In den Jahren 1713 bis 1740 vergrößerte sich das preußische Heer
unter dem Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) auf mehr als das Doppelte (auf ca. 38.000
Mann), die aus der zu dieser Zeit gut gefüllten Staatskasse
ihren Sold erhielten.
Die Zahl der Soldaten entsprach dabei durchaus dem, was bei anderen
deutschen Mittelstaaten wie Sachsen üblich war. Auch die Art, wie
der Soldatenkönig, z. B. im »Spanischen
Erbfolgekrieg (1701-1714) einen Teil seiner Söldner an die »österreichische
Habsburgermonarchie und an das »Königreich
England verkaufte, war an sich nichts Außergewöhnliches. Ganz so
skrupellos, wie die •
Landgrafen von Hessen-Kassel, denen •
im Grunde völlig egal war, für wen ihre vermieteten, allerdings
niemals zwangsrekrutierten Söldner in
den Krieg zogen und wer dafür ihre Taschen füllte, oder auch der
▪
Herzog Carl Eugen von
Württemberg (1728-1793) mit seinen zeitweise
regelrechten •
Menschenjagden zur Aufstellung der Subsidientruppen, den
lukrativen • Soldatenhandel
betrieben, um ihr ausschweifendes Hofleben finanzieren zu
können, ging er jedoch nicht vor. So war es ihm jedenfalls nicht
gleichgültig, wer ihm mit Subsidien für die vermieteten Söldner die
Staatskasse füllte. Daher wurden preußische Söldnertruppen
nur dahin verkauft, wo dies in die Allianzpolitik des Königs passte,
"und das heißt mit der allgemeinen Staatsräson in Einklang stand."
(vgl.
Schilling 1994a, S.430f.)
Als
»Friedrich
II. (1712-1786), der Große im Jahr 1740 die Regierung übernahm,
war die preußische Armee in dem Land, das flächenmäßig zu dieser
Zeit an zehnter und nach seiner Bevölkerungszahl an dreizehnter
Stelle unter den europäischen Staaten stand, schon mit seinen 80.000
Mann im Vergleich mit anderen Staaten hochgerüstet und stand
europaweit an dritter oder vierter Stelle (Österreich 100.000 Mann,
Russland 130.000, Frankreich 160.000). Mit seiner Armee und einer
gefüllten Staatkasse, die Preußen in der Folge nie dazu zwang,
Truppen gegen Subsidienzahlungen an auswärtige Mächte zu verkaufen,
hatte Preußen schon 1740 damit "in Deutschland und Europa politische
Handlungsfreiheit gewonnen"
(vgl.
ebd., S.431) Als
»Friedrich
II. (1712-1786), der Große die Truppenstärke dann noch auf
200.000 Mann erhöhte, hatte Preußen nicht nur weitaus größere
Staaten überholt, sondern nahm für viele Zeitgenossen den Charakter
eines "Militärstaat(es)" (Fiedler
1972, S.118f.)
an, dessen massive Aufrüstung für Europa nichts Gutes
erwarten ließ.
Diese Aufrüstung war nur möglich, weil Preußen sich von der bis
dahin üblichen •
(Teutschen) Werbung von Soldaten verabschiedete und 1733 ein
neuartiges Rekrutierungssystem etablierte, das an die spätere
allgemeine Wehrpflicht erinnerte.
Seit dem •
Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurden Söldner von privaten
Kriegsunternehmern angeworben, die ihre Truppen dann für Geld an
beliebige Kriegsherren vermieteten. Gewöhnlich war es ein so
genannter Obrist (»Condottiere-System),
der "auf eigene Faust" (Schilling
1994a, S.431) Söldner anwarb und nach den Regeln von Angebot und
Nachfrage als Kriegsunternehmer agierte. Wer solche Truppen als
Kriegsherr mietete, erwartete natürlich Treue und Loyalität, musste
aber auch damit rechnen, dass, im Konfliktfalle, die Söldner eher zu
ihrem Obristen standen als zu dem Kriegsherrn, in dessen Dienst sie
kämpfen sollten (z. B.
Wallenstein 1583-1634).
