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Anführungszeichen

Überblick und amtliche Regeln

Zeichensetzung - Einzelne Zeichen

 
FAChbereich Deutsch
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Regeln der Amtlichen Rechtschreibung (2016): Zeichensetzung
Anführungszeichen

Anführungen sind Markierungen von bestimmten sprachlichen Erscheinungen

"Angeführt" werden, d. h. mit Anführungszeichen markiert werden, können unterschiedliche sprachliche Erscheinungen. In der Regel handelt es sich Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von Wörtern und Textstellen.

Anführungszeichen sind zur Markierung der direkten Rede unerlässlich

Die direkte Redewiedergabe wird in geschriebener Sprache üblicherweise mit einem Wiedergabeindex versehen, der Anfang und Ende des wörtlich Wiedergegebenen markiert.
Das wichtigste Mittel zur Markierung sind die Anführungszeichen, deren Verwendung mit bestimmten Regeln der Zeichensetzung verbunden sind.

Grundsätzlich gilt:

  • Eine wörtlich wiedergegebene Äußerung wird in Anführungszeichen eingeschlossen.

  • Wenn die direkte Rede in einem übergeordneten Satz unterbrochen wird, werden alle Teile der direkten Rede in Anführungszeichen eingeschlossen.

Anführungszeichen sind für für bestimmte Textsorten bis heute unverzichtbar. So gehört es bei journalistischen Darstellungsformen selbstverständlich dazu, wirklich Gesagtes in Anführungszeichen zu setzen, um es als originale und authentische Wiedergabe zu markieren.

Beim wörtlichen Zitieren gehört das korrekte Setzen von Anführungszeichen zu den Grundfähigkeiten, denn Textpassagen, die in anderen Werken im Wortlaut verwendet werden, müssen aus urheberrechtlichen Gründen, wegen herrschender wissenschaftlicher Konventionen und nicht zuletzt aus Gründen allgemeiner Redlichkeit wortgetreu wiedergegeben werden. Andernfalls handelt es sich um ein Plagiat.

In epischen Texten wird von dieser allgemein gültigen grammatischen Signalisierung der direkten Rede sehr häufig Gebrauch gemacht. Daneben hat sich jedoch in der modernen Literatur mehr und mehr durchgesetzt, auf die Anführungszeichen als Wiedergabeindizes zu verzichten. ( Verzicht auf Markierung als Stilmittel)

Die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung zum Anführungszeichen

In der ▪ amtlichen deutschen Rechtschreibung (Stand: 2016) befasst sich ein eigener Unterabschnitt mit dem Anführungszeichen (§ 89 - § 95). Daneben wird es auch im Zusammenhang mit anderen Regeln erwähnt (z. B. § 54(3) - § 60(6) - § 81(1))

Weitere Informationen, Einzelregelungen und Beispiele finden Sie im amtlichen Regelwerk mit den nachfolgenden Links und hier:

§ 89: Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein.

§ 90: Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.

§ 91: Sowohl der angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe- oder Fragezeichen.

§ 92: Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.

Beim Begleitsatz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn der angeführte Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.

§ 93: Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.

Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.

§ 94: Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer Verwendung Stellung nimmt, sich auf sie bezieht.

§ 95: Steht in einem Text mit Anführungszeichen etwas ebenfalls Angeführtes, so kennzeichnet man dies durch die so genannten halben Anführungszeichen.

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Regeln der Amtlichen Rechtschreibung (2016): Zeichensetzung
Anführungszeichen

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

 
 

 
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