Das
1773 eingeführte •
Kantonatssystem stellte im Vergleich zu
den bis dahin üblichen •
Condottiere-Verfahren
zur Rekrutierung von Söldnertruppen, eine geradezu
revolutionär neue Art der Rekrutierung wehrfähiger
Männer dar, die die Soldaten direkt an den König und
damit an den Gesamtstaat banden.
Der
Adel war es bis dahin über lange Zeit gewohnt, dass seine Söhne,
die eine militärische Karriere anstrebten, dies dort tun
konnten, wo es ihm beliebte: in
Dänemark, Polen, in der Niederlanden oder eben in
Brandenburg.
Einen eigenständigen Stand stellten die
adeligen Offiziere "weder nach Ausbildung oder nach
Bildung noch nach Herkunft und Mentalität" (Schilling
1994a, S.436) dar. Um so wichtiger für den
König also, ein Konzept zu entwickeln und durchzusetzen,
mit dem es ihm gelingen konnte, den Adel an sich und den
eigenen Staat zu binden.
Das
Konzept, das er verfolgte, verband die
"Aristokratisierung des Kriegshandwerks" mit der
"Disziplinierung des Adels" (ebd.,
S.438). Die Disziplinierung der in Preußen oft sehr
eigenmächtig auftretenden adeligen Grußgrundbesitzer
(Junker) erfolgte im Kern dadurch, das seine
gesellschaftliche Stellung, sein sozialer
Status an den Dienst für den Staat gekoppelt wurde, der
damit die Biografien der Adeligen mehr und mehr
bestimmte. Für Heinrich
Schilling
(1994a, S.439) war dieser Vorgang, der nicht ohne
Widerstand einflussreicher adeliger Gutsherren abging,
"die krönende Komponente des Adelskompromisses", in dem
das adelige "Offizierskorps der Garant einer gelungenen
Versöhnung zwischen Krone und Adel" (ebd.)
wurde.
Anders als z. B. »Ludwig
XIV.(1638-1715) in Frankreich den Adel von politischer Macht
fernzuhalten und ihn durch das Hofleben von sich
abhängig machte, behielt der Adel in Preußen seine
gesellschaftliche Stellung, musste diese jedoch durch
treuen Dienst im Militär und in der Verwaltung
rechtfertigen. Der preußische Adel (die Junker) behielt
seine Stellung als Großgrundbesitzer, wurde aber er eng
in den Staatsdienst eingebunden, vor allem als Offiziere
im Heer und als Verwaltungsbeamte. Loyalität gegenüber
dem König war Voraussetzung für den Erhalt von Ansehen
und Einfluss. Der Adel wurde diszipliniert, indem seine
Karriere und sein sozialer Status an den Dienst für den
Staat geknüpft wurden.
Die
Offiziere im Preußen wurden 18. Jahrhundert parallel zur
•
Kantonatsverfassung von "Privatangestellten" der
Obristen (Condottiere), die als Kriegsunternehmer
Söldnertruppen aufstellten, zu "Staatsdiener(n) im
neuzeitlichen Sinne. Jeder, auch der rangniedrigste
Offizier war direkt vom König angestellt und ihm
unmittelbar eidlich verpflichtet." (vgl.
Schilling 1994a, S.436)
Die
jungen Söhne des Adels, denen schon der Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) untersagt hatte, sich als Offiziere einer
ausländischen Macht zu verdingen, wurden ebenso wie die
einfachen •
Kantonisten
systematisch erfasst. Der König selbst bestimmte dann,
wer in seine Kaderschmiede, in die
• Kadettenanstalt, einzurücken und seinen Dienst im
Kadettenkorps anzutreten hatte. Wessen Familie sich
weigerte oder den Versuch machte, ihre Söhne vom
Militärdienst fernzuhalten, musste oft zusehen, wie die
adeligen Jungen im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren
von Polizeireitern und Unteroffizieren gegen ihren
Willen ergriffen und zum Teil in "ganze(n) Trupps [...],
quer durch den Hohenzollernstaat von Ostpreußen nach
Berlin geleitet (wurden)." (ebd. S.438)
Viele andere adeligen Familien waren aber auch froh, und
oft auch,
da sie selbst nicht sonderlich gut finanziell dastanden,
wenn ihre Söhne aufgrund der ihnen gewährten königlichen
Gnade in die Kadettenanstalt aufgenommen wurden, der
König also ein Auge auf sie geworfen, eine militärische
Karriere in Aussicht stellte oder nach Absolvierung der
Anstalt, je nach Erfordernissen ein anderes Amt verlieh.
Wer als
Sohn eines ausländischen Adeligen, das betraf vor allem
die Kinder nach Preußen geflohener »Hugenotten aus
Frankreich, aber zumindest bis zum »Siebenjährigen Krieg
(1756-1763)
auch Zöglinge aus »Schwedisch-Kurpommern,
»Kurland
( eine der fünf historischen Regionen
Lettlands), aus dem »Kurfürstentum
Sachsen und dem Alten Reich (»Heiliges Römisches
Reich) (Crousaz
1857S.164) in die Kadettenanstalt aufgenommen wurde,
musste ein Revers unterzeichnen, dass er für die ihm von
seiten des preußischen Königs zuteil werdende "Erziehungswohlthat
lebenslänglich auf jedes fremdländische Engagement
verzichten, und nur allein im Preußischen Heere dienen"
wolle. (ebd., S.108)

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Die
ersten Vorläufer preußischer Kadettenanstalten
entstanden ab Mitte des 17. Jahrhunderts unter »Friedrich
Wilhelm I.(1620-1666), dem Großen Kurfürsten, als kleine, dezentrale Einrichtungen
in »Kolberg,
»Berlin und
»Magdeburg.