Das neue Rekrutierungssystem machte Schluss mit der an ihren
Obristen gebundenen Söldnern, die je nach Belieben mal auf dieser,
mal auf jener Seite kämpften und beseitigte damit ein System, bei
dem "die Armee innerhalb der Gesellschaft einen bedrohlichen
Fremdkörper in der Hand des Herrschers (bildete)." (Büsch 1962, S.168)
Indem es die Aushebung von Soldaten
zur staatlichen Aufgabe machte, entzog es auch dem
Kriegsunternehmertum seine wirtschaftliche Grundlage und schuf
"Armeen im modernen Sinne" (ebd.),
deren Soldaten an einen bestimmten Staat gebunden waren, der sie
bezahlte. Ebenso verloren die ehemals frei agierenden Obristen ihre
Unabhängigkeit und wurden fortan vom Fürsten oder König bestellt. Am
Ende wurden alle Offiziere direkt vom jeweiligen Landesherrn
berufen. Damit trug das neue Rekrutierungssystem nicht nur zu einer
deutlich höheren Anzahl von gemeinen Soldaten, "es hatte zugleich
weitreichende soziale und kulturelle Auswirkungen. Keine Maßnahme
hat stärker zur Entmachtung des Adels beigetragen als die
Umstrukturierung des brandenburgisch-preußischen Heeres." (Clark
2008, S.12, Kindle Edition)
Allerdings folgte die Art und Weise, wie Soldaten für die Armee
gewonnen wurden, noch eine Weile lang den traditionellen Verfahren
der • (Teutschen) Werbung.
Werbeoffiziere – Preußen soll zeitweise allein 1.000 von ihnen durch
die deutschen Lande und durch Europa geschickt haben – machten sich
daran, "mit sehr zweifelhaften Mitteln – angefangen beim Branntwein
bis hin zu Verschleppungen und physischer Gewalt" (Schilling
1994a,
S.432), mit •
Handgeldzahlungen und Versprechungen von Freiheit und
Abenteuer dem preußischen König jene Rekruten zu liefern, die den
Bestand und das Wachstum seiner Armee sichern sollten. Das war
allerdings, trotz der Skrupellosigkeit der preußischen Werber
alles andere als einfach, denn gerade in dieser Zeit konnten sich
mehr und mehr Menschen von einer zivilen Arbeit ernähren und waren
nicht darauf angewiesen, für kargen Sold und miserable Ernährung,
ihr Leben aufs Spiel zu setzen.
Vor allem machte aber das von dem Soldatenkönig, der die Landmilizen
auflösen ließ, verhängte "lebenslängliche Verbleiben unter der
Gewalt der militärischen Disziplin" den bäuerlichen Untertanen zu
schaffen. Daher ließen sie kein Mittel unversucht, sich ihr zu
entziehen, während die Werber ihrerseits kein Mittel scheuten diesen
Widerstand zu brechen. So war die "Tötung von Untertanen bei der
Werbung keine Seltenheit" (Büsch
1962, S.15), auch wenn das dem König nicht so recht gefiel.
Allerdings "(nutzte) "dem Bauern ...) das Widerstreben nichts. War
er untauglich oder wollte er der Einstellung entgehen oder seine
Söhne dem Kriegsdienst entziehen, so mußte er dem Offizier hohe
Lösesummen zahlen. Oft verkaufte er seine ganze Habe, um dieses Geld
aufzubringen und sah sich dadurch dem Ruin oder mindestens großer
Armut ausgeliefert. Bauernknechte griffen zur Selbstverstümmelung.
Wenn alles nichts half, blieb die Flucht aus dem Lande. Hierbei
wurde sogar mitunter von der Grundherrschaft selbst Hilfestellung
geleistet. Die Fluchtbewegung erreichte schließlich einen solchen
Umfang, daß in einzelnen Fällen nicht nur die junge Mannschaft,
sondern die Bewohner ganzer Dörfer auswanderten. Das platte Land
wurde 'depeupliert'. (ebd.,
S.16)
Da »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) mit dem Verbot der "gewaltsamen Werbung"
1721 der inländischen Anwerbung von Soldaten Beschränkunken
auferlegte, mussten die Hauptleute seiner Kompanien, die für eine
bestimmte Mannschaftsstärke zu sorgen hatten, ihre Werber verstärkt
ins Ausland schicken. So waren sie auch
in anderen Staaten wie z. B. in »Sachsen
oder in der »Republik
der Vereinigten
Niederlande unterwegs, die es aber gar nicht gern sahen, wenn in
ihrem eigenen Rekrutierungsgebiet "gewildert" wurde. Nicht nur der
»sächsische
»Kurfürst,
August der Starke (1670-1733), hat dagegen 1713 ein mit der
Todesstrafe versehenes •
Mandat erlassen, sondern auch der Kurfürst von »Hannover,
»Georg
II. August (1683-1760) , wehrte sich 1731 mit der
folgenden Drohung gegen die aggressive preußische Soldatenwerbung: "Preußische und andere Werber... sollen als Straßen-
und Menschenräuber, Störer des Landfriedens und Verletzer unserer Hoheit traktiert und, wenn sie
schuldig befunden werden, am Leben gestraft werden. ...
