docx-Download -
pdf-Download
Ein Schaubild zum Ausfüllen
Die
Wahlen
zum Deutschen Bundestag finden auf der Grundlage eines personalisierten
Verhältniswahlrechts statt, das Elemente der Mehrheitswahl mit denen der
Verhältniswahl mischt. Daher hat man dabei zwei Stimmen: Die Erststimme
und die Zweitstimme.
-
Wie häufig wird der
Bundestag gewählt?
-
Wie viele
Abgeordnete werden direkt gewählt?
-
Wie viele
Abgeordnete ziehen über die Landeslisten der Parteien in den
Bundestag ein?
-
Die Stimme, die man
für eine Wahlkreiskandidatin oder einen Wahlkreiskandidaten einer
Partei abgeben kann, heißt? Wie nennt man dieses
Wahlverfahren/Wahlrecht?
-
Wie heißt die
Stimme, die man für die Partei abgibt? Wie nennt man dieses
Wahlverfahren/Wahlrecht?
-
Jede/r Wähler*in
hat so viele Stimmen.
-
In welchem Alter
erwirbt man das aktive und passive Wahlrecht?
-
Sie verhindert,
dass sehr kleine Parteien in den Bundestag kommen.
-
Diese Mandate
entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach
dem prozentualen Anteil ihrer Stimmen als Sitze im Bundestag
zustehen. Und eine andere Maßnahme mit bestimmten Mandaten sorgt
dafür, dass damit das prozentuale Verhältnis der Wählerstimmen aller
Parteien erhalten bleibt.
Für
größere Ansicht bitte anklicken!
docx-Download -
pdf-Download
Gert Egle, zuletzt
bearbeitet am:
31.01.2020