Sexuelle Repression, Unterdrückung, Kanalisierung und
Sublimierung sexueller Bedürfnisse beginnen schon vor der
▪
Frühen Neuzeit (1350-1800)
und haben eine ihre eigene
Geschichte.
Schon im frühen Christentum forderten Mönche dazu auf,
in sexueller Enthaltsamkeit zölibatär zu leben, aber erst nach dem »Konzil
von Trient (1563) konnte der schon 400 Jahre zuvor auf dem
»Zweiten
Laterankonzil (1139) für
höhere geistliche Würdenträger und Priester geforderte Zölibat
durchgesetzt werden.
Die Vorstellungen der mönchischen Askese
waren
darauf ausgerichtet, einen als Einsiedler lebenden Mönch vom
"Geist der Begehrlichkeit" (Foucault
1992, S.26) zu befreien. Über verschiedene Stufen sollte er mit
Hilfe bestimmter Selbstbeeinflussungstechniken zur
Keuschheit und »Schamhaftigkeit« gelangen, die am Ende weder im
Schlaf noch im Wachzustand unzüchtigen Gedanken und den daraus
folgenden körperlichen Erregungszuständen (z. B. eine nächtliche,
sonst kaum steuerbare »Pollution
(Samenerguss)) Raum lässt:
"Das wird das
untrügliche Kennzeichen und der vollständige Beweis dieser
Keuschheit sein," formulierte der Abt »Johannes Cassianus (etwa 360-435 n. Chr.), "wenn uns während der
Ruhe und des Schlafes kein Trugbild vor die Seele tritt" oder "wenn
uns während der Ruhe kein Reiz der Wollust berührt und die durch die
Gesetze der Natur bedingten Ausscheidungen unreiner Stoffe ohne
unser Wissen vor sich gehen." (zit. n.
Foucault 1992,
S.33).
Der Katalog von acht »Lastern, mit denen Cassian an noch ältere Lasterkataloge und an antike
Auffassungen des »Stoizismus
und »spätantike
des »Neuplatonismus
anschloss, zählte neben der Unkeuschheit weitere
sieben Hauptlaster
(Unmäßigkeit, Habsucht, Zorn, Traurigkeit, Überdruss, Ruhmsucht,
Hochmut) auf, die später in der
christlichen Morallehre als
Kapitalsünden fungierten.
Aber auch andere Regeln klösterlicher Moral
wie die Aufforderung zur sexuellen Enthaltsamkeit
an den
zahlreichen christlichen Feiertagen und in den langen Fastenzeiten vor Ostern
und im Advent wurden Elemente der offiziellen katholischen Ehedoktrin und sollten dafür sorgen, dass die christliche Ehe, die
neben ihrer Funktion zur Zeugung legitimer Nachkommenschaft ohnehin
nur als
Notlösung gegen die Wollust betrachtet wurde, sexuell nicht aus dem
Ruder lief.
Folgt man den
zeitgenössischen Abhandlungen namhafter christlicher Moraltheologen,
den Sammlungen von Gewissensfällen in solchen Fragen und den
einschlägigen Beichtbüchern der ▪
Frühen Neuzeit (1350-1800), stellt sich die
christliche Sexualmoral, auch wenn sie sich von der vorausgegangenen nicht
so massiv unterscheidet, wie allgemein angenommen wird (vgl.
Foucault 1992, S.38), nach
Flandrin
(1992, S.147f.) wie folgt dar:
"Im Mittelpunkt der
christlichen Moral steht
ein tiefes Misstrauen gegen alle sinnlichen
Freuden, weil sie den Geist zum Gefangenen des Körpers machten und
ihn daran hinderten, sich zu Gott zu erheben. Man muss essen, um zu
leben, doch vor den Freuden des Gaumens gilt es sich zu hüten.
Ebenso sind wir verpflichtet, uns mit dem anderen Geschlecht zu
vereinigen, um Kinder zu zeugen; aber wir dürfen uns nicht dem
sexuellen Vergnügen hingeben. Die Sexualität hat zum alleinigen
Zweck die Fortpflanzung; wer sie mit anderen Interessen
verknüpft, etwa dem Genuss, der treibt Missbrauch mit ihr."
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Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
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Überblick
►
Von der mönchischen Askese zur allgemeinen christlichen
Sexualmoral ◄
▪
Innereheliche
Sexualität als Notlösung gegen das Begehren ▪
Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe
▪
Die
christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
▪
Christliche Moral und
staatliches Recht ▪
Ehebruch ▪
Vorehelicher Geschlechtsverkehr
▪
Bausteine
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