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Anforderungsbereiche (EPA 2002)

Anforderungsbereich I

 
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Anforderungsbereich II
Anforderungsbereich III
Operatoren für den Anforderungsbereich I (mit Beispielen)

Drei Anforderungsbereiche

Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) bestimmen die drei Anforderungsbereiche (▪ Afb I, ▪ Afb II und ▪ Afb III) und umgrenzen den Anforderungsbereich I mit dem Erfassen des zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Wissens um konkrete Einzelheiten, aber auch im Hinblick auf übergeordnete Theorien, sowie der Kenntnis fachspezifischer Arbeitstechniken.

 

Was umfasst der Anforderungsbereich I ?

Etwas präziser umrissen, geht es bei Aufgaben im Anforderungsbereich I um:

Welche Arbeitsaufgaben gehören zum Anforderungsbereich I?

In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) werden hierfür als Beispiele genannt, deren konkrete Inhalte wiederum von den jeweils zur Aufgabe zählenden Texten abhängt.

  • Inhalt eines Textes oder fachbezogene Sachverhalte eigenständig wiedergeben

  • Textart, Aufbau und Strukturelemente eines Textes unter Verwendung fachspezifischer Begriffe erkennen und bestimmen

  • fachspezifische Kenntnisse und Betrachtungsweisen aufgabenbezogen in die Darstellung einbringen

  • zweckmäßige, an der Eigenart der Aufgabenstellung und des Textes orientierte Anordnung von Teilergebnissen der Analyse/Interpretation/Erörterung/Gestaltung

  • sprachnorm- und fachgerechte, situationsangemessene und verständliche Formulierung

  • Absicherung von Ergebnissen durch funktionsgerechtes Zitieren

Wie lauten die Arbeitsaufträge für Aufgaben aus dem Anforderungsbereich I?

Die wesentlichen Operatoren, die auf Reproduktionsaufgaben aus dem Arbeitsbereich I verweisen, sind:

Dabei ist freilich zu betonen, dass die Operatoren, je nach Textvorlage und Gesamtarbeitsanweisung auch mitunter in den Anforderungsbereich II hineinreichen können.

 

1 »Darstellen« kann, wenn darunter die inhaltliche Wiedergabe verstanden wird, durchaus als Operator aufgefasst werden. Aber mit nicht weniger Grund kann man darin, ähnlich wie im Falle von »formulieren« und »verfassen« auch nur eine generalisierende Aufforderung zur Durchführung bestimmter Handlungen bzw. Operationen verstehen, wie dies in Nordrhein-Westfalen gilt.
2 Diese Operatoren überschreiten in aller Regel den Anforderungsbereich I und reichen in den Anforderungsbereich II hinein.

Anforderungsbereich II
Anforderungsbereich III
Operatoren für den Anforderungsbereich I (mit Beispielen)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 09.04.2021

 
 

 
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