Seit dem 11. und
12. Jahrhundert begann die Kirche ihr
sakramentales Modell der Ehe
zu entwickeln, das neben bestimmten Verwandtschaftsverboten auch die
Unauflöslichkeit der Ehe beinhaltete.
Dieses Modell ließ sich
indessen nicht so einfach gegen die bis dahin in allen
Gesellschaftsschichten geschlossene Laienehe durchsetzen.
Diese kam wie
ein Vertrag zwischen Familien als gewissermaßen "häuslicher Akt" (ebd.,
S.192,) zustande und war im Grunde genommen eine private Angelegenheit,
auch wenn sie mit verschiedenen symbolischen Akten in
unterschiedlichen Öffentlichkeiten
geschlossen wurde.
Vor allem der ▪
Adel wollte sich von der Kirche mit
ihren Verwandtschaftsverboten nicht in seine althergebrachten
dynastisch orientierten Heiratsstrategien hereinreden lassen,
bei der man sehr enge Verwandtschaftsbeziehungen der Brautleute
nicht als Hindernis ansah. Und
auch das mit der kirchlichen Sakramentalisierung geforderte Gebot
der Unauflöslichkeit der Ehe drohte der gerne ausgeübten Praxis
adeliger Herren, ihre Frauen unter gewissen Umständen wieder
verstoßen zu können, einen Strich durch die Rechnung zu machen.
So
dauerte es auch, von den Anfängen an gesehen, mehrere Jahrhunderte,
bis sich das sakramentale kirchliche Modell gegen die kulturell
verankerte Laienehe durchgesetzt hatte. (vgl.
ebd.,
S.181ff.) Im 12. Jahrhundert jedenfalls scheint die Entscheidung
gefallen: Die Unauflöslichkeit der Ehe war selbst vom Adel
akzeptiert und als Norm verinnerlicht.
Nach dem
Konzil von Trient (1545-1563) ging es der katholischen Kirche
vor allem darum, ihre kirchlichen Heiratsrituale, mit der
"Verlagerung des Akts der Eheschließung aus dem Haus, seinem
traditionellen Ort, vor die Kirchentüren" (ebd.,
S.192) und der
schriftlichen Registrierung der öffentlich zu
vollziehenden Heiratszeremonie, die alleinige Kontrolle über die
christliche Ehe und die sittliche Ordnung der Gesellschaft zu erlangen.
Diese
Klerikalisierung der Ehe war in gewisser Hinsicht die logische
Konsequenz der vorangegangenen Sakramentalisierung, hatte damit aber
auch weit reichende Folgen. Mit der Registrierung der Ehe trug sie
ebenso zur Modernisierung bei wie zur •
Sozialdisziplinierung der
Menschen.
Schließlich änderte die Unterschrift im
kirchlichen Heiratsregister
mit
Angabe des genauen Zeitpunkts der Heirat so manches: Kinder,
die vor diesem Heiratstermin geboren waren, wurden so von einer
Minute zur anderen zu unehelichen Kindern. Und wenn Paare
allem religiösen und gesellschaftlichen Druck zum Trotz weiterhin
nach den Riten der Laienehe oder im »Konkubinat, also unverheiratet
zusammenlebten, ihre Kinder im Taufbuch der Pfarrei registrieren
ließen, bekamen diese auch den Stempel eines amtlich-registrierten
"Bastards" aufgedrückt. (vgl.
ebd., S.191)
»Martin
Luther (1483-1546) und die meisten Protestanten waren gegen die
katholische sakramentale Überhöhung der Ehe und sahen auch die innereheliche Sexualität fundamental
anders.
Auch wenn wohl auch für sie die "in recht unterschiedlichen
Schichten der alten Gesellschaft" herrschende Abneigung dagegen
bestand, "allzu frei mit seiner Frau zu verkehren" und "man sich die
eigene Frau eher keusch als verliebt wünschte" (Flandrin
1992, S.162), war Sexualität für sie eine ▪
anthropologische Grundtatsache, die nicht per se sündhaft war.
Voraussetzung dafür war, dass sie sich in ehelichen Bahnen und damit in den Schranken bestimmter
ehelicher Normen bewegte.
Bei allen
Unterschieden zwischen beiden Konfessionen zielte die
protestantische und katholische Ehepolitik (Sexualmoral, Ehedoktrin,
Kirchenzucht usw.) bis ins 18. Jahrhundert hinein zunächst einmal
auf den Schutz der christlichen Ehe auch in ihren Krisenzeiten.
Diesem Ziel war auch die überaus strenge Verfolgung von ▪
Ehebrechern
und Ehebrecherinnen geschuldet, bei der die Protestanten die
Katholiken oft übertrafen.
[
▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Überblick ▪
Von der mönchischen
Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral ▪
Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren ►
Sakramentalisierung und Klerikalisierung
der Ehe
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Die
christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
▪
Christliche Moral und
staatliches Recht ▪
Ehebruch ▪
Vorehelicher Geschlechtsverkehr
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Bausteine
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