Er gründete auch das
Kadettenkorps als Gesamtheit aller Kadetten seines
Staates mit ihrer dazugehörigen
militärischen Organisationsstruktur. Das Korps war
nämlich wie ein reguläres Regiment organisiert, stand
unter militärischer Führung mit Kommandeur und einer
Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren. Aber auch
ältere, erfahrene Zöglinge wurden in die
militärische
Rangordnung integriert und mit Führungsaufgaben
betraut, konnten als
"Gefreitenkorporale" oder "Unterofficiere" die
jüngeren Kadetten im Alltag betreuen, beaufsichtigen und
bei den Exerzierübungen kommandieren. Die Zöglinge
(Kadetten) waren in Kompanien aufgeteilt und trugen
einheitliche Uniformen.
Die eigentliche
Geburtsstunde des preußischen Kadettenwesens schlug
jedoch am 1. September 1717, als König »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) diese regionalen Kompanien auflöste und
im • Berliner Hauptkadettenhaus
zentral zusammenfasste. Damit wollte er die zu seiner Regierungszeit übers Land verstreuten
Kadetten stärker seiner Kontrolle unterwerfen und ihre
Ausbildung und Erziehung vereinheitlichen und
professionalisieren. Sein entscheidender Hebel war die
Errichtung einer Kadettenanstalt und eines Kadettenkorps
in den Jahren 1717-21 in der Hauptstadt Berlin. (vgl. Crousaz
1857, S.51)
Die preußischen Kadettenanstalten (zusammengefasst im
Königlich Preußischen Kadetten-Korps, das 1717 vom
Soldatenkönig »Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740) zentralisiert wurde, erfüllten im 18.
Jahrhundert drei Funktionen:
Nachwuchssicherung
und Professionalisierung des Offizierskorps
("Kaderschmiede"),
Sozialdisziplinierung und Integration
des Landadels und
standesgemäße soziale Absicherung
(Versorgungsanstalt.
Ihrer
Funktion zur
Nachwuchssicherung und Professionalisierung
des Offizierskorps erfüllten sie, weil sie den
Kadetten genannt, meist im Alter zwischen 11 und 18
Jahren eine teilmilitärische und höhere schulische
Ausbildung zuteil werden ließen mit Unterricht in
Kriegswissenschaften, Sprachen (vor allem Französisch),
Mathematik und Geografie sowie im Exerzieren und
Fechten. Der direkte Militärdienst als Fahnenjunker, dem
untersten Grad eines Offiziersanwärters, blieb den
Zöglingen während ihrer Zeit in der Kadettenanstalt im
Grunde erspart, auch wenn ihr •
Alltag nach
den militärischen Regeln ablief, ähnliche
Exerzierübungen und Übungen zur Handhabung von Waffen
und vieles mehr umfasste.
Als
Mittel der •
Sozialdisziplinierung banden die
Kadettenanstalten und das Berliner Kadettenkorps, die
nur Kinder von Adeligen aufnahmen, die künftigen
militärischen Eliten an den preußischen König, wurden
quasi zu einer "Pflanzschule", in der alle Kadetten auf
den König eingeschworen und auf Loyalität ihm gegenüber
erzogen wurden. Das machte den oft widerspenstigen junkerlichen
Landadel endlich so gefügig, wie das der König
erwartete. Zugleich trugen die Kadettenanstalten zur
Entstehung einer kollektiven Identität des Offizierkorps
bei. Diese beruhte auf einer "spezifische(n) Weltläufigkeit
[...], die ihre militärische Herkunft nicht leugnen
wollte" und war geprägt "durch Pflichtbewusstsein und
militärische Tugend", die "eine enge Verbindung eingingen." (vgl.
Schilling 1994a, S.438) Damit waren die Kadettenanstalten aber
letztlich auch mehr als nur eine "Kaderschmiede" des
preußischen Militärs, sondern trugen durch die ganz
erheblich zu der "Verschmelzung von Heeresverfassung und
Agrarverfassung" (Büsch
1962, S.168) bei.
Da der preußische Adel, insbesondere der ostelbische
Landadel, zwar kinderreich, aber oft finanziell verarmt
war, da nach dem Erstgeburtsrecht meist nur der älteste Sohn
das Gut erbte und die die jüngeren Söhne oft ohne
Perspektive dastanden, sorgten die Kadettenanstalten
auch für eine
standesgemäße Absicherung als
Versorgungsanstalt. Verarmte adlige Familien oder Witwen
gefallener Offiziere konnten ihre Söhne dort kostenlos
oder gegen sehr geringes Entgelt unterbringen. Der König
übernahm die Kosten für Kost, Logis und Uniformen – und
erhielt im Gegenzug treue Soldaten, die sich psychisch
und physisch bedingungslos auf das Schlachtfeld
vorbereiten ließen. Damit sie im Kriegsfall
bedingungslos funktionierten, war ihr ganzes •
Alltagsleben als
Kadetten rundum reglementiert, von strenger
militärischer Disziplin sowie drakonischen Strafen
geprägt.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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