docx-Download -
pdf-Download Die
Wahlen
zum Deutschen Bundestag finden auf der Grundlage eines
personalisierten Verhältniswahlrechts statt.
Dieses gibt uns Gelegenheit, einen bestimmten Kandidaten in unserem
Wahlkreis zu wählen und zugleich über die prozentuale Zusammensetzung
des Bundestages zu entscheiden.
Die Eckdaten des vereinfachten Zahlenbeispiels
Wie die wichtigsten Regeln funktionieren, wird hier an einem
vereinfachten Zahlenbeispiel demonstriert.
-
Das Parlament, das
gewählt wird, hat insgesamt 200 Abgeordnete.
-
Um die einzelnen
Abgeordneten und ihre Anzahl für eine Partei, die sich mit
Kandidaten zur Wahl gestellt hat, zu bestimmen, hat man unser
Musterland in 100 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser
Wahlkreise findet getrennt voneinander die Wahl eines
Wahlkreisabgeordneten statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen im
Wahlkreis erhält. (Mehrheitswahl). Der Wahlkreissieger ist damit
Bundestagsabgeordneter. Für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten
haben wir eine besondere Stimme. Sie wird Erststimme genannt.
-
Die Wahlkreissieger
sind bestimmte Personen, die namentlich feststehen. Diese 100
Personen werden damit Abgeordnete, meistens für eine bestimmte
Partei, im Parlament.
-
Weitere 100
Abgeordnete ziehen über die Landeslisten der Parteien in das
Parlament ein.
Auf solchen Landeslisten haben die Parteien, jede für sich,
Mitglieder ihrer Parteien gewählt, die auf einer durchnummerierten
Liste aufgeführt sind.
-
Wie viele
Abgeordnetensitze eine Partei im Bundestag überhaupt erhält, wird
per Verhältniswahl entschieden. Das bedeutet: Eine Partei
erhält so viele Sitze im Bundestag, wie ihr nach ihrem prozentualen
Anteil an den insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen zusteht. Für
diese Wahl haben wir wieder eine besondere Stimme. Sie wird
Zweitstimme genannt. Auch wenn es anders klingt: Die Zweitstimme
ist damit die entscheidende Stimme.
Modellrechnung: Partei A
Ereicht Partei A also 50% der Stimmen bei der Verhältniswahl, erhält
sie auch 50% der Abgeordnetensitze. Das sind in unserem Fall 100 Sitze.
Wer sind nun aber die einzelnen Abgeordneten, die gewählt sind?
Partei A war bei der Mehrheitswahl in den Wahlkreisen sehr
erfolgreich und stellt 70% der Wahlkreissieger. Von den 100 über die
Wahl in den Wahlkreisen bestimmten Abgeordneten stehen damit 70
Abgeordnete namentlich fest.
Die Partei hat allerdings 50% der Wählerstimmen erhalten. Damit hat
sie Anspruch auf 100 Abgeordnete. Die namentlich noch nicht
feststehenden restlichen 30 Abgeordneten, ziehen nach einem bestimmten
Schlüssel von oben nach unten abgezählt, über die Landeslisten in das
Parlament ein.
docx-Download -
pdf-Download Gert Egle, zuletzt
bearbeitet am:
30.01.2020
|