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Soldatenleben im preußischen Militärstaat des 18. Jahrhunderts

Zwangseinquartierungen

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Das • Soldatenleben in den Garnisonsstädten Preußens im 18. Jahrhundert war geprägt von den Zwangseinquartierungen einer sehr großen Anzahl von Soldaten in den Haushalten von bürgerlichen Familien, Handwerkern und bei Gastwirten. Wer im späten 18. Jahrhundert in Berlin lebte, musste also damit rechnen, seinen  Wohnraum unfreiwillig zu teilen.

Die • Zwangseinquartierungen, die den Bürgerhaushalten auferlegt wurden, bedeuteten eine erhebliche Belastung für die betroffenen Haushalte, da die Hausbesitzer verpflichtet waren, den Soldaten eine zur Straße gelegene Stube zu überlassen, damit sie von den Meldegängern direkt anrufbar waren. (vgl. Guddatt 2011, S.68)

Bürgerliche Familien, Handwerker und Gastwirte waren gesetzlich verpflichtet, Soldaten (mitunter auch deren Frauen und Kinder) aufzunehmen. Ein Zimmer, die so genannte  "Montierungskammer" musste in den oft ohnehin kleinen Wohnungen für Soldaten freigehalten werden. In diesen Stuben wurden, je nach Regiment, jeweils vier bis acht Soldaten untergebracht.

Dazu hatte der Hausherr nicht nur die Betten zu stellen, in denen jeweils zwei Soldaten schliefen, sondern auch immer wieder für Geschirr, Stroh und Bettwäsche zu sorgen. Die Mägde des Hausherrn waren dafür zuständig, das Essen aus den von den Soldaten selbst beschafften Lebensmitteln zu kochen und für den nötigen Nachschub an Bier zu sorgen, wenn die Soldaten aus dienstlichen Gründen nicht dazu kamen (vgl. ebd.).

In Preußen machte eine Verordnung für die Zwangseinquartierung die folgenden Auflagen: "Ein Quartier ist ordonnanzgemäß, wenn 4 Mann darin schlafen und auf ebenso vielen Wollrädern spinnen können, d. h. die Stube muß 208 Quadratfuß [= 20,5 m2] haben, Kammern sollen 78 Quadratfuß [= 7,7 m2] groß sein ... Die Hauseigentümer müssen das Quartier unentgeltlich geben, Sie müssen ferner die Stuben heizen und reinigen, die Betten machen und zu Mittag kochen. Die Kosten für den Unterhalt der Utensilien und der Betten, für die Reinigung der Betten und der Wäsche, für Stroh, Licht usw. werden vom Kompaniechef bezahlt, der diese Ausgaben aus den etatmäßig zugewiesenen Geldern bestreitet. Das nötige Holz wird den Wirten in natura unentgeltlich geliefert." (zit. n. Möller 1994, S.401) Ob diese Verordnung für die Einquartierungen aller Regimenter oder nur für I. Bataillon Leibgarde galt, dessen Soldaten das Vorrecht besaßen, nur mit vier Mann eine Stube zu beziehen (vgl. Guddatt 2011, S.68),  kann hier nicht abschließend geklärt werden.

Als finanzielle Kompensation erhielten die Hauswirte eine monatliche Entschädigung, die für verheiratete Soldaten 14 Groschen und für ledige Mannschaften 10 Groschen betrug.

Wohlhabende Bürger konnten sich freilich von der Zwangseinweisung von Soldaten mit einer Ersatzabgabe freikaufen. Ebenso kam es wohl vor, dass sie ärmere Haushalte dafür bezahlten, die Militärangehörigen aufzunehmen, was diesen wieder ein zusätzliches Einkommen verschaffte. Daneben gab es auch so genannte "Frey-Häuser", die von der Zwangseinquartierung ausgenommen waren, aber bei Bedarf dem Tross von Staatsgästen für die Dauer ihres Aufenthalts Unterkunft gewähren mussten (vgl. Guddatt 2011, S.68).

Die Zwangseinquartierungen führten im Familienalltag immer wieder zu Konflikten, da ständig fremde, oft Militärangehörige mit wenig Sinn für Sitte, Anstand und gegenseitige Rücksichtsnahme mit der Familie in der Wohnung lebten. Nicht selten wurden auch ganze Familien älterer Soldaten den Haushalten zugewiesen, weil es entweder noch keine Kasernen gab oder sie dort, wo sie eigentlich untergebracht werden sollten, keine Aufnahme fanden. Aber auch über den jeweiligen Haushalt hinaus, kam es immer wieder zu Spannungen zwischen Bürgern und Soldaten, die mit dem System der Zwangseinquartierung von Soldaten zu tun hatte.

