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Verhalten des/der Sprecherin* selbst und Partnerverhalten festlegende Sprechakte

Drohung


FAChbereich Deutsch
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▪ Sprechen als Handeln
 ▪ Überblick
 
▪
Handlungsarten
 ▪ Sprechen als kommunikatives Handeln

Bei dem den Sprecher und den Partner festlegenden Sprechakt der Drohung beabsichtigt der Sprecher seinen Partner von einer bestimmten Handlung oder einem bestimmten Vorhaben abzubringen.

Andernfalls kündigt er Sanktionen an, die er selbst verhängen will.

Beispiele:

  • Ich warne dich, wenn du nicht augenblicklich aufhörst, werde ich den Vorfall melden.

  • Letzte Warnung: Wenn Sie Ihr Auto weiterhin vor meiner Grundstücksausfahrt parken, werde ich Sie anzeigen.

  • Finger weg, sonst passiert 'was.

  • Lass mich sofort in Ruhe, sonst...

  • Wenn du nicht augenblicklich still bist, muss ich dich aus dem Klassenzimmer verweisen.

  • Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige!

(vgl. Engel 1996, S.59)

Drohung und Warnung

Die Drohung unterscheidet sich von der Warnung dadurch, dass die Sanktionen vom Sprecher selbst und nicht wie bei der Warnung von dritter Seite verhängt werden.

Interessanterweise kann man, wenn man eine Drohung aussprechen will, das Verb drohen nicht zur Gestaltung einer explizit performativen Äußerung verwenden.

Stattdessen wird häufig das Verb warnen gebraucht. Damit allerdings eine Drohung und eben keine Warnung ausgedrückt wird, muss dann das sanktionierte Vorhaben des Partners im untergeordneten Nebensatz formuliert werden.

Die in Aussicht gestellten Sanktionen werden im Allgemeinen bei der Drohung mitgenannt oder zumindest angedeutet.

In einer vernunftorientierten Argumentation ist für Drohungen kein Platz.

▪ Sprechen als Handeln
 ▪ Überblick
 
▪
Handlungsarten
 ▪ Sprechen als kommunikatives Handeln

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 28.08.2026

 
   Arbeitsanregungen:

  1. Verwenden Sie zur Modifizierung der obigen Drohungen folgende Partikeln: leider, doch, endlich.

  2. Beschreiben Sie die Wirkung dieser Modifizierung.

   
 

 
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