Das •
Soldatenleben
in den Garnisonsstädten Preußens im 18. Jahrhundert war
für die meisten Armeeangehörigen wenig rosig. Ihre
soziale Lage war im Allgemeinen schlecht.
Wer
sein Leben als Bauernsohn, als Tagelöhner oder kleinerer
Handwerker, aber natürlich auch als Adeliger, der
Offizier werden sollte, gegen das Soldatenleben in
Preußen aufgrund der Verpflichtung zum Kriegsdienst (•
Kantonatssystem)
eintauschen musste, geriet in eine komplett andere Welt,
die nach anderen Regeln funktionierte. Der alltägliche,
monotone •
Kasernendienst und
militärischer Drill unter dem Kommando von Unteroffizieren
(Korporalen), die mit ihrem Stock auf jeden einschlugen,
der irgendwie aus der Reihe tanzte, das ganze System
drakonischer Militärstrafen mit dem gefürchteten
"Gassenlaufen" war freilich nur eine Seite dieser neuen
Soldatenwelt in Friedenszeiten. Im Kriegsfall musste der
Soldat sein Leben für seinen König und dessen
Machtinteressen riskieren.
Die
einfachen Fußsoldaten erhielten vom preußischen Staat
eine gewisse Grundversorgung. Allerdings blieb ihnen
nach Abzug der
Kosten für Verpflegung und Uniformierung,
für die selbst aufkommen mussten, lediglich noch ein Barlohn von einem einzigen Taler und acht Groschen
pro Monat. Angesichts zeitgenössischer
Lebenshaltungskosten – um 1750 schlug eine einfache
Mahlzeit inklusive Getränk mit etwa zwei Groschen zu
Buche (bei einem Umrechnungskurs von 24 Groschen pro
Taler) – erwies sich dieser Sold als unzureichend für
eine autonome Existenz. Kompensiert wurde dieses Defizit
teilweise durch das kostenfreie Quartier sowie die
tägliche Ration von anderthalb Pfund Kommissbrot. In
welche Schwierigkeiten die Soldaten dabei gerieten, hat
Ulrich Bräker eindrucksvoll beschrieben, dem das
bisschen Handgeld, das er erhält, •
für Essen und allerlei Untensilien in kürzester Zeit
draufgeht, und ihm nur noch der •
Verkauf seiner Dieneruniform nebst den Stiefeln aus
seiner Zeit vor dem Militärdienst eine Weile aus der
finanziellen Klemme hilft.
Um
angesichts des prekären Solds einer nicht
kontrollierbaren sozialen Verelendung der Soldaten und ihrer Familien
entgegenzuwirken, ersann der preußische Staat eine
Methode, mit der er sich, bei gleichzeitigem Erhalt der
Mannschaftsstärke im Bedarfsfall, seine Pflichten zur
ausreichenden Versorgung der Soldaten verringern konnte.
Daher gestatte er den
Mannschaften die Aufnahme ziviler Nebentätigkeiten.
Dazu führte er ein Beurlaubungssystem ein, das als
Freiwächtertum
bezeichnet wurde. Die Freiwächter wurden für eine
gewisse Zeit vom militärischen Wachdienst befreit und
konnten in dieser Zeit als Handwerksmeister oder
Gesellen (teilweise
außerhalb der strengen Zunftordnungen) arbeiten,
oder, was wohl die Mehrheit der freigestellten Soldaten
betraf, als ungelernte und billige Hilfskräfte im
Baugewerbe sowie in der expandierenden Textilindustrie
(etwa als Tuchmacher oder Wollspinner) arbeiten und
damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Das brachte ihnen
nicht nur ein Mehrfaches ihres Grundsolds als
Zusatzeinkommen ein, sondern erhöhte damit auch die
lokale Kaufkraft. Zudem wurde die Textilindustrie mit Lohnarbeiter*innen versorgt, die
nicht in den Gilden organisiert waren. Dies führte jedoch auch immer
wieder zu Spannungen, denn Soldaten arbeiteten in ihrer dienstfreien
Zeit zu Niedriglöhnen, die geringer waren als das, was
Handwerkslehrlinge in den Werkstätten verdienten, die keine Soldaten
beschäftigten. (vgl.
Clark
2008, S.184ff.)
Viele einfache
Soldaten waren auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen, um sich
und ihre Familien überhaupt über Wasser zu halten. Wenn es aus
unterschiedlichen Gründen kaum zusätzliche Arbeit für sie gab, blieb
den Angehörigen der Garnisonssoldaten oft nichts anderes übrig als
auf den Straßen zu betteln,
auch wenn
dies streng untersagt war.

