teachSam- Arbeitsbereiche:
Arbeitstechniken - Deutsch - Geschichte - Politik - Pädagogik - PsychologieMedien - Methodik und Didaktik - Projekte - So navigiert man auf teachSam - So sucht man auf teachSam - teachSam braucht Werbung


Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen

Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das sexuelle Begehren

Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800)  « –  Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche AspekteSexualleben

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1350-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Beginn des bürgerlichen Zeitalters   Aspekte und RahmenthemenÜberblick Verschiedene Aspekte Rahmenthemen Einzelne sozial- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte Überblick Bevölkerungsentwicklung Landleben Stadtleben • Familienleben FrauenlebenKinderlebenLeben der Alten Berufsleben Sexualleben in der frühen Neuzeit Didaktische und methodische Aspekte Überblick [ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht Rechtsprechung bei Sexualdelikten Bausteine ] Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur  Sexuelle Gewalt Altersungleiche Paarbeziehungen Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im BarockLeben des Adels Soldatenleben Studentenleben KlosterlebenRäuberleben Mode und KleidungReisen Kranke und Gesunde Lesen Deutsche Geschichte
 

Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
Überblick
Aspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
(Literaturgeschichte:) Die höfische Form der Erotik im Barock

Als soziale Konsequenz der ▪ christlichen Morallehre ergab sich zwingend, dass die Familie als die beste und einzige soziale Einheit angesehen werden konnte, in deren Rahmen die Erziehung von legitimen, d. h. aus aus einer Ehe hervorgehenden, Kindern möglich war.

Da ▪ außerehelicher Geschlechtsverkehr diesen Zielen per se nicht dienen konnte, war jede außereheliche sexuelle Betätigung Sünde.

Das hieß indessen im Umkehrschluss nicht, dass sich die Sexualität von Eheleuten, die nicht dem Ziel der Fortpflanzung diente, frei entfalten durfte. Dies galt, auch wenn nach Auffassung des »Apostels Paulus gerade die Ehe möglich machte, das sündige Begehren von der außerehelichen Unzucht, von Ehebruch oder Onanie abzulenken und in die geordneten ehelichen Bahnen zu kanalisieren.

Trotzdem war es bis ins 16. und 17. Jahrhundert eine Todsünde, wenn Lust und sexuelles Vergnügen der Ehepartner beim Vollzug des Geschlechtsaktes im Vordergrund stand.

Erst der spanische Jesuit und Kasuistiker »Thomas Sanchez (1550-1610) brachte in der katholischen Kirche neue Töne ein, indem er betonte, dass der sexuelle Verkehr von Ehegatten, solange sie keine Maßnahmen zur Empfängnisverhütung ( z. B. »Coitus interruptus, »Coitus reservatus ) trafen, die Möglichkeit der Empfängnis also prinzipiell erhalten blieb, keine Sünde war. Abtreibung und Empfängnisverhütung blieben aber weiterhin Teufelswerk. (vgl. Flandrin 1992, S,149)

Sexuelle Lust in der Ehe als "Ehebruch"

Viele fromme Katholiken übertrugen die mönchischen Postulate der Keuschheit und Enthaltsamkeit auch auf die eheliche Paarbeziehung. Oft beriefen sie sich dabei auf den Kirchenvater »Hieronymus (347-420 n. Chr.). Dieser hatte im Anschluss an ein Traktat des römischen Philosophen und »Stoikers Seneca (1-65. n. Chr.) betont:

"Ehebrecherisch ist auch die allzu brennende Liebe für die eigene Frau. Die Liebe zur Frau eines anderen ist immer schändlich, zur eigenen Frau ist es die übermäßige Liebe. Ein vernünftiger Mann soll seine Frau mit Besonnenheit lieben und nicht mit Leidenschaft; er soll seine Leidenschaft zügeln und sich nicht zum Beischlaf hinreißen lassen. Nicht ist schändlicher, als seine Frau wie eine Mätresse zu lieben. [...] Der Mann soll sich seiner Frau nicht als Geliebter, sondern als Gatte nähern." (Adversus Jovinianum, I, 49) (zit. n. ebd. 1992, S.155) 

Man fürchtete dabei nicht nur eine übermäßiges, an sexuellem Genuss orientiertes Verhalten der Eheleute, sondern schlichtweg auch, das "eine leidenschaftliche eheliche Liebe (...) sich nachteilig auf die sozialen Beziehungen und auf die Pflichten gegen Gott auswirken (könnte)." (ebd.)

Diese und ähnliche asketische Betrachtungen der Ehe als "eine minderwertige, fragwürdige Institution" (Ariès 1992b, S.181) hatten bis ins 12. Jahrhundert hinein zur Folge, dass die meisten Geistlichen nicht wünschten, dass sich die Kirche in derart vulgäre Angelegenheiten einmischen sollte.

Am Ende aber setzte sich die noch unseren heutigen Maßstäben weniger "fundamentalistische" Position durch, die sich eher an Auffassungen des Apostels Paulus und des »Kirchenvaters Augustinus (354-430 n. Chr.) orientierten.

[ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen Sexualmoral Innereheliche Sexualität als Notlösung gegen das Begehren Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken Christliche Moral und staatliches Recht EhebruchVorehelicher Geschlechtsverkehr Bausteine ]

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.08.2026

 

 
ARBEITSTECHNIKEN und mehr
Arbeits- und ZeitmanagementKreative ArbeitstechnikenTeamarbeit ▪ Portfolio ● Arbeit mit Bildern  Arbeit mit Texten Arbeit mit Film und VideoMündliche KommunikationVisualisierenPräsentationArbeitstechniken für das Internet Sonstige digitale Arbeitstechniken 
 

Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA)
Dies gilt f? alle Inhalte, sofern sie nicht von
externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de
-
CC-Lizenz