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Soldatenleben im preußischen Militärstaat des 18. Jahrhunderts

Die soziale Lage der Soldaten

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Das • Soldatenleben in den Garnisonsstädten Preußens im 18. Jahrhundert war für die meisten Armeeangehörigen wenig rosig. Ihre soziale Lage war im Allgemeinen schlecht.

Wer sein Leben als Bauernsohn, als Tagelöhner oder kleinerer Handwerker, aber natürlich auch als Adeliger, der Offizier werden sollte, gegen das Soldatenleben in Preußen aufgrund der Verpflichtung zum Kriegsdienst (• Kantonatssystem) eintauschen musste, geriet in eine komplett andere Welt, die nach anderen Regeln funktionierte. Der alltägliche, monotone • Kasernendienst und militärischer Drill unter dem Kommando von Unteroffizieren (Korporalen), die mit ihrem Stock auf jeden einschlugen, der irgendwie aus der Reihe tanzte, das ganze System drakonischer Militärstrafen mit dem gefürchteten "Gassenlaufen" war freilich nur eine Seite dieser neuen Soldatenwelt in Friedenszeiten. Im Kriegsfall musste der Soldat sein Leben für seinen König und dessen Machtinteressen riskieren.

Die Grundversorgung der einfachen Soldaten

Die einfachen Fußsoldaten erhielten vom preußischen Staat eine gewisse Grundversorgung. Allerdings blieb ihnen nach Abzug der Kosten für Verpflegung und Uniformierung, für die selbst aufkommen mussten, lediglich noch ein Barlohn von einem einzigen Taler und acht Groschen pro Monat. Angesichts zeitgenössischer Lebenshaltungskosten – um 1750 schlug eine einfache Mahlzeit inklusive Getränk mit etwa zwei Groschen zu Buche (bei einem Umrechnungskurs von 24 Groschen pro Taler) – erwies sich dieser Sold als unzureichend für eine autonome Existenz. Kompensiert wurde dieses Defizit teilweise durch das kostenfreie Quartier sowie die tägliche Ration von anderthalb Pfund Kommissbrot. In welche Schwierigkeiten die Soldaten dabei gerieten, hat Ulrich Bräker eindrucksvoll beschrieben, dem das bisschen Handgeld, das er erhält, • für Essen und allerlei Untensilien in kürzester Zeit draufgeht, und ihm nur noch der • Verkauf seiner Dieneruniform nebst den Stiefeln aus seiner Zeit vor dem Militärdienst eine Weile aus der finanziellen Klemme hilft.

Um angesichts des prekären Solds einer nicht kontrollierbaren sozialen Verelendung der Soldaten und ihrer Familien entgegenzuwirken, ersann der preußische Staat eine Methode, mit der er sich, bei gleichzeitigem Erhalt der Mannschaftsstärke im Bedarfsfall, seine Pflichten zur ausreichenden Versorgung der Soldaten verringern konnte. Daher gestatte er den Mannschaften die Aufnahme ziviler Nebentätigkeiten. Dazu führte er  ein Beurlaubungssystem ein, das als  Freiwächtertum bezeichnet wurde. Die Freiwächter wurden für eine gewisse Zeit vom militärischen Wachdienst befreit und konnten in dieser Zeit als Handwerksmeister oder Gesellen (teilweise außerhalb der strengen Zunftordnungen) arbeiten, oder, was wohl die Mehrheit der freigestellten Soldaten betraf, als ungelernte und billige Hilfskräfte im Baugewerbe sowie in der expandierenden Textilindustrie (etwa als Tuchmacher oder Wollspinner) arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Das brachte ihnen nicht nur ein Mehrfaches ihres Grundsolds als Zusatzeinkommen ein, sondern erhöhte damit auch die lokale Kaufkraft. Zudem wurde die Textilindustrie mit Lohnarbeiter*innen versorgt, die nicht in den Gilden organisiert waren. Dies führte jedoch auch immer wieder zu Spannungen, denn Soldaten arbeiteten in ihrer dienstfreien Zeit zu Niedriglöhnen, die geringer waren als das, was Handwerkslehrlinge in den Werkstätten verdienten, die keine Soldaten beschäftigten. (vgl. Clark 2008, S.184ff.)

