Die Gesamtstruktur
einer Verfassung wird häufig in einem ▪
Strukturbild (Schaubild, Funktionsdiagramm) ▪
visualisiert, das über das
Zustandekommen und die Funktionsweise von Staats- bzw.
Verfassungsorganen oder -institutionen anschaulich informieren soll.
Dabei stellen diese Visualisierungen, so unterschiedlich sie sind,
durch die Auswahl, die Anordnung und Gestaltung ihrer Elemente stets
eine Auswahl von Komponenten dar, die in einer niedergeschriebenen
Verfassung in Fließtextform vorkommen und setzen dabei auch
unterschiedliche Akzente.
Oftmals ist es auch
nötig, dass man zur kompetenten Analyse und Beurteilung weitere
Informationen heranziehen muss, die Auswirkungen auf das jeweilige
politische System als Ganzes haben.
Die Analyse und
Beschreibung des ▪
Strukturbildes einer Verfassung fällt gewöhnlich nicht in den
Bereich des Deutschunterrichts. Verfassungen der unterschiedlichen
Art werden hingegen im Geschichts- und Politikunterricht zum Thema
gemacht. Da es sich aber um auch um die ▪
Analyse einer
Prinzipdarstellung handelt, ist sie hier in den Arbeitsbereich
zur ▪
Analyse diskontinuierlicher Sachtexte eingeordnet. kann man sich bei der ▪
Strukturbildanalyse an
folgendem Fragenkatalog orientieren.
Neben der
Beschreibung einer derartigen Prinzipdarstellung, die die
gestalterischen und typografischen Elemente der Visualisierung
betrifft, wird das Strukturbild am besten unter vier verschiedenen
Aspekten inhaltlich analysiert und ggf. am Ende beurteilt.
Diese vier
Kategorien sind:
Dabei muss insbesondere die Beschreibung der
•
Organisation
einer Verfassung nicht in einem willkürlichen Durcheinander enden.
Da es
unterschiedliche Strukturbilder zum selben Gegenstand gibt, kommen
dabei unter Umständen auch Aspekte zum Tragen, die im •
Fragenkatalog zur Analyse von Strukturbildern aufgelistet
worden sind.
Das betrifft z. B.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.01.2024