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 Juristische Fachsprache

Überblick

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FAChbereich Deutsch
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Die ▪ juristische Fachsprache als ▪ Varietät zeichnet sich unter den Fachsprachen dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu anderen Fachsprachen, die ihre Gegenstände beschreiben, in der ihr zugeordneten sozialen Praxis des Gerichtswesens mit ihren Urteilen neue soziale Realitäten schafft und damit in gewisser Weise die Welt verändert.

Die »juristische Fachsprache zeichnet sich durch mehrere typische Merkmale aus, die vor allem der Genauigkeit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit dienen. Dazu gehören:

  • Präzision, Eindeutigkeit und Unbestimmtheit
    Juristische Texte sollen möglichst keine Missverständnisse zulassen. Deshalb werden Begriffe sehr genau definiert. Wörter wie "Besitz" und "Eigentum" haben im Alltag oft ähnliche Bedeutungen, im Recht aber unterschiedliche. Dabei bewegt sich die Rechtssprache durchaus zwischen Präzision und Unbestimmtheit. So verlangt das Recht zwar absolute Klarheit, zugleich nutzt es auch bewusst so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. "gute Sitten", "wichtiger Grund", "Verhältnismäßigkeit"). Derartige Begriffe sind dehnbar, damit Gerichte sie flexibel an den Einzelfall anpassen können

  • Fachspezifischer Wortschatz
    Es gibt viele spezielle Begriffe wie: "Anspruch", "Willenserklärung", "Rechtsfähigkeit", "Delikt". Diese Begriffe haben eine festgelegte juristische Bedeutung. Oft gibt die Rechtssprache bestimmten Alltagswörtern aber auch eine völlig andere Bedeutung. So werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Alltagskommunikation meistens synonym verwendet: Im Recht gilt der Besitzer als derjenige, der die Sache gerade hat (z. B. der Mieter einer Wohnung), während der Eigentümer der rechtliche Herr der Sache ist (der Vermieter). Bei Leihe und Miete verhält es sich ähnlich: Eine Leihe ist im Recht immer unentgeltlich (kostenlos). Sobald aber Geld fließt, ist es eine Miete.

  • Abstrakte und sachliche Ausdrucksweise
    Die Sprache wirkt oft nüchtern und unpersönlich. Gefühle oder Bewertungen werden vermieden.

  • Lange und komplexe Satzstrukturen
    Gesetzestexte enthalten häufig verschachtelte Sätze, um Bedingungen und Ausnahmen exakt zu formulieren.

  • Nominalstil
    Verben werden oft durch Substantive ersetzt (▪ Nominalstil) : statt "jemand kündigt" → "die Kündigung"
    statt "jemand haftet" → "die Haftung"; "Zur Vermeidung von Nachteilen..." statt "Damit Sie keine Nachteile haben...")

  • Präpositional-Konstruktionen
    Präpositionalphrasen kommen wie in allen ▪ Fachsprachen in der juristischen Fachsprache gehäuft vor. Typische Wendungen sind z. B. wie "in Ermangelung", "kraft Gesetzes" oder "unbeschadet dessen"

  • Paarformeln (Zwillingsformeln)
    Althergebrachte Dopplungen wie "Grund und Boden", "Recht und Gesetz" oder "vollumfänglich und unwiderruflich".

  • Verwendung von Modalverben und festen Formulierungen
    Typisch sind Formulierungen wie: "hat zu", "ist verpflichtet", "kann", "darf nicht"2. Die Besonderheiten der juristischen Fachsprache (Rechtssprache)

  • Konjunktiv I zur indirekten Wiedergabe
    In Urteilen und Gutachten wird beim ▪ Verb der ▪ Modus des ▪ Konjunktiv I genutzt, um Behauptungen von Parteien distanziert und neutral wiederzugeben ("Der Kläger behauptet, er habe...“).

  • Lateinische Begriffe und Fremdwörter
    Teilweise werden traditionelle lateinische Ausdrücke genutzt, z. B.: "in dubio pro reo", "bona fide", "prima facie"

  • Hoher Grad an Systematik
    Juristische Texte folgen oft festen Strukturen und verweisen auf Paragraphen, Absätze oder andere Normen.

Beispiel aus dem Bürgerliches Gesetzbuch

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 29.05.2026

 
 

 
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