Viele einfache Soldaten waren auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen, um sich und ihre Familien überhaupt über Wasser zu halten. Wenn es aus unterschiedlichen Gründen kaum zusätzliche Arbeit für sie gab, blieb den Angehörigen der Garnisonssoldaten oft nichts anderes übrig als auf den Straßen zu betteln, auch wenn dies streng untersagt war.


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Besser schlugen sich dann die Soldaten durch, die sich, weil sie sich mit den Befestigungsanlagen gut auskannten, als Schmuggler von Waren über die Steuergrenzen (Azisegrenzen) der Stadt betätigten. Aber auch gesuchte Handwerker konnten sich als Soldaten in Berlin oft ein bemerkenswertes Zubrot verdienen, wovon auch der in die preußische Armee zwangsgepresste ▪ Ulrich Bräker (1735- 1798) über die soziale Lage der Soldaten in Berlin vor dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) berichtet. Bei einem • Spaziergang an der Spree sah er "hundert Soldatenhände sich mit Aus- und Einladen der Kaufmannswaaren beschäftigen: Oder auf die Zimmerplätze; da steckte wieder alles voll arbeitender Kriegsmänner. " Aber "selbst unter den gemeinen Soldaten" hat es, so fährt er fort einige "Leuthe" gegeben, "die ihre hübschen Kapitalien haben, Wirthschaft, Kaufmannschaft treiben, u.s.f."

Wie Clark (2008, S.184ff.) darstellt, hatte die stetige • Vergrößerung der preußischen Armee auf die brandenburgisch-preußischen Städte zwei Seiten. Zum einen arbeiteten, da der Militärdienst in Friedenszeiten keine Vollzeitbeschäftigung und der Sold sehr gering war, zahlreiche Soldaten und ihre Ehefrauen als billige Arbeitskräfte in städtischen Werkstätten und Textilmanufakturen.

Wenn die Soldaten hingegen in den Krieg zogen, mussten sie sich ausschließlich von ihrem Sold und den staatlichen Feldrationen ernähren, die standardmäßig aus zwei Pfund Brot täglich und einer wöchentlichen Fleischration von zwei Pfund bestanden.

Die Unterbringung der Garnisonssoldaten

Die Unterbringung der Garnisonssoldaten war ein großes Problem, denn im Gegensatz zu den temporären Feldlagern des Sommers und den unkoordinierten Winterquartieren des 17. Jahrhunderts entwickelte sich die systematische Einquartierung in zivilen Haushalten zum Regelfall für die stehenden Regimenter des ständig wachsenden preußischen Heeres. Die • Zwangseinquartierungen von bis zu 8 unverheirateten Soldaten, manchmal auch verheirateten mit ihrer ganzen Familie, die den Bürgerhaushalten auferlegt wurde, bedeutete eine erhebliche Belastung für die betroffenen Haushalte und führte häufig zu Konflikten.

 

Der Bau von Kasernen begann erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts. »Friedrich II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre nach dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) errichten. Jede dieser Kasernen waren zunächst einmal für 240 verheiratete Soldaten mit ihren Familien gedacht, deren Mitglieder allesamt in einer Stube wohnten.

etliche Kasernen bauen, aber noch um 1800 wurden viele unverheiratete Soldaten in Bürgerhäusern zwangseinquartiert. (vgl. Gaedicke 1806, S.101)

 

 

 

 

 

Insbesondere die Beherbergung verheirateter Truppenmitglieder stellte für die zivilen Wirte eine logistische und soziale Herausforderung dar. Als finanzielle Kompensation erhielten die Hauswirte eine monatliche Entschädigung, die für verheiratete Soldaten 14 Groschen und für ledige Mannschaften 10 Groschen betrug. Hausbesitzer, die von der physischen Einquartierung befreit waren, wurden stattdessen mit einer Ausgleichsabgabe belegt.

Kasernen nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763)

Kasernen zur dauerhaften Unterbringung der Soldaten gab es zunächst kaum. Lediglich in den Festungsstädten »Magdeburg und »Kolberg waren vor dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) Barackenlager errichtet worden.

