Die Literaturepoche Aufklärung
(1720-1785) fällt zeitlich in den gleichen Rahmen, den auch das
so genannte
Zeitalter der Aufklärung umfasst. Mit dem letzteren
teilt die Literaturepoche selbstverständlich vieles, eben vor allem das,
was im Bereich der Literatur Bedeutung gewinnt.
Kaiser geht "von einer relativen Einheit der Epoche Aufklärung
aus". (ebd. S.12) Dabei ist es für ihn nicht von Belang, "dass die
Bezeichnung dieser Epoche nicht spezifisch für die Literatur im engeren Sinne
ist und ihr nicht entstammt". Aufklärungsliteratur sei zunächst ohnehin
"ein Mittel zum Zweck der Aufklärung" gewesen. Im zeitlichen Neben-
und Miteinander der verschiedenen literarischen Strömungen der Zeit (Sturm und
Drang, Klassik,
Jakobinismus, Romantik) könne man die Aufklärung "als
epochale Grundschicht bezeichnen, die sich tief in die Romantik hineinzieht und
in Ausläufern noch den Vormärz erreicht, aber seit dem Sturm und Drang im Bild
der Literatur nicht mehr dominiert." (Kaiser
1976b, S.12)
Die Literaturtheorie der
Aufklärung
lässt sich an den Auffassungen von
Johann Christoph
Gottsched (1700-1766) und
Gotthold Ephraim
Lessing
(1729-1781)
aufzeigen. Sie grenzt sich zunächst von der Regelpoetik ab, die in der
Literaturepoche
des
Barock dominierte, und wird schließlich in der Auseinandersetzung mit
der
Französischen Revolution (1789) in den Epochen der so genannten
Kunstperiode (Weimarer
Klassik, Romantik und Jakobinismus) von anderen Auffassungen über
Wesen und Funktion der Kunst und Literatur abgelöst.
ie Literaturepoche Aufklärung
(1720-1785) fällt zeitlich in den gleichen Rahmen, den auch das
so genannte Zeitalter der Aufklärung umfasst. Mit dem letzteren
teilt die Literaturepoche selbstverständlich vieles, eben vor allem das,
was im Bereich der Literatur Bedeutung gewinnt.
Mit dem Beginn des 18. Jahrhunderts setzt sich nach und nach die
so genannte "Aufklärung" als eine nahezu
gesamteuropäische
Geistesbewegung in vielen Bereichen individuellen und
gesellschaftlichen Lebens durch. Die
Aufklärung löst sich von der
religiös vermittelten und bestimmten Betrachtung der Realität und setzt
auf die vernunftbestimmte Erkenntnisfähigkeit des Menschen.
Dieses neue Denken wird bestimmt durch:
-
Rationalismus ( = kritisches, von der Vernunft bestimmtes
Denken) und
-
Empirismus ( = Ausgehen von dem durch Erfahrung
Feststellbaren)
Ausgangspunkt ist dabei immer
das erkennende Ich selbst. Der
Mensch kann, weil er über eine eigene vernunftmäßige Begabung verfügt
auch zu einer vernünftigen, sprich vollständigen und einheitlichen
Welterkenntnis gelangen. Und dazu braucht er - dies ist für die damalige
Zeit geradezu revolutionär - keine göttliche Offenbarung oder gar
Institutionen wie die Kirche, die ihm die göttliche Offenbarung
auslegen.
So steht »Immanuel
Kants (1724-1804) berühmte Äußerung, Aufklärung sei
der "Ausgang der Menschen aus ihrer selbstverschuldeten
Unmündigkeit" geradezu stellvertretend für den geistigen und
gesellschaftlichen Anspruch der Aufklärung.
Für die Aufklärung bestimmend sind neben Rationalismus und Empirismus
u. a. die folgenden Auffassungen:
-
Kritik an Kirche und religiösem Dogmatismus
-
Kritik an der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung
-
unbedingter Fortschrittsglaube
-
Toleranz in Gesellschaft, Politik und Religion
-
Weltbürgertum (Kosmopolitismus)
-
Individualismus
-
»Deismus ( Lehre, wonach Gott die Menschen und die Welt zwar
erschaffen hat, dann aber in den Weltengang nicht mehr eingreift)
John Locke (1632- 1704)
engl. Philosoph; begründet den Empirismus und die Erkenntniskritik;
Hauptwerk: "Two treatises of government"; darin werden Gleichheit,
Freiheit und Recht auf Unverletzlichkeit von Person und Eigentum zu den
höchsten Rechtsgütern erklärt; entwickelt die so genannte Lehre vom
Gesellschaftsvertrag, danach wird die Beziehung zwischen Volk und
Regierung als ein Vertragsverhältnis einer freien bürgerlichen
Eigentümergesellschaft interpretiert; Begründung des Widerstandsrechtes;
Lockes Staatstheorie hat die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1776,
den frz. Verfassungsentwurf 1791 sowie die ganze Entwicklung des
bürgerlich-liberalen Verfassungsstaates bis heute maßgeblich beeinflusst;
Montesquieu
(1689- 1755)
Hauptwerk: "De l'Esprit des Lois" (Vom Geist der Gesetze); folgt den
Lehren John Lockes; entwickelt und präzisiert die Lehre von der
Gewaltenteilung (Dreiteilung der staatlichen Gewalt in legislative,
exekutive und judikative Gewalt)
Voltaire (1694-1778)
Historiker, Philosoph und Dichter, der sich als Deist vor allem
dem Kampf gegen die Kirche und religiöse Bevormundung verschrieben hat;
Schriften weit verbreitet
Jean-Jaques Rousseau
(1712- 1778)
"radikalisiert" die Lehre vom Gesellschaftsvertrag zu einem
demokratischen Modell sozialer Kontrolle; Legitimation aller Herrschaft,
die an die Regierung übertragen wird, ist die Volkssouveränität;
jederzeitige Aufkündbarkeit des Gesellschaftsvertrages;
Immanuel Kant (1724-1804)
zunächst an der von Leibniz und Wolff bestimmten rationalistischen
Aufklärungsphilosophie orientiert, dann unter dem Einfluss von Rousseau
Distanzierung davon; Erkenntnis ist nach Kant nur im Zusammenwirken von
Sinnlichkeit und Verstand möglich; kritisiert spekulative Theorien und
betont die Freiheit des Menschen als Vernunftwesen; der Mensch muss nach
Kant dem allgemeinen Sittengesetz folgen nach der Maxime des sog.
kategorischen Imperatives, wonach Wollen und Handeln des Menschen immer so
gestaltet sein muss, dass es "jederzeit zugleich als Prinzip einer
allgemeinen Gesetzgebung gelten" könne. (kategorischer Imperativ)