Für größere Ansicht bitte an*klicken*tippen!
Besser schlugen sich dann die
Soldaten durch, die sich, weil sie sich mit den Befestigungsanlagen
gut auskannten, als Schmuggler von Waren über die Steuergrenzen (Azisegrenzen)
der Stadt betätigten. Aber auch gesuchte Handwerker
konnten sich als Soldaten in Berlin oft ein
bemerkenswertes Zubrot verdienen, wovon auch der in die
preußische Armee zwangsgepresste ▪
Ulrich Bräker
(1735- 1798) über die soziale Lage der Soldaten in
Berlin vor dem »Siebenjährigen
Krieg (1756-1763) berichtet. Bei einem •
Spaziergang an der Spree sah er "hundert
Soldatenhände sich mit Aus- und Einladen der Kaufmannswaaren
beschäftigen:
Oder auf die Zimmerplätze; da steckte wieder alles
voll arbeitender Kriegsmänner. " Aber "selbst unter den gemeinen Soldaten"
hat es, so fährt er fort einige "Leuthe" gegeben, "die ihre hübschen Kapitalien haben, Wirthschaft, Kaufmannschaft
treiben, u.s.f."
Wie
Clark
(2008, S.184ff.) darstellt, hatte die stetige •
Vergrößerung der
preußischen Armee auf die brandenburgisch-preußischen
Städte zwei Seiten. Zum einen arbeiteten, da der
Militärdienst in Friedenszeiten keine
Vollzeitbeschäftigung und der Sold sehr gering war, zahlreiche Soldaten und ihre
Ehefrauen als billige
Arbeitskräfte in städtischen Werkstätten und Textilmanufakturen.
Wenn
die Soldaten hingegen in den Krieg zogen, mussten sie
sich ausschließlich von ihrem Sold und den staatlichen
Feldrationen ernähren, die standardmäßig aus zwei Pfund
Brot täglich und einer wöchentlichen Fleischration von
zwei Pfund bestanden.
Die
Unterbringung der Garnisonssoldaten war ein großes
Problem, denn im Gegensatz zu den temporären Feldlagern
des Sommers und den unkoordinierten Winterquartieren des
17. Jahrhunderts entwickelte sich die systematische
Einquartierung in zivilen Haushalten zum Regelfall für
die stehenden Regimenter des ständig wachsenden
preußischen Heeres. Die •
Zwangseinquartierungen
von bis zu 8 unverheirateten Soldaten, manchmal auch
verheirateten mit ihrer ganzen Familie, die den
Bürgerhaushalten auferlegt wurde, bedeutete eine
erhebliche Belastung für die betroffenen Haushalte und
führte häufig zu Konflikten.
Der Bau
von Kasernen begann erst in der Mitte des 18.
Jahrhunderts. »Friedrich
II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die
zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre
nach dem »Siebenjährigen Krieg
(1756-1763)
errichten. Jede dieser Kasernen waren zunächst einmal
für 240 verheiratete Soldaten mit ihren Familien
gedacht, deren Mitglieder allesamt in einer Stube
wohnten.
etliche Kasernen bauen, aber noch um
1800 wurden viele unverheiratete Soldaten in Bürgerhäusern zwangseinquartiert.
(vgl.
Gaedicke 1806,
S.101)
Insbesondere
die Beherbergung verheirateter Truppenmitglieder stellte
für die zivilen Wirte eine logistische und soziale
Herausforderung dar. Als finanzielle Kompensation
erhielten die Hauswirte eine monatliche Entschädigung,
die für verheiratete Soldaten 14 Groschen und für ledige
Mannschaften 10 Groschen betrug. Hausbesitzer, die von
der physischen Einquartierung befreit waren, wurden
stattdessen mit einer Ausgleichsabgabe belegt.
Kasernen zur dauerhaften
Unterbringung der Soldaten gab es zunächst kaum. Lediglich in den Festungsstädten »Magdeburg und
»Kolberg
waren vor dem »Siebenjährigen
Krieg (1756-1763) Barackenlager errichtet worden.
Der Bau
von Kasernen begann erst in der Mitte des 18.