Der Bau von Kasernen begann erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts. »Friedrich II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre nach dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) errichten. Jede dieser Kasernen war zunächst einmal für 240 verheiratete Soldaten und deren Familien gedacht, deren Mitglieder allesamt in einer Stube wohnten. In späteren Kasernen konnten auch unverheiratete Soldaten in großen Sälen von 25 bis 30 Betten untergebracht werden, in denen sich je zwei Soldaten ein Bett teilten. (vgl. Guddatt 2011, S.136)

An manchen Stellen in Berlin bildeten die Kasernen, in denen jeweils bis zu 800 Menschen, gemeine Soldaten ebenso wie Unteroffiziere und Offiziere lebten, einen eigenen "kleine(n) Staat [...], in welchem [...] doch Ordnung und Disziplin" herrschte. (Gaedicke 1806, S.101) Die Aufrechterhaltung der Ordnung war denn auch eines der wichtigsten Motive, warum der preußische Staat nach dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) verstärkt an den Ausbau des Kasernenwesens ging. In den Garnisonstädten hoffte er dadurch eine weitere Barriere gegen die • Massendesertation einfacher Soldaten zu schaffen, wenn sie in Kasernen unter Kontrolle gehalten werden konnten.

Bis zur Wende zum 19. Jahrhundert kamen weitere Kasernenneubauten auch in anderen Städten hinzu wie z. B. »Spandau, »Nauen, »Neuruppin, »Frankfurt an der Oder und »Königsberg.

Trotzdem wurden noch um 1800 viele unverheiratete Soldaten in Bürgerhäusern zwangseinquartiert. (vgl. Gaedicke 1806, S.101)

 ein Standard, der auch bei den nachfolgenden Kasernenbauten in strategischen Zentren wie Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt an der Oder und Königsberg beibehalten wurde.

Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten in Kasernen reichten dennoch bei weitem nicht aus, um das gesamte stehende Heer unterzubringen – ein Grund im Übrigen auch dafür, dass die meisten Soldaten in Friedenszeiten viele Monate als Freiwächter beurlaubt waren. Außerdem waren die Wohnverhältnisse in den Kasernen miserabel und eng.  Oft musste sich ein verheirateter Soldat mit Frau und Kindern die Stube mit zwei weiteren ledigen Soldaten teilen. Die Ehefrau des Soldaten kümmerte sich in der engen und muffigen Stube um den alltäglichen Haushalt der Stubenmitglieder, reinigte gegen ein geringes monatliches Entgelt der ledigen Soldaten, was zu reinigen oder sonst zu organisieren war. Nicht immer funktionierte das Zusammenleben der Personen auf engstem Raum problemlos. Im Grunde lagen wegen der erzwungenen Intimität auf engstem Raum ständig Konflikte in der Luft, die das nicht selten zu Gewalt führte.

Die Heirat einfacher Soldaten und der Offiziere

Seit dem Soldatenkönig »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) und seinem Sohn »Friedrich II. (1712-1786), dem Großen sahen die preußischen Könige in der Heirat einfacher Soldaten ein geeignetes Mittel, um, insbesondere aus dem Ausland angeworbene oder zwangsgepresste Soldaten, in Preußen sesshaft zu machen und der weit verbreiteten • Desertation entgegenzuwirken. Die Heirat wurde unter militärischem Vorzeichen damit auch ein Element der Sozialdisziplinierung, die die finanziellen und sozialen Kosten der Eheschließung genau kalkulierte und genau reglementierte, wer und vor allem auch wie viele Soldaten heiraten durften.

Wer als einfacher Soldat heiraten wollte, musste sich dafür, je nach Herkunft, die Einwilligung seines Gutsbesitzers einholen, unter dessen »Gutsherrschaft er lebte. Die anderen einfachen Soldaten benötigten die Heiratserlaubnis ihres Kompaniechefs.

Bis 1743 war es nur etwa einem Drittel der Soldaten erlaubt zu heiraten. In einem Regiment konnten dies, Schätzungen zufolge (1766), ca. 600 Frauen sein. Insgesamt kamen 1776 in der Berliner Garnison auf 17.381 Mannschaftsgrade 5.526 Frauen und 6.622 Kinder (vgl. Guddat 2011, S.117).

