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Im Verlauf der deutschen Geschichte (→Verfassungsgeschichte) haben die Parteien in verschiedenen politischen Systemen bestimmte Aufgaben und Funktionen gehabt, die sich deutlich voneinander unterscheiden.
Die →Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 maß den Parteien keine Bedeutung bei und ließ sie dementsprechend unerwähnt. Dies entsprach wohl auch der allgemeinen Skepsis, die man den Parteien schon seit dem →Deutschen Kaiserreich (1871-1918) entgegenbrachte. Der extrakonstitutionelle Status der Parteien in der Weimarer Republik ist indessen wohl einer der bedeutendsten Konstruktionsfehler der Verfassung gewesen. Im Zusammenwirken mit anderen →Belastungsfaktoren hat er sicherlich zum Scheitern der →Weimarer Republik (1919-1933) beigetragen. So ist auch zum Teil zu erklären, dass Hitlers wütende Angriffe auf den Reichstag als "Schwatzbude" so gut ankamen. "Die Nationalsozialisten artikulierten damit in aggressiver Zuspitzung auch eine tief sitzende Reserve des bürgerlichen und konservativen Spektrums gegenüber den Niedrigkeiten des Parteienstreits. Die relative Lautlosigkeit, mit der die deutsche Gesellschaft die Ausschaltung der Parteien jenseits der NSDAP schon wenige Monate nach Hitlers →Machtergreifung hinnahm, zeigt vielleicht am deutlichsten, wie verbreitet dieses Denken war." (Kleinert 2007, S.4) (→Monopolisierung der Macht - Überblick) Die Stellung der Parteien im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist dagegen grundlegend anders. "Die Väter und Mütter des GG wollten die Demokratie stabilisieren, indem sie die Parteien aufwerteten und ihnen zugleich relativ strenge Auflagen machten." (Kleinert 2007, S.5) Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
03.08.2016 |
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Arbeitsanregungen: Erläutern Sie die
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