Jahrhunderts. »Friedrich
II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die
zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre
nach dem »Siebenjährigen Krieg
(1756-1763)
errichten. Jede dieser Kasernen war zunächst einmal für
240
verheiratete Soldaten und deren Familien
gedacht, deren Mitglieder allesamt in einer
Stube wohnten. In späteren Kasernen konnten auch
unverheiratete Soldaten in großen Sälen von 25 bis 30
Betten untergebracht werden, in denen sich je zwei
Soldaten ein Bett teilten. (vgl.
Guddatt 2011, S.136)
An manchen Stellen
in Berlin bildeten
die Kasernen, in denen jeweils bis zu 800 Menschen, gemeine Soldaten
ebenso wie Unteroffiziere und Offiziere lebten, einen eigenen "kleine(n)
Staat [...], in welchem [...] doch Ordnung und Disziplin" herrschte.
(Gaedicke
1806, S.101) Die Aufrechterhaltung der Ordnung war denn auch
eines der wichtigsten Motive, warum der preußische Staat
nach dem »Siebenjährigen Krieg
(1756-1763) verstärkt an den Ausbau des
Kasernenwesens ging. In den Garnisonstädten hoffte er
dadurch eine weitere Barriere gegen die •
Massendesertation einfacher Soldaten zu schaffen,
wenn sie in Kasernen unter Kontrolle gehalten werden
konnten.
Bis zur
Wende zum 19. Jahrhundert kamen weitere
Kasernenneubauten auch in anderen Städten hinzu wie z.
B. »Spandau,
»Nauen,
»Neuruppin,
»Frankfurt
an der Oder und »Königsberg.
Trotzdem wurden noch um 1800 viele unverheiratete
Soldaten in Bürgerhäusern zwangseinquartiert. (vgl.
Gaedicke 1806, S.101)
ein Standard, der auch bei den nachfolgenden
Kasernenbauten in strategischen Zentren wie Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt an der Oder und
Königsberg beibehalten wurde.
Die
vorhandenen Unterbringungskapazitäten in Kasernen
reichten dennoch bei weitem nicht aus, um
das gesamte stehende Heer unterzubringen – ein Grund im
Übrigen auch dafür, dass die meisten Soldaten in
Friedenszeiten viele Monate als
Freiwächter beurlaubt
waren. Außerdem waren die Wohnverhältnisse
in den Kasernen miserabel und eng. Oft musste sich
ein verheirateter Soldat mit Frau und Kindern die
Stube mit zwei weiteren ledigen Soldaten teilen. Die
Ehefrau des Soldaten kümmerte sich in der engen und
muffigen Stube um den alltäglichen
Haushalt der Stubenmitglieder, reinigte gegen ein
geringes monatliches Entgelt der ledigen Soldaten, was
zu reinigen oder sonst zu organisieren war. Nicht immer
funktionierte das Zusammenleben der Personen auf engstem
Raum problemlos. Im Grunde lagen wegen der erzwungenen Intimität auf engstem Raum
ständig Konflikte in der Luft, die das
nicht selten zu Gewalt führte.
Seit
dem Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) und seinem Sohn
»Friedrich
II. (1712-1786), dem Großen sahen die preußischen Könige in der
Heirat einfacher
Soldaten ein geeignetes Mittel, um, insbesondere
aus dem Ausland angeworbene oder zwangsgepresste
Soldaten, in Preußen sesshaft zu machen und der weit
verbreiteten •
Desertation entgegenzuwirken. Die Heirat wurde unter
militärischem Vorzeichen damit auch ein Element der
Sozialdisziplinierung, die die finanziellen und sozialen
Kosten der Eheschließung genau kalkulierte und genau
reglementierte, wer und vor allem auch wie viele
Soldaten heiraten durften.
Wer als
einfacher Soldat
heiraten wollte, musste sich dafür, je nach
Herkunft, die Einwilligung seines Gutsbesitzers
einholen, unter dessen »Gutsherrschaft
er lebte. Die anderen einfachen Soldaten benötigten die
Heiratserlaubnis ihres Kompaniechefs.
Bis
1743 war es nur etwa einem Drittel der Soldaten erlaubt
zu heiraten. In einem Regiment konnten dies, Schätzungen
zufolge (1766), ca. 600 Frauen sein. Insgesamt kamen
1776 in der Berliner Garnison auf 17.381
Mannschaftsgrade 5.526 Frauen und 6.622 Kinder (vgl.
Guddat
2011, S.117).