Die Heirat von Offizieren hingegen durfte nur mit Zustimmung des Königs erfolgen, der die Heirat seiner Offiziere gar nicht gern sah, "weil er meinte, dass Familien- und Haushaltssorgen ihnen den Schneid abkauften. Einen positiven Bescheid erteilte er nur, wenn der der Kandidat standesgemäß entschieden hatte oder durch die Ehe finanzielle Vorteile errang, die ihm die Zahlung von Abfindungen ersparten." (ebd.) Die Zahl verheirateter Offiziere war dementsprechend, verglichen mit dem der einfachen Soldaten, vergleichsweise gering. 1776 waren in der Berliner Garnison lediglich 107 von 671 Offizieren verheiratet. (vgl. ebd.)

Die Menage der einfachen Soldaten

Ledige Soldaten taten sich notgedrungen zusammen, um die Kosten ihrer Haushaltsführung möglichst gering zu halten. Sie kauften ihre Lebensmittel (Dinkel, Erbsen, Kartoffeln etc.) in kleineren Gruppen von drei bis fünf Soldaten und kochten auch miteinander. Ulrich Bräker (1735- 1798) liefert auch über diese • "Menage" eine detaillierte Beschreibung.

Die ökonomische Lage der Offiziere

Die Offiziere im Preußen wurden 18. Jahrhundert parallel zur Kantonatsverfassung von "Privatangestellten" der Obristen, die als Kriegsunternehmer Söldnertruppen aufstellten, zu "Staatsdiener(n) im neuzeitlichen Sinne. Jeder, auch der rangniedrigste Offizier war direkt vom König angestellt und ihm unmittelbar eidlich verpflichtet." (vgl. Schilling 1994a, S.436.)

Die jungen Söhne des Adels, denen schon der Soldatenkönig »Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) untersagt hatte, sich als Offizier einer ausländischen Macht zu verdingen, wurden ebenso wie die einfachen Kantonisten systematisch erfasst.

Der König selbst bestimmte dann, wer in seine Kaderschmiede, in die • Kadettenanstalt einzurücken und seinen Dienst im Kadettenkorps anzutreten hatte. Wessen Familie sich weigerte oder den Versuch machte, ihre Söhne vom Militärdienst fernzuhalten, musste oft zusehen, wie die adeligen Jungen im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren von Polizeireitern und Unteroffizieren gegen ihren Willen ergriffen und zum Teil in "ganze(n) Trupps [...], quer durch den Hohenzollernstaat von Ostpreußen nach Berlin geleitet (wurden)." (ebd. S.438)

Auch innerhalb des Offizierskorps zeigten sich eklatante ökonomische Disparitäten, die den militärischen Rang zu einem Statussymbol mit hohem finanziellem Risiko machten. Subalternoffiziere der unteren Ränge erhielten ein karges Salär von lediglich 9 bis 13 Talern monatlich. Da von ihnen jedoch die lückenlose Aufrechterhaltung eines repräsentativen, standesgemäßen Lebensstils erwartet wurde, stellte der Dienst in den unteren Offiziersgraden über Jahre hinweg ein massives familiäres Verlustgeschäft dar.

Eine grundlegende wirtschaftliche Konsolidierung trat in der Regel erst mit dem Erreichen des Kapitänsrangs (Capitain) ein, wofür eine durchschnittliche Dienstzeit von 15 Jahren vonnöten war. Der Kompaniechef fungierte nicht nur als militärischer Führer, sondern agierte im Sinne des zeitgenössischen Vertrages als kapitalistischer Unternehmer, dem die ökonomische Haushaltsführung seiner gesamten Kompanie oblag. Durch geschicktes Wirtschaften, Effizienzsteigerungen bei der Materialverwaltung und Einsparungen bei der Truppenversorgung konnte ein Kapitän – über seinen eigentlichen, mit 30 Talern recht knapp bemessenen monatlichen Nominalsolde hinaus – jährliche Überschüsse von bis zu 2.000 Talern erwirtschaften. Dieser private Profit war vom Staat legalisiert und bildete den primären Anreiz für den preußischen Adel, eine dauerhafte militärische Karriere anzustreben.

