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Ganz schön kompliziert: Vom Stimmzettel zum Mandat
Die
Wahlen
zum Deutschen Bundestag finden auf der Grundlage eines personalisierten
Verhältniswahlrechts statt, das Elemente der Mehrheitswahl mit denen der
Verhältniswahl mischt. Daher hat man dabei zwei Stimmen: Die Erststimme
und die Zweitstimme.
Um die Wählerstimmen in Mandate umzurechnen wird seit der Bundestagswahl
2009 das so genannte »Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren
angewendet. (Höchstzahl- und Divisorverfahren)
Für größere Darstellung bitte anklicken!
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Gert Egle, zuletzt
bearbeitet am:
31.01.2020