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Hate Speech im Internet

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▪ Themabereich: Gewalt im Internet

Hate Speech im Internet
von Gert Egle

"Du Hurensohn", "Motherfucker" oder einfach "Deine Mudda"-Sprüche sind Beleidigungen, die besonders Männer und männliche Jugendliche oft bis ins Mark treffen, wenn sie ihnen irgendwo im öffentlichen Raum begegnen. Vielleicht manchmal auch nur als harmloser Trashtalk gemeint, wirken solche Sprüche auf ihre Empfänger oft überaus aggressiv, "weil sie erfolgreich die als sündenfrei und unschuldig wahrgenommene Mutter beschimpfen", die wir gewöhnlich gerne glorifizieren und als "rein und geschlechtlos", wie der Anthropologe David D. Gilmore meint, sehen wollen. (vgl. Morris 2016) Manch einer der Beleidigten lässt, wenn ihm das im "richtigen", dem analogen Leben widerfährt, die Fäuste sprechen oder zieht, wenn er Ross und Reiter nennen kann vor Gericht, denn Beleidigungen sind als sogenannte »Ehrdelikte strafbar. Darunter fallen eine Menge Handlungen, die die persönliche »Ehre des Betroffenen herabsetzen wie herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten.
Im Alltag sind wir, wenn wir nicht in eine besondere Konfliktsituation geraten (oftmals reicht der Kampf um einen Parkplatz oder das Drängeln an der Kinokasse aber schon aus) wohl eher selten Zielscheibe direkter Beleidigungen und wenn, wird darauf wohl auch eher selten mit körperlicher Gewalt geantwortet. Und vor Gericht zu ziehen ist auch nicht jedermanns oder jederfraus Sache, auch wenn die Verstöße gegen Straftatbestände wie die der »üblen Nachrede§ 186 StGB) oder der der »Verleumdung§ 187 StGB) allein 2016 weit über zweihunderttausend mal zur Anzeige gebracht wurden. Und mit 88,8 % lag die Aufklärungsquote bei Ehrdelikten weit über dem Niveau aller anderen angezeigten Delikte. (vgl. wikipedia.de, 22.01.2010)

Im Internet scheinen aber andere Gesetze zu herrschen. Wo immer man hinkommt, immer wieder trifft man auf von Hass auf einzelne Personen, gesellschaftliche Gruppen und Institutionen, kurz auf alles andere und Fremde, strotzenden Kommentare, Postings oder Tweets, mit denen "Wut-" oder sonstige Bürger*innen Dampf ablassen und andere beleidigen und diskriminieren. Hate Speech, auf deutsch Hassrede, nennt man das inzwischen, was sich im Internet wie eine Seuche verbreitet. Ihr Ziel: Einzelne oder Gruppen abzuwerten.

Mit dem Anfang 2018 In Deutschland in Kraft getretenen Anfang "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz »Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in haben die Strafverfolgungsbehörden ein Mittel an die Hand bekommen, um gegen Hate Speech im Allgemeinen, antisemitische, fremdenfeindliche und andere volksverhetzende Agitation vorzugehen. Dabei konnten nach Angaben des »Bundeskriminalamtes (BKA) 77 Prozent der 2018 gezählten ca. 1500 strafbaren Hasskommentaren dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden. (vgl. wikipedia.de, 22.01.2010) Rechtspopulisten und Rechtsextreme verbreiten damit ihre menschenverachtenden und menschenfeindlichen Einstellungen, suchen sich dafür ganz gezielt bestimmte Themen, die sie besetzen können. Sie halten damit ihre bisherigen Anhänger*innen bei der Stange und rekrutieren auf diese Art und Weise neue, die sie mitten in der Gesellschaft abholen, weil es ihnen oft gelingt, ihre Positionen, Bilder und Sprache, übers Internet im gesellschaftlichen Mainstream unterzubringen und nicht nur in ihrer rechtsextremen und rechtspopulistischen Filterblase.

