Das •
Soldatenleben
in den Garnisonsstädten Preußens im 18. Jahrhundert war
geprägt von den Zwangseinquartierungen einer sehr großen
Anzahl von Soldaten in den Haushalten von bürgerlichen
Familien, Handwerkern und bei Gastwirten. Wer im späten
18. Jahrhundert in Berlin lebte, musste also damit
rechnen, seinen Wohnraum unfreiwillig zu teilen.
Die •
Zwangseinquartierungen, die den
Bürgerhaushalten auferlegt wurden, bedeuteten eine
erhebliche Belastung für die betroffenen Haushalte, da
die Hausbesitzer verpflichtet waren, den Soldaten eine
zur Straße gelegene Stube zu überlassen, damit sie von
den Meldegängern direkt
anrufbar waren. (vgl.
Guddatt 2011, S.68)
Bürgerliche
Familien, Handwerker und Gastwirte waren gesetzlich verpflichtet,
Soldaten (mitunter auch deren Frauen und Kinder) aufzunehmen. Ein
Zimmer, die so genannte "Montierungskammer" musste in den oft
ohnehin kleinen Wohnungen für Soldaten freigehalten werden. In
diesen Stuben wurden, je nach Regiment, jeweils vier bis
acht Soldaten untergebracht.
Dazu
hatte der Hausherr nicht nur die Betten zu stellen, in denen jeweils
zwei Soldaten schliefen, sondern auch immer wieder für
Geschirr, Stroh und Bettwäsche zu sorgen. Die Mägde des
Hausherrn waren dafür zuständig, das Essen aus den von
den Soldaten selbst beschafften Lebensmitteln zu kochen
und für den nötigen Nachschub an Bier zu sorgen, wenn
die Soldaten aus dienstlichen Gründen nicht dazu kamen
(vgl.
ebd.).
In
Preußen machte eine Verordnung für die
Zwangseinquartierung die folgenden Auflagen: "Ein
Quartier ist ordonnanzgemäß, wenn 4 Mann darin schlafen
und auf ebenso vielen Wollrädern spinnen können, d. h.
die Stube muß 208 Quadratfuß [= 20,5 m2] haben, Kammern
sollen 78 Quadratfuß [= 7,7 m2] groß sein ... Die
Hauseigentümer müssen das Quartier unentgeltlich geben, Sie müssen
ferner die Stuben heizen und reinigen, die Betten machen und zu
Mittag kochen. Die Kosten für den Unterhalt der Utensilien und der
Betten, für die Reinigung der Betten und der Wäsche, für Stroh,
Licht usw. werden vom Kompaniechef bezahlt, der diese Ausgaben aus
den etatmäßig zugewiesenen Geldern bestreitet. Das nötige Holz wird
den Wirten in natura unentgeltlich geliefert." (zit. n.
Möller
1994, S.401) Ob diese Verordnung für die Einquartierungen aller
Regimenter oder nur für I. Bataillon Leibgarde galt,
dessen Soldaten das Vorrecht besaßen, nur mit vier Mann
eine Stube zu beziehen (vgl.
Guddatt 2011, S.68), kann hier nicht
abschließend geklärt werden.
Als
finanzielle Kompensation erhielten die Hauswirte eine
monatliche Entschädigung, die für verheiratete Soldaten
14 Groschen und für ledige Mannschaften 10 Groschen
betrug.
Wohlhabende Bürger
konnten sich freilich von der Zwangseinweisung von Soldaten mit
einer Ersatzabgabe
freikaufen. Ebenso kam es wohl vor, dass sie ärmere Haushalte dafür bezahlten, die
Militärangehörigen aufzunehmen, was diesen wieder ein zusätzliches
Einkommen verschaffte. Daneben gab es auch so genannte "Frey-Häuser",
die von der Zwangseinquartierung ausgenommen waren, aber
bei Bedarf dem Tross von Staatsgästen für die Dauer
ihres Aufenthalts Unterkunft gewähren mussten (vgl.
Guddatt 2011, S.68).
Die
Zwangseinquartierungen führten im Familienalltag immer
wieder zu Konflikten, da ständig fremde, oft
Militärangehörige mit wenig Sinn für Sitte, Anstand und
gegenseitige Rücksichtsnahme mit der Familie in der
Wohnung lebten. Nicht selten wurden auch ganze Familien
älterer Soldaten den Haushalten zugewiesen, weil es
entweder noch keine Kasernen gab oder sie dort, wo sie
eigentlich untergebracht werden sollten, keine Aufnahme
fanden. Aber auch über den jeweiligen Haushalt hinaus,
kam es immer wieder zu Spannungen zwischen Bürgern und
Soldaten, die mit dem System der Zwangseinquartierung
von Soldaten zu tun hatte.
Der •
Bau von Kasernen begann erst in der Mitte des 18.
Jahrhunderts. »Friedrich
II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die
zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre
nach dem »Siebenjährigen Krieg
(1756-1763)
errichten. Jede dieser Kasernen war zunächst einmal für
240 verheiratete Soldaten mit ihren Familien gedacht,
deren Mitglieder allesamt in einer Stube wohnten. In
späteren Kasernen konnten auch unverheiratete Soldaten
in großen Sälen von 25 bis 30 Betten untergebracht
werden, in denen sich je zwei Soldaten ein Bett teilten.
(vgl.
Guddatt 2011, S.136) Allerdings wurden noch um 1800
viele unverheiratete Soldaten in Bürgerhäusern
zwangseinquartiert. (vgl.
Gaedicke 1806,
S.101)
Im Allgemeinen
freilich "entwickelte sich eine bestimmte Art von Miteinander
zwischen dem Militärpersonal und der städtischen Bevölkerung" (Clark
2008, S.186)
Mit dem Einsetzen
der Industrialisierung in den ersten Jahrzehnten des 19.
Jahrhunderts änderte sich das Stadtbild zusehends. Da zehntausende
Menschen auf der Suche nach Arbeit in den Fabriken in die preußische
Hauptstadt strömten, platzte die Stadt förmlich aus allen Nähten. Da
es kaum staatliche Bauvorschriften oder sozialen Wohnungsbau gab,
entwickelte sich die Unterbringung der Arbeiterklasse zu einer
sozialen Katastrophe. In den Berliner »Mietskasernen
mit ihren unzähligen Hinterhöfen, die für die Menschen gebaut
wurden, die ihre Arbeitskraft in den Fabriken für einen Hungerlohn
verkaufen mussten, drängten sich die in sozialem Elend wohnenden
Lohnarbeiter*innen mit ihren großen Familien unter meist unwürdigen
Bedingungen.