Das Leben und die Versorgung der Invaliden

Invalid waren nach preußischem Verständnis alle Angehörige des stehenden Heeres, die ihren lebenslang ausgelegten Militärdienst wegen Kriegsverletzungen, Krankheit oder aus Altersgründen nicht mehr erfüllen konnten. (vgl. Guddatt 2011, S.126) Für Invalide, die ihre Gesundheit, Beine, Arme oder das Augenlicht in kriegerischen Auseinandersetzungen oder während der zahlreichen Militärübungen verloren, war die Lage allerdings besonders prekär, da sie in der Regel nicht oder nur noch wenig zu ihrem eigenen Lebensunterhalt beitragen konnten und damit auf Hilfe angewiesen waren. Die Hilfe und Unterstützung, die ihnen von Staats wegen zuteil wurde, war bis 1787 ein Gnadenerweis des Landesherrn, auf den die Betroffenen keinen Rechtsanspruch besaßen. Erst 1787 verankerte man in Preußen mit Artikel 19 des Reglements für die ausländische Werbung in verbindliches rechtliches Fundament für die Invalidenversorgung.

Dabei erkannte der Staat  schon länger die besondere gesellschaftliche Problematik des Problems und versuchte auf verschiedene Art und Weise, die daraus entstehende Notlage der Betroffenen zu milden. Das war neu und hing natürlich auch mit der Anzahl dieser in den zahlreichen Kriegen des Jahrhunderts Schwerstverletzten zusammen.

Noch bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts waren verkrüppelte Söldner an den Rand der Gesellschaft gedrängt und waren allein auf private Mildtätigkeit, kirchliche Institutionen oder städtische Armenhäuser angewiesen.

Der um 1700 zu beobachtende  Mentalitätswandel, der ihre Lage tiefgreifend veränderte, hing mit ihrer veränderten Rolle und Position zusammen. Statt Söldner wurden die Militärangehörigen nun zu regulären Soldaten in den neuen stehenden Heeren der Landesfürsten und Könige und standen damit auch in einem exklusiven Treueverhältnis zum absoluten Monarchen und der Staatsräson. Auf der anderen Seite erwuchs daraus auch eine erweiterte, moralisch begründete Fürsorgepflicht des jeweiligen Landesherrn. Wesentliche Impulse für dieses neue sozialethische Pflichtbewusstsein lieferte der »Hallesche Pietismus, der das Denken der preußischen Herrscher und ihrer Beamten maßgeblich prägte. Die daraus resultierenden staatlichen Unterstützungsmaßnahmen verfolgten primär das Ziel, die Verelendung der Veteranen zu verhindern und zu unterbinden, dass sich diese dem vagabundierenden Bettelwesen anschlossen.

Da gut ausgebildete, kampferprobte Soldaten für die preußische Armee von immensem materiellem Wert waren, verblieben sie so lange wie möglich im aktiven Dienst. Eine gesetzliche Dienstzeitbegrenzung existierte im 18. Jahrhundert nicht; das Dienstverhältnis war theoretisch lebenslang angelegt. Truppenmitglieder, die für den aktiven Felddienst untauglich waren, wurden systematisch in den • Garnisonsdienst überstellt. Zu diesem Zweck bildete die preußische Führung ab 1717 eigenständige Garnisonsregimenter, deren personelle Stärke bis 1726 bereits auf etwa 7.000 Invaliden anwuchs. Sie stellten das Rückgrat der preußische Veteranen- und Invalidenversorgung im 18. Jahrhundert dar. Das Berliner Invalidenkorps bestand aus drei (Blessierten-)Kompanien, einem Kommandanten, 12 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 564 gemeinen Soldaten. (vgl. Guddatt 2011, S.10) Wer als Invalide also noch dienstfähig war, wurde in den Garnisonsstädten und Kasernen vor allem im lokalen Wach- und Festungsdienst eingesetzt.

Dienstuntaugliche Invalide erhielten ein Gnadengehalt (Invalidenpension), die als Einmalzahlung oder, mit der Auflage im Land zu bleiben, auch als wiederkehrende Leistung (Rente) gewährt werden konnte. Invalide Offiziere wurden gesondert, oft mit gestaffelten Einmalzahlungen (Gnadensache) versorgt. Für die Schwerstinvaliden errichtete man so genannte Invalidenhäuser, wie sie in Europa erstmals  in London (»Royal Hospital Chelsea ,1682) oder in Paris (»Hôtel des Invalides, 1708) eingerichtet worden sind. Das erste Invalidenhaus auf dem Boden des Alten Reiches (Heiliges Römisches Reich) wurde zwischen 1679 und 1684 von Herzog »Georg Wilhelm (1624-1705) in »Lüneburg-Celle errichtet. In Berlin kam es erst nach den verlustreichen »Schlesischen Kriegen (1740-1763) »Friedrichs II. (1712-1786), des Großen, zum Bau von Invalidenäusern, denen weitere in »Stolp und »Carlshafen folgten.


