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Anforderungsbereich II
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Anforderungsbereich III
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Operatoren für den Anforderungsbereich I
(mit Beispielen)
Drei Anforderungsbereiche
Die
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) bestimmen die
drei Anforderungsbereiche
(▪
Afb
I, ▪ Afb II
und ▪ Afb III)
und umgrenzen den Anforderungsbereich I mit dem
Erfassen des zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Wissens um konkrete
Einzelheiten, aber auch im Hinblick auf übergeordnete Theorien, sowie der
Kenntnis fachspezifischer Arbeitstechniken.
Was umfasst der Anforderungsbereich I ?
Etwas präziser umrissen, geht es bei Aufgaben im
Anforderungsbereich I um:
Welche Arbeitsaufgaben gehören zum Anforderungsbereich I?
In den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) werden hierfür als Beispiele
genannt, deren konkrete Inhalte wiederum von den jeweils zur Aufgabe
zählenden Texten abhängt.
-
Inhalt eines
Textes oder fachbezogene Sachverhalte eigenständig wiedergeben
-
Textart, Aufbau
und Strukturelemente eines Textes unter Verwendung fachspezifischer
Begriffe erkennen und bestimmen
-
fachspezifische
Kenntnisse und Betrachtungsweisen aufgabenbezogen in die Darstellung
einbringen
-
zweckmäßige, an
der Eigenart der Aufgabenstellung und des Textes orientierte Anordnung
von Teilergebnissen der
Analyse/Interpretation/Erörterung/Gestaltung
-
sprachnorm- und
fachgerechte, situationsangemessene und verständliche Formulierung
-
Absicherung von
Ergebnissen durch funktionsgerechtes
Zitieren
Wie lauten die Arbeitsaufträge für Aufgaben aus dem
Anforderungsbereich I?
Die wesentlichen
Operatoren, die auf Reproduktionsaufgaben
aus dem Arbeitsbereich I verweisen, sind:
Dabei ist freilich zu betonen, dass die Operatoren, je nach
Textvorlage und Gesamtarbeitsanweisung auch mitunter in den
Anforderungsbereich II hineinreichen können.
1 »Darstellen« kann, wenn darunter die
inhaltliche Wiedergabe verstanden wird, durchaus als Operator aufgefasst
werden. Aber mit nicht weniger Grund kann man darin, ähnlich wie im Falle
von »formulieren« und »verfassen« auch nur eine generalisierende
Aufforderung zur Durchführung bestimmter Handlungen bzw. Operationen
verstehen, wie dies in Nordrhein-Westfalen gilt. 2 Diese Operatoren überschreiten in aller Regel den
Anforderungsbereich I und reichen in den Anforderungsbereich II hinein.
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Anforderungsbereich II
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Anforderungsbereich III
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Operatoren für den Anforderungsbereich I
(mit Beispielen)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
09.04.2021
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