Das
• Sexualleben in der ▪
Frühen Neuzeit (ca.
1350–1800) war weitaus stärker als heute durch
religiöse Normen, rechtliche Vorschriften und
gesellschaftliche Erwartungen bestimmt. Daher lassen
sich die damaligen Vorstellungen von Sexualität und
sexueller Identität mit unseren modernen Begriffen nicht
so ohne Weiteres vergleichen. So muss man, wenn man sich
damit befasst, das sexuelle Verhalten in der Neuzeit
als ein zeitbedingtes, komplexes Zusammenspiel von
Religion, Recht, sozialer Kontrolle und individuellen
Handlungsmöglichkeiten verstehen, das im Spannungsfeld
zwischen den normativen Vorstellungen von Kirche und
Obrigkeit sowie der Gesellschaft und der tatsächlichen
Lebenswirklichkeit steht.
Sexualität wurde grundsätzlich als legitimer Bestandteil der Ehe
angesehen und diente nach christlicher Auffassung vor allem der
Fortpflanzung und der Festigung der ehelichen Gemeinschaft.
Allerdings war die tatsächliche sexuelle Lebenswirklichkeit deutlich
vielfältiger war, als die offiziellen Normen vermuten lassen.
Zwischen kirchlichen Idealen und dem alltäglichen Verhalten der
Menschen bestand häufig eine erhebliche Diskrepanz.
Die Ehe bildete den gesellschaftlich anerkannten Rahmen für
sexuelle Beziehungen. Sowohl die katholische als auch die
protestantischen Kirchen betrachteten die Ehe als von Gott
gestiftete Ordnung. Nach der Reformation gewann die Ehe sogar
zusätzlich an Bedeutung, da sie nun auch im Protestantismus als
zentrale Lebensform des Christen galt.
Sexualität innerhalb der Ehe wurde grundsätzlich akzeptiert,
sofern sie gegenseitige Treue wahrte und auf die Zeugung von Kindern
ausgerichtet war. Gleichzeitig betonten Theologen, dass eheliche
Sexualität auch der gegenseitigen Zuneigung und der Vermeidung
außerehelicher Beziehungen dienen könne.
Außerhalb der Ehe unterlagen sexuelle Beziehungen einer strengen
moralischen und rechtlichen Kontrolle. Vorehelicher
Geschlechtsverkehr, Ehebruch oder außereheliche Schwangerschaften
konnten erhebliche soziale und juristische Folgen nach sich ziehen.
Kirchengerichte und weltliche Gerichte verhängten Geldstrafen,
öffentliche Bußen oder andere Sanktionen gegen Personen, die gegen
die geltenden Sexualnormen verstießen.
Besonders Frauen waren von diesen Maßnahmen betroffen, da
Schwangerschaften außereheliche Beziehungen sichtbar machten und
ihre gesellschaftliche Stellung nachhaltig beeinträchtigen konnten.
Trotz aller gesellschaftlicher Normen, Gesetzen gegen die so
genannte Unzucht und die gesellschaftliche Ächtung, die im
Allgemeinen mit (entdecktem) abweichendem (devianten) sexuellen
Verhalten verbunden war, waren voreheliche Sexualkontakte keineswegs
selten, und ihre Häufigkeit variierte zwischen Stadt und Land.
In vielen Regionen Europas wurden zahlreiche Kinder bereits
wenige Monate nach der Eheschließung geboren, was darauf schließen
lässt, dass viele Paare ihre sexuelle Beziehung bereits vor der
Hochzeit aufgenommen hatten.
Die
Vorstellungen von Geschlechterrollen
prägten das Sexualleben
entscheidend. Männer galten als aktiv und führungsstark, Frauen
dagegen als sittsam, gehorsam und zurückhaltend. Diese Rollenbilder
beeinflussten nicht nur Ehe und Familie, sondern auch die rechtliche
Bewertung sexuellen Verhaltens.
Während männliche sexuelle Ausschweifungen
in einer von ▪
hegemonialer Männlichkeit geprägten ▪
patriarchalischen
Welt gesellschaftlich
häufig milder beurteilt wurden, mussten Frauen bei vergleichbaren
Verstößen oft mit deutlich härteren sozialen Konsequenzen rechnen.
Sie waren die Leidtragenden gängiger, z. T. bis heute noch wirkender
▪
Vergewaltigungsmythen und kognitiver Verzerrungen. Trotzdem waren Frauen keineswegs ausschließlich passive Objekte
männlicher Herrschaft. Gerichtsakten, Briefe und Selbstzeugnisse
zeigen, dass sie ihre Interessen auch immer wieder einmal innerhalb
der bestehenden gesellschaftlichen Grenzen durchaus selbstbewusst
vertreten konnten.
Sexualität war eng mit Fragen von
•
Ehre und sozialem Ansehen
verbunden. Besonders die sexuelle Unversehrtheit unverheirateter
Frauen galt als Voraussetzung für eine standesgemäße Heirat. Der
Verlust der Jungfräulichkeit konnte den Ruf einer Frau dauerhaft
beschädigen und ihre wirtschaftlichen Zukunftschancen erheblich
beeinträchtigen. Deshalb spielten Ehrverletzungen,
Verführungsversprechen oder Streitigkeiten um voreheliche
Beziehungen häufig eine wichtige Rolle vor frühneuzeitlichen
Gerichten. Dabei waren solche Prozesse weniger Ausdruck
individueller Moralvorstellungen als vielmehr Teil einer
Gesellschaft, in der persönliche Ehre und sozialer Ruf über
wirtschaftliche Existenz und gesellschaftliche Anerkennung
entschieden.
Sexualisierte Gewalt
gehörte ebenfalls zur Lebenswirklichkeit der
Frühen Neuzeit. Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung oder Missbrauch
wurden grundsätzlich strafrechtlich verfolgt, doch erwies sich die
Beweisführung häufig als schwierig. Nach den Bestimmungen der Constitutio Criminalis Carolina mussten Betroffene oftmals
nachweisen, dass sie sich körperlich zur Wehr gesetzt hatten. In
vielen Fällen standen daher nicht die Täter, sondern das Verhalten
der Opfer im Mittelpunkt gerichtlicher Untersuchungen.
Neben den offiziellen Normen existierten vielfältige Formen
sexueller Praxis.
Prostitution war in vielen
▪
Städten verbreitet und wurde teilweise
sogar von den Stadtverwaltungen geduldet oder reguliert. Zahlreiche
Städte unterhielten Bordelle oder überwachten das
Prostitutionsgewerbe, weil man glaubte, dadurch schwerwiegendere
moralische Verfehlungen verhindern zu können. Seit dem 16.
Jahrhundert verschärften sich jedoch unter dem Einfluss von
Reformation und Gegenreformation vielerorts die Maßnahmen gegen
Prostitution, sodass zahlreiche Bordelle geschlossen wurden. Dennoch
blieb Prostitution bis zum Ende der Frühen Neuzeit Bestandteil des
städtischen Lebens.
Auch
gleichgeschlechtliche Sexualität
kam in der ▪
Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) vor, unterlag jedoch einer besonders strengen Verfolgung. Männliche
homosexuelle Handlungen wurden häufig unter dem Begriff der
„Sodomie“ zusammengefasst und konnten nach weltlichem Recht mit
schweren Strafen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden. Weibliche
Homosexualität erscheint in den Quellen deutlich seltener, was nach
heutiger Einschätzung vor allem auf die geringere Aufmerksamkeit der
zeitgenössischen Gerichte und Behörden zurückzuführen ist.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.08.2026