Die
Heirat von Offizieren hingegen
durfte nur mit Zustimmung des Königs erfolgen, der die
Heirat seiner Offiziere gar nicht gern sah, "weil er
meinte, dass Familien- und Haushaltssorgen ihnen den
Schneid abkauften. Einen positiven Bescheid erteilte er
nur, wenn der der Kandidat standesgemäß entschieden
hatte oder durch die Ehe finanzielle Vorteile errang,
die ihm die Zahlung von Abfindungen ersparten." (ebd.) Die Zahl verheirateter Offiziere war
dementsprechend, verglichen mit dem der einfachen
Soldaten, vergleichsweise gering. 1776 waren in der
Berliner Garnison lediglich 107 von 671 Offizieren
verheiratet. (vgl.
ebd.)
Die Menage der einfachen Soldaten
Ledige
Soldaten taten sich notgedrungen zusammen, um die Kosten
ihrer Haushaltsführung möglichst gering zu halten. Sie
kauften ihre Lebensmittel (Dinkel, Erbsen, Kartoffeln
etc.) in kleineren Gruppen von drei bis fünf Soldaten
und kochten auch miteinander.
Ulrich Bräker
(1735- 1798) liefert auch über diese • "Menage"
eine detaillierte Beschreibung.
Die
Offiziere im Preußen wurden 18. Jahrhundert parallel zur
•
Kantonatsverfassung von "Privatangestellten" der
Obristen, die als Kriegsunternehmer Söldnertruppen
aufstellten, zu "Staatsdiener(n) im neuzeitlichen Sinne.
Jeder, auch der rangniedrigste Offizier war direkt vom
König angestellt und ihm unmittelbar eidlich
verpflichtet." (vgl.
Schilling 1994a, S.436.)
Die jungen Söhne des Adels, denen schon
der Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) untersagt hatte,
sich als Offizier einer ausländischen Macht zu
verdingen, wurden ebenso wie die einfachen Kantonisten
systematisch erfasst.
Der König selbst bestimmte dann,
wer in seine Kaderschmiede, in die
• Kadettenanstalt einzurücken und seinen Dienst im
Kadettenkorps anzutreten hatte. Wessen Familie sich
weigerte oder den Versuch machte, ihre Söhne vom
Militärdienst fernzuhalten, musste oft zusehen, wie die
adeligen Jungen im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren
von Polizeireitern und Unteroffizieren gegen ihren
Willen ergriffen und zum Teil in "ganze(n) Trupps [...],
quer durch den Hohenzollernstaat von Ostpreußen nach
Berlin geleitet (wurden)." (ebd. S.438)
Auch
innerhalb des Offizierskorps zeigten sich eklatante
ökonomische Disparitäten, die den militärischen Rang zu
einem Statussymbol mit hohem finanziellem Risiko
machten. Subalternoffiziere der unteren Ränge erhielten
ein karges Salär von lediglich 9 bis 13 Talern
monatlich. Da von ihnen jedoch die lückenlose
Aufrechterhaltung eines repräsentativen, standesgemäßen
Lebensstils erwartet wurde, stellte der Dienst in den
unteren Offiziersgraden über Jahre hinweg ein massives
familiäres Verlustgeschäft dar.
Eine
grundlegende wirtschaftliche Konsolidierung trat in der
Regel erst mit dem Erreichen des
Kapitänsrangs (Capitain)
ein, wofür eine durchschnittliche Dienstzeit von 15
Jahren vonnöten war. Der Kompaniechef
fungierte nicht
nur als militärischer Führer, sondern agierte im Sinne
des zeitgenössischen Vertrages als kapitalistischer
Unternehmer, dem die
ökonomische Haushaltsführung seiner
gesamten Kompanie oblag. Durch geschicktes Wirtschaften,
Effizienzsteigerungen bei der Materialverwaltung und
Einsparungen bei der Truppenversorgung konnte ein
Kapitän – über seinen eigentlichen, mit 30 Talern recht
knapp bemessenen monatlichen Nominalsolde hinaus –
jährliche Überschüsse von bis zu 2.000 Talern
erwirtschaften. Dieser private Profit war vom Staat
legalisiert und bildete den
primären Anreiz für den
preußischen Adel, eine dauerhafte militärische Karriere
anzustreben.
Invalid
waren nach preußischem Verständnis alle Angehörige des
stehenden Heeres, die ihren lebenslang ausgelegten
Militärdienst wegen Kriegsverletzungen, Krankheit oder
aus Altersgründen nicht mehr erfüllen konnten. (vgl.
