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Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
»Sexualität
ist in der Triebstruktur des Menschen fest verankert. Sie ist, wie
die »Weltgesundheitsorganisation (WHO)
definiert, "ein
zentraler Aspekt des Menschseins über die gesamte Lebensspanne
hinweg, der das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität,
die Geschlechterrolle, sexuelle Orientierung, Lust, Erotik,
Intimität und Fortpflanzung einschließt. Sie wird erfahren und
drückt sich aus in Gedanken, Fantasien, Wünschen, Überzeugungen,
Einstellungen, Werten, Verhaltensmustern, Praktiken, Rollen und
Beziehungen. Während Sexualität all diese Aspekte beinhaltet, werden
nicht alle ihre Dimensionen jederzeit erfahren oder ausgedrückt.
Sexualität wird beeinflusst durch das Zusammenwirken biologischer,
psychologischer, sozialer, wirtschaftlicher, politischer, ethischer,
rechtlicher, religiöser und spiritueller Faktoren.“– WHO: Defining
sexual health. Report of a technical consultation on sexual health,
28–31 January 2002, zit. n.
Wikipedia)
Sexualität trägt
evolutionsbiologisch betrachtet, zur bestmöglichen Fortpflanzung auch
unserer Spezies bei und ist Teil unserer "biologischen
Verhaltenssoftware". Wie sie im Laufe der Menschheitsgeschichte in
menschlichen Gesellschaften wirksam wurde und ist, hängt dabei von
vielen Faktoren ab. Ob und inwieweit ihr im Zuge der Evolution bis in
unsere Gene hinein sexuelles Verhalten eingeschrieben wurde, ist in der
Forschung bis heute ein umstrittenes Thema.
Hier genügt es
festzustellen, dass es
kein allgemeingültiges Konzept einer
"natürlichen" Sexualität des Menschen gibt, auf das sich ohne
weiteres zurückgreifen ließe, um die geschichtlichen Formen der
Sexualität an ihrem vermeintlich "natürlichen Original" zu messen.
Sexualität ist
stets kulturell überformt. Sie wird von den meisten Menschen in den
von ihr vorgegebenen Formen praktiziert, und ist insofern, sieht man
von den rein biologischen Vorgängen ab, wenngleich anders
akzentuiert, auch ein soziales Konstrukt wie das »gesellschaftliche
Geschlecht (Gender), die gesellschaftliche Festlegung von
unterschiedlichen »Geschlechterrollen und
die »soziokulturelle
»Geschlechterordnung.
Sexualität ist aber auch gerade deshalb ein Terrain, auf dem in der
Geschichte immer wieder Schlachten geschlagen wurden, die eine
eigene Geschichte sexueller Repression schreiben lassen, die unter
dem Mantel "normaler" bzw. angeblich "natürlicher" Formen von
Sexualität abweichendem sexuellen Verhalten über viele Jahrhunderte
hinweg, und zum Teil noch bis heute, mit religiöser und sozialer
Ächtung und drakonischen Strafen begegnete.
Sexualität ist, wie
der französische Philosoph und Historiker »Michel
Foucault (1926-1984) formulierte, insofern stets auch ein
"pathologisches Gebiet" (Foucault
1995) geblieben. Sie bot sozialen Gemeinschaften, und darin
besonders den jeweils Mächtigen, immer wieder Gelegenheit, Vorgaben zum
sexuellen Verhalten der Menschen zu machen. Diese stützten sich vor allem auf die
Unterscheidung von "natürlicher" Sexualität und "Sexualität wider
der Natur", abweichendem (deviantem) und "normalem" Sex
und erlaubten, eine bis in die Intimsphäre des Einzelnen reichende
Kontrolle aufzubauen, die insgesamt die bestehenden
Herrschaftsverhältnisse stabilisierte. Zugleich machten sie ihre
folgsamen Untertanen zu Gefolgsleuten, die in einem System der
sozialen Kontrolle, der Bespitzelung und Überwachung, dafür sorgten,
dass die moralisch und sittlich sowie sozial immer wieder
begründeten und bestätigten Gebote und Verbote prinzipiell auch den
letzten Winkel der Gesellschaft erreichen konnten.
Diese
Regulierung und
Sanktionierung des Sexuellen und seine offene Kriminalisierung ist
auch ein wichtiger Teil der von den weltlichen und kirchlichen
Obrigkeiten im Gefolge von Reformation und Gegenreformation von oben
durchgesetzten ▪
Sozialdisziplinierung und
zugleich auch ein viele Jahrhunderte andauernder zivilisatorischer
Prozess, der
darauf beruhte, dass "der Sexualtrieb, wie viele andere Triebe,
einer immer strengeren Regelung und Umformung unterworfen" wurde
(Elias
1997, Bd. 1, S.342). Er gehört damit auch zu den sozialen
Dynamiken, die die ▪
frühneuzeitliche Staatsbildung und die Schaffung eines mehr oder
weniger einheitlichen Untertanenverbandes in den Territorien
vorangetrieben haben.
Besonders das Christentum entwickelte ▪
aus der mönchischen Askese
eine allgemeine Sexualmoral, die sinnliche Lust grundsätzlich
mit Misstrauen betrachtete. Sexualität galt vor allem dann als
legitim, wenn sie innerhalb der Ehe der Fortpflanzung diente.
Außerehelicher Verkehr,
Empfängnisverhütung und lustorientierte Sexualität wurden als
sündhaft verurteilt; zeitweise erschien selbst leidenschaftliche
Liebe zwischen Eheleuten als moralisch problematisch. Die Ehe wurde
dabei zur einzigen anerkannten Grundlage für Familie und legitime
Nachkommenschaft.
Seit dem Hochmittelalter setzte die katholische Kirche
schrittweise ihr •
sakramentales Ehemodell durch. Dazu gehörten
Verwandtschaftsverbote, die Unauflöslichkeit der Ehe und schließlich
die kirchlich kontrollierte, öffentlich vollzogene und schriftlich
registrierte Eheschließung. Diese „Klerikalisierung“ stärkte die
gesellschaftliche Kontrolle und führte zugleich zur amtlichen
Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Die
Reformation lehnte zwar die katholische Sakramentalisierung der Ehe
ab und bewertete Sexualität weniger grundsätzlich als sündhaft,
hielt jedoch ebenfalls an ihrer Bindung an die Ehe und an strenger
Sexualdisziplin fest.
In der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1350-1800)
• übernahm zunehmend auch
der Staat die christlichen Moralvorstellungen. Mit der
Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurden unter anderem
Ehebruch, Inzest, Vergewaltigung, Bigamie und als "widernatürlich"
eingeordnete Sexualpraktiken strafrechtlich verfolgt. Kirche und
Staat formten so gemeinsam Normen von Keuschheit, Scham und Schuld.
Die Regulierung der Sexualität wurde damit zu einem zentralen •
Bestandteil
der Sozialdisziplinierung, der frühneuzeitlichen Staatsbildung
und eines langfristigen Zivilisationsprozesses.
[
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
►
Überblick ◄
▪
Von der mönchischen
Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral ▪
Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren ▪
Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe
▪
Die
christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
▪
Christliche Moral und
staatliches Recht ▪
Ehebruch ▪
Vorehelicher Geschlechtsverkehr
▪
Bausteine
]
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.08.2026