Wer einen preußischen Werber tot oder lebendig
einliefert, erhält aus der Kriegskasse fünfzig Taler.“
(Quelle:
http://peter-burg.de) Außerdem sollten die Sturmglocken
geläutet werden, wenn irgendwo im Land preußische
Rekrutierungstrupps gesichtet wurden. Wo immer preußische Werber in
anderen Staaten des »Alten
Reichs (Heiliges Römisches Reich), in Irland, Polen und
Russland, in der
• Alten Schweizer Eidgenossenschaft oder sonstwo in Südosteuropa
auftauchten, wurden immer wieder
dauerhafte oder
temporäre Werbeverbote ausgesprochen.
Aber das Geschäft der Werber lief woanders weiter und verhieß
beträchtliche Gewinne, wenn z. B. es gelang, die
"langen Kerls" zu liefern, auf die der
Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) ein besonderes Auge hatte: "Für besonders
prächtige Exemplare" gingen schon mal mehrere Tausend Taler als
"Liebhaberpreise" über den Tisch. (ebd.,
S.433) Überall in Europa hat er die stattliche Zahl von 2500 "langer Kerls"
für sein Vorzeigeregiment anwerben und kaufen lassen. Wer mit einer
Größe von 1,88 oder mehr in preußische Dienste kam, war damit nicht
nur ein körperikonisches Zeichen der königlichen
Machtrepräsentation, sondern brachte damit durchaus auch
militärische Vorteile mit, denn die die langen Kerls konnten »Steinschlossgewehre
(Füsile) mit längeren Läufen handhaben und damit besser, aber
vor allem genauer schießen als kleinere Soldaten.
Trotzdem: Wer sich als Soldat anwerben ließ, war in erster Linie
bezahlter Söldner, der wohl
nur in wenigen Fällen das Kriegshandwerk mit allen seinen
persönlichen Risiken mit Begeisterung ausübte. Ein gewöhnlicher
Söldner war zwar Berufssoldat, aber seine Motivation für den
Kriegsdienst war wohl in den Fällen, in denen kein Zwang oder andere
zweifelhafte Mittel bei der Anwerbung eingesetzt wurden, eine
pragmatische Lebensentscheidung. In einer krisenanfälligen
Gesellschaft, die wirtschaftlich nicht jedem und vor allem nicht zu
jeder Zeit ein finanzielles Auskommen ermöglichte. Sie folgten oft
keinem bestimmten Ziel, auch wenn so genannte Glaubenskriege immer
wieder einmal eine gewisse ideologische Bindung versprach. Auch
andere Probleme konnten dazu führen, dass die Motivation der
angeworbenen Soldaten nicht besonders hoch war. Nicht selten kam es
vor, dass sich Soldzahlungen um Monate verzögerten, Gelder, die
eigentlich für Soldzahlungen vorgesehen waren, unterschlagen und
veruntreut wurden. Der •
kärgliche Sold reichte kaum für vorne und hinten und zwang viele
Soldaten, ihre Frauen und Kinder zusätzlich zu arbeiten und wenn sie
keine Arbeit finden konnten, von Tür zu Tür oder auf der Straße zu
betteln. Und auch das, was das sonstige •
Soldatenleben in Preußen
außerhalb von Kriegszeiten bot, war alles andere als
motivationsfördernd. Ein prinzipiell eintöniger •
Kasernendienst und militärischer Drill unter dem Kommando
gnadenloser Offiziere mit stundenlangem Exerzieren auf
Exerzierplätzen bei jedem Wetter, bei dem jeder "Fehltritt" mit
Prügeln durch den Korporal (Unteroffizier) geahndet werden konnte,
tat sein Übriges dafür, dass viele Soldaten die Lust verloren und
daran dachten zu desertieren. Auch wenn das ewige Wiederholen von
Handlungen, Exerzieren und Marschieren u. a. dazu gedacht war, den
vermeintlichen • "Müßiggang"
der Soldaten und seine Folgen zu bekämpfen, war es, aber wen der so
Malträtierten interessierte das wohl, die Voraussetzung dafür, dass
die Soldaten diese Handlungen auch unter den extremen Bedingungen
einer Schlacht auszuführen imstande waren." (Oster
2010, S.145) Die Liste der Faktoren, die das Soldatenleben
einfacher Soldaten in Preußen belastete ist dabei noch länger: Die
Versorgung mit Nahrung und Kleidung war oft mangelhaft und von
persönlichen Beziehungen zu dafür zuständigen Offizieren abhängig.
