|
Das ist wirklich eine heikle und für die
Beteiligten meist höchst unerfreuliche Angelegenheit. Da hängt natürlich -
wie immer in solchen Fällen - viel von den näheren Umständen ab.
Zunächst einmal gilt:
-
Was im Internet zu finden ist, ist eben geistiges
Eigentum dessen, der es verfasst hat. Und einfach abschreiben, was andere
geschrieben haben, ist halt nun mal nicht Sinn eines Referates, das man für
die Schule macht. (FAQ
3)
-
Wenn man einfach abschreibt, begeht man,
insbesondere wenn die Quellen nicht gekennzeichnet sind und die Fundstelle
nicht ausgewiesen wird (Quellennachweis,
Regeln für
das korrekte Zitieren) eine
Täuschungshandlung wie beim
Spicken während einer Arbeit auch. Dagegen können Lehrerinnen und Lehrer
in unterschiedlicher Art und Weise vorgehen (FAQ
4)
Wenn's also passiert ist, sollte man noch einmal das
Gespräch mit dem Lehrer
bzw. der Lehrerin suchen. Meistens nützt es wenig, einfach auf stur
zu schalten und sich auf heftige Wortwechsel einzulassen. Und auch Eltern
können zunächst einmal an der schulrechtlichen Seite der Angelegenheit so
schnell nichts ändern.
Eine Rolle in dem Gespräch könnten u. a. die folgenden Fragen spielen:
-
Ist ein Referat vollständig oder nur zum Teil abgeschrieben bzw.
kopiert worden?
-
Ist der Nachweis dafür vom Lehrer erbracht worden oder handelt er
"nach Gefühl"?
-
Warst du dir über die Problematik der Angelegenheit bewusst?
-
Ist die korrekte Nutzung und Verwendung von Informationen, Texten usw.
aus anderen Quellen wie Büchern oder dem Internet in der Klasse oder im
Kurs einmal im Unterricht behandelt worden?
-
Gibt es vergleichbare Fälle?
Wenn an der Tatsache des Abschreibens nicht zu deuteln ist, also ein
nachweisliches
Plagiat vorliegt, es sich dabei auch um das erste Mal bei dir handelt,
könntest du natürlich auch Vorschläge
machen, wie das Ganze aus der Welt zu schaffen sein könnte. Du könntest z.
B. anbieten
zu verfassen. Ob dein Lehrer oder deine Lehrerin natürlich auf diese
Vorschläge eingehen wird, hast du nicht in der Hand. Dies ist nämlich allein
ihre Entscheidung.
|
|