Die »gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF), die hinter solchen Hassreden steht, nimmt sprachlich ins Visier, was immer ihr in die Quere kommt: Hautfarbe, Herkunft, Alter, Sexualität, Religion, Behinderung ... Das alles wird zur Ziel im Kern rassistischer Hetze gemacht, die davon ausgeht, dass Menschen nicht gleich viel, sondern die einen mehr, die anderen weniger wert sind, um damit ihre Diskriminierung zu rechtfertigen. Es geht dabei darum, die offen angefeindeten und diskriminierten Personen und Gruppen einzuschüchtern, aber auch all denen den Schneid abzukaufen, die sich Hate Speech entgegenstellen, weil sie genau wissen, dass nur das aktive Widersprechen (Counter Speech) dagegen hilft, dass sich die große Zahl derer, die irgendwo auf solche Hassreden stoßen, nicht einfach an diese Sprache und die dahinter stehenden rassistischen Konzepte einfach gewöhnen. Was die Gegner wollen, ist eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, statt Spaltung und Ausgrenzung wie es die Hassreden-Verfasser*innen anstreben. Ein schwieriger und zäher Kampf, wenn schon ein schnell und unbedacht gesetzter Like den Hassredner bzw. -schreiber bestärkt, weiter zu machen wie bisher und ihn/sie ermuntert, seiner/ihrer Freude am Beleidigen und Erniedrigen hemmungslos, weil oft anonym, weiter zu frönen.

Hate Speech und seine Folgen für Betroffene und die Gesellschaft als Ganzes sind gravierend. Sie erreicht große Teile der Menschen, die im Internet unterwegs sind und sich auf unterschiedliche Art und Weise und je nach Art in unterschiedlicher Zahl mit Hate Speech umgehen (s. Abb. unten)

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
- https://de.statista.com/infografik/10093/umgang-mit-hasskommentaren-im-internet/     
 - lizenziert unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/legalcode
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Wer selbst Opfer von Hate Speech geworden ist, sollte den Kommentar oder Post dem Seitenbetreiber melden oder, sofern er/sie dazu in der Lage ist, selbst löschen. Der Seitenbetreiber ist nach dem »Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, den Inhalt des gemeldeten Posts zu überprüfen und gemeldete mutmaßlich rechtswidrige Inhalte innerhalb bestimmter Fristen zu löschen.

In jedem Fall sollte man einen Screenshot der Hate Speech machen und die Internetadresse URL und den Namen des Profils speichern, um den Vorgang zu dokumentieren. So kann das Ganze auch dann noch zur Anzeige bringen, wenn der Kommentar bereits gelöscht sein sollte.

Wenn die Hassrede einen Straftatbestand darstellt, sollte man sie mündlich oder mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen, was man im Übrigen auch anonym tun kann. Solche Straftatbestände laut Strafgesetzbuch (StGB) z. B. Beleidigung, Nachstellung ( Stalking, Nötigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung,  Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Symbole, Grußformen), Belohnung und Billigung von Straftaten, Aufforderung zu Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener oder Volksverhetzung.

Da aber nicht jede Hassrede gleich eine Straftat darstellt, sollte man sich auch das nicht ohne guten Grund tun. Gar nicht geht, einen anderen böswillig anzuzeigen, dann dass kann selbst ein »Ehrdelikt sein, mit dem man sich selbst strafbar machen kann. Manchmal ist man sich unsicher: In seinem solchen Fall kann man direkt zur Polizei gehen und sich dort beraten lassen.

Hate Speech ist aber nicht nur eine Angelegenheit der Betroffenen. Es geht alle an. Einfach Zusehen und den Hassredner*innen Gehör schenken, ist angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, keine Option: Es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Werte einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, um den Schutz vor Rassismus und Diskriminierung der Opfer und derjenigen, die sich für den Schutz der Opfer einsetzen.

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▪ Themabereich: Gewalt im Internet

Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 26.12.2023

  
   Arbeitsanregungen zur Textzusammenfassung in Form einer 
Inhaltsangabe
  1. Verfassen Sie eine Inhaltsangabe zum Text.
    • Beachten Sie dabei, dass Sie bei diesem insgesamt diskontinuierlichen Text auch das zum Gesamttext gehörende Schaubild und die Bildstatistik mit einbeziehen müssen.

  2. Informieren Sie sich mit Hilfe einer Internetrecherche über Fakten zum Thema.

  3. Nehmen Sie Stellung: Wie beurteilen Sie die Entwicklung und was könnte man dagegen tun?

 
 

 
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