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Im November 1748 wurde das nach militärischen Regeln geführte »Berliner Invalidenhaus eröffnet, das Platz für 631 Personen bot, darunter 13 Offiziere und 126 Frauen. Angesichts der enormen Opferzahlen auf den Schlachtfeldern war diese Aufnahmekapazität jedoch sehr gering.

Aufgrund der defizitären medizinischen Infrastruktur des 18. Jahrhunderts erhielt ohnehin nur ein Bruchteil der Verwundeten eine adäquate Erstversorgung. Etwa 30 Prozent der Verletzten verstarb auf dem Transport in die »Lazarette, wo der Tod ohnehin ein- und ausging. Nur wer das alles überlebte, kam in den "Genuss" der stationären Versorgung in den Invalidenanstalten. Dort war das Leben aber weiterhin straff militärisch organisiert: Die Insassen waren zu Wachdiensten verpflichtet und mussten auch außerhalb des Dienstes Uniform tragen.

Allerdings reichten die Kapazitäten des Berliner Invalidenhauses binnen kurzer Zeit nicht aus, um alle Bedürftigen unterzubringen. Wer dort nicht unterkam, dem blieb nur noch das Armenhaus. Dort konnte er, wenn er einen Berechtigungsschein der Armenkasse besaß, mit seiner Familie kostenlos Kost und Logis erhalten oder diese mit Arbeitsleistungen bezahlen und, was davon noch übrig war, für sich verbrauchen. Wer die kasernierte Unterkunft im Invalidenhaus ablehnte auch im Armenhaus keinen Platz fand musste sich auf den Straßen als Bettler durchschlagen, um das, was er neben dem Gnadentaler zum Leben benötigte, in harter Konkurrenz zu anderen Bettlern der Stadt zusammenzubringen. Als obdachlose Bettler auf der Straße lebten u. a. verarmte Bauern, die in den Städten wegen der herrschenden »Gesindeordnungen keine Arbeit aufnehmen durften, verelendete Textilarbeiter, die sich von ihren Hungerlöhnen wegen des rasanten Preisanstiegs nicht mehr über Wasser halten konnten. (vgl. Guddatt 2011, S.10)

Die Versorgung dienstuntauglicher Offiziere

Dienstuntaugliche Offiziere wurden bei nachgewiesener Bedürftigkeit bevorzugt auf Gouverneurs- oder Kommandantenposten in den Landesfestungen versetzt.

Wenn keine solchen Stellen frei waren, gewährte der Monarch den Generälen einmalige Pensionen von 1.000 bis 2.000 Talern, während Stabsoffiziere, Kapitäne und Leutnants gestaffelt weitaus geringere Summen erhielten.

Ein einklagbarer, verbriefter Rechtsanspruch auf bliebt stets ein monarchischer Gnadenerweis, die auf einer sozialethischen Verpflichtungserklärung des Fürsten beruhte.

Um der sozialen Not der oft mittellosen Offizierswitwen und deren Kindern zu begegnen, verpflichtete Friedrich II. aktive Offiziere zur Übernahme von Patenschaften oder ordnete die privilegierte Übernahme der Söhne in das Heer an.

Die Betreuung von Kriegswaisen

Für die Betreuung von Kriegswaisen hatte bereits Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1724 das Große Militärwaisenhaus in Potsdam gestiftet. Ursprünglich exklusiv für die Nachkommen seines Leibregiments konzipiert, wurde die Einrichtung rasch für die Kinder der gesamten Armee geöffnet. Jungen und Mädchen zwischen 6 und 16 Jahren sollten hier über die Lehren des Christentum unterrichtet, das Lesen, Schreiben und Rechnen beigebracht bekommen, um anschließend einen Beruf erlernen und ausüben zu können.

Der daraus resultierende Platzbedarf erzwang 1742 eine Erweiterung und 1771 einen großdimensionierten Neubau. Im Jahr 1758 beherbergte die Institution bereits 2.000 Waisen.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

 

 
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