Texte im Hinblick auf ihre Verständlichkeit optimieren
Der so genannte
▪
Hamburger Verständlichkeitsansatz,
der von Reinhard Tausch, Inghard Langer und Friedemann Schulz von Thun
(1974) entwickelt wurde, ist im Rahmen des Forschungsprojekts
"Textverständlichkeit" in den siebziger Jahren im
deutschsprachigen Raum entstanden. Er zielt auf die Analyse und
Verbesserung von Texten unter dem Blickwinkel ihrer ▪
Verständlichkeit.
(vgl. ▪
Überblick)
Möglichkeiten und Grenzen des Hamburger
Verständlichkeitsansatzes
-
Induktiv-empirischer Ansatz
-
Faktorenanalytische Aufbereitung von Expertenurteilen
("Eindrucksurteile") zur Bestimmung von Textmerkmalen wie
Einfachheit,
Gliederung/Ordnung,
Kürze/Prägnanz,
zusätzliche Stimulanz
-
Verständlichkeitsbestimmung mit einer fünfstufigen bipolaren
Schätzskala
-
Stellenwert der Dimension der sprachlichen
Einfachheit wird
am
höchsten bewertet, gefolgt von Gliederung/Ordnung, Kürze/Prägnanz
und zusätzliche Stimulanz (vgl.
dagegen Groeben, 1972)
Kritikpunkte:
-
Theorielosigkeit des Ansatzes
-
Alleiniger Rückgriff auf Eindrucksurteile von Experten zur
Bestimmung der relevanten Textmerkmale
-
Entwickelte Verständlichkeitsmerkmale lassen sich kaum in
konkrete Anweisungen für die Produktion verständlicher Texte
umsetzen.
(vgl.
Christmann
u.a. 1999, S.180f.)
Die Vorzüge des Konzepts
Die Vorzüge des Verständlichkeitsansatzes von
Langer,
Schulz von Thun und Tausch (1993) beruhen nach deren eigener
Einschätzung auf folgenden Gesichtspunkten:
Gegen den Einwand, das Verfahren zur Messung von
Verständlichkeit,
das Inghard Langer, Friedemann Schulz von Thun und Reinhard Tausch
entwickelt haben, sei zu subjektiv, wenden die Autoren ein:
"Sie hätten recht, wenn wir uns auf das Urteil eines
einzelnen Beurteilers verließen. Das haben wir aber nicht getan. Wenn wir
Texte zu Forschungszwecken beurteilten, so waren daran immer mehrere
Beurteiler beteiligt. Aus ihren Urteilen bildeten wir den Mittelwert.
Ferner: Die Beurteiler wurden vorher für ihre Aufgabe besonders
ausgebildet und ihre Urteilsfähigkeit wurde durch besondere Verfahren
überprüft. Man darf daher annehmen, dass dadurch eventuelle
Beurteilungsfehler nur klein sind und dass einzelne Fehler sich
ausgleichen - ein Beurteiler schätzt zu hoch ein, ein anderer zu
niedrig." (Langer
u. a. 1993, S.137)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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