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Mündliches Abitur Deutsch

Überblick

(EPA 2002)

 
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Anforderungsbereiche und Bewertungskriterien

Für die mündliche Abiturprüfung im Fach Deutsch gelten nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)zunächst einmal die drei allgemeinen fachspezifischen Anforderungsbereiche. Zudem müssen die allgemeinen Bewertungskriterien berücksichtigt werden.

Spezifische Anforderungen der mündlichen Prüfung
Spezifische Anforderungen der mündlichen Prüfung Inhalte u. a.
In der mündlichen Prüfung sollen die Schülerinnen und Schüler
  • in der gegebenen Zeit für die gestellte Aufgabe ein Ergebnis finden und es in einem Kurzvortrag darlegen

  • sich klar, differenziert und strukturiert ausdrücken

  • anhand von Aufzeichnungen frei und zusammenhängend in normengerechter Sprache reden

  • ein themengebundenes Gespräch führen

  • eigene sach- und problemgerechte Beiträge einbringen

  • sich klar und verständlich artikulieren.

Die nebenstehenden Anforderungen werden vor allem dann erfüllt, wenn
  • der Vortrag auf sicheren aufgabenbezogenen Kenntnissen beruht

  • die Fachsprache berücksichtigt wird

  • fachspezifische Methoden und Verfahren beherrscht werden

  • für den Vortrag und das Gespräch eine angemessene Darstellungs- bzw. Stilebene gewählt wird

  • die Ausführungen in größere fachliche Zusammenhänge eingeordnet werden

  • eine eigenständige Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemen stattfindet

  • eigene Stellungnahmen, Beurteilungen und/oder Wertungen begründet werden

  • angemessene Argumentationsformen beherrscht werden

  • auf Fragen und Impulse angemessen und flexibel reagiert wird

  • eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten gemacht werden

 

(vgl. Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 15.03.2021

 
 

 
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