Nach dem schnellen • Scheitern
des Hamburger Nationaltheaterprojekts (1766-1767) von »Johann
Friedrich Löwen (1717-1771) war der Nationaltheatergedanke nicht tot, wurde
aber nicht mehr auf der Basis privater bürgerlicher
Finanzierungskonzepte weitergeführt, sondern durch fürstliches
Mäzenatentum.
Dort, wo Ende der 1770er Jahre ähnliche Theaterprojekte wie in
Hamburg in Angriff genommen und stehende Bühnen errichtet oder bestehende Hoftheater
"umfunktioniert" wurden wie z. B. in Braunschweig, in Weimar, in
»Gotha
oder Mannheim, geschah dies im Umfeld von Höfen, die renommierte
Wandertruppen dadurch an sich banden, dass sie ihnen regelmäßige
Zuwendungen zukommen ließen.
Natürlich bedeutete dies auch neue Abhängigkeiten, wenn sich die
Fürsten selbst oder die von ihnen für die Leitung der Theaters
bestellten Intendanten in Stückauswahl und Besetzung einmischten
und auch sonst die Gestaltung der Theaterabende so vornahmen,
wie es sich die Herren wünschten. (vgl.
Fischer-Lichte 1993, S.113)
Auf der anderen Seite konnten sich aber auch viele Theater,
unabhängig vom Schielen nach dem Publikumsgeschmack, an dem alle
ambitionierten Repertoiregestaltungen gescheitert waren, im
"Windschatten des Mäzenatentums" weiterentwickeln.
Nichts zeigt dies deutlicher als die Tatsache, dass "nahezu
sämtliche der bedeutenden Dramen des ausgehenden 18.
Jahrhunderts (...) ihre Uraufführung an einem der führenden
Hoftheater (erlebten)" (Alt
2007, S.193).
Dazu zählten »Lessings »Emilia
Galotti 13.5.1772 im »Herzoglichen
Opernhaus in »Braunschweig,
• Friedrich Schillers
(1759-1805) •
Räuber im •
Nationaltheater Mannheim am 13.1.1782, »Die
Verschwörung des Fiesco zu Genua am 20.07.1783 im »kurkölnischen
Hoftheater in
»Bonn
sowie von »Kabale
und Liebe am 13.4.1784 in »Frankfurt/M.
Auch die Schauspiele »Johann
Wolfgang von Goethes (1749-1832) wurden erstmals im »Weimarer
Hoftheater, der "Experimentierbühne der Klassiker" (Fischer-Lichte
1993, S.143) aufgeführt. Und auch »Heinrich
von Kleists (1777-1811) Lustspiel • "Der
zerbrochne Krug" kam 1808 unter Goethes Regie •
in Weimar zu seiner, allerdings verpatzen Uraufführung.
Dennoch: Auch an den Hof- und Nationaltheatern wurden vor allem
Opern und Singspiele gezeigt und "im Sprechtheater dominierte
die Trivialdramatik der affirmativen Familienrührstücke und
eskapistischen Ritterspektakel. Politische Themen waren in den
neunziger Jahren auf den Hofbühnen tabu" (ebd.,
S.114) und künstlerische Fortschritte gab es "in diesen durch
und durch konservativen Theater nur in nachweislich
unpolitischen Bereichen [...], wie in der Entwicklung der
Schauspielkunst." (Fischer-Lichte
1993, S.114)
Über die historische Bedeutung der Hof- und Nationaltheater
gehen angesichts der zwiespältigen Entwicklung daher auch die
Meinungen in der zeitgenössischen Literaturwissenschaft sehr
auseinander.
So betont Peter-André Alt
(2007, S.193), dass "am Ende des aufgeklärten
Jahrhunderts zumindest in Einzelfällen künstlerische
Wirklichkeit geworden" sei, was »Johann
Christoph Gottsched (1700-1766) mit seiner •
Literarisierung des Theaters
und •
Friederike Caroline Neuber
(1697-1760)
mit ihrem •
Kampf um die
Geschmacksveränderung des Publikums angestrebt hätten,
nämlich "eine Theaterkultur mit seriösem Anspruch und dem
Ehrgeiz, die deutschsprachige Dramatik der Zeit hinreichend zur
Geltung zu bringen."
Während er die Messlatte also
vergleichsweise niedrig ansetzt, fällt Erika
Fischer-Lichts (1993, S.114) Urteil ernüchternd aus. Statt
die moraldidaktische Ausrichtung des Dramas der Aufklärung auf
ein Streben nach "Seriösität" zu beschränken, nimmt sie die aufklärerische
Vorstellung beim Wort. Sie nimmt zum Maßstab, was das Theater
nach Ansicht der Aufklärung sein sollte, nämlich eine
Institution "von der aus »moralische Lehrsätze
... seinen Zuschauern auf sinnliche Art eingeprägt« werden
sollten." (Brauneck
2012, S.199).
Für
Fischer-Lichte
(1993, S.114) waren die Hof- und Nationaltheater aber
"vollkommen unfähig" dazu, "eine moralische Anstalt im Sinne der
Theaterreformer zu sein." Im Grunde hätten sie in sie gesetzten
Erwartungen in keiner Weise erfüllt, sondern geradezu
konterkariert.
Für sie gilt das, was
Meyer
(1983, S.142) über die Funktion der Hof- und Nationaltheater
in dieser Zeit sagt: "Das Hoftheater fungierte in den neunziger
Jahren als politisches Instrument, das Untertanentreue,
Fürstentugend, Aufopferung der Landeskinder, Subordination in
allen gesellschaftlichen Bereichen und kirchen- und
priesterkonforme Frömmigkeit auf empfindsame Weise propagierte."
(zit. n.
Fischer-Lichte 1993, S.114)
Am Ende schien es, dass alle Akteure in diesem Theater- und
Kultursetting in einer besonderen historischen und zweifellos
eigentümlichen "Win-Win-Situation" davon profitierten: Die
Fürsten, weil sie das Theater kontrollierten und für ihre Ziele
einsetzen konnten, die Schauspieler*innen, weil sie endlich aus
ihrer prekären sozialen Lage befreit und ihren sozialen Status,
mitunter sogar als Hofbeamte, deutlich verbessern konnten und "das
bürgerliche Publikum, dem der Fürst Zutritt in »sein« Theater
gestattete, konnte endlich ohne schlechtes Gewissen seinen
Unterhaltungsanspruch durchsetzen und sein
Unterhaltungsbedürfnis befriedigen" konnte. (Fischer-Lichte
1993, S.114)
Für das Bürgertum war und blieb das Theater
eine "Stätte privater Erbauung und Unterhaltung, wo es seine
Innerlichkeit pflegen und sich von den Strapazen des
Arbeitslebens erholen konnte. Das vom Fürsten getragene
Hoftheater genügte seinen Ansprüchen vollauf." (Fischer-Lichte
1993, S.115)