In der mündlichen Prüfung sollen die Schülerinnen und
Schüler
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in der gegebenen Zeit für die gestellte Aufgabe ein Ergebnis
finden und es in einem
Kurzvortrag darlegen
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sich klar, differenziert und strukturiert ausdrücken
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anhand von Aufzeichnungen frei und zusammenhängend in
normengerechter Sprache reden
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ein themengebundenes Gespräch führen
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eigene sach- und problemgerechte Beiträge einbringen
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sich klar und verständlich artikulieren.
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Die nebenstehenden Anforderungen werden vor allem
dann erfüllt, wenn
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der Vortrag auf sicheren aufgabenbezogenen Kenntnissen beruht
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die Fachsprache berücksichtigt wird
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fachspezifische Methoden und Verfahren beherrscht werden
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für den Vortrag und das Gespräch eine angemessene Darstellungs-
bzw. Stilebene gewählt wird
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die Ausführungen in größere fachliche Zusammenhänge eingeordnet
werden
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eine eigenständige Auseinandersetzung mit Sachverhalten und
Problemen stattfindet
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eigene Stellungnahmen, Beurteilungen und/oder Wertungen
begründet werden
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angemessene Argumentationsformen beherrscht werden
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auf Fragen und Impulse angemessen und flexibel reagiert wird
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eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten
gemacht werden
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