Guddatt 2011, S.126) Für Invalide, die
ihre Gesundheit, Beine, Arme oder das Augenlicht in kriegerischen
Auseinandersetzungen oder während der zahlreichen Militärübungen
verloren, war die Lage allerdings besonders prekär, da sie in der Regel nicht
oder nur noch wenig zu ihrem eigenen Lebensunterhalt beitragen
konnten und damit auf Hilfe angewiesen waren. Die Hilfe und
Unterstützung, die ihnen von Staats wegen zuteil wurde,
war bis 1787 ein Gnadenerweis des Landesherrn, auf den
die Betroffenen keinen Rechtsanspruch besaßen. Erst 1787
verankerte man in Preußen mit Artikel 19 des Reglements
für die ausländische Werbung in verbindliches
rechtliches Fundament für die Invalidenversorgung.

Dabei
erkannte der Staat schon länger die besondere
gesellschaftliche Problematik des Problems und versuchte
auf verschiedene Art und Weise, die daraus entstehende
Notlage der Betroffenen zu milden. Das war neu und hing
natürlich auch mit der Anzahl dieser in den zahlreichen
Kriegen des Jahrhunderts Schwerstverletzten zusammen.
Noch
bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts waren verkrüppelte
Söldner an den Rand der Gesellschaft gedrängt und waren
allein auf private Mildtätigkeit, kirchliche
Institutionen oder städtische Armenhäuser angewiesen.
Der um
1700 zu beobachtende Mentalitätswandel, der ihre
Lage tiefgreifend veränderte, hing mit ihrer veränderten
Rolle und Position zusammen. Statt Söldner wurden die
Militärangehörigen nun zu regulären Soldaten in den
neuen stehenden Heeren der Landesfürsten und Könige und
standen damit auch in einem exklusiven Treueverhältnis
zum absoluten Monarchen und der Staatsräson. Auf der
anderen Seite erwuchs daraus auch eine erweiterte,
moralisch begründete Fürsorgepflicht des jeweiligen
Landesherrn. Wesentliche Impulse für dieses neue
sozialethische Pflichtbewusstsein lieferte der »Hallesche
Pietismus, der das Denken der preußischen Herrscher
und ihrer Beamten maßgeblich prägte. Die daraus
resultierenden staatlichen Unterstützungsmaßnahmen
verfolgten primär das Ziel, die Verelendung der
Veteranen zu verhindern und zu unterbinden, dass sich
diese dem vagabundierenden Bettelwesen anschlossen.
Da gut
ausgebildete, kampferprobte Soldaten für die preußische
Armee von immensem materiellem Wert waren, verblieben
sie so lange wie möglich im aktiven Dienst. Eine
gesetzliche Dienstzeitbegrenzung existierte im 18.
Jahrhundert nicht; das Dienstverhältnis war theoretisch
lebenslang angelegt. Truppenmitglieder,
die für den aktiven Felddienst untauglich waren, wurden
systematisch in den •
Garnisonsdienst überstellt. Zu
diesem Zweck bildete die preußische Führung ab 1717
eigenständige Garnisonsregimenter, deren personelle
Stärke bis 1726 bereits auf etwa 7.000 Invaliden
anwuchs. Sie stellten das Rückgrat der preußische
Veteranen- und Invalidenversorgung im 18. Jahrhundert
dar. Das Berliner Invalidenkorps bestand aus drei (Blessierten-)Kompanien,
einem Kommandanten, 12 Offizieren, 30 Unteroffizieren
und 564 gemeinen Soldaten. (vgl.
Guddatt 2011, S.10) Wer als Invalide also noch
dienstfähig war, wurde in den Garnisonsstädten und
Kasernen vor allem im lokalen Wach- und Festungsdienst
eingesetzt.
Dienstuntaugliche Invalide erhielten ein Gnadengehalt
(Invalidenpension), die als Einmalzahlung oder, mit der
Auflage im Land zu bleiben, auch als wiederkehrende
Leistung (Rente) gewährt werden konnte.
Invalide
Offiziere wurden gesondert, oft mit gestaffelten
Einmalzahlungen (Gnadensache) versorgt. Für die
Schwerstinvaliden errichtete man so genannte
Invalidenhäuser, wie sie in Europa erstmals in
London (»Royal
Hospital Chelsea ,1682) oder in Paris (»Hôtel
des Invalides, 1708) eingerichtet worden sind. Das
erste Invalidenhaus auf dem Boden des Alten Reiches
(Heiliges Römisches Reich) wurde zwischen 1679 und 1684
von Herzog »Georg
Wilhelm (1624-1705) in »Lüneburg-Celle
errichtet. In Berlin kam es erst nach den verlustreichen
»Schlesischen Kriegen (1740-1763)
»Friedrichs
II. (1712-1786), des Großen, zum Bau von Invalidenäusern, denen
weitere in »Stolp und »Carlshafen
folgten.

Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px)
bitte an*klicken*tippen!
Im
November 1748 wurde das nach militärischen Regeln
geführte »Berliner
Invalidenhaus eröffnet, das Platz für 631 Personen
bot, darunter 13 Offiziere und 126 Frauen. Angesichts
der enormen Opferzahlen auf den Schlachtfeldern war
diese Aufnahmekapazität jedoch sehr gering.
Aufgrund der defizitären medizinischen Infrastruktur des
18. Jahrhunderts erhielt ohnehin nur ein Bruchteil der
Verwundeten eine adäquate Erstversorgung. Etwa 30
Prozent der Verletzten verstarb auf dem Transport in die
»Lazarette,
wo der Tod ohnehin ein- und ausging. Nur wer das alles
überlebte, kam in den "Genuss" der stationären
Versorgung in den Invalidenanstalten. Dort war das Leben
aber weiterhin straff militärisch organisiert: Die
Insassen waren zu Wachdiensten verpflichtet und mussten
auch außerhalb des Dienstes Uniform tragen.
Allerdings reichten die Kapazitäten des Berliner
Invalidenhauses binnen kurzer Zeit nicht aus, um alle
Bedürftigen unterzubringen. Wer dort nicht unterkam, dem
blieb nur noch das Armenhaus. Dort konnte er, wenn er
einen Berechtigungsschein der Armenkasse besaß, mit
seiner Familie kostenlos Kost und Logis erhalten oder
diese mit Arbeitsleistungen bezahlen und, was davon noch
übrig war, für sich verbrauchen. Wer die kasernierte
Unterkunft im Invalidenhaus ablehnte auch im Armenhaus
keinen Platz fand musste sich auf den Straßen als
Bettler durchschlagen, um das, was er neben dem
Gnadentaler zum Leben benötigte, in harter Konkurrenz zu
anderen Bettlern der Stadt zusammenzubringen. Als
obdachlose Bettler auf der Straße lebten u. a. verarmte
Bauern, die in den Städten wegen der herrschenden »Gesindeordnungen
keine Arbeit aufnehmen durften, verelendete
Textilarbeiter, die sich von ihren Hungerlöhnen wegen
des rasanten Preisanstiegs nicht mehr über Wasser halten
konnten. (vgl.
Guddatt 2011, S.10)
Dienstuntaugliche Offiziere wurden bei nachgewiesener
Bedürftigkeit bevorzugt auf Gouverneurs- oder
Kommandantenposten in den Landesfestungen versetzt.
Wenn
keine solchen Stellen frei waren, gewährte der Monarch
den Generälen einmalige Pensionen von 1.000 bis 2.000
Talern, während Stabsoffiziere, Kapitäne und Leutnants
gestaffelt weitaus geringere Summen erhielten.
Ein
einklagbarer, verbriefter Rechtsanspruch auf bliebt
stets ein monarchischer Gnadenerweis, die auf einer
sozialethischen Verpflichtungserklärung des Fürsten
beruhte.
Um der
sozialen Not der oft mittellosen Offizierswitwen und
deren Kindern zu begegnen, verpflichtete Friedrich II.
aktive Offiziere zur Übernahme von Patenschaften oder
ordnete die privilegierte Übernahme der Söhne in das
Heer an.
Die Betreuung von Kriegswaisen
Für die
Betreuung von Kriegswaisen hatte bereits Friedrich
Wilhelm I. im Jahr 1724 das
Große Militärwaisenhaus in Potsdam gestiftet.
Ursprünglich exklusiv für die Nachkommen seines
Leibregiments konzipiert, wurde die Einrichtung rasch
für die Kinder der gesamten Armee geöffnet. Jungen und
Mädchen zwischen 6 und 16 Jahren sollten hier über die
Lehren des Christentum unterrichtet, das Lesen,
Schreiben und Rechnen beigebracht bekommen, um
anschließend einen Beruf erlernen und ausüben zu können.
Der
daraus resultierende Platzbedarf erzwang 1742 eine
Erweiterung und 1771 einen großdimensionierten Neubau.
Im Jahr 1758 beherbergte die Institution bereits 2.000
Waisen.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
|