In
aller Kürze
Wer etwas zitieren will, sollte sich mit den nachfolgenden Regeln
auskennen und sie beim Zitieren stets beachten.
Grundsätzlich gilt:
-
Wenn ein Satzzeichen zu dem gehört, was wörtlich
wiedergegeben wird, setzt man dieses Satzzeichen vor das
abschließende Anführungszeichen.
-
Gehört ein Satzzeichen zum Begleitsatz der
wörtlichen
Rede, dann steht dieses Satzzeichen hinter dem abschließenden
Anführungszeichen.
Beim
▪
Zitieren muss
man ansonsten die folgenden Regeln beachten:
-
Anfang und Ende eines Zitates gehören in
Anführungszeichen.
-
Zitate müssen selbst bei Besonderheiten
der Rechtschreibung oder
merkwürdiger Zeichensetzung (Interpunktion) originalgetreu übernommen werden.
-
Wenn man einen zusammenhängenden Text nicht vollständig zitiert,
müssen die Auslassungen mit rechteckigen Klammern und drei
Auslassungspunkten […] gekennzeichnet werden.
-
Falls bestimmte Teile des Zitates hervorgehoben werden sollen, muss
dies als Veränderung des Zitates ausgewiesen werden.
Dies geschieht z.B.
durch folgende Formen: [Hervorhebung durch den Verfasser]. Wenn
einmal zum besseren Verständnis einer Textstelle Erläuterungen eingefügt
werden müssen. werden sie wie folgt kenntlich gemacht. Beispiel: "Sie
(die Nachbarin, d. Verf.) war schon Witwe."
-
Längere Textpassagen können auch in Form
indirekter Rede (Konjunktiv) zitiert / referiert werden.
(vgl. S.…)
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Auch ▪
sinngemäßes Zitieren muss kenntlich und damit überprüfbar gemacht
werden. Dies geschieht durch die Anfügung eines in runden Klammern
gesetzten ▪ Quellennachweises , z.B. (vgl. S.…)
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Besondere
Zitierregeln (Zitationsregelungen)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
26.07.2020
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