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Parteien nehmen im
politischen System der Bundesrepublik
Deutschland eine besondere Rolle ein. Die →Aufgaben, die sie erfüllen sollen, sind im Grundgesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Sie hängen aber auch von den allgemeinen politisch-gesellschaftlichen Bedingungen ab, innerhalb derer die Parteien agieren. In der Wissenschaft konkurrieren eine Reihe verschiedener Definitionen zum Parteibegriff miteinander. (vgl. Decker 2014) Was sind Parteien? - Definition Parteien sind, so könnte man etwas vereinfacht sagen, Organisationen, die freiwillig geschaffen werden und in einem politischen System um Wählerstimmen konkurrieren, um die politische Macht zu erlangen, die ihnen ermöglicht, das gesellschaftliche Leben als Ganzes zu gestalten. Was Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sind, hat man in einem speziellen Gesetz, dem »Parteiengesetz von 1967, neueste Fassung 22. Dez. 2015), normativ wie folgt definiert (§ 2 Absatz 1) (normative Definition)
Nach Grundgesetz
Artikel 21 des Grundgesetzes ist die Gründung von Parteien frei. Um
eine Partei gründen zu können, muss zwischen den Gründungsmitgliedern,
die allesamt natürliche Personen sein müssen, ein so genannter
Gründungsvertrag geschlossen werden. Was ist den Parteien ansonsten noch vorgeschrieben?
Das Grundgesetz gewährt Parteien eine Mitwirkungsgarantie Im →Grundgesetz
Artikel 21 ist der verfassungsrechtliche Status von Parteien
festgeschrieben und im »Parteiengesetz
von 1967 (neueste Fassung 22. Dez. 2015) sind ihre Aufgaben und Strukturen in
zahlreichen Bestimmungen genauer niedergelegt.
Die ausdrückliche und bewusst an vorderster Stelle stehende Erwähnung der Parteien im Grundgesetz betont ihre Bedeutung für unser politisches System. Mit der ihnen vom Grundgesetz gewährten Mitwirkungsgarantie nehmen Parteien den Rang von Verfassungsinstitutionen ein, ohne sie freilich zu Staatsorganen zu machen. Parteien genießen Gründungsfreiheit, müssen ein demokratisches Organisationsstatut besitzen und sind rechenschaftspflichtig über ihr Vermögen. Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland wird gerahmt von dem Konzept der wehrhaften Demokratie, das ein Verbot verfassungsfeindlicher Parteien durch das Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Damit wurden Lehren aus Mängeln der →Weimarer Reichsverfassung der Jahre 1919-1933 gezogen, in der die Parteien einen extrakonstitutionellen Status besaßen und nicht verboten werden konnten. (→Parteien im Wandel)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.08.2016 |
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Arbeitsanregungen:
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