Die Abituraufgabe zählt zur Gruppe der Schreibaufgaben, die in den →KMK-Bildungsstandardards als
materialgestütztes Schreiben bezeichnet werden. (BISTA-AHR-D
S.24).
Dabei wird zwischen dem materialgestützten Verfassen informierender und dem materialgestützten Verfassen argumentativer Texte
unterschieden.
"Im Rahmen der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch werden
Aufgaben gestellt, die die Rezeption und Analyse vorgegebener Texte und
die erklärend-argumentierende Auseinandersetzung mit diesen in den
Mittelpunkt stellen (Textbezogenes Schreiben), sowie Aufgaben, die keine
vollständige Textanalyse erfordern, da das vorgelegte Material auf der
Grundlage von Rezeption und kritischer Sichtung für eigene Schreibziele
genutzt werden soll (Materialgestütztes Schreiben). Den Aufgaben jeweils
zuzuordnen sind die Standards in den Abschnitten 'Erklärend und
argumentierend schreiben' und 'Informierend schreiben'“
[...] Die von den Schülerinnen und Schülern in der schriftlichen
Abiturprüfung zu erstellenden konkreten Texte (z. B. Erörterung,
Interpretation, Rezension, Lexikonartikel, Essay) sind den
Aufgabenarten in angemessener Weise zuzuordnen.“ (BISTA-AHR-D,
S.24)
Die Bildungsstandards beschreiben auch, worum es im Kern beim
materialgestützten Verfassen argumentierender Texte geht:
"Das materialgestützte Verfassen argumentierender Texte besteht im
Kern darin, zu strittigen oder erklärungsbedürftigen Fragen,
Sachverhalten und Texten differenzierte Argumentationen zu entwickeln
und diese strukturiert zu entfalten (vgl. Abschnitt 2.2.2: 'Erklärend
und argumentierend schreiben') Dabei nutzen die Schülerinnen und Schüler
die vorgegebenen Materialien und die Ergebnisse eigener Analysen,
Vergleiche und Untersuchungen ebenso wie eigene Wissensbestände und
geeignete Argumentationsstrategien. Der dabei entstehende Text soll die
Kontroverse sowie die Argumentation und die vom Prüfling eingenommene
Position für den Adressaten des Textes nachvollziehbar machen.
Argumentierende Texte enthalten immer auch erklärende und informierende
Anteile (vgl. Abschnitt 2.2.2: 'Informierend schreiben')." (BISTA-AHR-D,
S.26)
Es wird also auch betont, dass Mischformen
wohl eher die Regel als die Ausnahme darstellen, zumal sie, wie jede der
anderen Aufgabenarten auch, miteinander kombiniert werden können, solange "für Schülerinnen und Schüler
in der Aufgabenstellung
erkennbar ist, welche der genannten Schreibformen den Schwerpunkt bildet." (ebd.,
Hervorh. d. Verf.). Dem entspricht auch die Tatsache, dass die
Schreibaufgabe mit einer Reihe unterschiedlicher Schreibformate bzw.
Textmuster verbunden wird, die sich unter Vorgabe einer fiktiven
Kommunikationssituation an
journalistischen Schreibformen wie dem
Kommentar,
Essay etc. orientieren.
Von
einer materialgestützten Erörterung als schulische Schreibform
kann man in diesem Sinne
also dann sprechen, wenn der Schwerpunkt - textlinguistisch gesprochen - auf einer
explikativen und
argumentativen Themenentfaltung liegt.
Aller Bemühungen zum Trotz: eindeutige Zuordnungen sind nicht einfach,
weil es in der "Textwirklichkeit" zahllose Überschneidungen zwischen den
Kompetenzbereichen und Aufgabenarten beim erklärenden, argumentativen und
informierenden Schreiben gibt, wie auch von den Verfassern der
Bildungsstandards eingeräumt wird.

Die Aufgabenarten, die im Bereich des materialgestützten Schreibens
gestellt werden, sollen auf der Basis der Standards für das
erklärende
und argumentative Schreiben sowie das
informierende Schreiben
"keine vollständige Textanalyse" wie beim
textbezogenen Schreiben
(Textinterpretation, Textanalyse, literarische Erörterung und
Texterörterung) erfordern, da das vorgelegte Material auf der Grundlage von
Rezeption und kritischer Sichtung für eigene Schreibziele genutzt werden
soll. (vgl. ebd.)