Ein System der Militärstrafen, die wie z. B. beim berüchtigten
"Gassenlaufen" die eigenen "Kameraden" zu schwerster körperlicher
Bestrafung von Delinquenten instrumentalisierte, verbreitete ein
Klima von Angst und gegenseitiger Bespitzelung, das jeder
Solidarisierung mit dem Opfer dieser brutalen Strafjustiz
entgegenstand.
Kein Wunder daher, dass die Flucht aus diesem "Militärgefängnis" für
viele Soldaten zu einer Option wurde. Dabei betraf dies alle
Soldaten, also auch die, die mehr oder weniger freiwillig einen
Vertrag (Kapitulation) unterschrieben hatten. Viel stärker wollten
jedoch zwangsrekrutierte Soldaten dieser "Hölle" mit
ungewissem Ausgang, der sie auf Jahre, oft sogar Jahrzehnte
ausgeliefert waren, entkommen.
Solange »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) in seinen ersten Regierungsjahren noch
auf Zwangsrekrutierung setzte, hatte er ein ganz massives Problem mit der
Fahnenflucht (Desertion, Desertation) vieler zum Militärdienst gepresster Soldaten. Um ihr zu
begegnen erließ er Am 17.10.1713 ein Kriegsedikt mit folgendem
Wortlaut: "Welcher Soldat aber gar meyneidiger Weise davon läuft, es
sey auf Marchen, im Felde, Lager oder Garnisonen, derselbe soll,
wann er wieder etappet wird, ohne alle Gnade mit dem Strang zum Tode
gebracht werden, ihm auch hierunter keine Entschuldigung zustatten
kommen, es mag derselbe mit Gewalt zu Krieges-Diensten gezwungen,
oder von anderen darzu verführet, oder solche Desertion zum ersten,
zweyten oder dritten Mahle geschehen seyn; sond ern er soll
solchenfalls ohne alle Gnade aufgehangen werden." (zit. n.
Schilling
1994a, S.434)
Wer bei Übungen mit Feldlagern, aus den gesicherten ▪
Kasernen
oder trotz der
bewachten Tore und Brücken, nicht selten in Frauenkleidern getarnt (vgl.
Scharfenort 1889, S.11), seiner Garnisonsstadt entkommen konnte und nicht
wieder eingefangen und womöglich wegen Fahnenflucht exekutiert
wurde, hatte aber Chancen, in anderen Territorien unterzutauchen.
Besonders leicht war dies in kleinen Gebieten wie der »Grafschaft
Lingen, die seit 1702 zum »Königreich
Preußen gehörte. Sie war ringsum von fremden Ländern umgeben,
deren Landesgrenzen rasch zu erreichen waren. Beste Voraussetzungen
für eine gelingende Fahnenflucht. Ab 1736 verbreiteten illegale und
erpresserische Methoden preußischer Werberin der Grafschaft
eine solche Angst, dass viele junge Männer außer Landes flohen.
Allerdings konnte dies für die Verwandten böse Folgen habe. Traten
die Rekruten nämlich ihren Dienst nicht an, nahm man deren Verwandte
als Geiseln fest und kerkerte sie bei Wasser und Brot ein. Kehrte
der Deserteur dann doch zurück, mussten diese sogar noch für die
Haftkosten aufkommen. Um diesem System zu entgehen, schlossen die
Einwohner 1748 einen Vertrag mit dem König von Preußen: Gegen eine
jährliche, nach Hofgröße gestaffelte Abgabe von 5000 Reichstalern
wurde das Land dauerhaft von der Soldatenaushebung befreit. (vgl.
Webseite des Emslandmuseums)
Insgesamt gesehen produzierte die traditionelle Werbung der Soldaten
und der Soldatenalltag in Preußen also handfeste Loyalitätskonflikte
und machte damit die Rekrutierung zur "Achillesferse" (Schilling
1994a, S.432) des weiteren von den Herrschern Preußens
angestrebten personellen Anwachsens ihrer Armeen.
