen Armee bei Regierungsantritt Friedrichs II. (1740) sowie nach seiner späteren Aufrüstung und vergleiche die preußische Militärmacht von 1740 mit den Truppenstärken der damaligen europäischen Großmächte Österreich, Russland und Frankreich.
  3. Analysieren Sie, inwiefern das 1733 etablierte Rekrutierungssystem das traditionelle „Condottiere-System“ (Kriegsunternehmertum) ablöste. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ergaben sich dadurch für die Obristen und die Bindung der Soldaten?
  4. Untersuchen Sie die Faktoren, die laut Text zu einer extrem niedrigen Motivation und einer hohen Desertionsrate unter den preußischen Söldnern führten. Gehen Sie dabei im Detail auf die wirtschaftliche Lage der Soldatenfamilien und das System der Militärstrafen ein.
  5. Arbeiten Sie heraus, mit welchen drastischen rechtlichen und repressiven Maßnahmen die preußische Führung versuchte, der Fahnenflucht Herr zu werden. Welche Bestimmungen enthielt das Kriegsedikt von 1713 und welche Praxis der Geiselnahme wurde in Gebieten wie der Grafschaft Lingen angewandt?
  6. Beschreiben Sie die konkrete Organisation des preußischen Kantonatssystems. Wie hoch war die Haushaltszahl („Feuerstellen“) für Infanterie- und Kavallerieregimenter, wie wurden die wehrfähigen Männer erfasst und wie gestaltete sich ihr tatsächlicher Dienst- und Urlaubsrhythmus?
  7. Beurteilen Sie das Kantonatssystem aus macht- und wirtschaftspolitischer Perspektive. Welche sozialen Schichten waren von der Dienstpflicht betroffen, welche waren befreit („Exemtionen“) und warum war dieses System für einen Agrarstaat mit geringen Bevölkerungsressourcen laut Text „geradezu ideal“?

Erstellt unter Zuhilfenahme von KI

 

 
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