Der • Bau von Kasernen begann erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts. »Friedrich II. (1712-1786), der Große, ließ die erste im Jahr 1752/53, die zweite ein Jahr später und die dritte 1767 wenige Jahre nach dem »Siebenjährigen Krieg (1756-1763) errichten. Jede dieser Kasernen war zunächst einmal für 240 verheiratete Soldaten mit ihren Familien gedacht, deren Mitglieder allesamt in einer Stube wohnten. In späteren Kasernen konnten auch unverheiratete Soldaten in großen Sälen von 25 bis 30 Betten untergebracht werden, in denen sich je zwei Soldaten ein Bett teilten. (vgl. Guddatt 2011, S.136) Allerdings wurden noch um 1800 viele unverheiratete Soldaten in Bürgerhäusern zwangseinquartiert. (vgl. Gaedicke 1806, S.101)

Im Allgemeinen freilich "entwickelte sich eine bestimmte Art von Miteinander zwischen dem Militärpersonal und der städtischen Bevölkerung" (Clark 2008, S.186)

Mit dem Einsetzen der Industrialisierung in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts änderte sich das Stadtbild zusehends. Da zehntausende Menschen auf der Suche nach Arbeit in den Fabriken in die preußische Hauptstadt strömten, platzte die Stadt förmlich aus allen Nähten. Da es kaum staatliche Bauvorschriften oder sozialen Wohnungsbau gab, entwickelte sich die Unterbringung der Arbeiterklasse zu einer sozialen Katastrophe. In den Berliner »Mietskasernen mit ihren unzähligen Hinterhöfen, die für die Menschen gebaut wurden, die ihre Arbeitskraft in den Fabriken für einen Hungerlohn verkaufen mussten, drängten sich die in sozialem Elend wohnenden Lohnarbeiter*innen mit ihren großen Familien unter meist unwürdigen Bedingungen.

 

 


Interessanterweise wurden auch die Kavallerieregimenter, die anfänglich in ländlichen Regionen stationiert waren, sukzessive in die urbanen Zentren verlegt. Ausschlaggebend für diese räumliche Konzentration war das Bestreben nach einer lückenlosen Überwachung der Truppen innerhalb des geschlossenen Systems der Stadt sowie die Notwendigkeit, disziplinlose Übergriffe der Soldaten auf die ländliche Bevölkerung zu unterbinden.

Innerhalb dieser Strukturen organisierten ledige Soldaten ihren Alltag genossenschaftlich: Die Haushaltsführung, der Einkauf von Lebensmitteln sowie das Kochen erfolgten gemeinschaftlich und weitgehend eigenverantwortlich.

Der Übergang zu einer flächendeckenden Unterbringung in eigens errichteten Kasernen vollzog sich jedoch nur sehr langsam. Vor dem Siebenjährigen Krieg existierten entsprechende Barackenlager lediglich in den Festungsstädten Magdeburg und Kolberg. Erst in der Nachkriegszeit intensivierte sich der Kasernenbau. In Berlin entstanden zunächst Kavallerieunterkünfte, die primär der Unterbringung verheirateter Soldaten und deren Familien dienten. Im Jahr 1767 folgte in Prenzlau der Bau der ersten Infanteriekaserne mit einer Kapazität von 240 Mann – ein Standard, der auch bei den nachfolgenden Kasernenbauten in strategischen Zentren wie Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt an der Oder und Königsberg beibehalten wurde.
Da die vorhandenen Kapazitäten bei weitem nicht ausreichten, um das gesamte Heer zu fassen, blieben die Wohnverhältnisse im Inneren der Kasernen prekär und von extremer Enge geprägt. Typischerweise teilte sich eine Kernfamilie (ein verheirateter Soldat mit Frau und Kindern) die Stube mit zwei ledigen Kameraden. Um die Haushaltsführung und Reinigung zu organisieren, war die Ehefrau des Soldaten für die Sauberkeit des Raumes zuständig, wofür sie von den ledigen Mitbewohnern ein monatliches Entgelt von jeweils 6 Groschen erhielt. Diese erzwungene Intimität auf engstem Raum bildete ein permanentes sozialpsychologisches Konfliktpotential, das häufig in physischer Gewalt eskalierte.
 

 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

 

 
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