Schon der Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) hat die Probleme, die ihm der großen Zahl
der Deserteuere bereitete rkannt und zumindest versucht,
gegenzusteuern. So verbot er 1721 die gewaltsame Werbung, auch wenn
er, wenn es darauf ankam, wieder davon abwich. Seine sich
widersprechenden Anordnungen in dieser Sache führten letzten Endes
immer wieder dazu, dass seine Offiziere das Verbot des Königs
missachteten, da sie allen Grund zur Annahme hatten, "dass es ihm
auf den Erfolg in der Werbung ankam, weniger auf die Mittel, die
dabei angewendet wurden". (Büsch
1962, S.17)
Um die Zahl der Soldaten für sein stehendes Heer zu
erhöhen, führte er im Jahr 1733 das so
genannte »Kantonatssystem
(auch: Kantonsystem oder Kantonreglement)) ein, die als eine Vorstufe der allgemeinen
Wehrpflicht angesehen werden kann. Es war bis 1813 in Kraft und
bildete bis dahin das Rückgrat der militärischen Macht Preußens bis
zu seiner Abschaffung im Jahr 1813 durch die »Preußische
Heeresreform.
Um die neuen Rekruten leichter
zum Militär einziehen zu können, wurde das ganze Land in feste
Rekrutierungsbezirke, die so genannten Kantone
( auch: Enrollierungskantone) eingeteilt. Jedem in seiner Nähe
stationierten Regiment wurde dabei einen eigener Kanton zugeteilt,
in dem es seine Soldaten rekrutieren konnte. Ein Infanterieregiment
umfasste dabei ca. ca. 5.000 Feuerstellen (Haushalte), ein
gewöhnlich kleineres Kavallerieregiment 1800. (vgl.
Schilling
1994a, S.435) In dem jeweiligen Kanton wurden alle wehrfähigen
Männer verbindlich in Kantonsrollen erfasst. Wer somit "enrolliert"
war, erhielt einen Wehrpaß und musste einen Treueid auf den König
ablegen und Gehorsam gegenüber den Offizieren seines Regiments
schwören. Zudem mussten sie ein Abzeichen (ein kleines Püschel am
Hut) tragen, das jedem signalisierte, dass sie zu den Enrollierten
gehörten.
Im Grunde bestand die Dienstpflicht der Enrollierten dem Gesetz nach ein
Leben lang. Schließlich besaßen
gut ausgebildete, kampferprobte Soldaten für die
preußische Armee einen immensem materiellem Wert und sollten daher
auch so lange wie möglich im aktiven Dienst bleiben. Da jedoch nur
ein geringer Teil der alternden Soldaten die zugedachte Rolle eines
moralischen Vorbilds für junge Rekruten erfüllen konnte, ging die
Dienstzeit
im Normalfall aber nicht über 20 Jahre hinaus.
Wer aus irgendeinem triftigen Grund nicht mehr für den aktiven
Felddienst taugte, wurde in den •
Garnisonsdienst überstellt. Zu
diesem Zweck bildete die preußische Führung ab 1717 eigenständige
Garnisonsregimenter, deren personelle Stärke bis 1726 bereits auf
etwa 7.000 •
Invalide anwuchs.
In der Praxis wurden die meisten der zum Militär Eingezogenen nach einer
intensiven Grundausbildung von zwei Jahren den Großteil des Jahres,
bei zweimonatigem Reservistendienst, zur Arbeit auf ihren Höfen
beurlaubt und mussten nur zu jährlichen Manövern und im Kriegsfall
einrücken. Kasernen, wo sie hätten
untergebracht werden können, gab es ohnehin kaum und waren auf
mittlere Sicht hin auch nicht zu finanzieren.
