Als soziale
Konsequenz der ▪ christlichen Morallehre ergab sich zwingend, dass die Familie
als die beste und einzige soziale Einheit angesehen werden konnte, in
deren Rahmen die Erziehung von legitimen, d. h. aus aus einer Ehe
hervorgehenden, Kindern möglich war.
Da ▪
außerehelicher
Geschlechtsverkehr diesen Zielen per se nicht dienen konnte,
war jede außereheliche sexuelle Betätigung Sünde.
Das hieß indessen im
Umkehrschluss nicht, dass sich die Sexualität von Eheleuten, die
nicht dem Ziel der Fortpflanzung diente, frei entfalten durfte. Dies
galt, auch
wenn nach Auffassung des »Apostels
Paulus gerade die Ehe möglich machte, das
sündige Begehren von der außerehelichen Unzucht, von Ehebruch oder Onanie abzulenken und in die geordneten ehelichen Bahnen zu kanalisieren.
Trotzdem war es bis ins 16. und 17. Jahrhundert
eine Todsünde, wenn Lust und sexuelles Vergnügen der Ehepartner beim Vollzug des Geschlechtsaktes
im Vordergrund stand.
Erst der spanische Jesuit und Kasuistiker »Thomas
Sanchez (1550-1610) brachte in der katholischen Kirche neue Töne
ein, indem er betonte, dass der sexuelle Verkehr von Ehegatten,
solange sie keine Maßnahmen zur Empfängnisverhütung ( z. B. »Coitus
interruptus, »Coitus
reservatus ) trafen, die Möglichkeit der Empfängnis also
prinzipiell erhalten blieb, keine Sünde war. Abtreibung und
Empfängnisverhütung blieben aber weiterhin Teufelswerk. (vgl.
Flandrin
1992, S,149)
Viele fromme
Katholiken übertrugen die mönchischen
Postulate der Keuschheit und Enthaltsamkeit auch auf die eheliche
Paarbeziehung. Oft beriefen sie sich dabei auf den
Kirchenvater »Hieronymus
(347-420 n. Chr.). Dieser hatte im Anschluss an ein Traktat
des römischen Philosophen und »Stoikers
Seneca (1-65. n. Chr.) betont:
"Ehebrecherisch ist auch
die
allzu brennende Liebe für die eigene Frau. Die Liebe zur Frau eines
anderen ist immer schändlich, zur eigenen Frau ist es die übermäßige
Liebe. Ein vernünftiger Mann soll seine Frau mit Besonnenheit lieben
und nicht mit Leidenschaft; er soll seine Leidenschaft zügeln und
sich nicht zum Beischlaf hinreißen lassen. Nicht ist schändlicher,
als seine Frau wie eine Mätresse zu lieben. [...]
Der Mann soll sich
seiner Frau nicht als Geliebter, sondern als Gatte nähern." (Adversus
Jovinianum, I, 49) (zit. n.
ebd.
1992, S.155)
Man fürchtete dabei
nicht nur eine übermäßiges, an sexuellem Genuss orientiertes
Verhalten der Eheleute, sondern schlichtweg auch, das "eine
leidenschaftliche eheliche Liebe (...) sich nachteilig auf die
sozialen Beziehungen und auf die Pflichten gegen Gott auswirken
(könnte)." (ebd.)
Diese und ähnliche
asketische
Betrachtungen der Ehe als "eine minderwertige, fragwürdige
Institution" (Ariès
1992b, S.181) hatten bis ins 12. Jahrhundert hinein zur Folge,
dass die meisten Geistlichen nicht wünschten, dass sich die Kirche
in derart vulgäre Angelegenheiten einmischen sollte.
Am Ende aber
setzte sich die noch unseren heutigen Maßstäben weniger
"fundamentalistische" Position durch, die sich eher an Auffassungen des
Apostels Paulus und des
»Kirchenvaters Augustinus (354-430 n. Chr.) orientierten.
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▪
Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Überblick ▪
Von der mönchischen
Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral ►
Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren
◄
▪
Sakramentalisierung und
Klerikalisierung der Ehe
▪
Die
christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
▪
Christliche Moral und
staatliches Recht ▪
Ehebruch ▪
Vorehelicher Geschlechtsverkehr
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Bausteine
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