Die ▪ juristische Fachsprache als ▪
Varietät
zeichnet sich unter den Fachsprachen
dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu anderen Fachsprachen, die ihre
Gegenstände beschreiben, in der ihr zugeordneten sozialen Praxis des
Gerichtswesens mit ihren Urteilen neue soziale Realitäten schafft und
damit in gewisser Weise die Welt verändert.
Die »juristische
Fachsprache zeichnet sich durch mehrere typische Merkmale
aus, die vor allem der Genauigkeit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit
dienen. Dazu gehören:
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Präzision, Eindeutigkeit
und Unbestimmtheit
Juristische Texte sollen möglichst keine Missverständnisse
zulassen. Deshalb werden Begriffe sehr genau definiert.
Wörter wie "Besitz" und "Eigentum" haben im Alltag oft
ähnliche Bedeutungen, im Recht aber unterschiedliche. Dabei
bewegt sich die Rechtssprache durchaus zwischen Präzision
und Unbestimmtheit. So verlangt das Recht zwar absolute
Klarheit, zugleich nutzt es auch bewusst so genannte
unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. "gute Sitten", "wichtiger
Grund", "Verhältnismäßigkeit"). Derartige Begriffe sind
dehnbar, damit Gerichte sie flexibel an den Einzelfall
anpassen können
-
Fachspezifischer
Wortschatz
Es gibt viele spezielle Begriffe wie: "Anspruch",
"Willenserklärung", "Rechtsfähigkeit", "Delikt". Diese
Begriffe haben eine festgelegte juristische Bedeutung. Oft
gibt die Rechtssprache bestimmten Alltagswörtern aber auch
eine völlig andere Bedeutung. So werden die Begriffe
Besitz und Eigentum in der Alltagskommunikation
meistens synonym verwendet: Im Recht gilt der Besitzer als
derjenige, der die Sache gerade hat (z. B. der Mieter einer
Wohnung), während der Eigentümer der rechtliche Herr der
Sache ist (der Vermieter). Bei Leihe und Miete
verhält es sich ähnlich: Eine Leihe ist im Recht immer
unentgeltlich (kostenlos). Sobald aber Geld fließt, ist es
eine Miete.
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Abstrakte
und sachliche Ausdrucksweise
Die Sprache wirkt oft nüchtern und unpersönlich. Gefühle
oder Bewertungen werden vermieden.
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Lange und
komplexe Satzstrukturen
Gesetzestexte enthalten häufig verschachtelte Sätze, um
Bedingungen und Ausnahmen exakt zu formulieren.
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Nominalstil
Verben werden oft durch Substantive ersetzt (▪
Nominalstil) : statt "jemand
kündigt" → "die Kündigung"
statt "jemand haftet" → "die Haftung";
"Zur Vermeidung von Nachteilen..." statt "Damit Sie keine
Nachteile haben...")
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Präpositional-Konstruktionen
Präpositionalphrasen kommen wie in allen ▪
Fachsprachen in der juristischen
Fachsprache gehäuft vor. Typische Wendungen sind z. B. wie
"in Ermangelung", "kraft Gesetzes" oder "unbeschadet dessen"
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Paarformeln
(Zwillingsformeln)
Althergebrachte Dopplungen wie "Grund und Boden", "Recht und
Gesetz" oder "vollumfänglich und unwiderruflich".
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Verwendung von Modalverben und festen Formulierungen
Typisch sind Formulierungen wie: "hat zu", "ist
verpflichtet", "kann", "darf nicht"2.
Die Besonderheiten der juristischen Fachsprache
(Rechtssprache)
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Konjunktiv
I zur indirekten Wiedergabe
In Urteilen und Gutachten wird beim ▪
Verb der ▪
Modus des ▪
Konjunktiv I genutzt, um Behauptungen von Parteien
distanziert und neutral wiederzugeben ("Der Kläger
behauptet, er habe...“).
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Lateinische
Begriffe und Fremdwörter
Teilweise werden traditionelle lateinische Ausdrücke
genutzt, z. B.: "in dubio pro reo", "bona fide", "prima
facie"
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Hoher Grad an Systematik
Juristische Texte folgen oft festen Strukturen und verweisen
auf Paragraphen, Absätze oder andere Normen.
Beispiel aus dem
Bürgerliches Gesetzbuch
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet."
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
29.05.2026
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