So waren die Regimenter an Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen
lediglich während der Exerzierzeit komplett. Wer nicht beurlaubt
wurde, das betraf überwiegend die angeworbenen oder zwangsgepressten
Soldaten aus dem Ausland, verblieben nach der Generalrevue der
Truppen am Ende der Exerzierzeit in den Garnisonen und verrichtete
dort umfangreiche Wach-, aber auch Exerzierdienst in beschränktem
Umfang. Die Löhnung dieser beurlaubten Mannschaften verblieb dem
Etat des entsprechenden Kompanie-Inhabers. Dafür musste dieser „alle
Unkosten, welche bei der Kompagnie vorfallen, bezahlen" 1), vor
Einführung der königlichen Werbung (1764) 2) die das Kantonsystem
ergänzende und sehr kostspielige ausländische Werbung finanzieren,
später bei Gewährung einer begrenzten Anzahl von Beurlaubten während
der Exerzierzeit die Überkompletten entlöhnen. Ferner wurden die
Soldatensöhne aus Kompaniemitteln bekleidet 3) und den subalternen
Offizieren der Kompanie entweder eine Zulage oder ein freier
Mittagstisch gewährt.
Soldaten, die
weiterhin im Ausland angeworben wurden, blieben nach der
Grundausbildung weiterhin Soldaten ihrer Garnison und mussten als ▪ "Freiwächter" ihren Broterwerb als städtische Handwerker finden.
Unter der Regierung
»Friedrich
II. (1712-1786), der Große machten die Kantonisten in
Friedenszeiten etwa 40 % des Personals der preußischen Armee aus.
(vgl. Guddat
2011, S.236f.) Normalerweise wurde aber "nur ein Bruchteil der
männlichen Bevölkerung im wehrfähigen Alter (etwa ein Siebtel)
tatsächlich einberufen" (Clark
2008, S.129, Kindle Edition) Trotzdem kam es immer wieder zu
Übergriffen der Offiziere in einem Kanton, wenn sie sich bei beim
"Einsammeln" von Rekruten "mitunter einfach darüber hinweg8setzten),
dass jemand vom Dienst freigestellt war; trotz gegenteiliger
Bestimmungen wurden Reservisten während der Erntezeit einberufen;
und wenn Bauern um eine Heiratserlaubnis ersuchten, erpressten die
Offiziere Bestechungsgeld von ihnen (eine Praxis, die so
überhandnahm, dass die Anzahl unehelicher Kinder merklich anstieg)."
(ebd.)
Zudem führten zahlreiche
Ausnahmeregelungen (Exemtionen) dazu, dass wohlhabende Bürger,
Akademiker, wichtige Facharbeiter und Söhne von Gutsbesitzern oft
vollständig vom Dienst befreit wurden und/oder sich freikaufen
konnten. Enrolliert hat man also vor allem die Söhne
»gutsuntertäniger
Bauern. Bauernsöhne ohne Gutsuntertänigkeit waren ebenso von der
Dienstpflicht befreit, wie der größte Teil der Stadtbevölkerung mit
seinem Wirtschaftsbürgertum, das im Rahmen der
merkantilistischen Politik des Königs auf andere Weise zum
Gemeinwohl des Landes beizutragen hatte.
Unter militärischer Perspektive betrachtet war, wie Heinrich
Schilling
(1994a, S.435) betont, "diese Rekrutierungsart für einen
Agrarstaat mit geringem Bevölkerungsressourcen geradezu ideal, denn
sie stellte sicher, dass das Heer zuverlässige, weil einheimische
und den Gutsherren-Kommandanten gefügige Mannschaften erhielt, ohne
dass der Landwirtschaft die Arbeitskräfte entzogen wurden, die sie
in der Saat- und Erntezeit benötigte. So war es möglich, die
Interessen des Macht- und Wirtschaftsstaates auszubalancieren.
Voraussetzung war allerdings, dass dieses System nicht zufällig und
willkürlich, sondern rational und berechenbar funktionierte."
Die Zwangswerbung im Inland - sie kam in Einzelfällen bis ins späte
18. Jahrhundert noch vor – hörte mit dem Kantonatssystem nicht
völlig auf, zumal der König bei der Jagd auf die langen Kerls immer
wieder die Augen zudrückte. Trotzdem, so
Büsch (1962,
S.20), "kann man die Kantonverfassung als die rechtliche Fixierung
der inländischen Zwangswerbung bezeichnen, aber Bauer und Knecht
wußten doch jetzt, von jenen behördlich in der Regel beanstandeten
Ausnahmefällen abgesehen, von Jugend auf, daß sie eine anderthalb-
bis zweijährige Ausbildung erhalten und sodann für 10 Monate im Jahr
wieder zu Hause bei ihrer Familie und ihrer Arbeit sein würden.
Blieb der Militärdienst, seiner allgemeinen Einschätzung nach, auch
übel angesehen, so schien ihnen ihr Schicksal doch wieder
erträglich."
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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